ViewItem&item=4121384044&category=14843&rd=1), da der umschalter nen fehler hatte, habe ich mich mit dem vk in verbindung gesetzt, und er bat mich den artikel an ihn zurück zuschicken. einige tage später erhielt ich eine mail, das man mir das gerät gutschreiben würde. nun meine frage: welche kosten muss der verkäufer gutschreiben: Kaufpreis: 19,99€ Versandkosten: 5,00€ __________________________ Gesamtpreis 24,99€ Versandkosten Rücksendung: 6,70€ (Paket) Muss er mir nur den reinen warenwert 19,99€ gutschreiben, oder den gesamtpreis von 24,99€, oder 31,69€ gesamtpreis + versandkosten rücksendung????
(http://www.twinmos.de/dram_warranty.htm , ddr-ram) Das Problem ist nun dass der Verkäufer der Meinung ist, dass ich die Versandkosten (zumindest zu ihm, vom Rest weiß ich noch nichts) zu tragen habe, da es ein Garantiefall sei. ... In den AGB habe ich nichts dazu gefunden; meine mal gelesen zu haben, das es in den AGB stehen muss, dass der Kunde im Garantiefall die Versandkosten/Hinsendekosten? ... Oder könnte er mir nun einfach mit der Beweislastumkehr kommen um sich rauszureden und sich so die Versandkosten zu sparen, indem er es als Garantiefall deklariert?
Danke. ----------------- "" Am 18.12.2014 von lesen-denken-handeln Hallo quote:aber der Händler behielt die Versandkosten (6,95€) Sprichst du hier über die Versandkosten zu dir hin oder zurück? ... Es handelt sich um die Hin-Versandkosten, normal werden diese einem erstattet. ... Die Versandkosten sind mit oder ohne Tastatur identisch.
Weiß jemand, ob in meinem Fall der Verk. mir die Versandkosten erstatten muss? ... Der Verkäufer muß beide male die Versandkosten tragen. ----------------- "" Am 28.2.2012 von BonaXj6 Danke für Ihre Antwort.
Ich denke aber, dass ich im Recht bin, wenn ich sage, dass er die Versandkosten für den Rücktransport übernehmen muss.
Der Warenwert wurde mir zwar erstattet, jedoch nicht die Versandkosten in Höhe von EUR 5,95.
Der Onlineshop-Anbieter hat mir jetzt den Warenwert erstattet, aber gleichzeitig anteilig Versandkosten für Artikel aus Lieferungen berechnet, deren Summe nicht 40 Euro übersteigt!
Mit freundlichen Grüßen BMen -- Editiert von bmen am 25.11.2005 19:05:54 -- Editiert von bmen am 25.11.2005 19:06:37 Am 25.11.2005 von Mahnman Auf die Versandkosten bis 40 Euros ist nciht hingewiesen?
Noch etwas: Hat der Käufer auch das Recht auf Erstattung der Versandkosten (Hin und/oder Zurück)? ... Ich denke schon, dass der Rücktritt selbst rechtmässig ist, aber ich weiss eben nicht, ob es in diesem Fall zu Anwalts- und Versandkostenerstattung kommen muss.
Aber ich finde nirgends, ob ich auch ein Anrecht auf Erstattung der Versandkosten habe.
Nach Rücksendung des Teiles hat er auch den Kaufpreis erstattet; allerdings weigert er sich die Versandkosten zu erstatten. Seine Begründung: Er hätte das Teil nicht an einen Privatverbraucher (also mich) verkauft, sondern an ein Unternehmen (Arbeitsplatz meiner Freundin); das Recht auf Versandkostenerstattung gelte aber nur für Geschäfte mit Privatverbrauchern.
Da ich hier nicht auf den Versandkosten etc. sitzenbleiben will, wäre für mich das maximalste, dass er mir das Notebook zurückschickt und ich "danach" das Geld an ihn zurücküberweise, abzüglich meiner Unkosten, so dass ich noch die Möglichkeit habe, festzustellen, ob der Laptop noch in dem Zustand ist, wie ich ihn verschickt habe. Vielen Dank schonmal für jegliche Antworten, Coka -- Editiert von coka am 13.08.2008 12:23:27 Am 13.8.2008 von sad Hast du denn in deinem Angebot die Versandkostenerstattung und Sachmängelhaftung ausgeschlossen?