17 Ergebnisse für „umtausch reduziert“

Leserforumvon diabolo89w | Kaufrecht | 2 Antworten | 03.03.2007 13:35
Im Fach Rechtskunde habe ich folgende Aufgabe bekommen, die auch für das tägliche Leben wichtig wäre, zu wissen: Karia hat sich in einem Elektrofachgeschäft einen Mp3-Player für 100€ gekauft, der auf 49€ reduziert wurde. ... Untersuchen Sie, ob die Forderung Karias auf Ersatzlieferung berechtigt ist, obwohl reduzierte Waren vom Umtausch ausgeschlossen sind! ... Ob die reduziert wurde, ist irrelevant.
Leserforumvon Simone2 | Kaufrecht | 4 Antworten | 06.02.2013 12:16
Hallo qall, habe mir vor nicht ganz 2 Monaten reduzierte Stiefel gekauft, welche keinen Fehler aufwiesen sondern wegen Lagerräumung nach Aussage der Verkäuferin reduziert wurden. ... Einmal: Kein Umtausch und keine Reklamation ohne Kassenbon ! ... Vom Umtausch spricht man ,wenn einwandfreie!!
Leserforumvon klajne | Kaufrecht | 24 Antworten | 24.07.2010 22:44
Sie war reduziert, man muss aber dazusagen, dass sie nur scheinbar reduziert war, da ein abnormal hoher Ausgangspreis angegen ist, und der scheinbar neue war rot angeschrieben. ... Die wollen also tatsächlich den Kunden vorgaukeln, dass da etwas reduziert worden ist. ... Obwohl die Bluse beschädigt ist, kann ich sie nicht umtauschen, da sie "reduziert" war?
Leserforumvon Christa66 | Kaufrecht | 3 Antworten | 15.12.2010 16:14
Hallo zusammen, ich habe mir ein Paar Handschuhe gekauft, sie waren im Preis reduziert.
Leserforumvon fiola | Kaufrecht | 1 Antwort | 31.08.2009 13:18
Hallo zusammen, ich wollte mal fragen wie im folgenden Fall die Rechtslage aussieht. gehen wir mal davon aus, daß jemand in einem großen Möbelhaus 2 gleiche Bedwäsche (reduziert) gekauft hat.
Leserforumvon JadeaffenJaeger | Kaufrecht | 8 Antworten | 19.03.2008 21:53
Als ich sie zurückgeben wollte, wies mich der Verkäufer darauf hin, dass die Hose reduziert gewesen sei und damit vom Umtausch ausgeschlossen (worauf mich der Verkäufer jedoch nicht aufmerksam gemacht hat, als er sie mir brachte und auch nicht als ich bezahlte). ... Am 19.3.2008 von -Laie- Zum 10397. mal: Es gibt kein Umtausch/Rückgaberecht in einem Ladengeschäft!! ... Am 20.3.2008 von -Laie- @hanibal2102@web.de O.k., das war etwas unklar, ich ändere meinen Text daher auf: Zum 10398. mal: Es gibt kein GESETZLICHES Umtausch/Rückgaberecht in einem Ladengeschäft!!
Leserforumvon van_Orton | Kaufrecht | 13 Antworten | 01.08.2006 16:23
So ist es auch egal ob die ware reduziert war oder nicht. Ein Umtausch kann auch bei nicht reduzierter Ware nicht vom Händler verlangt werden. ... Also ist der Umtausch doch hier keine Kulanzfrage, sondern Pflicht....
Leserforumvon VerwirrterSurfer | Kaufrecht | 7 Antworten | 05.02.2007 14:08
Die Ware war nicht reduziert und kostet 45ˆ, da würde man schon gerne sein Geld zurückhaben. ... Der Umtausch ist eine Kulanzsache. ... Umtausch- oder Rückgaberecht.
Leserforumvon bne | Kaufrecht | 6 Antworten | 27.07.2015 20:53
Einige Teile waren beim Ausführen der Bestellung reduziert. ... Um einen Umtausch zu tätigen, muss der Kunde eine neue Bestellung auslösen. ... Beim wiederholten Bestellen der nicht passenden Ware, habe ich gesehen, das einige Artikel dich ich bestellt und erhalten hatte, noch weiter reduziert wurden.
Leserforumvon katalania | Kaufrecht | 4 Antworten | 07.07.2008 16:42
Wir haben einen Koffer-Trolly gekauft, der reduziert war, allerdings ohne den Hinweis auf Reduzierung wegen Mangel (B-Ware. ... Zwei unterschiedlich lange Standfüsse, die zur Folge haben das der Koffer umfällt sobald man ihn loslässt, ist offensichtlich ein Produktionsfehler und der Verkäufer wollte keine Nachbesserung, keinen Umtausch und auch keine Geldrückgabe!!!
Leserforumvon antonaustirol719 | Kaufrecht | 5 Antworten | 09.12.2023 19:57
Auf dem Kassenbon steht wie üblich, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei und aber auch, dass reduzierte Ware Beschädigungen, Krater etc. haben kann und dies kein Reklamationsgrund sei. Ich bin davon ausgegangen, einen neuen und unbeschädigten Artikel gekauft zu haben und nicht, dass die Ware wegen Beschädigungen/Mängeln reduziert ist.
Leserforumvon Sunbee 1 | Kaufrecht | 16 Antworten | 14.02.2008 07:36
hallo ihr wissenden. jetzt muss ich mal für eine bekannte fragen. stellt euch vor, man kauft eine uhr, sagen wir mal reduziert auf 5€. schick, mit so einem pönöppel am zeigerrad, damit die batterie (noch) nicht läuft. im laden dann macht die verkäuferin das ding ab, stellt die uhrzeit an. am nächsten tag stellt man fest, das ding lüft rückwärts (kein witz). der minutenzeiger rutscht zurück. klar, man geht in den laden, die verkäuferin wird sofort, als der käufer die uhr aus der tasche holt, ausfallend, noch bevor der käufer überhaupt irgendwas gesagt hat. der käufer sagt nur, die uhr geht nicht, ich möchte einen ersatz. die verkäuferin fängt an den käufer zu beleidigen'sie haben die uhr geschüttelt, sie war im gebrauch, kein umtausch' da der käufer um seine rechte (gewährleistung) weiß, sagt er ungefähr: die uhr läuft nicht richtig, ich möchte bitte, dass sie mir entweder eine andere geben oder das geld zurück. die verkäuferin dreht völlig am rad, schreit, der käufer sei zu blöd. der sagt ganz ruhig, was sie hier machen, ist dem betrug ziemlich nahe, tauschen sie um oder soll ich zur polizei gehen. jetzt reißt die verkäuferin dem käufer die uhr aus der hand und' uhr läuft, du hast die geschüttelt' das ganze in kurzsätzen, da die verkäuferin eine asiatin ist. sie sagt etwa: chef hat gesagt, uhr nicht umtauschbar. der käufer, dann möchte ich den chef sprechen der ist natürlich nicht da, die verkäuferin verweist aus dem laden. jetzt könnte man sagen, 5€ was solls. gibt es trotzdem möglichkeiten?
Leserforumvon jedd | Kaufrecht | 14 Antworten | 07.01.2022 17:18
Man biete mir einen Umtausch an, weil es laut AGB nicht möglich ist, den Kaufpreis zu erstatten. ... "Die Bestellung kann nicht gelöscht werden, da sie bereits reduziert war. ... Die Bestellung war, wie gesagt, nie reduziert.
Leserforumvon DerPilz | Kaufrecht | 25 Antworten | 25.03.2019 19:51
Guten Tag, zu Weihnachten haben wir, also meine Partnerin und ich, meinem Schwiegervater ein neues Smartphone geschenkt. Er hat dieses kurzzeitig verwendet, dann zeigten sich Mängel. Es lud nicht mehr auf und konnte daher auch nicht mehr verwendet werden.
Leserforumvon Charlie1968 | Kaufrecht | 8 Antworten | 15.02.2012 17:46
PS: Ein Umtausch in einen größeren Artikel Z, der dann auch für den Zweck Y gepasst und nur einen geringfügigen Aufpreis gehabt hätte, wurde vom Kunden abgelehnt. -- Editiert Charlie1968 am 15.02.2012 17:53 Am 15.2.2012 von PerryRhodan quote:Und wirklich keine Chance? ... Der Betrieb reduziert sich überspitzt auf einen Server.
Leserforumvon auge1 | Kaufrecht | 42 Antworten | 18.01.2019 20:55
Ledilgich der VP (reduziert Aufgrund von 4 Bildbestellungen) und die Versandkosten (die der Künstler selber übernommen hat) wurden mitgeteilt.
Leserforumvon Vivid | Kaufrecht | 11 Antworten | 08.08.2018 09:53
Am 8.8.2018 von Vivid Hallo und danke für die hilfreiche Antwort, es handelt um ein Möbelstück, das auf 60,- EUR reduziert wurde aufgrund eines Ausverkaufs. ... Die 3 Lösungen heißen für den geschilderten Fall: - Nacherfüllung durch Umtausch: Entfällt, da das Produkt nicht mehr beim Händler verfügbar ist. - Nacherfüllung durch Reparatur: Der Tisch wird auf Kosten des Händlers abgeholt, repariert und mir wieder zugestellt. - Minderung des Preises: Der Händler überweist den Betrag von 50,- Euro auf das aufgeführte Konto, damit ich das Material beschaffen und den Schaden durch eine Fachkraft beseitigen lassen kann.
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