125 Ergebnisse für „kauf privatverkauf“

Leserforumvon kleo222 | Kaufrecht | 4 Antworten | 16.09.2004 12:55
Hallo *************** ich habe ein angeblich altes schachspiel gekauft. es wuder als ALT angegeben. auf nachfrage wurde mir gesagt, es sie geschätz worden, bei einem antiqitätenhandler auf ca. 80 euro wert und entstanden in den 30iger jahren Ich habe es gekauft und es ebenfalls ansehen lassen auch von fachleuten. es ist ein nagelneues . ein suveniersstück made in china höchtens ein jahr alt. massneware bitte nicht lachen sieht erstmal wirjklich alt aus.. nun meine frage: es kann doch nicht sein ,das Verkäufer sich mit dem satz: privatverkauf -gerantie rücknahme ect ausgewschlossen absichern, um ramsch zu verkaufen. noch dazu, sind mir auch auf nach frage falsche !! ... ich beziehe mich auf meine nachfrage und die falschen infos die mich auch erst zum kauf entschliesen liessen. bite um hiolfe ich kann und will nicht galueben das das recht sien soll!! ... Am 16.9.2004 von psst Klingt nach eBay - Kauf : Also Käuferschutz - Versicherung nicht vergessen und Antrag auf Leistung stellen !
Leserforumvon Teufelchen_666 | Kaufrecht | 2 Antworten | 18.06.2020 19:15
Hallo, ein Händler bietet bei ebay Kleinanzeigen gebrauchte Fototechnik zum Kauf an. ... Bei zwei Anzeigen schließt er die Sachmängelgewährleistung aus, weil er die beiden Kameras im Auftrag eines Kunden verkauft: Zitat: "Die beiden EOS 1DX Mark II werden im Auftrag eines Stammkunden veräußert, daher gilt hier: Geprüfte Ware vom Fachhändler, 14 Tage Widerrufsrecht, aber keine weitergehende Sachmangelhaftung/Garantie, da formalrechtlich Privatverkauf!"
Leserforumvon kaffeetrinken | Kaufrecht | 2 Antworten | 11.06.2004 10:44
("Muendlicher Kaufvertrag", Privatverkauf). Nach dem Kauf stellte sich heraus das ein Mangel in Form einer nicht fachgerechen Reparatur vorlag, von dem meine Mutter nichts wusste.
Leserforumvon kleo222 | Kaufrecht | 9 Antworten | 09.11.2004 16:33
oder generell nein kleo222 Am 9.11.2004 von Bob.Vila Ein Widerrufsrecht nach §§ 312b ff BGB besteht beim Kauf von Privat nicht. Die allgemeinen Gewährleistungsregeln (§§ 434 ff BGB) gelten aber natürlich auch bei einem solchen Kauf - zumindest, solange kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde (was bei Privatkäufen zulässig ist, vgl. §§ 474 ff BGB). ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..." ... sonst schliesst sich das ja aus. also wenn bei privatverkauf steht: ohne garantie-sagen sie ist das ein wirksammer gewährleistungsausschluss..dann also gilt für privat doch: steht das, kann man privat sachen verkaufen, mit unwissentlich oder wissentlich falschen angaben dazu ja?
Leserforumvon lassard1 | Kaufrecht | 3 Antworten | 06.06.2015 00:23
Es war also vorm Kauf klar und wurde sogar auf wunsch von K in den Kaufvertrag eingetragen. ... Zitat:ein Rückgaberecht ist beim Privatverkauf doch nicht üblich oder? ... Zitat:Es war also vorm Kauf klar und wurde sogar auf wunsch von K in den Kaufvertrag eingetragen.
Leserforumvon Dulin | Kaufrecht | 2 Antworten | 11.11.2014 20:12
Über das, was tatsächlich zum Kauf angeboten wurde, oder über das, was dem Käufer (vergleichsweise) über Link suggeriert wurde?
Leserforumvon ya322166-9 | Kaufrecht | 3 Antworten | 09.12.2011 18:12
Auf Nachfragen an den Käufer hat dieser erklärt er sei nicht mehr an dem Kauf interessiert und würde davon zurück tretten. Nun kommt meine Frage, kann er einfach so, bei einem Privatverkauf, Zurücktretten? ... Grüße und schönen Abend ----------------- "" Am 9.12.2011 von lesen-denken-handeln Hallo quote:Nun kommt meine Frage, kann er einfach so, bei einem Privatverkauf, Zurücktretten?
Leserforumvon MalcomX | Kaufrecht | 4 Antworten | 25.04.2015 11:55
Fakt ist jedenfalls das, das Fahrad ohne jeglichen Hinweis defekt ist (E-Bike Akku defekt). dies wurde von meinen Eltern erst nach dem Kauf festgestellt und wurde bei der Probefahrt nicht bemerkt. Der Händler entzieht sich jeglicher Haftung, da ein Privatverkauf. ... Nun es war dann eben ein Kauf von privat, auf dem Flohmarkt frägt keiner einen Verkäufer nach seiner Adresse.
Leserforumvon MrMeeseeks | Kaufrecht | 5 Antworten | 19.07.2018 07:09
Ich habe ihm mitgeteilt, dass dies ein Privatverkauf ist und der Widerruf nicht möglich sei. ... Aber da dies ja ein Privatverkauf ist gilt das Widerrufsrecht nicht. ... Ich werde ihn dann Fragen ob er auf den Kauf verzichtet.
Leserforumvon stormfire2000 | Kaufrecht | 10 Antworten | 15.05.2021 13:15
* Zudem muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich "kein" Händler bin und dies ein Privatverkauf ist. ... Er hat jedoch eine Grafikkarte gekauft, deren Funktionalität nicht garantiert ist und war mit diesen Konditionen (ab kauf) einverstanden. ... Und Vereinbarungen nach dem Kauf sind einfach nicht viel wert.
Leserforumvon Xalas123 | Kaufrecht | 31 Antworten | 25.03.2020 17:48
- Wieso muss ich bei einem Privatverkauf die Beweislast tragen? ... Zitat (von Xalas123):- Wieso muss ich bei einem Privatverkauf die Beweislast tragen? ... Ebenso finde ich keine Regelung des §446 bei Privatverkauf, es wird immer von Unternehmer gesprochen.
Leserforumvon Helllemut | Kaufrecht | 15 Antworten | 07.09.2021 10:48
Privatverkauf, aus meinem privaten Haushalt. ... Auch wenn bei einem Privatverkauf der Gefahrenübergang bereits bei der Aufgabe des Paketes erfolgt, so schuldet der Verkäufer dennoch eine Verpackung, die den Verpackungsvorschriften des Paketdienstleisters entspricht. ... Anders sähe es wohl aus, wenn der Verkäufer beim Kauf auf den Ausschluss der Sachmangelhaftung hinweist und der Käufer diesen ggfs. stillschweigend akzeptiert.
Leserforumvon Desperlados | Kaufrecht | 8 Antworten | 28.11.2010 19:37
Falschaussage... ich hätte in der Anzeige schreiben sollen, das es sich um ein Privatverkauf handle... ... Ich bin der Meinung, das er sich vor dem Kauf hätte "Fachinformationen" holen sollen und vor allem nicht erst einige Tage später. ... Privatverkauf ist selbstverständlich, musst du nicht extra angeben.
Leserforumvon Ktulu | Kaufrecht | 3 Antworten | 23.01.2003 16:15
Michael Am 23.1.2003 von MCNeubert Hallo Ktulu, solltest Du beim Kauf die Gewährleistung nicht ausdrücklich (d.h. schriftlich) ausgeschlossen haben, mußt Du 2 Jahre für Mängel einstehen.
Leserforumvon sumey | Kaufrecht | 14 Antworten | 21.09.2022 12:34
Nun gut, unter diesen Bedingungen hab ich schlechte Karten (privatverkauf, Ausschluss Gewährleistung), das weiß ich. ... Für mich sieht das hier nicht nach einem Privatverkauf aus. ... [quote=sumey]Für mich sieht das hier nicht nach einem Privatverkauf aus.
Leserforumvon Mthe0 | Kaufrecht | 20 Antworten | 25.11.2021 09:00
[/quote] Der Käufer muss beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war (auch wenn er sich möglicherweise erst 14 Tage später gezeigt hat). ... Das Gegenteil zu beweisen ist in den ersten 6 Monaten nach Kauf Sache des Verkäufers. ... Das Gegenteil zu beweisen ist in den ersten 6 Monaten nach Kauf Sache des Verkäufers.
Leserforumvon Wolle9 | Kaufrecht | 11 Antworten | 24.01.2012 21:15
Diese ging nach knapp über einem halben Jahr nach dem ursprünglichem Kauf kaputt. ... Sollte das so sein (mit dem Privatverkauf) und der Verkäufer hat die Gewährleistung in der Auktion auschgeschossen, dann hast du in Richtung Gewährleistung keinerlei Rechte. ... Nach mehr als einem halben Jahr müsstest du beweisen, dass die Grafikkarte bereits beim Kauf defekt war.
Leserforumvon Mike9987 | Kaufrecht | 16 Antworten | 09.03.2013 07:33
Hallo, ich habe eine Frage zu einem Privatverkauf. ... Da es sich aber um einen Privatverkauf handelt und es auch keinen Kaufvertrag gibt, bin ich nicht dazu verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen, liege ich da richtig? ... Nur wenn es ein Onlinekauf gewesen wäre, der Kauf praktisch vorher zustande kam, ist klar, dass ich das Gerät zurücknehmen muss.
Leserforumvon Chatlover | Kaufrecht | 2 Antworten | 13.06.2004 14:11
Kann der Käufer nun gegen mich irgendwelche Forderrungen stellen,oder vom Kauf zurück treten?
Leserforumvon fb442203-18 | Kaufrecht | 4 Antworten | 24.10.2018 21:26
Kauf über Ebay, Verkäufer bietet Abholung oder auf Wunsch einen Versand an.
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