5 Ergebnisse für „urheberrecht urheberrechtsgesetz“

Leserforumvon Kerm | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 31.10.2004 19:52
Auf Anfrage warum, teilte man uns mit, wir hätten gegen das Urheberrecht verstoßen. Heute kam ein Brief vom Staatsanwalt, mit "Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" Darin wurde ich für die gegen mich erhobene Beschuldigung geladen.
Leserforumvon mondkatze | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 25.10.2005 19:52
So sagt es zumindest §63 im Abschnitt 6 "Schranken des Urheberrechts" im Urheberrechtsgesetz.
Leserforumvon Spectatore | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 28.02.2004 13:26
Am 2.3.2004 von Studienberater Auch der Fotograf des Bildes muß um Erlaubnis gefragt werden, wenn das Bild nicht älter als 50 Jahre ist: UrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz Zweiter Teil - Urheberrecht § 72 - Schutz der Lichtbilder (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt. (2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu. (3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist.
Leserforumvon peter999 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 22.06.2011 19:19
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme Dazu muss man sein Programm nicht "schützen lassen", es ist automatisch geschützt durch das Urheberrechtsgesetz durch das reine Schöpfen des Programms. ... Ich habe noch eine Frage, die das Deutsche Urheberrecht im Ausland anbelangt. ... Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, nicht aus dem Urheberrecht.
Leserforumvon Lothar_Berlin | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 14 Antworten | 05.11.2004 04:11
Am 5.11.2004 von Chronoton @Tommy21 verstoß gegen das neue urheberrechtsgesetz. scheint schön langsam üblich zu werden, daß leute nicht wegen dem angenommenen delikt zur rechenschaft gezogen werden, sondern ihen die zufallsfunde zum verhängnis werden. normalerweise werden die festplatten, auf denen sich "verbotene" daten befinden eingezogen. da sieht wohl der gesetzgeber keine notwendigkeit die gesetze anzupassen. anscheinend ist die möglichkeit einer löschung der daten noch nicht bis in den bundestag vorgedrungen. straftäter habe halt keine lobby hinter sich ;-) ich tippe mal auf eine geldstrafe, aber wie hoch die ausfallen wirk kann ich dir beim besten willen nicht sagen. guck mal im www nach. es hat eh schon einige raubkopierer erwischt. da findest du sicher hinweise wie hoch eine allfällige strafe sein wird. mfg chronoton Am 5.11.2004 von Tommy21 @chronoton: Ist nach dem neuen Urheberrecht das Herstellen und der Besitz einer Sicherheitskopie strafbar??
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