99 Ergebnisse für „software verkauft“

Leserforumvon Berndo | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 31.01.2009 20:49
Hallo, Wie ist das eigentlich mit den Lizenzen, wenn die Software gar nicht mehr verkauft wird? Also wenn ich z.B. eine Software laut Lizenz nur einmal nutzen darf, kann ich die mehrfach nutzen, wenn es sie nicht mehr zu kaufen gibt? ... Eine Lizenzvereinbarung wird doch nicht nichtig, nur weil der Lizenzgegenstand nicht mehr verkauft wird (oder der Lizenzgeber pleite geht oder ...).
Leserforumvon Juheb | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 0 Antworten | 29.08.2004 15:42
Z eine Software zum download auf das Handy. Da die Software nicht zusagt, verkauft A sie bei einem Auktionshaus an Person B. ... c) Wenn A seinen Teil des Kaufvertrages nicht einhält und die Software nicht weitergibt sondern B seinen Kaufpreis (evtl. zzgl.
Leserforumvon calvados24 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 26.11.2004 09:20
Beispiel: Der Kunde kauft 10 x das Programm xyz, 1 Programm benutzt er selbst und 9 Programme verkauft er weiter.... 3. ... Ob nun ein Käufer EIN Script erwirbt und weiter verkauft oder 25 - das ist doch eigentlich das Gleiche oder ? ... Weitergabe der Software als Werbegeschenkt für Ihre Kunden Integration der Software in bestehende Software- oder Warenpakete Versteigerung der Software über Auktionshäuser (eBay, Ricardo etc.)
Leserforumvon cgn77 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 30.12.2013 14:43
Hallo, habe einen Original DVD Software verkauft in der Auktion ist Gebaraucht und ohne Rückgaberecht angegeben. ... Muss eine Gebrauchte DVD Software unregsriert sein um es ins Online Auktion zu stellen?
Leserforumvon guest-12311.03.2019 13:31:50 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 17.09.2018 13:44
Hallo, mein Bruder hat eine Software auf Ebay gekauft, wo kein Copyright Hinweis o.Ä. ist. ... Die Software wurde verändert und als neue Software auf Ebay verkauft. ... VG Am 17.9.2018 von Harry van Sell Zitat (von Shindy2015):mein Bruder hat eine Software auf Ebay gekauft, wo kein Copyright Hinweis o.Ä. ist.
Leserforumvon haberland | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 31.03.2005 18:46
Bei eBay habe ich eine OEM-Software verkauft, die vom Hersteller in einem einfachen Papercase geliefert wird. Der Käufer sendete die Software nach eine Woche zurück. ... BGB §312d Abs. 4.2 die Rückgabe von entsiegelter Software ausgeschlossen sei.
Leserforumvon Mustermann012b | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 0 Antworten | 14.12.2007 10:11
Ein Freund sagte mir da schon, der auch Computer und Software verkauft, dass der Verkäufer das Spiel dann zurücknehmen MUSS und eine Geldrückgabe zu erfolgen hat.
Leserforumvon guest-12312.01.2012 22:50:16 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 24.11.2005 09:38
Nun habe ich das Spiel auf meinem Rechner installiert, nur leider habe ich folgende Probleme damit: - Darstellungsfehler in den Menüs (neben Spielfenster) - Software komplett in englisch - Deinstallation der Software funktioniert nicht Die Software soll laut Händler (!) ... Als ich ihm das mitgeteilt habe, teilte er mir mit, dass geöffnete Software von der Rücknahme ausgeschlossen sei, weil es scheinbar nur auf meinem System nicht laufen würde. ... Der Händler meinte zwar, ich soll mich an den Hersteller wenden, jedoch erwarte ich von einem Händler der ein Spiel verkauft, welches nicht läuft, dass er es wieder zurücknimmt.
Leserforumvon Rene1971 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 0 Antworten | 18.05.2006 19:48
Guten Tag, habe bei eBay ein Palm mit Navigationssoftware verkauft und mich anschließend beim Softwarenhersteller den Verkauf gemeldet damit sich der Neue Besitzer registrieren kann.
Leserforumvon peter999 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 13 Antworten | 22.06.2011 19:19
Hallo, ich habe eine Software programmiert und möchte diese Software jetzt verkaufen. ... Wie soll die Software denn vertrieben werden? ... Wie verhält sich das, wenn jemand meine Software im Ausland gegen meine Einwilligung, also ohne Vergabe einer Lizenz benutzt, oder verkauft.
Leserforumvon urbanowitsch | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 15.02.2004 13:28
Herr K. ist Reseller für eine Software-Firma. ... Herr K. hat als Reseller 10 Lizenzen im Rahmen dieser Subskriptionsphase (weiter-)verkauft. ... Darf Software im Rahmen einer Subskriptionsphase verkauft werden, ohne die zugehörigen Lizenzbestimmungen einsehbar zu machen?
Leserforumvon Fairground | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 02.03.2005 22:53
Hallole, hab vielleicht ne komische Frage, aber ich bin jemanden aufgelaufen, welcher schlicht, ergreifend und dreist dauernd und permanent illegal PC Software brennt, Raubkopien von Playstationspielen erstellt und verkauft, das auch noch in der eigenen Ich-AG.
Leserforumvon nfsa | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 08.04.2009 23:17
Hallo zusammen, ist es mir erlaubt Software die unter die "Academic Alliance" fällt, also für Nutzergruppen wie Studenten, Lehrkräfte, etc. gedacht sind, wiederzuverkaufen? ... Es handelt sich dabei, wie vermutet, um einen "harten" Software-Datenträger in OVP inkl. ... Da ich ihn nun nicht mehr benötige hatte ich diesen Artikel via Amazon-Marketplace eingestellt und verkauft.
Leserforumvon jevermann | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 07.07.2005 16:24
Ich habe vor zwei Jahren käuflich eine Software als Studentenversion vom Softwarehersteller erworben. ... Am 18.7.2005 von Bob.Vila Wo steht denn etwas davon, dass es sich bei der Software um Windows handelt? ... War mein Fehler Wer bitte verkauft eine Software als Studentenversion für XX EUR und liefert Windows gleich noch dazu?
Leserforumvon Dark0ne | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 12.03.2004 15:46
Hallo Leute Ich schreibe nun schon seit geraumer Zeit an einer Forums-Software, welche, wenn sie ausgereift ist, auch mal kommerziell werden soll. ... NAME DER SOFTWARE Freeware version x.xx Am 14.3.2004 von Rechtsanwalt Thomas Lapp das sind mir zu viele Fragen auf einmal. ... Viel Erfolg mit Ihrer Software ;-) Ihr Thomas Lapp ----------------- ""
Leserforumvon sunshineh2022 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 16.05.2012 17:31
Wie sieht es nun haftungstechnisch aus, -wenn ich Verlust mache und somit auch meine Kunden -wenn mein Server, d.h. meine MySQL-Datenbank ausfällt und meinen Kunden somit ein Verlust entsteht -wenn das Tradingtool versagt und die Position nicht ordnungsgemäß kauft oder verkauft Welche Absicherungen muss ich vornehmen, damit klar ist, dass jeder Kunde auf eigenes Risiko diese Signale nachtradet, auch wenn diese automatisch ausgeführt werden. ... Im übrigen, welcher Kunde würde denn mit dir kontrahieren, wenn du ihm quasi sagst "wenn meine Software dich pleite macht, dein Problem"?
Leserforumvon sunshineh2022 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 22.05.2010 14:16
Hallo, ich programmiere Software für den Finanzbereich. Diese Software handelt Wertpapiere > wenn die Software nicht "wie vorher vom Kunden beschrieben" funktioniert, kann ein finanzieller Schaden entstehen, der evtl. ziemlich groß sein kann. Man kann die Software aber Backtesten und auch im Live-Account demomäßig die Funktion prüfen.
Leserforumvon Gerod1 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 21.03.2004 16:26
Ich trage mich mit dem Gedanken eine kleine Videothek mit Software- und Spieleverleih zu eröffnen. ... Gibt es hierbei rechtliche Schwierigkeiten bei DVD-Filmen, PC-Software und Spielen? ... Auch aus einem CD-Laden, der an- und verkauft, kenne ich so etwas (Docks, Aventinstraße).
Leserforumvon py27 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 28.12.2003 17:43
Oftmals sehe ich Software, die Privat verkauft wird (Flohmarkt,ebay etc.) ... Muss die Software immer original verpackt sein - oder reicht die Versicherung, dass sie ungenutzt ist? ... In welche Gefahren begibt man sich bei ebay: Was geschieht, wenn beispielsweise eine Software bei ebay als "in Ordnung" angeboten wird, aber man bekommt irgendein "unlauteren Müll"?
Leserforumvon Al.Thani | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 15.10.2019 14:50
Am 16.10.2019 von eh1960 Generell sollte der Software-Hersteller die Information geben, welche Hardware-Voraussetzungen die Software hat. Wenn die Software mit Hardware nicht funktioniert, die es zum Zeitpunkt, als die Software auf den Markt kam, noch gar nicht gab, kann man nicht erwarten und nicht verlangen, daß die Software auf dieser Hardware funktioniert - für die sie ja gar nicht ausgelegt werden konnte. ... Vor dem EuGH war argumentiert worden: Software wird nicht "verkauft" und kann daher nicht als "Gebrauchtsoftware" weiterverkauft werden ... nur wem vertraglich eine Nutzungserlaubnis ( "Lizenz" ) eingeräumt wurde ( also nicht jeder Gebrauchtsoftware-Käufer ) dürfe die Software benutzen.
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