27 Ergebnisse für „abmahnung p2p“

Leserforumvon crazyskunk66 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 10.12.2009 23:23
In unserem Haushalt wohnen meherer Personen darunter zu der Zeit der Tat ein 13 Jahriges Kind und keiner kann sich erklären wer das P2P Netzwerk benutz hatt. ... wie die schulz schon andeutete, würde ich NIEMANDEN belasten, bzw gar fälschlicherweise zugegeben, dass er es gewesen wäre, das kann ja gerne der anmahner beweisen, wer es nun gewesen sein soll. dann kann er VERSUCHEN, ob er den anschlussinhaber zur haftung ziehen kann, dieses aber alles andere als sicher, das das gelingt, besonders, wenn es so scheint, als wäre der vorwurf ansich aus der luft gegriffen. daher würde ich einen fähigen anwalt aufsuchen und mich gegen die abmahnung wehren, besonders wenn alle glaubhaft versichern, den verstoss nie begangen zu haben. ausserdem ist die kanzlei schutt&wattke nicht grade als seriös bekannt. ich kann nur wiedergeben, was man so liest und das sind ähnliche fälle, bei denen leute beteuern, niemals den verstoss begangen zu haben. ausserdem liesst man, dass schutt & wattke auch nicht wirklich versucht, gerichtlich die forderungen durchzusetzen, da sie wohl wissen, dass sie sich auf dünnen eis bewegen. sie hoffen vermutlich, dass die leute aus angst bezahlen. was teilweise kam, waren gerichtl. mahnbescheide, welchen man widersprechen muss, wenn man sie für ungerechtfertigt hält, aber die jeder ohne prüfung der forderung erwirken kann. alles andere hier in diesem 150seiten langen thread: http://www.123recht.net/Abmahnung-von-Schutt-Waetke---Unterlassungerkl%C3%A4rung-P2P-__f61029.html Und bitte kopiere hier nicht komplette Texte von anderen Seiten rein, denn im Gegensatz zu dem scheinbar nie von euch verbreiteten Spiel, ist DAS eine richtige Urheberrechtsverletzung. -- Editiert am 11.12.2009 00:42 Am 11.12.2009 von crazyskunk66 Alles klar ich Danke trotzdem für die Antworten und denke ich weiss was zu tuen ist und hoffe das ich jetzt nicht ein Brief bekomme für meinen Post also für den Text den ich gepostet habe.
Leserforumvon Meteorman | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 23.06.2007 13:28
Hallo Ich habe heute eine Abmahnung von einer Kanzlei bekomen. ... Die Frage ist doch - nutzt du p2p torrent und andere derartige Tools/Börsen??? ... Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. meteorman Am 23.6.2007 von keinname123 Die müssen das beweisen, mit IP-Adresse allein kann man jedem etwas vorgaukeln!
Leserforumvon fiedeljr | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 0 Antworten | 21.11.2005 19:46
Ich soll eine Urheberrechtlich geschützte Datei via Internet (P2P) zum Download angeboten haben. ... In der Abmahnung wurde nur erwähnt, dass Die betreibende Firma eine Strafanzeige gegen mich erteilt hat und ich eine Geldstrafe zahlen muss.
Leserforumvon smonkey | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 21.10.2009 14:54
Habe leider bisher nur Beiträge in Bezug auf P2P Geschichten gefunden, daher hätte ich in der Angelegenheit ins Besondere folgende Fragen: - Ist die Anklage überhaupt richtig? ... Nebenbei: Wieviel EUR möchten die Kollegen für die anwaltliche Abmahnung haben? ... Wobei zu klären wäre, ob "gewerbliches Ausmaß" vorliegt. ----------------- "" Am 23.10.2009 von smonkey Vielen Dank soweit. quote:Nebenbei: Wieviel EUR möchten die Kollegen für die anwaltliche Abmahnung haben?
Leserforumvon Ichkannnix42 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 27.09.2008 12:51
Habe heute eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen der RA SBR aus KArlsruhe erhalten. Schön detailliert ist dort meine IP-Adresse, Timespamp, Provider, GUID und P2P-Client aufgeführt.
Leserforumvon snopc | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 13.01.2008 22:37
Auch ich habe am 10.01.08 eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf bekommen. "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. ... Auch mal hier nachlesen "Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P" im gleichen Forum MfG snopc ----------------- " "
Leserforumvon isbjoern | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 20.06.2009 20:06
Hei, heute bekam ich einen schoenen Brief von meiner Mitbewohnerin aus unserem Briefkasten ueberreicht.RW Waldorf mahnt mich ab wg. illegalen Bereitsstellens eines Films ueber eine Internettauschboerse, p2P. ... -Film unbekannt bis zur Abmahnung und Forderungserklaerung gegenueber mir -Bereitschaft das sie von mir aus unsere Computer filzen koennen!!
Leserforumvon charnelfire | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 19.02.2011 19:51
Der Sohn hat angeblich ein Musikalbum über P2P Netz geladen, es ist eine Abmahnung von "Bindhardt Fiedler Zerbe" Rechtsanwälten an die Firmenadresse mit einer Forderung von 350,00 € eingetrudelt. ... Das kommt in jedem Fall billiger als die nachfolgenden Strafzahlungen und Rechtverfolgungskosten - es gibt unter Umständen keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn die Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein - die Rechtsprechung ist gespalten und umstritten - die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichte folgen dieser nicht mehr - Vertragsstrafen sind in der Regel meist zu hoch angesetzt - die vorformuliertenn Unterlassungserklärungen sind meist zum Nachteil des Abgemahnten und/oder zu weit gefasst Unterlassungserklärungen gelten mindestens 30 Jahre lang und können im späteren Leben noch ganz üble Folgen haben.
Leserforumvon DerBenzel | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 15.02.2007 08:23
Ich habe übrigens auch eine Abmahnung bekommen. ... Ich habe jedenfalls die Abmahnung ignoriert, denen aber per Kontaktformular im Netz eine Nachricht hinterlassen das der Vorwurf schlicht und weg falsch ist und ich die Abmahnung um ein Versehen halte und daher ignorieren werde.
Leserforumvon Maximus84 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 26.07.2007 12:43
Ich habe einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen in dem mir vorgeworfen wird über P2P Netzwerke ein Computerspiel up- und downgeloaded zu haben.
Leserforumvon guest123-1103 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 20.08.2007 09:44
Zunächst einmal sollte sich jeder Abgemahnte entspannt zurück lehnen. Auf gar keinen Fall eine Zahlung leisten und erst recht keine unterschriebene Unterlassung. Derzeit macht sich die vorstehend bezeichnete Kanzlei zum Gespött der Nation.
Leserforumvon Kevin81 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 24.06.2010 12:37
Hi, ein Kumpel von mir hat wohl eine Abmahnung vom Büro eines bekanntes deutschen, nennen wir es mal "Rappers" erhalten. ... Ich sage mal beispielhaft: Firewall, regelmäßiges Prüfen des Rechners auf P2P-Software usw. ... Und den den ich Abmahne der MUSS dann diese Erklärung unterschrieben und die Abmahnung bezahlen.
Leserforumvon berndk | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 72 Antworten | 06.11.2010 11:21
hallo, habe eine abmahnung von ra erhalten, wegen angeblichem download aus einer tauschbörse? ... Als erstes solltest du vielleicht mal genau klären weshalb du die Abmahnung erhalten hast. ... Bei einer Abmahnung, die sich auf eine (fast) zwei Jahre alte Handlung bezieht, ist zu 100% von Abzocke auszugehen.
Leserforumvon Sternchen1966 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 17.09.2009 19:58
Natürlich könnte man noch sämtliche Formalitäten ect. prüfen, welche Aufwirkung auf die Rechtmässigkeit der Abmahnung hätten. ... Sollte aber Sony der Rechteinhaber sein, dürfte die Abmahnung von der Kanzlei Rasch kommen, richtig? ... Einen schönen Abend noch. ----------------- " " Am 18.9.2009 von Borst Mahlzahlt Ansonsten bitte mal in die Sammelthreads zu P2P-Abmahnungen hier im Forum schauen.
Leserforumvon andre72 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 08.11.2007 11:12
Nun kam eine Abmahnung wegen nutzen eines P2P Netzwerk über diese Verbindung, mit dem Hinweis, dass auch Strafanzeige gestellt wurde und man die Angelegenheit mit einmaliger Zahlung von € 250,00 Zivilrechtlich einstellen würde.
Leserforumvon Tones86 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 17.06.2009 16:12
Und zwar hab ich von einem RA namens U+C eine Abmahnung wegen Urhebbérrechtsverletzung und eine Aufforderung einer Abgabe für eine Unterlassungserklärung erhalten. ... Mir wird vorgeworfen eine avi datei in einem P2P netwerk angeboten zu haben.
Leserforumvon Pako1 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 11.03.2009 23:13
Am 12.3.2009 von CvD Da zum Bleistift: http://www.123recht.net/Abmahnung-von-Schutt-Waetke---Unterlassungerkl%C3%A4rung-P2P-__f61029.html > ja meine briefe von kornmeier bezüglich filesharing ja woher sollen wir das wissen wir sind doch nicht allwissend du scheinst zu glauben jeder weiß immer sofort wovon du redest übrigens meine omma ihr freund hat so einen von denen zeugs gekauft und wird jetzt vor gericht was soll ich tun?
Leserforumvon yubba87 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 10 Antworten | 06.08.2008 09:55
Siehe Vorgehen der diversen Urheberrechtsabmahner bzgl P2P-Foren. ... Abmahner holt sich von der StA die Daten und schickt Abmahnung etc an Anschlussinhaber. ... Siehe Vorgehen der diversen Urheberrechtsabmahner bzgl P2P-Foren.
Leserforumvon snoopdog | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 0 Antworten | 22.01.2008 11:00
Meine Nachbarin wählt sich in ein p2p Netz ein und lädt xxx und wird dabei erwischt. ... Aber wie sollte man sich verhalten wenn ein Brief von einem Anwalt kommt Abmahnung oder so.
Leserforumvon frederico | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 04.02.2012 14:44
In unbedeutenden Fällen (also so gut wie allem unterhalb gewerblichem Handeln) stellt die StA das Verfahren gleich ein oder weist sogar die Forderung des Rechteinhabers zurück, für ihn die Daten zu ermitteln; dann kommen also "nur" noch zivilrechtliche Forderungen (in der Regel eine Abmahnung) des Rechteinhabers. ... In unbedeutenden Fällen (also so gut wie allem unterhalb gewerblichem Handeln) stellt die StA das Verfahren gleich ein oder weist sogar die Forderung des Rechteinhabers zurück, für ihn die Daten zu ermitteln; dann kommen also "nur" noch zivilrechtliche Forderungen (in der Regel eine Abmahnung) des Rechteinhabers. ... Man muss sagen, dass die alte Dame ohne RA besser gefahren wäre: Das angebliche Skandal-Urteil des AG München in P2P-Fällen, das keines ist http://www.dr-bahr.com/news/das-angebliche-skandal-urteil-des-ag-muenchen-in-p2p-faellen-das-keines-ist.html Hier ein Urteil des LG Stuttgart, das wohl eher "Recht" spricht: 17 O 39/11 Die Bekl. sind ihrer sekundären Darlegungslast nachgekommen, indem sie geltend gemacht haben, mit den Rechtsverletzungen nichts zu tun zu haben, auf ihrem PC befinde sich kein Fllesharing-Proqramm und sie besäßen auch die angeblich zum Download bereit gestellten Audiodateien nicht.
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