47 Ergebnisse für „zeug verweigern“

Leserforumvon zeuge | Strafrecht | 10 Antworten | 18.11.2008 08:49
es gibt ja wohl auch die möglichkeit die aussage zu verweigern, macht ja aber jetzt wohl keinen sinn mehr, da er ja die falschaussage berichtigen muss. ... Das ist eine Einzelfallfrage. > es gibt ja wohl auch die möglichkeit die aussage zu verweigern, macht ja aber jetzt wohl keinen sinn mehr, da er ja die falschaussage berichtigen muss Er braucht ja nur zu sagen, welche Teile seiner Aussage falsch waren.
Leserforumvon Nik955 | Strafrecht | 7 Antworten | 22.09.2004 11:01
Die kriminalpolizei bedrängt ihn maßivst eine zeugenaussage zu machen von wem er das Zeug damals hatte.
Leserforumvon chriss26 | Strafrecht | 3 Antworten | 28.01.2009 10:58
Sprich ob Du damit Handel betreiben oder das Zeug selbst konsumieren wolltest. ... Als Beschuldigter kann man auch die Aussage verweigern. ... Du kannst, wie schon geschrieben, die Aussage verweigern, allerdings ist dies nicht besonders kooperativ.
Leserforumvon K.T.F. | Strafrecht | 6 Antworten | 13.06.2006 20:34
Ich hatte das Zeug nicht käuflich erworben, es wurde mir sozusagen 'angeboten', wobei die Zeitspanne zwischen Angebot und Konsum höchstens 1 Minute betrug. ... Am 14.6.2006 von JuR Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden, können Sie die Aussage verweigern. ... Als Zeuge muss man aussagen, man darf verweigern, wenn man sich selbst belastet, also wenn die Zeugenaussage auf einmal eine Beschuldigtenaussage wird.
Leserforumvon kathi19 | Strafrecht | 3 Antworten | 17.12.2003 08:54
alle wurden mit aufs revier genommen,urinprobe abgeben,aussage machen usw. des weiteren hat meine freundin jemanden angeschissen, der drogen verkauft und ich hatte es für zwei der beteiligten besorgt.mein freund und ich wollten absolut nichts machen,saßen nur mit im auto.nächstes problem ist das die andere noch minderjährig ist.ein paar wochen später hat die kripo die beiden ran gekriegt von denen ich das zeug hatte. der das eigentlich konsumieren wollte saß am steuer, wurde aber so zusagen frei gesprochen, obwohl dieser schon das zweite mal mit drogen auffällig war.nun muss ich aber wahrscheinlich als hauptzeuge zu der gerichtsverhandlung von den anderen beiden wo ich das her hatte.die kripo hat unser verfahren bereits eingestellt wegen geringer menge(1g).warten nur noch auf den bescheid der staatsanwaltschaft. was blüht mir jetzt im bezug der anderen, denn die verhandlung wird bald kommen! ... ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 18.12.2003 von kathi19 kann ich die aussage auch verweigern oder ist das nicht so gut?
Leserforumvon Eyehategod | Strafrecht | 4 Antworten | 18.11.2004 21:22
Uns wurde das Zeug abgenommen und mussten Angaben zu Personalien etc. machen. ... Ich hätte vor "Aussage verweigern" natürl. noch "m.E." setzen können. ... Tips dafür, wie eine konkrete Aussage zu gestalten wäre (die nicht = Geständis wäre) um "besser aus den Ermittlungen zu kommen" würde ich auch für bedenklich halten, aber -wie gesagt- keinen Hinweis darauf, daß ich es für besser halte die Aussage zu verweigern.
Leserforumvon White Widow | Strafrecht | 9 Antworten | 24.08.2010 18:36
Seitdem habe ich aber das Zeug nicht mehr angerührt! ... Wenn sie wieder Bilder und Abdrücke machen wollen kann ich dies verweigern? ... Zitat:Wenn sie wieder Bilder und Abdrücke machen wollen kann ich dies verweigern?
Leserforumvon alfredq | Strafrecht | 15 Antworten | 09.02.2008 23:31
Am 9.2.2008 von alfredq also brauche ich die Aussage dazu einfach nur verweigern, wenn ich nach der Herkunft gefragt werde, oder sollte man das schon etwas geschickter anstellen? Ps: Danke für die superschnelle Antwort Am 9.2.2008 von justice005 also wenn, sie die Frage verweigern wollen, dann muss es dafür ja einen Grund geben. ... Dort könnten Sie das Zeugnis dann nur boch verweigern, wenn der Beschuldigte ein Verwandter iSd. § 52 StPO ist.
Leserforumvon minimi | Strafrecht | 9 Antworten | 21.06.2004 14:55
Du kannst aber auch gemäß § 55 StPO die Aussage verweigern, da Du Dich auch als Zeuge nicht selber belasten mußt. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 19.1.2006 von Gara WICHTIG: kan mir jemand vll weiterhelfen ich brauch neues zeug wenn wer mir was besorgen kan bitte schreibt mir ne e mail ist wichtig ich kauf fuer 250 euro ( maka_maka@web.de Am 19.1.2006 von Gara WICHTIG: kan mir jemand vll weiterhelfen ich brauch neues zeug wenn wer mir was besorgen kan bitte schreibt mir ne e mail ist wichtig ich kauf fuer 250 euro ( maka_maka@web.de Am 19.1.2006 von holiday357 Das kann ja nur ein Witz sein, der Beitrage vor meinem...
Leserforumvon steffen_koenig | Strafrecht | 7 Antworten | 09.06.2005 13:49
-Was soll ich sagen, wo ich das Zeug her hab? ... Oder ist es empfehelnswert, die Aussage zu verweigern und abzuwarten, was passiert? ... -Was soll ich sagen, wo ich das Zeug her hab?
Leserforumvon QuackAttack | Strafrecht | 1 Antwort | 03.09.2019 18:29
Später wurde der Dealer von dem Ich das Zeug hatte erwischt und ihm wurde per richterlichen Beschluss das Handy abgenommen. ... Ich entschied mich dazu die Aussage zu verweigern, und die nächsten 2 Monate war Ruhe. ... Kann Ich nur die Tat gestehen und weitere Aussagen verweigern (Ich weiß Ich kann, in diesem Kontext ist gemeint ob die Strafe höher ausfällt weil ich nicht kooperiere).
Leserforumvon seduction | Strafrecht | 8 Antworten | 17.02.2014 18:23
Und da ich nicht wusste dass ich den Test auch verweigern durfte ( müssen die einem nicht die Rechte oder sowas nennen? ... Einer von denen meinte es würde für mich glimpflicher ausgehen, wenn ich sage von wem ich das Zeug habe. ... Ein Polizist meinte ja ich sollte sagen von wem ich das Zeug hab, damit es glimpflicher für mich ausfällt.
Leserforumvon Elusitas | Strafrecht | 17 Antworten | 10.03.2011 11:26
Sollte ich die Aussage bei der Polizei verweigern und erst einen Anwalt zu Rate ziehen? ... Was den "Besitz" angeht: Sobald das Zeug im Breifkasten liegt, ist der Besitz gegeben (wenn man von vorsätzlicher Bestellung ausgeht). ... Aus dem Ausland wurde das Zeug ja wohl nicht bestellt, oder?
Leserforumvon Zuldex157 | Strafrecht | 6 Antworten | 31.12.2017 12:54
Laut ihr würde es auch IMMER wenn ich dabin nach Gras riechen,oder ich würde das zeug an ihren Sohn verkaufen.Also alles nur eine Vermuttung wovon sie aber ganz fest überzeugt ist Am 31.12.2017 von !!... Inwieweit man Sie auch belangen könnte, hängt maßgeblich von den möglichen Aussagen Ihres Freundes, dessen Mutter und Ihrer Aussage selbst ab, wobei man Ihnen bei diesen Umständen wohl eher raten würde, eine Aussage zu verweigern.
Leserforumvon DarkEmperor | Strafrecht | 8 Antworten | 16.05.2010 01:06
. ----------------- "" Am 16.5.2010 von DanielB Konsum ist nicht Strafbar, ein Besitz für den Eigenkonsum dürfte bei Ersttätern eigentlich kaum mehr als Sozialstunden oder die verordnete Teilnahme an einem Anti-Drogen-Programm zur Folge haben, beim Verkauf allerdings kann es je nach Umfang des Drogenhandels oder wenn das Zeug an Minderjährige verkauft wird (für Erwachsene Mindeststrafe 1 Jahr!) ... ich bin ja nicht mit ihr verwandt also könnte ich keine aussage verweigern was ihre straftat betrifft. ----------------- "" Am 16.5.2010 von justice005 Sie sind nicht verpflichtet, die Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Leserforumvon Jeannehexe | Strafrecht | 6 Antworten | 18.04.2010 12:53
Eine Anhörung ist keine Vernehmung - Sie werden kaum erklären müssen, woher Sie das Zeug haben. ... Nur Drogenberater können die Aussage bei Gericht verweigern.
Leserforumvon Kossi | Strafrecht | 9 Antworten | 07.03.2007 19:52
Hingehen,Angaben zur Person machen und dann Aussage verweigern??? ... Keinen Sinn macht sie z.B.m.E., wenn Sohnemann bereits gestanden hat, daß das gefundene Zeug ihm gehört.
Leserforumvon Bill | Strafrecht | 6 Antworten | 22.07.2004 13:17
Falls ja, kann das ein Grund sein, die Staatsbürgerschaft zu verweigern? ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 27.7.2004 von wastl Nichts sagen oder gar bestreiten dürfte sinnlos sein, schließlich wurde das Zeug ja nun mal gefunden.
Leserforumvon tweek* | Strafrecht | 4 Antworten | 21.10.2005 15:12
Nun würde ich ganz gerne wissen was für mich und meinem Bruder das beste ist--> Soll ich die Aussage verweigern? ... Mit § 31a BtmG haben wir auch schon das Stichwort: Wenn die Menge Cannabis, die man bei Deinem Bruder gefunden hat, in Eurem Bundesland noch unter die 'geringe Menge' im Sinne des § 31a fällt, kann das Verfahren eingestellt werden (und wird es in der Regel auch, wenn er nicht schon mehrmals erwischt wurde) Weiterhin kommt es diesbezügl. darauf an, ob er eine Aussage bei der Polizei gemacht hat, dahingehend, daß das Zeug für Euch alle zusammen bestimmt war. ... Ich werde dann die Aussage erstmal verweigern und uns (ihm) einen Anwalt organisieren.
Leserforumvon fixschnix | Strafrecht | 18 Antworten | 03.04.2019 13:13
Entweder die Aussage verweigern oder es zugeben und etwas Reue an den Tag legen in Verbindung mit dem großen Indianer-Ehrenwort, dass er nie wieder Drogen im Darknet bestellen wird. ... Wenn das Zeug an ihn adressiert ist geht man in aller Regel auch davon aus, dass er es bestellt hat. ... Naja, halt zugeben, dass er das Zeug bestellt hat, es eine dumme Aktion war und nicht wieder vorkommt.
123