162 Ergebnisse für „notwehr kv“

Leserforumvon Moglimaus | Strafrecht | 32 Antworten | 23.05.2012 18:27
Jetzt wird gegen ihn ermittelt, wegen versuchten Totschlag, was allerdings auf schwere KV herabgestuft wurde. ... Von schwerer KV kann hier übrigens keine Rede sein, höchstens von gefährlicher KV. ----------------- " " Am 23.5.2012 von Moglimaus Sie wurden gefasst, da sie einigen Meter entfernt zusammengebrochen sind und vom Notarzt geholt wurden. ----------------- "" Am 23.5.2012 von muemmel Aha. ... Bisher wird noch geprüft wegen was man Angklage erhebt, ob es sich um Notwehr handelt oder eben KV Die Täter haben im übrigen auch Gegenstände zum Schlagen benutzt, unter anderem Schlagringe.
Leserforumvon guest-12328.01.2013 23:13:58 | Strafrecht | 23 Antworten | 10.01.2013 17:26
Wenn jemand die Polizei wegen KV ruft und dann auch noch sichtbare Verletzungen aufweist, geht die Polizei der Anzeige nach - irgendwie logisch, oder? ... Sprich: Ich hab auch nicht übertrieben, wodurch -> Notwehr oder seh ich das falsch? ... Sowas nennt man nicht Notwehr sondern Rache.
Leserforumvon pilot1961 | Strafrecht | 18 Antworten | 07.09.2004 15:04
(also gefährlicher) KV. ... Können wir uns auf Notwehr berufen? ... Notwehr ?
Leserforumvon guest-12317.02.2019 11:24:45 | Strafrecht | 3 Antworten | 16.02.2019 04:23
Jetzt wäre meine Frage ob diese Aktion unter Notwehr fählt Ich bedanken mich hiermit schon eineml für eine Antwort. Am 16.2.2019 von cfunke Keine Notwehr, denn: Wenn das Gericht von beidseitiger KV absieht auf Grund von §228 Einwilligung, dann war der Angriff nicht rechtswidrig und dann gilt auch Notwehr nicht. Betrachtet es die Verabredung hingegen als sittenwidrig, liegt beiderseitige KV vor und Notwehr entfällt auch, weil sie provoziert wurde (Notwehrprovokation).
Leserforumvon Lifeguard | Strafrecht | 9 Antworten | 17.03.2008 12:27
Warum wird hier ein Haftbefehl beantragt, wenn hier doch Notwehr vorliegt? ... KV nach 224 StGB. ... und nun bin ich mir nicht sicher, ob messer als waffe fällt.. ich denke es kommt auf das messer an. ich weiss so eine situation ist dumm, das kenne ich aus dem alltag. es gibt genug leute, die provozieren, stress suchen und auch beleidigungen einem hinter her rufen. erlebe es selbst bei uns abends am bahnhof. die frage ist, ob provozieren durch notwehr mit einem messer zu lösen ist?
Leserforumvon mark83 | Strafrecht | 7 Antworten | 26.10.2005 01:26
Am 26.10.2005 von DanielB Wenn er angegriffen wird, hat er im Rahmen der Notwehr das Recht, die erforderliche Gegenwehr zu leisten, um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren. ... sieht natürlich doof aus alles nur kv. vorstrafen raub und kv etc. macht es sinn im ersten fall auf notwehr oder deren überschreitung zu plädieren? ... Am 27.10.2005 von DanielB @mark83: Wenn es wirklich Notwehr war, diese Gegenwehr also wirklich erforderlich um den Angriff abzuwehren, dann geht er natürlich straffrei aus.
Leserforumvon Gast2 | Strafrecht | 25 Antworten | 14.03.2011 13:45
Für mich war es Notwehr. ... Hier aber muß ja auf zwei Seiten geprüft werden: Gab es eine KV gegen den jeweils Anderen und war diese evtl. durch Notwehr gedeckt? ... KV wird also NICHTS kommen.
Leserforumvon t0mmy85 | Strafrecht | 15 Antworten | 30.11.2019 19:28
Dann wäre es in der Tat schwere KV. ... KV vernommen? ... KV vernommen?
Leserforumvon Sebbo22 | Strafrecht | 2 Antworten | 27.04.2011 14:10
Habe ich aus Notwehr gehandelt? ... Vermutlich war das Notwehr. ... Durchaus - das dürfte sogar gefährliche KV sein. 6.
Leserforumvon tom1511 | Strafrecht | 12 Antworten | 05.05.2004 17:24
. § 32 StGB, daß per Notwehr verteidigt werden kann. Jedoch muß Notwehr immer verhältnismäßig sein. ... Am 6.5.2004 von muemmel Hi, das wird doch eh nach § 153 eingestellt - einfache KV, keine Vorstrafen (nehme ich an), vorher provoziert worden - klarer Fall.
Leserforumvon Asgardoss | Strafrecht | 23 Antworten | 06.09.2010 08:48
Die KV war ein schlag mit der Flachen Hand ins gesicht. ... Auch zu zweit darf man Notwehr üben und der Hausfriedensbruch i.V.m. ... Das dürfte gefährliche KV darstellen.
Leserforumvon horsti123 | Strafrecht | 17 Antworten | 13.09.2010 02:52
Meine Frage ist, gilt mein Verhalten als Notwehr??? ... Das ist ja auch richtig so, denn du hast ja eine (gefährliche) KV begangen. Die Frage, ob das wegen Notwehr gerechtfertigt war, entscheidet der Staatsanwalt und notfalls der Richter.
Leserforumvon sliman | Strafrecht | 10 Antworten | 29.08.2011 17:55
Zwei Seiten (eine davon zur Hälfte betrunken), die vermutlich völlig unterschiedliche Schilderungen vom Tathergang abgeben, und dann soll noch geklärt werden, welche Handlungen möglicherweise noch Notwehr waren oder schon nicht mehr. ... War keine übertriebene "Notwehr". ... Nach meiner Meinung hat er sich ja trotzdem nur gewehrt, auch wenn es dann keine NOTwehr mehr war. ----------------- ""
Leserforumvon anderst | Strafrecht | 12 Antworten | 03.05.2015 10:45
Stefan Am 3.5.2015 von anderst danke die Frage ist ja auch...wir haben ja in notwehr gehandelt.... was erwartet uns....? ... Und ob Sie "getroffen" haben, ist nur mäßig relevant - erstens ist auch der Versuch der KV strafbar und zweitens weiß ja keiner, was der andere Herr nun erzählt hat. ... Und daraus ergibt sich natürlich ein Anfangsverdacht einer KV, den die Polizei verfolgen muß.
Leserforumvon Heiserkeit | Strafrecht | 14 Antworten | 15.06.2020 23:14
Nein, "provozierte Notwehr" wäre sowas wie "schlag mich doch" o.ä. In der Regel der Versuch, durch eine Beleidigung eine KV zu provozieren (wobei Notwehr durchaus zulässig ist gegen fortgesetzte Beleidigungen, was viele nicht wissen). ... Das (Notwehr-)Recht mag durchaus noch auf der Seite dieser "Zaungaffer" sein.
Leserforumvon CharlieAsk1997 | Strafrecht | 3 Antworten | 21.12.2020 10:03
Hier könnte dich dann also tatsächlich nur die Notwehr retten, oder falls allg. die Tatbestandsmerkmale der gef. KV nicht als erfüllt angesehen würden (wobei letzteres hier unwahrscheinlich sein dürfte) -- Editiert von !!
Leserforumvon Jingis | Strafrecht | 4 Antworten | 02.07.2007 15:43
Inwiefern war es Notwehr? ... Notwehr? ... Ich gehe davon aus, dass Sie 'Gefährliche Körperverletzung' gemeint haben, denn eine 'schwere KV' ist echt heftig (Sehverlust/Lähmungen etc.)
Leserforumvon fb377983-24 | Strafrecht | 24 Antworten | 22.06.2015 15:52
Nun ist meine Frage das es doch eigentlich Notwehr ist in so einer Situation? ... Das ist in Deutschland keine Notwehr..... ... Wenn die Notwehr scheitert, dann weil der Angriff nicht mehr gegenwärtig war.
Leserforumvon unschuldig123123 | Strafrecht | 7 Antworten | 27.10.2018 19:02
Da gefährliche KV ein ziemlicher harscher Tatvorwurf ist (Mindeststrafe 6 Monate, ggf. mit Bewährung), empfiehlt es sich dringend, einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren und vorläufig keine Aussage zumachen. ... Wie wird den Notwehr in einer Schlägerei festgelegt? ... Wie wird den Notwehr in einer Schlägerei festgelegt?
Leserforumvon Svenii | Strafrecht | 13 Antworten | 26.02.2010 13:48
. ----------------- " " Am 26.2.2010 von Mercartor sagen wir mal so: das problem an der geschichte ist die, dass es wohl mehrere versionen zum sachverhalt geben wird. angenommen DEIN sachverhalt stimmt so, würde es so aussehen: der andere hat zugehauen-> rechtswidriger angriff du hast zurückgeschlagen-> notwehr ABER: "ich war auch noch frech"-> absichtliche notwehrprovokation (nehme ich jetzt mal an. aber schreib mal, was du genau damit meintest mit "frech werden") daher kannst du dich nicht auf dein notwehrrecht berufen. alles in allem: es sieht schlecht für dich aus. vor allem, weil du bereits wegen KV auffällig wurdest. ----------------- " " -- Editiert am 26.02.2010 14:05 Am 26.2.2010 von muemmel Hi, 1. ... So aus der Ferne das Vorliegen von Notwehr zu diagnostizieren, ist schlicht unmöglich.
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