40 Ergebnisse für „handel gering“

Leserforumvon Loku | Strafrecht | 7 Antworten | 27.11.2013 02:08
Welche Möglichkeiten gibt es, die Strafe so gering wie möglich zu halten? ... Viele Grüße ----------------- "" -- Editiert Loku am 27.11.2013 02:10 Am 27.11.2013 von Hr.Mustermann Hallo Loku, ich kann dir sagen wie es bei mir ausging: zu 1.) http://www.123recht.net/Fuerungszeugnis-Handel-nicht-geringer-Menge-BtmG-__f452016.html Mir wurden 380g Amphetamin m. 40g Wirkstoffanteil nachgewiesen. zu 2.) ... Welche Möglichkeiten gibt es, die Strafe so gering wie möglich zu halten?
Leserforumvon EhrlicheHaut | Strafrecht | 3 Antworten | 14.10.2005 12:58
Also die Menge war wirklich gering. ... Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,... ... Hessen) 2. wenn die Pflanzen noch nicht geblüht haben, dann passiert Euch so gut wie nix. wenn überhaupt eine Geldstrafe. 3. wenn sie nicht geblüht haben, dann kann es gut sein, dass auch noch eine mänliche Pflanze drunter war und die haben so gut wie kein THC.Wenn sie allerdings geblüht haben, dann wird die Polizei feststellen lassen, wie hoch der gesamte THC gehalt war und danach richtet sich dann das Strafmaaß. 4. bei zwei Pflanzen kann man ganz sicher kein Handel unterstellen, dafür brauchts schon ein bißchen mehr.das ist für Euch schon mal gut!
Leserforumvon Ckii | Strafrecht | 3 Antworten | 02.01.2018 17:51
Die Menge ist gering und lässt nicht auf einen Handel schließen.
Leserforumvon E.Cartman | Strafrecht | 5 Antworten | 28.06.2006 16:31
Was würden sie mir zu tun empfehlen, damit die Strafe möglichst gering ausfällt? ... Wenn ja, könnte es als Handel ausgelegt werden. 15 g hat keiner zum Selbstkonsum dabei.
Leserforumvon comvirus | Strafrecht | 4 Antworten | 07.06.2009 23:35
Wo kann man über "Gewerbsmässige Handel" genauer nachlesen, da im STGB nur von gewiesse dauer gesprochen wird und nich als bestimte Summe. ... Die Anwendung eines besonders schweren Falles des Betruges ist gem. §§ 263 Abs. 4, 243 Abs. 2 ausgeschlossen, wenn der Schaden gering ist.
Leserforumvon michaeel1928 | Strafrecht | 0 Antworten | 13.11.2009 18:59
ich bin 27 un komme aus BW.wurde mit ca 24 wegen beihilfe von btm handel zu 9 mon. ausgesetzt zu 2 jah bewährung verurteilt. ich war damals nur der fahrer..musste eine therapie machen und 2 jahre lang drogen screenings. seit sept.09 is die bewährung erfolgreich vorbei. die screenings waren immer negativ , von der therapie stelle bekam ich ien bericht, dass sowas nich notwendig wäre und der bewährungshelfer hatte auch nix auzusetzen. ich bin schüler und hab im nächsten jahr meinen technickerabschluss. hatte seit der sache auch nix mehr mit drogen zutun und bin nie auffällig geworden...bis : im sommer war ich mit 3 freunden auf einem festival in köln. vor dem gelände wurden wir durchsucht und hatten ca 5-6 g cannabis im auto. das hatten wir uns geholt für die 3-4 tage festival...wir haben uns nix dabei gedacht..ich dachte ein bißchen rauchen wäre net schlimm.. ich war der fahrer un mein schnelltest war negativ, weil ich ja nix geracuht hatte, das zeug war ja nur für die tage gedacht und zurück wollte ich auch nicht fahren..naja wie auch immer wir haben damals keine aussage gemacht. aber seit dem is auch keine post gekommen,w as mich wundert! ... oder wird fallen gelassen weil die menge gering is un es nich klar is wems gehört?
Leserforumvon Segler | Strafrecht | 8 Antworten | 09.03.2004 09:13
Kann man bei Fahrerflucht vielleicht auch einen "kuhhandel" mit der Staatsanwaltschaft machen um die Kosten gering zu halten und evtl. mit einem Strafbefehl davonzukommen? ... Am 9.3.2004 von Segler @HH, na bei Kuhhandel dachte ich auch nicht direkt an einen Handel sondern daran das die StA das vielleicht mit einem Strafbefehl regelt.
Leserforumvon sahara | Strafrecht | 3 Antworten | 17.05.2004 20:58
die beweislast wäre hierbei aber extrem gering, oder reicht so ne aussage als einziger beweis aus? ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 17.5.2004 von sahara ich denke eigentlich auch so... nun ja, also der erwerb wäre ja in diesem falle nicht zu leugnen wenn eine solche menge gefunden würde... die frage wäre halt nur WO derjenige es in wirklichkeit erworben hat... denn hat er sich es selber, sagen wir mal in holland in einem der vielen illegalen coffe shops gekauft, dann könnte man ihm vorwerfen, damit vorgehabt zu haben, handel in deutschland zu treiben. ansonsten ist halt mister x der "groasse dealer", nicht er...
Leserforumvon just999 | Strafrecht | 6 Antworten | 29.07.2019 12:58
Genau wie bei den Meskalin haltigen Kakteen ist der Wirkstoffgehalt sehr gering. ... Somit bleibt eine Große Frage: Würde mir ein Richter Handel oder Besitz von BTM unterstellen wenn ich diese Pflanzenteile verkaufe? Würde der Grund "gewerbsmäßiger Handel" ausreichen um zu beweisen das ich damit keinen Missbrauch betreibe.
Leserforumvon StayRoyal | Strafrecht | 9 Antworten | 09.02.2017 17:44
Der jenige der mich angezeigt hat, hat mir 55 Euro für ein Item überwiesen und nach Erhalt des Geldes hab ich ihm dieses ingame auch rübergehandelt, die Summe ist im Vergleich zu meinen früheren Verkäufen auch relativ gering. ... Der Sitz des Spiel publishers ist nicht in Deutschland und der Handel wurde leider nicht dokumentiert (via Aufnahme oder ähnliches), der Handel mit dieser Person ist jetzt auch schon ein paar Monate her. ... Das ist, was ich machen würde. -- Editiert von mepeisen am 09.02.2017 19:14 Am 9.2.2017 von StayRoyal Danke dir, das mit den Referenzen hab ich mir auch schon 2x überlegt, nicht das mir nacher irgendwie gewerblicher Handel oder so vorgeworfen wird Am 9.2.2017 von Guruhu Man könnte ja einfach mal unverbindlich zur Vorladung hingehen und sich den Tatvorwurf anhören.
Leserforumvon spezilover | Strafrecht | 3 Antworten | 24.03.2013 14:20
Noch ein paar Hintergrundinformationen mehr: Gegen A läuft derzeit ein Verfahren, in dem Ihm Handel mit Btm nachgelegt wird. Jedoch ist die Beweislage gering.
Leserforumvon pimpking | Strafrecht | 10 Antworten | 24.04.2008 11:41
Es war auch ein sehr grosser Fall wegen handel in nicht geringer Menge (BTM ) und beihilfe....mit sehr vielen beteiligten Personen. ... Es kommt regelmäßig vor, dass ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, weil die StA das in der Anklageschrift beantragt- Und wenn der Angeklagte dann sagt, ich bin geständig und will die Kosten gering halten, dann wird so eine Beiordnung auch durchaus mal aufgehoben (wenn eben keine notwendige Verteidigung nach 140 I geboten ist).
Leserforumvon Schnauke | Strafrecht | 18 Antworten | 27.01.2017 17:20
Ggg. dürfte für Sie auch §29 BtmG von Interesse sein: § 29 Straftaten (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, 2.eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt, 3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, 4. ... Ggg. dürfte für Sie auch §29 BtmG von Interesse sein: § 29 Straftaten (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, 2.eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt, 3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, 4. ... Diesen Nachweis zu führen, dürfte aber sehr schwierig werden bzw. unmöglich sein. ....Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt...
Leserforumvon gentle_knight | Strafrecht | 10 Antworten | 10.05.2009 18:16
Ich glaube kaum dass da der Handel gewinnbringend wäre. ... Rein strafrechtlich läge der Tatbestand beim Versender wegen Ausfuhr/Handel, und das ist, wie bereits erwähnt in den NL eher ein Witz aufgrund der geringen Menge. ... In so einem Fall aber hätte man/ich wohl auch weniger Angst vor der zu erwartenden Strafe (die dürfte verhältnismässig gering ausfallen, vermute ich, da wäre der eigentliche Anbau sicherlich strenger geahndet als lediglich Besitz von Samen), sondern eher vor den gesellschaftlichen und sozialen Konsequenzen.
Leserforumvon Simba2009 | Strafrecht | 11 Antworten | 26.11.2015 21:17
Muss dazu sagen das ich einmal verurteilt worden wegen Handel in nicht geringen Mengen und habe eine Bewährung bekommen von 12 M auf 3 Jahre .... ... Ist die eine Aussage von dem Dealer echt aussagekräftig um mich wegen Handel anzuklagen ?? ... Bei solchen Mengen geht man vielmehr vom Handel aus, vor allem auch um den Eigenkonsum zu finanzieren.
Leserforumvon opa2000 | Strafrecht | 21 Antworten | 11.03.2020 21:31
Guten Abend, ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen. Es geht um meine Enkeltochter. Sie hat ziemlichen Blödsinn gemacht!
Leserforumvon ffmrico | Strafrecht | 27 Antworten | 02.03.2020 21:26
Ich kann auch nachvollziehen, dass die Motivation solch einen Fall zu verfolgen recht gering ist. ... Sechstens: Zitat (von ffmrico): … warum eine solche Täuschung des Käufers im großen Stil nicht strafrechtlich verfolgt wird - damit ist dem Betrug durch den Handel ja Tür und Tor geöffnet. Da ich u.a. zu dem von Ihnen angegriffenen Betriebszweig (Handel) gehöre weise ich diese von Ihnen erhobenen unbewiesenen und pauschalen Vorurteile und Anschuldigungen auf das aller schärfste zurück!!
Leserforumvon Luckys | Strafrecht | 48 Antworten | 17.08.2004 15:28
Ab wieviel gr. ist die Menge gering, das die ganze Sache fallen gelassen wird....??
Leserforumvon elmagico | Strafrecht | 37 Antworten | 17.08.2009 03:07
Also hast du ganz klar gegen das WaffG verstoßen. quote:§ 51 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte vorbotene Waffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. (2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt. (3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. ... ----------------- "" Am 19.8.2009 von guest123-2398 Lass dich durch rudedy nicht verunsichern, der schreibt wieder einmal Unsinn. § 51 lautet tatsächlich: quote:Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. ... Für dich gilt: quote: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, ----------------- "" Am 19.8.2009 von elmagico Danke, hatte ich auch gesehen was dazu im Gesetzestext steht hatte ich bereits nachgesehen.
Leserforumvon SaschaT90 | Strafrecht | 14 Antworten | 05.03.2015 19:10
Nur war mir in diesem Moment ein Strafbefehl wegen eigenkonsum lieber als ein großes Verfahren wegen Handel mit BTM, was in der Anklage stand und Grund der durchsuchung war. ... Ob die Chancen gering sind, sei dahingestellt. ----------------- "" Am 6.3.2015 von Rechtsanwalt Carsten Meinecke quote:Nur einen Beweis das ich das Zeug konsumiert habe gibt es nicht, ausser meiner Unterschriebenen Aussage bei der Polizei.
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