140 Ergebnisse für „einbruch strafe“

Leserforumvon United28 | Strafrecht | 2 Antworten | 09.11.2007 09:16
Jetzt wurde ich bei einem Einbruch erwischt, ich war sofort geständig und habe auch die anderen drei Einbrüche, die mit mir zu tun hatten zugegeben. ... Meine Fragen sind nun folgende: Habe ich einen Anspruch auf Gerichtskosten-Beihilfe und was könnte mir in diesem Falle als Strafe blühen. ... Einzelstrafen von 6 Monaten für jede der Taten zugrunde legt, käme bei der Anwendung der Standardgesamtstrafenformel eine Strafe von 15 Monaten heraus. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon Tom_23j | Strafrecht | 2 Antworten | 21.05.2004 19:40
Hi hab folgendes Problem: Ein Freund von mir wurde gestern beim Einbruch erwischt und verhaftet. ... Weiss jetzt gar nicht ob es ein richtiger Einbruch war, dar das Fenster offen war und er nichts aufgebrochen oder so was hat Wollte jetzt mal fragen welche Strafe ihn treffen wird oder wird das Verfahren vielleicht eingestellt? ... Da Ihr Freund erst 18 ist, wird mit ziemlicher Sicherheit noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen - hinsichtlich der Strafe kann man nur spekulieren - vermutlich Sozialstunden...
Leserforumvon SONAR | Strafrecht | 5 Antworten | 27.03.2010 15:02
hallo ich 24 jahre bin gestern nacht in ein bootsverleih eingebrochen und wurde auf frischer tat von der polizei ertappt. bei meiner festnahme hatte ich 1,4 promille. auf der wache sagte man mir ich werde wohl wegen schweren einbruchs amgeklagt. nun meine frage: ich bin nicht vorbestraft welche strafe kann ich ungefähr erwarten? ... Die Mindeststrafe für Diebstahl in besonders schwerem Fall (§243 StGB) beträgt übrigens 3 Monate. ----------------- "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" Am 27.3.2010 von recht55 Ein Tatbestand „Einbruch" kommt jedoch im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.
Leserforumvon amz469322-47 | Strafrecht | 1 Antwort | 02.07.2017 19:54
Hallo Es geht um einen verübenten einbruch sachlage ist so eine frau mit zwei Kindern (eins von ihren mann) wird geschlagen und baby gequält vom mann aus angst hat sie sich getrennt und ist bei einer bekannten unter gekommen.
Leserforumvon Alterego85 | Strafrecht | 2 Antworten | 27.05.2011 17:09
Wie ist es wenn jemand angeblich irgendwo nur die Fensterscheiben einschlägt aber nicht einsteigt oder etwas stiehl und die Polizei einen wegen versuchten Einbruch anklagt? ... Was steht ihm nun für eine Strafe vor bzw. bekommt er überhaupt eine? ... Das muß er selbst wissen. quote:Was steht ihm nun für eine Strafe vor Kannst du nicht mal "Einbruch" und "StGB" googeln?
Beihilfe zum Einbruch 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Amo | Strafrecht | 7 Antworten | 09.06.2009 22:20
Er wollte wissen was für eine Strafe er ungefähr bekommt .. ... Welche Strafe würde er ungefähr bekommen ? ... quote:Welche Strafe würde er ungefähr bekommen ?
Leserforumvon derderzubesoffenwahr | Strafrecht | 8 Antworten | 25.05.2010 12:22
Vermutlich nicht, da du ja den Einbruch, den Diebstahl und die Flucht noch prima hinbekommen hast.
Leserforumvon Jon123mitglied | Strafrecht | 6 Antworten | 12.04.2017 07:16
Am 13.4.2017 von Jon123mitglied Aber soweit ich weiß verjährt ein Einbruch in 3 Jahren?... Einbruch dürfte "besonders schwerer Diebstahl" sein (§ 243 StGB), Strafe bis zu 10 Jahre Knast = Verjährungsfrist 10 Jahre (§ 78 StGB). ... Zitat:Aber soweit ich weiß verjährt ein Einbruch in 3 Jahren?
Leserforumvon onlygodcanjudgeme | Strafrecht | 0 Antworten | 08.10.2009 15:05
Ab wann ist es Einbruch? ... Mit welcher Strafe ist ungefähr zu rechnen? ... Wie hoch könnte eine Strafe ausfallen?
Leserforumvon CathyL | Strafrecht | 1 Antwort | 10.06.2011 15:19
Dieses würde ihr nicht gelingen, da eine andere Person B den versuchten Einbruch beobachten würde. 1. ... (noch eine Bewährung, Bewährungsverlängerung, Therapie statt Strafe, Gefägnis)?
Leserforumvon Magnus123 | Strafrecht | 2 Antworten | 21.12.2006 02:10
Er hat natürlich jetzt ein total schlechtes Gewissen, aber auch Angst vor der Strafe und möchte seine Eltern nicht nochmal enttäuschen. ... Für Ihren Freund kann noch Jugendstrafrecht Anwendung finden, in dem Fall bin ich mir nicht ganz sicher wie die Strafe ausfallen könnte, aber es könnte durchaus ein Arrest in Betracht kommen.
Leserforumvon Kokosbaum | Strafrecht | 7 Antworten | 15.09.2006 19:12
Einbruch? ... Mit welcher Strafe müssten A und B in etwa rechnen (beide nicht "vorbelastet")? ... 'Einbruch' ist kein eigener Tatbestand.
Leserforumvon Rudolfo123456 | Strafrecht | 39 Antworten | 25.09.2007 13:26
Wenn Sie nicht vorbestraft sind, dann wird es wohl bei einer Strafe zwischen 3 und 6 Monaten bleiben. ... Eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen wird auch im Führungszeugnis eingetragen. ... Weil ich hatte eigentlich vor alles zu sagen weil ich hoffe das die strafe dadurch geringer wird.
Leserforumvon mauricesanchez | Strafrecht | 5 Antworten | 26.03.2012 12:16
Was ist zu erwarten wird es als Einbruch gewertet oder nur als Diebstahl weil ein Schlüssel vorhanden ist . Welche Strafe ist für beide Personen ungefähr zu erwarten ? ... Ich tippe mal auf Sozialstunden oder Wochenendarrest. ----------------- " " Am 26.3.2012 von mauricesanchez ja es war der originalschlüssel .... die handy wurden aber nach der tat weiter verkauft. spielt das noch eine rolle am tatbestand oder gibt es dann eine höhere strafe ?
Leserforumvon Danielhein | Strafrecht | 5 Antworten | 22.02.2009 13:01
Also ich (21) war gestern mit nem kumpel unterwegs haben was getrunken und ham eine ladentür von einem golfshop kaputt getreten sind danach weggerannt aber irgendwie war der reiz da etwas aus dem laden mitzunehmen das taten wir dann auch darauf hin kam die polizei hat uns festgenommen ja und jetzt wird mir vorgeworfen einen einbruch mit diebstahl begangen zu haben da ich aber auf bewährung bin wegen köperverletzung und paar andren sachen hab ich angst jetzt in das gefängnis zu gehen mit was muss ich rechnen achja die bewährung beträgt 1jahr 6monate auf 3 jahre Am 22.2.2009 von guest123-2223 --- editiert vom Admin Am 22.2.2009 von muemmel Hi, nun ja, die Strafe wird natürlich eher zu den 3 Monaten tendieren als zu den 10 Jahren. ... Gruß vom mümmel Am 22.2.2009 von Rechtsanwältin Elke Zipperer Da ein Bewährungswiderruf von über 1 Jahr Freiheitsstrafe im Raume steht, liegt - obwohl es hier "nur" um eine niedrigere Strafe geht - eine sog.notwendige Verteidigung (= Pflichtverteidigung) vor.
Leserforumvon rambo847 | Strafrecht | 1 Antwort | 09.03.2007 18:23
hallo ich bin neu hier im forum da mich ein freund sehr guter freund gefragt hat was er für eine strafe bekommen könnte? er und ein zweiter haben bei einer umerrangelei also so gesagt zum spass gerauft. dabei haben sie wie sie gegen die tür gefallen sind das schloss aufgebrochen und da die tür schon so alt war war das auch kein proble. nur ist es jetzt so das die polizei da wahr und auf einen einbruch und nicht auf sachbeschädigung anzeigt.deshalb wolte er wissen was nun ist er hat der poliezei nichts gesagt nur das die türe schon offen wahr. da aber sie auch alkohol gefunden haben und zwar im keller hochprozentigen. hat er angst das er in haft muss oder eine vorstrafe bekommt. aber das er eine ummheit bekonnen hat sieht er ein und ist deswegen total am boden zerstört. er hat aber noch keine vorstrafen oder war auch noch nie auffällig bei der polizei. nun hat er angst das er dardurch seine arbeitsstelle verliehrt. ich bitte darummir bitte eine antwort zu senden am besten an raphael.peter@gmx.net. übringstens er ist 16. nur ein erbe der aber auch schon 80 oder so ist dem gehörte das haus aber er wohnt ganz wo anders und bei nachforschunge hat sich ergeben das dieser herr schon ziemlich durcheinander ist.übrigens das haus ist seit 8 jahren erlasen und schon baufällig. es ist nämlich noch vorm 2 weltkriege erbbaut worden lg rambo
Einbruch in der Schule 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon amz486173-33 | Strafrecht | 6 Antworten | 14.03.2018 20:39
Nun bekomme ich wahrscheinlich eine Anzeige wegen Vandalismus und Einbruch. ... Was für eine Strafe erwartet uns? ... Sofern Sie noch im elterlichen Haushalt leben, und zur Schule gehen wird, sofern Sie bereits volljährig sind (wie Ihr Freund) dennoch regelmässig Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, was eine erhebliche Minderung der Strafe bedeutet.
Leserforumvon Cyra26907 | Strafrecht | 3 Antworten | 26.06.2014 14:01
Hallo bin immer noch ganz fertig heute hat mein sohn 23 jahre alt eine strafanzeige wegen einbruch u diebstahl bekommen......er ist in ein gebäude eingedrungen durchs fenster ( scheibe zerschlagen )und hat alkohol im wert von 130,-€ gestohlen..........was er im dabeisein einer polizistin dem geschädigten bezahlt hat. er war geständig da er auf den videoaufzeichnungen zu sehen war.....kann sich aber nicht mehr genau an den tathergang erinnern da er nicht nüchtern war hat sich bei dem geschädigten auch entschuldigt er war nicht alleine sonder sie waren zu viert. er hat sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen(mit 16 hat er mal ein paar sozialstd.bekommen da sie scheiben zerschlagen haben) und bedauert die tat zu tiefst. die polizistin meinte es würde keine verhandlung geben aber er hat heute einen brief bekommen worin beantragt wurde das verfahren vor dem jugendrichter zu eröffnen? ... Und deswegen kann man die Strafe auch halbwegs vorhersagen - es wird eine sehr hohe Geldstrafe werden, da schwerer Diebstahl mit mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe bestraft wird. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Spraya | Strafrecht | 9 Antworten | 22.06.2004 14:35
Die Höchststrafe für Einbruch ist 10 Jahre Freiheitsstrafe. ... Man kann also nicht vorhersagen, was Du für eine Strafe bekommst (vorausgesetzt Du wirst verurteilt). ... War ja nur ein kleiner einbruch in ein Gartenhaus.
Leserforumvon twitch | Strafrecht | 3 Antworten | 26.07.2004 19:08
er hoffe auf eine milde geldstrafe, da er ja nicht vorbestraft ist, also führungszeugnis ist sauber Die bisherige anklage lautet Einbruch-Diebstahl. ... Je nachdem, ob Dir tatsächlich ein vollendeter schwerer Diebstahl nachgewiesen werden kann oder nicht, wird sich die Strafe wohl zwischen Geldstrafe im mittleren Bereich (ab 50 Tagessätze) bis zu einer Freiheitsstrafe bewegen. ... Geschichte, wird sich die Strafe im oberen möglichen Drittel bewegen.
123·5·7