195 Ergebnisse für „einbruch diebstahl“

Leserforumvon Smarty77 | Strafrecht | 4 Antworten | 08.08.2006 15:22
Diebstahl an der Brosche -, da kein dauerhafter Enteignungsvorsatz vorliegt. ... Diebstahl an der Skulptur + ----bzw.Wohnungseinbruchsdiebstahl 3. ... Dieser hat den Sohn ertrinken lassen, weil er so den Einbruch "verdecken" wollte.
Leserforumvon guest-12313.04.2012 18:12:34 | Strafrecht | 2 Antworten | 12.07.2010 07:59
Hallo, wann verjähren Einbruch + Diebstahl sowie Betrug? ... Am 12.7.2010 von Albarion Für Betrug sind es 5 Jahre im "Normalfall" (sofern es kein Bandenmäßiger Betrug war) Einbruch und Diebstahl kann ich nicht sagen, weil ich wissen müßte ob es "nur" Hausfriedensbruch oder tatsächlicher Einbruchsdiebstahl war.
Leserforumvon piranhia | Strafrecht | 4 Antworten | 26.01.2008 17:46
Und zwar gehts um Einbruch-Diebstahl, hab unter Alkoholeinfluss ne Fensterscheibe vom Getränkeladen eingeschladen und vier alkoholische Getränke entwendet.
Leserforumvon mauricesanchez | Strafrecht | 5 Antworten | 26.03.2012 12:16
Was ist zu erwarten wird es als Einbruch gewertet oder nur als Diebstahl weil ein Schlüssel vorhanden ist . ... danke schonmal im Vorraus für eure Antworten . ----------------- "" Am 26.3.2012 von muemmel Sofern es der Originalschlüssel war, ist es "nur" einfacher Diebstahl.
Leserforumvon iceone | Strafrecht | 5 Antworten | 26.01.2013 00:10
Eher nicht, also auch keinen einfachen Diebstahl Klar hat man Gewahrsam an allen seinen Sachen, die in einer Wohnung sind. ... Man sollte nicht vergessen, dass es ansonsten den Tatbestand des Einbruchssdiebstahl gar nicht gäbe, weil es am dazugehörigen Diebstahl fehlen würde. ... Aber ein einfacher Diebstahl ist es durchaus.
Leserforumvon Cyra26907 | Strafrecht | 3 Antworten | 26.06.2014 14:01
Hallo bin immer noch ganz fertig heute hat mein sohn 23 jahre alt eine strafanzeige wegen einbruch u diebstahl bekommen......er ist in ein gebäude eingedrungen durchs fenster ( scheibe zerschlagen )und hat alkohol im wert von 130,-€ gestohlen..........was er im dabeisein einer polizistin dem geschädigten bezahlt hat. er war geständig da er auf den videoaufzeichnungen zu sehen war.....kann sich aber nicht mehr genau an den tathergang erinnern da er nicht nüchtern war hat sich bei dem geschädigten auch entschuldigt er war nicht alleine sonder sie waren zu viert. er hat sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen(mit 16 hat er mal ein paar sozialstd.bekommen da sie scheiben zerschlagen haben) und bedauert die tat zu tiefst. die polizistin meinte es würde keine verhandlung geben aber er hat heute einen brief bekommen worin beantragt wurde das verfahren vor dem jugendrichter zu eröffnen? ... Und deswegen kann man die Strafe auch halbwegs vorhersagen - es wird eine sehr hohe Geldstrafe werden, da schwerer Diebstahl mit mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe bestraft wird. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon SONAR | Strafrecht | 5 Antworten | 27.03.2010 15:02
Die Mindeststrafe für Diebstahl in besonders schwerem Fall (§243 StGB) beträgt übrigens 3 Monate. ----------------- "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" Am 27.3.2010 von recht55 Ein Tatbestand „Einbruch" kommt jedoch im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben. ... So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurück zu holen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird.
Leserforumvon guest-12310.07.2012 19:44:45 | Strafrecht | 6 Antworten | 23.01.2012 18:49
Die Kripo hat als Delikt "versuchter Einbruch" angegeben. M.E. liegt doch aber tatsächlicher Einbruch vor, oder? ... Stellt denn dann ein Einbruch ohne Vandalismus/ Diebstahl überhaupt eine Straftat dar?
Leserforumvon volcom912 | Strafrecht | 3 Antworten | 02.06.2011 18:51
Die Briefumschläge ließ er zurück, kehrte jedoch später wieder zurück und nahm die Briefumschläge um diese im Wald zu verstecken. 3 Tage später meldete sich die Polizei bei ihm und erklärte ihm er hat nun eine Anzeige wegen Diebstahl, Einbruch und Hausfriendensbruch.
Leserforumvon Danielhein | Strafrecht | 5 Antworten | 22.02.2009 13:01
Also ich (21) war gestern mit nem kumpel unterwegs haben was getrunken und ham eine ladentür von einem golfshop kaputt getreten sind danach weggerannt aber irgendwie war der reiz da etwas aus dem laden mitzunehmen das taten wir dann auch darauf hin kam die polizei hat uns festgenommen ja und jetzt wird mir vorgeworfen einen einbruch mit diebstahl begangen zu haben da ich aber auf bewährung bin wegen köperverletzung und paar andren sachen hab ich angst jetzt in das gefängnis zu gehen mit was muss ich rechnen achja die bewährung beträgt 1jahr 6monate auf 3 jahre Am 22.2.2009 von guest123-2223 --- editiert vom Admin Am 22.2.2009 von muemmel Hi, nun ja, die Strafe wird natürlich eher zu den 3 Monaten tendieren als zu den 10 Jahren.
Leserforumvon twitch | Strafrecht | 3 Antworten | 26.07.2004 19:08
er hoffe auf eine milde geldstrafe, da er ja nicht vorbestraft ist, also führungszeugnis ist sauber Die bisherige anklage lautet Einbruch-Diebstahl. ... Je nachdem, ob Dir tatsächlich ein vollendeter schwerer Diebstahl nachgewiesen werden kann oder nicht, wird sich die Strafe wohl zwischen Geldstrafe im mittleren Bereich (ab 50 Tagessätze) bis zu einer Freiheitsstrafe bewegen.
Leserforumvon guest-12330.03.2013 13:21:12 | Strafrecht | 1 Antwort | 29.03.2013 19:25
Bei der Frage, woher diese stamme, stellt sich heraus, dass diese bei einem Einbruch in eine Windkraftanlage gestohlen wurde, an dem Person A zusammen mit Person B und Person C beteiligt war. Bei späteren Nachforschungen im Internet stellt sich heraus, dass einen Monat zuvor tatsächlich ein solcher Einbruch verübt wurde, bei dem hochwertige Technik gestohlen wurde.
Leserforumvon derderzubesoffenwahr | Strafrecht | 8 Antworten | 25.05.2010 12:22
Vermutlich nicht, da du ja den Einbruch, den Diebstahl und die Flucht noch prima hinbekommen hast.
Leserforumvon nichtwissender85 | Strafrecht | 2 Antworten | 20.01.2018 08:23
Vor drei Monaten Kontaktiert mich ein alter Freund,um ein paar ecken,und erklärt mir, dass er schon lange versucht mich zu erreichen und klärt mich auf : wie, was und in welcher reihenfolge, person x bei seinem ersten anfänglichem diebstahl klaute und folgendem einbruch auch noch holte(welcher zum zeitpunkt als person x es dem alten freund erzählte, wohl noch in planung gewesen ist. da fiel es mir wie schuppen von den augen ... person x war zu der zeit, in welcher der umschlag abhanden kam,öfters bei mir zu besuch und dann plötzlich z zt des krankenhausaufenthalts nicht mehr. wir denken,er wollte sich damit wohl profilieren... was nach allem überprüfen der leute die ihn schon lange kennen, wohl genau zu seinem verhalten passt. mein alter freund,ist gerne bereit, seine aussagen von person x vor gericht zu wiederholen, bzw wenn nötig auch nochmal versuchen würde diese aufzunehmen. wie würde es in der situation aussehen ?
Beihilfe zum Einbruch 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Amo | Strafrecht | 7 Antworten | 09.06.2009 22:20
Er hat mir grad gestanden das er zwei personen beim Einbruch geholfen hat. ... (Die wussten das, da vorher ein Kollege meines Kollegens bei ihr war und die den schlüssel vor ihn dort versteckt hatte. ) Am 10.6.2009 von justice005 Dann liegt kein Einbruch vor, sondern nur Diebstahl und Hausfriedensbruch. bzgl des Strafrahmens schließe ich mich streetworker an, es wird vermutlich bei Sozialstunden bleiben. Am 10.6.2009 von Bewährungshelfer Es war tatsächlich kein Einbruch, sondern ein einfacher Diebstahl.
Leserforumvon Jon123mitglied | Strafrecht | 6 Antworten | 12.04.2017 07:16
Am 13.4.2017 von Jon123mitglied Aber soweit ich weiß verjährt ein Einbruch in 3 Jahren?... Einbruch dürfte "besonders schwerer Diebstahl" sein (§ 243 StGB), Strafe bis zu 10 Jahre Knast = Verjährungsfrist 10 Jahre (§ 78 StGB). ... Zitat:Aber soweit ich weiß verjährt ein Einbruch in 3 Jahren?
Leserforumvon unknown000 | Strafrecht | 6 Antworten | 01.12.2015 17:47
Nun steht ja da nirgends, ob S letztlich was geklaut hat - versuchter schwerer Diebstahl ist es allemal, evtl. auch vollendeter. ... In der Regel wird man Ihnen die Taten der Mittäter aber zurechnen (im Sinne von gemeinschaftlichem Diebstahl). ... Rein objektiv sieht das alles nämlich nach einen mittäterschaftlichen Einbruch einer kleinen Bande aus, die regelmäßig BtM konsumiert, das auch irgendwie finanzieren muss und bei ihrem Bruch ein gefährliches Werkzeug mit sich führte.
Leserforumvon Hydra57M | Strafrecht | 8 Antworten | 10.02.2007 21:56
War das nun Einbruch oder Hausfriedensbruch? ... Für einen § 244 StGB [Wohnungseinbruchsdiebstahl --> einen anderen 'Einbruch' kennt das Gesetz nicht] müßte -wie bei jedem Diebstahl- eine Zueignungsabsicht vorgelegen haben. ... Ist Einbruch kein Offizialdelikt?
Leserforumvon guest-12304.04.2016 19:19:57 | Strafrecht | 6 Antworten | 02.04.2016 05:05
Ich habe schon Einträge wegen Diebstahl, btm, Sachbeschädigung usw. ... Ich habe schon Einträge wegen Diebstahl, btm, Sachbeschädigung usw. ... Am 5.4.2016 von muemmel schwerer Diebstahl sind 3 Monate aufwärts.
Leserforumvon Outlaw31 | Strafrecht | 1 Antwort | 30.03.2017 17:28
Jetzt saß ich bei der Kripo und da wurde mir gesagt, das Lenkrad würde aus dem Einbruch stammen, im Nachhinein wurde aber festgestellt, das es nicht aus dem Einbruch stammte, sondern wurde aus einem Auto geklaut. ... Diese haben dann eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht Habe eine Anzeige bekommen, wegen Diebstahl und Hehlerei. Diebstahl wegen der Alufelge und Hehlerei wegen der Lenkrad.
123·5·10