309 Ergebnisse für „diebstahl verdacht“

Leserforumvon zjaka | Strafrecht | 5 Antworten | 07.09.2004 15:37
Hallo, mein Freund hat vor einem jahr einen Fahrrad für 150 euro in Flohmarkt gekauft. es geht um einen mountbike in ganz gutem zustand. vor einigen tagen ist er mit diesem fahrrad auf der strasse von einem Bekannten des ursprunglichen besitzers "erwischt worden" und erfuhr, dass der fahrrad vor einem jahr gestohlen wurde. sofort sind die polizei und eigentümer gekommen. natürlich hat mein freund früher nichts von dem diebstahl gewusst und für ihm ist jetzt auch unangenehm ohne verschulden unter Verdacht im diebstahl zu stehen und dabei den fahrrad oder jeweils die bezahlte 150 euro zu verlieren . der besitzer will noch die schadenersatz für nutzung seines fahrrads verlangen und dass die sache sich nicht mehr in besherigen zustand befindet .
Leserforumvon Blackman1989 | Strafrecht | 2 Antworten | 18.02.2009 15:22
Ein paar Tage darauf wurde ich in Verdacht gestellt, diesen Diebstahl begangen zu haben.
Leserforumvon Pennywise | Strafrecht | 5 Antworten | 27.04.2009 19:46
Schließlich ist ein Diebstahl ja nicht beobachtet worden. ... > Schließlich ist ein Diebstahl ja nicht beobachtet worden. Trotzdem liegt ein ausreichender Verdacht vor.
Leserforumvon Zerano_88 | Strafrecht | 0 Antworten | 07.07.2008 13:42
Frage ist das schwerer diebstahl?
Leserforumvon florentine1975 | Strafrecht | 7 Antworten | 29.01.2008 01:55
hallo, hab da mal ne frage vielleicht kennt sich jemand damit aus. ich hab auf meiner arbeit diebstahl begonnen.mein chef hatte des längeren den verdacht das jemand der angstellten bzw aushilfen dort klaut. am donnerstag wurde ich von meiner chefin aus dem betrieb geholt. zu hause bei denen waren mein chef, ein anwalt und ein mann von einer dedektivbüro. dort hat man mich in kenntnis genommen das ich videoüberwacht wurde und somit raus kam das ich geklaut habe. da es an hand der bänder zu sehen war ich habe dieses auch nich abgestritten.. da ich ja den diebstahl begonnen habe. es handelt sich über eine summe von ca 15000 eruo. die meincehf und cehfin an hand der belege und inventur belegen können.. ich bin aber der meinung das es nicht so viel war . hierzu muss ich sagen das es über mehrer monate ging aber dennoch der meinung bion das die hohe summe nicht stimmen kann. was ich gerne wissen möchte ist. ob man mir den gesamten schaden zu lasten legen kann...oder nur der schaden der während der überwachung entstanden ist. auch wenn ich täter bin. bin ich der meinung das man mir nur das zu lasten legen kann was per überwachung belegbar ist.is das richtig so... bzw wenn es vor greicht geht das nur die vireoüberwachungen als beweis gelten. vielleicht kennt sich hier jemand ein hißchen aus und kann mir die frage beantworten über eine antwort würd ich mich freuen kimba Am 29.1.2008 von guest123-2065 --- editiert vom Admin Am 29.1.2008 von florentine1975 was ich gestern vergessen habe zu erwähnen, das den abend wo ich bei meinem chef zu hause war sollte ich eine so art schuldtitel oder wie man sowas nennt unterschreiben.. also das ich mich schuldig erkenne und da wurde auch die summe genannt. 15000 die fehlen und 3000€ für den mann der zu dieser dedektivdatei gehört. mir wurde gesagt wenn ich das nicht unterschreibe, das mein chef das recht hat dieses zu anzeige zu bringen, wenn ich unterschreibe wird das nur unter uns bleiben ohne anzeige und ich zahle montl. die summe in raten zurück. es wurde mir aber auch gleich gesagt wenn ich nicht unterschreibe das es vors gericht geht. und wenn ich die summe für den dektiv nicht aufeinmal zahle das es dann auch zur anzeige kommt.das was ich unterschrieben habe den abend das hat der anwalt per hand geschrieben.. ich muss noch zu einem notar und das nochmal unterschreiben das es dann notarriel beglaubigt wird. ich kann mein *EX* chef verstehen. ich hab großen bockmist gebaut und muss auch dafür gerade stehen. das weiß ich und ich bin auch bereit das abzubezahlen. nur die 3000€ kann ich nicht aufeinmal zahlen. das heiß es kommt die anzeige. was kann mir dann schlimmsten fall passieren... ich muss dazu sagen das ich letzte jahr mit meinem freund vor gericht stand , weil wir gegen die arge klagen wollten wegen eheähnlich und verloren haben und wir ein urteil bekommen haben wegen versuchten betruges. der anwalt von meinem exchef meinte das es sein kann das ich eine strafe bekomme.. bzw das ich wenn ich pech habe wohl in gefängnis gehen muss. und das will ich aufkeinefall da ich auch noch ein kind habe.. ich weiß das ich totalen ****** gebaut habe..und ehrlich gesagt weiß ich im mom auch nicht weiter. ich möchte das ja bezhalen kann mir aber auch nicht die 3000€ aus den rippen schneiden das wissen die beiden auch Am 30.1.2008 von justice005 Es war richtig, dass Sie dieses Schuldanerkenntnis nicht unterschrieben haben.
Leserforumvon twitch | Strafrecht | 3 Antworten | 26.07.2004 19:08
er hoffe auf eine milde geldstrafe, da er ja nicht vorbestraft ist, also führungszeugnis ist sauber Die bisherige anklage lautet Einbruch-Diebstahl. ... Je nachdem, ob Dir tatsächlich ein vollendeter schwerer Diebstahl nachgewiesen werden kann oder nicht, wird sich die Strafe wohl zwischen Geldstrafe im mittleren Bereich (ab 50 Tagessätze) bis zu einer Freiheitsstrafe bewegen.
Leserforumvon mcuci | Strafrecht | 3 Antworten | 06.05.2008 11:13
Nun beschuldigt mein Chef mich und meinen Kollegen wegen Diebstahl und droht mir, wenn er von der Versicherung nichts bekommt, mit Schadenersatz.
Leserforumvon kinderrad-diebstahl | Strafrecht | 15 Antworten | 09.10.2021 16:10
[quote=kinderrad-diebstahl]wenn man die Vorgeschichte nett erklärt und selbst schon eine gemeinnützige Spende anbietet?... Am 10.10.2021 von kinderrad-diebstahl Was empfehlt ihr als allgemeines Vorgehen bei einem wie dem geschilderten Fall von oben? ... Am 10.10.2021 von kinderrad-diebstahl [quote=Zuckerberg]Haben Sie da aus besonderen Gründen Befürchtungen?
Leserforumvon schneggi78 | Strafrecht | 3 Antworten | 05.11.2003 20:42
Welche Rechte habe ich bei einer Durchsuchung bei einem Verdacht auf Ladendiebstahl? ... Der Verdacht hat sich jedoch nicht bestätigt. ... So verurteilte das Amtsgericht in Osnabrück (AZ: 40 C 26/88) einen Detektiv, der eine unschuldige Kundin unter dem Verdacht des Diebstahl eine Stunde festgehalten hatte, zu 125€ Schmerzensgeld.
Leserforumvon Ratlos54 | Strafrecht | 9 Antworten | 10.09.2023 10:19
Damit hat sie nämlich den Diebstahl zugegeben! ... Die Person an der Kasse hatte einen Verdacht und verlangte, dass Lisa die Jacke öffnet. ... Die Frage ist nur, ob die einen Diebstahl beweisen.
Leserforumvon #Saber# | Strafrecht | 5 Antworten | 21.12.2018 17:15
Guten Tag, nehmen wir an ein Arbeitgeber (AG) hat den Verdacht, dass sein Arbeitnehmer (AN) Diebstahl begangen hat. - AG hat Ware mit Seriennummer bei einem Ebay Händler gefunden, die eigentlich ihm gehört - der Ebay Händler verweist auf einen Kaufvertrag den er mit AN geschlossen hat, auf diesem Kaufvertrag sind gleiche Teile (ohne Seriennummer) vermerkt - AN bestätigt den Verkauf von Teile an den Ebay Händler, jedoch seien diese nicht die des AG und bestreitet den Diebstahl Reicht der Kaufvertrag als Beweis des Diebstahls? ... Wenn dem so ist, dann ist der Diebstahl bewiesen. ... Wenn dem so ist, dann ist der Diebstahl bewiesen.
Leserforumvon Outlaw31 | Strafrecht | 1 Antwort | 30.03.2017 17:28
Bing 3 Wochen später kamen Sie zu mir und haben meine Wohnung durchsucht, mit der Aussage, Sie haben den Verdacht ich hätte an dem Einbruch 2014 teilgenommen. ... Diese haben dann eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht Habe eine Anzeige bekommen, wegen Diebstahl und Hehlerei. Diebstahl wegen der Alufelge und Hehlerei wegen der Lenkrad.
Leserforumvon DM2006 | Strafrecht | 4 Antworten | 04.12.2006 17:58
Nun wurde gegen mich und meinen Kollegen eine Anzeige wegen Diebstahl gestellt. ... Wenn er einen Verdacht hat, wer das Handy gestohlen haben könnte, kann er diesen Verdacht der Polizei gegenüber äußern. ... Kann man ihnen den vorgeworfenen Diebstahl nicht beweisen, wird die Sache eingestellt.
Leserforumvon gtr1000 | Strafrecht | 3 Antworten | 21.03.2011 14:01
Moin moin, bräuchte mal einen Rat/Tip von Euch, ob man aufgrund eines Verdachtes/Vermutung einen Diebstahl anzeigen kann/sollte. ... Reicht der Verdacht/Vermutung und die "Merkwürdigkeiten" aus, um offiziell zu werden und einen Diebstahlsverdacht zu äußern? ... Ohne Beweise kannst du keinen Diebstahl unterstellen.
Leserforumvon Kresse | Strafrecht | 14 Antworten | 18.12.2003 12:17
Dies ist definitiv nicht richtig, trotzdem konnte ich den Verdacht nicht entkräften und es kam zu einer Anzeige und Hausverbot. ... Freue mich über Tips. ----------------- " " Am 18.12.2003 von JuR Guten Morgen, bitte lesen Sie sich meinen Artikel über den Diebstahl und seine Konsequenzen unter folgendem Link durch hier bei 123Recht.net: http://www.123recht.net/article.asp?... In Ihrem Fall wird es schwierig darzulegen, dass Ihnen beim vermeintlichen Diebstahl der Vorsatz gefehlt hatte.
Leserforumvon guest-12325.08.2014 10:30:12 | Strafrecht | 7 Antworten | 12.01.2014 13:26
hallo liebes forum, wir haben vor ein paar tagen geräusche in unserem haus vernommen. meine frau und ich schliefen in verschiedenen zimmern und sind beide dadurch aufgewacht. wir haben dann rekonstruiert wie die geräusche zustande gekommen sein könnten und sind schliesslich auch fündig geworden. um etwa 2 uhr in der nacht haben wir auch vornommen, dass unsere haustüre geöffnet und wieder geschlossen wurde. einbruchspuren an der tür sind nicht zu erkennen, der täter muss also einen hausschlüssel hehabt haben. wertgegenstände wurden nicht entwendet. wir haben einen verdacht bzgl. des potentiellen täters, können dies aber nicht beweisen. natürlich sind wir jetzt sensibilisiert und haben vorkehrungen getroffen, dass dies nicht noch einmal passiert. bei der polizei waren wir noch nicht. wie ist ggf. die rechtslage, wenn der einbrecher überführt werden sollte. mfg ----------------- "" -- Editiert von Moderator am 12.01.2014 13:36 -- Thema wurde verschoben am 12.01.2014 13:36 Am 12.1.2014 von wastl Ihm müsste zunächst nachgewiesen werden, dass er überhaupt der Täter ist. ... Nur wenn das nachgewiesen werden könnte läge überhaupt ein versuchter Diebstahl vor, sonst bliebe ein Hausfriedensbruch, und auch das nur, wenn klar war, dass er das Haus nicht betreten darf. ... Nur wenn er dort etwas stehlen will wird daraus ein versuchter Diebstahl, ggf. im besonders schweren Fall oder ein Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Leserforumvon gtr1000 | Strafrecht | 5 Antworten | 27.05.2009 00:25
Es geht um einen Einbruch - Diebstahl aus einem Baucontainer, mehrere Werkzeuge und sonstiges Zubehör. Der Täter wurde mehrfach des Einbruchs und Diebstahls beschuldigt, ebenso verschiedene Betrugsdelikte ( Internetbestellungen angeblich nicht erhalten, Warenkreditbetrug, Tankbetrug, verschiedene Täuschungsdelikte ) , verdacht der Fahrerflucht, ebenso mehrfach wegen Verdacht auf fahren unter Alkohol oder BTM von der Polizei überprüft.
Leserforumvon Flohna | Strafrecht | 9 Antworten | 15.02.2005 15:03
Ich würde gerne wissen ob der Marktleiter eines Supermarktes mich auffordern kann meine Taschen direkt an der Kasse auszuleeren? Bzw. ob er überhaupt in meine Taschen gucken darf. Ich habe an der Kasse das Alarmsignal ausgelöst - war mir unglaublich peinlich, vor allem weil es in einem Supermarkt in der Nähe meiner Wohnung war, mich viele angeguckt haben, als ob ich wirklich etwas gestohlen hätte, und danach garantiert Gerüchte herumgehen.
Leserforumvon Hagens | Strafrecht | 6 Antworten | 11.06.2004 15:49
Ich wollte jetzt zum einen mal fragen, ob bei diesem Verdacht die Sachbeschädigung mit inbegriffen ist oder ob es sich jetzt eben doch nur um den (besonders schweren) Diebstahl handelt? ... Es geht dann nur noch um den "schweren Diebstahl" nach § 243 StGB. ... Aber wenn "Schwerer Diebstahl" zur Last gelegt wird, müßt Ihr ja den Schauskasten irgendwie geöffnet haben.
Leserforumvon guest-12317.02.2015 14:28:10 | Strafrecht | 5 Antworten | 18.05.2008 23:36
Ist das ganze nun eine herkömmliche Unterschlagung da A die Bahncard hätte abgeben müssen, oder reicht das ganze schon als Tatverdacht für den Diebstahl aus? ... Einen Tatverdacht für Diebstahl gibt das allemal her, aber für eine Verurteilung reicht der Verdacht natürlich nicht.
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