362 Ergebnisse für „cannabis menge“

Leserforumvon angelina60311 | Strafrecht | 4 Antworten | 18.12.2012 11:49
ich hatte eine gerichtsverhandlung mir wurde vorgewurfen fahren ohne führerschein, und btm besitz 0,12gramm cannabis. ich bekahm einen pflichtverteidiger, der sagte btm würd auf jeden fall eingestellt oder sehr geringe strafe. ich habe im ausland einen führeschein erworben hatte dort gewohnt , ich hatte vorher in bawürtenberg gewohnt da wurde mein führeschein anerkannt nach dem umzug nach nrw wurde ich angeklagt wegen fahren ohne führerschein da die rechtsprechung von bundesländern unterschiedlich war bis der europäische gerichtshof dies im april 2012 einheitlich als recht erkannt hat. die verhandlung zog sich fast 2 jahre hin wurde 5 oder 6mal ausgesetzt, hatte jedes mal neuen richter und staatsanwanlt, ich hab dem richter aktenzeichen von deutschen gerichten und vom europäischen gerichtshof vorgelegt wo der führerschein anerkannt wurde , der richter sagte dann zu mir , er wollte mich eigendlich freisprechen aber weil ich so frech bin würde er mich in jedem fall verurteilen. gestern hatte ich verhandlung,der richter wollte mich wegen fahren ohne führerschein verurteilen , aber dann sagte er da ist ja noch eine 2. seite in der akte und wurde in der hinsicht freigesprochen, aber wurde verurteilt zu 5monaten wegen btm besitz 0,12gramm cannabis und es kahm noch erschleichen von leistungen hinzu 2monate , insgesamt 7monate ohne bewährung. ich hatte bewährung wegen anbau geringe menge cannabis 2009 das ist aber schon abgelaufen . hinzukahm das meine bewährungshelferin nichts gutes über mich sagte und auch vor gericht gelogen hat, ich hatte als bewährungsauflage die erbringung von arbeitsstunden diese habe ich fristgerecht aerledigt, und regelmässigen kontakt beim bewährungshelfer. meine bewährungshelferin sagte aber ich habe die arbeitsstunden nicht fristgerecht abgeleistet und komme nicht zu terminen , das war gelogen, wenn ich einen termin hatte und nicht kommen konnte, habe ich einen krankenschein eingereicht und die arbeitstunden habe ich fristgercht eingehalten, das habe ich auch angesprochen der richter sagte ich solle das nach der verhandlung mit ihr bereden, sie ist dann aber einfach schnell abgehauen. mein pflichtverteidiger sagt das urteil ist schon okey. und ich benutze cannabis gegen depressionen ,bin deswegen auch in behandlung. was kann ich jetz machen . ----------------- " " Am 18.12.2012 von !!
Leserforumvon fb499183-11 | Strafrecht | 2 Antworten | 07.09.2018 02:54
Hey ho Ich wurde vor einem Monat wegen mehreren Fällen von besitz von Cannabis 3 Fälle mit 250g 1 Fall mit 100g 1 Fall mit 50g Und 6 Fälle mit 15g angeklagt mit 8% thc Gehalt also definitiv eine nicht geringe menge Zu mir ich wurde schon 2 mal wegen btm verurteilt jedoch waren dies geringe Mengen Zu meiner aktuellen Situation ich bin Student und die Gerichtshilfe hatte einen guten Eindruck von mir.
Leserforumvon msnbc | Strafrecht | 0 Antworten | 31.01.2013 13:59
Sie haben zwischendurch eine geringe Menge Cannabis geraucht. ... Bei A wurde Cannabis gefunden. ... A bezifferte die Menge des Cannabis gegenüber der Polizei auf 2g an, nimmt aber mittlerweile an, dass es weniger ist.
Leserforumvon SmiD49 | Strafrecht | 15 Antworten | 21.07.2011 22:16
Gefunden haben die Polizisten noch eine geringe Menge Cannabis (kleiner Joint). ... 0,9g Cannabis oder 0,9 Promille Alkohol? ... Nur das gefundene Cannabis.
Leserforumvon iknigge | Strafrecht | 2 Antworten | 14.05.2014 15:02
Hallo, ich bin noch minderjährig und habe vor kurzem eine Vorladung der Polizei bekommen in der steht " Unerlaubter Handel mit Cannabis, Verdacht auf Handels mit Cannabis in nicht geringer Menge". Soweit mir das bekannt ist stützt sich dieser Tatvorwurf auf einige Zeugenaussagen die angegeben haben in einem Zeitraum von 7 Monaten bei mir Cannabis eingekauft zu haben.
Leserforumvon go512914-57 | Strafrecht | 14 Antworten | 11.04.2019 09:33
Demzufolge lässt sich mit einer Anzeige bezüglich der einfuhr einer geringen Menge Cannabis sowie das Fahren unter Drogeneinfluss (Ordnungswidrigkeit) rechnen. ... Ereignis: Vor einer Woche (Mittwoch 10.4.2019) wurde A an der holländischen Grenze mit Cannabis aufgegriffen und hatte 2-3 gramm Cannabis bei sich. ... Vielleicht ist es im Fall von Cannabis auch keine große Sache in NL.
Leserforumvon geforce123 | Strafrecht | 10 Antworten | 18.03.2017 19:42
Guten Abend, folgender Fall: Person X wurde vor ca. 2 Jahren zu Fuß mit einer geringen Menge Cannabis (1,2g) erwischt. ... Nun wurde Person X, welche mit einem Fahrrad auf einem Feldweg eine kurze Rast machte, vor einigen Tagen erneut mit einer geringen Menge Cannabis (1g und ein kleiner Joint) erwischt. ... Somit findet durch die Verurteilung wegen Besitz einer geringen Menge dann ein Eintrag im Führungszeugnis statt, oder verstehe ich das falsch?
Leserforumvon SW1999- | Strafrecht | 3 Antworten | 04.05.2023 18:07
Guten Tag, Ich wurde vor circa 1 1/2 Jahren mit einer nicht geringen Menge Cannabis erwischt, circa 70g = 10g THC. ... Abgesehen davon, dass es noch nicht gilt, legalisiert es ja auch den Besitz einer so großen Menge nicht.
Leserforumvon 1nOllie | Strafrecht | 6 Antworten | 06.12.2021 15:46
Grundsätzlich muss ja bewießen werden das ich auch im Besitz von Cannabis war. ... Man wird schlicht davon ausgehen, dass es sich um eine Menge im 0,Xg Bereich handelt, in jedem Fall um eine "geringe Menge" iSd. § 31a BtmG. ... [quote=1nOllie]Grundsätzlich muss ja bewießen werden das ich auch im Besitz von Cannabis war.
Leserforumvon skuzy | Strafrecht | 6 Antworten | 04.04.2004 01:15
Am 6.4.2004 von ARNOLD Kann mir die Führerscheinstelle, nur allein wegen der Vorstrafe wegen Cannabisbesitz (keine geringe menge, aber auch noch keine nich geringe menge) die Fahrerlaubnis entziehen, oder muß vorher ein Drogenscreening oder MPU angeordnet werden?? ... Cannabis ist ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, so dass wegen § 14 Satz 1 Nr. 2 FeV bei Einnahme, also auch bei der einmaligen Einnahme, von Cannabis zwingend ein MPU-Gutachen anzuordnen ist. ... In der Anlage 4 zur FeV wird dann zwischen Betäubungsmitteln und Cannabis unterschieden, obwohl Cannabis ein Betäubungsmittel ist und die FeV selbst nicht zwischen Cannabis und Betäubungsmitteln ausdrücklich unterscheidet.
Leserforumvon mxrider89 | Strafrecht | 12 Antworten | 26.02.2015 20:00
Hallo liebe Forummitglieder, und zwar geht es um einen fiktiven Fall, bei der es um nicht geringe Menge Cannabis geht. ... Ein paar Wochen nach dem Fund wurde bei Person A eine Hausdurchsuchung vollzogen bei der 0,1 Gramm Cannabis und Material(Lampe, Lüfter) zum Anbau von Cannabis gefunden wurden. ... Person A wird beschuldigt, Cannabis in nicht geringer Menge angebaut zu haben.
Leserforumvon Beiner65 | Strafrecht | 5 Antworten | 26.04.2019 16:30
Dabei habe ich mich stets auf die geringe Menge( bei uns in Sachsen 6g) verlassen. ... Ich weiß, dass Cannabis illegal ist und schädlich sein kann. ... Punkt eins ist, dass der Besitz von Cannabis grundsätzlich illegal ist.
Leserforumvon peter303 | Strafrecht | 3 Antworten | 07.10.2009 14:34
Hallo, ich wurde beim Verkauf von einem Gramm Cannabis erwischt. ... Bei mir wurde vor 5 Jahren bereits einmal Cannabis gefunden. ... Mir stellen sich nun 2 Fragen: 1: Welchen rechtlichen Konsequenzen kann ich erwarten aufgrund des Handelns mit Cannabis?
Leserforumvon Bauer24 | Strafrecht | 7 Antworten | 23.01.2012 22:34
Hallo, einem freund von mir wird vorgeworfen, 1 jahr lang mit cannabis gehandelt zu haben ( insgesamt 1kg cannabis )[liegt nur eine aussage vor als beweis]. ... am 24.01.2012 00:12 Am 24.1.2012 von Bauer24 es wird ihm vorgeworfen 12 mal je 50g und einmalig 450g ihm übergeben zu haben. die hausdurchsuchung verlief negativ und es wird ihm handel in nicht geringer menge vorgeworfen. dass problem jedoch an der ganzen sache ist, wie wollen sie ihm das alles nachweisen?
Leserforumvon briaanrcl | Strafrecht | 1 Antwort | 29.03.2022 19:17
Hallo liebes Forum, ich wurde vor einer Woche mit Cannabis erwischt. Das Cannabis war in Alufolie verpackt und zusammengeknüllt (Inhalt der Verpackung: 1-2g, kann es nur schätzen, mehr aber 100% nicht) Es war Verhältnismäßig viel Alufolie im Vergleich zum Cannabis, da zuvor mehr Cannabis in der Alufolie war (5-6g, davon 3-4g konsumiert) und ich diese Folie eben weiterverwendet habe. ... Es waren bestimmt 5-6gramm Alufolie, zusammen mit den 1-2g Cannabis würde es ja die geringe Menge von 6gramm (BW) übersteigen und somit kann nicht mehr eingestellt werden.
Leserforumvon Einmalalles | Strafrecht | 3 Antworten | 20.07.2018 14:05
In dem Beutel befanden sich Schätzungsweise 1 g Cannabis. ... Kann das Verfahren trotz der Vorstrafen noch wegen geringer Menge eingestellt werden? ... -- Editiert von Einmalalles am 20.07.2018 14:17 Am 20.7.2018 von muemmel Kann das Verfahren trotz der Vorstrafen noch wegen geringer Menge eingestellt werden?
Leserforumvon briaanrcl | Strafrecht | 3 Antworten | 02.08.2022 08:17
Hallo zusammen, ich wurde Mitte März mit 1,6g Cannabis erwischt. ... Wie wahrscheinlich ist es, dass wegen einer so geringen Menge eine TKÜ angeordnet wird? ... Dafür reichen die 1-2 Gramm Cannabis aber nicht aus.
Leserforumvon Desert | Strafrecht | 3 Antworten | 24.10.2007 22:15
Cannabis immer strafbar ist. ... vielen Dank schonmal Am 25.10.2007 von Jotrocken Besitz ist immer strafbar, das Verfahren wird jedoch je nach Bundesland und Menge eingestellt. ... Der Konsum ist insoweit nicht strafbar, dass man nicht bestraft werden kann, wenn z.B. im Rahmen einer Urin- oder Blutprobe Cannabis im Körper festgestellt wird (es sei denn man führt gerade ein Kraftfahrzeug).
Leserforumvon abcxyzqwertz | Strafrecht | 4 Antworten | 21.03.2016 07:55
Dabei fanden sie eine geringe Menge Cannabis. ... Am 22.3.2016 von Neoner Moin, Über was für eine Menge sprechen wir hier? ... Über was für eine Menge sprechen wir hier?
Leserforumvon Pfirsichesser | Strafrecht | 3 Antworten | 12.01.2022 17:42
Hi ihr Lieben, eine fiktive Person (Wohnsitz NrW) hat vor ein paar Tagen versucht, 3,6G Cannabis aus Venlo zu importieren. Beim Kontakt mit den Zoll Beamten wurde die betreffende BTM Menge umgehend ausgehändigt, bei der anschliessenden Durchsuchung mit Hund wurde eventuell zusätzlich ein Grinder mit einer sehr geringen Menge an Resten sicher gestellt. (Eventuell deswegen, weil die fiktive Person den Grinder nicht im der Tüte der gesammelten Beweismittel (in welchem sich nur die Cannabis Tütchen befanden) gesehen hat) Vorbestraft ist die fiktive Person nicht, sie ist allerdings in Ihrer Jugendzeit (mit 15/16) schon mal wegen sehr kleiner BTM Menge im Besitz mit der Polizei in Konflikt geraten, was bei Beantragung der Fahrerlaubnis (vor gut 2 jahren) zur Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in innerhalb von 7 Tagen mündete.
123·5·10·15·19