750 Ergebnisse für „beleidigung stgb“

Leserforumvon kockomocko | Strafrecht | 22 Antworten | 01.06.2007 15:48
Beleidigung stgb 185 per email zum nachteil wohl eines von einem inkassounternehmen angestellten juristen Dieser erhielt von der beschuldigten Person ein email: "Handelt es sich bei den angestellten der ...Unternehmensname... um transsexuelle Menschen mit einer Geschlechtsidenditätsstörung? ... Eschflegel Die Frage, ob jemand ggf. transsexuell ist, kann m.E. keine Beleidigung darstellen. ... Die Frage, ob jemand ggf. transsexuell ist, kann m.E. keine Beleidigung darstellen.
Leserforumvon maestro1000 | Strafrecht | 4 Antworten | 17.04.2016 09:55
Viele, auch Juristen, zitieren §103 StgB. ... (Unbenommen davon bliebe die Ermittlung wegen der "klassischen Beleidigung" §185) Was meint hier im Fall zum §103 ? ... Viele, auch Juristen, zitieren §103 StgB.
Leserforumvon gav | Strafrecht | 5 Antworten | 28.03.2007 13:30
Ist eine ungerechte Beleidigung ein Straftat? ... Mal die Suche benutzen - aber trotzdem hier der Gesetzestext... § 185 StGB Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ----------------- "Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. ... Am 28.3.2007 von EP Eine vorsätzliche Beleidigung ist strafbar (§ 185 StGB).
Leserforumvon Oettinger | Strafrecht | 5 Antworten | 08.01.2006 21:55
Ich möchte mich mit einer Frage zu § 194 Abs. 1 StGB an die Runde wenden: quote:(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. ... DTV-Auflage des StGB von 1999 abgeschrieben Habe allerdings eben nochmals beim Bundesministerium der Justiz nachgeschaut, am Wortlaut hat sich offenbar nichts geändert: http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE036603307.html Gruß Oettinger -- Editiert von Oettinger am 08.01.2006 23:17:04 Am 9.1.2006 von DanielB Habe auch noch einmal in einer Fassung von 2003 nachgeschaut, Sie haben Recht! ... Aber weder der §130 STGB noch das Versammlungsgesetz enthalten derzeit eine solche Formulierung.
Leserforumvon unfassbar1234 | Strafrecht | 4 Antworten | 13.11.2013 18:17
Beleidigung auf Sexueller Grundlage (§185 StGB) Nabend Zusammen, folgender Vorfall: Ich habe Heute die Einladung zu einer Polizeilichen Veranstaltung (Vorladung als Beschuldigter) erhalten. ... Anstiftung zur falschen Anschuldigung, §164 StGB. quote:Ich würde eigentlich ungern die "Affäre" damit belasten weil ich denke das Sie das aus eigenen Schritten nicht getan hätte Hä? ... Wird dir denn mehr als eine Beleidigung vorgeworfen?
Leserforumvon Susi Sonnenschein | Strafrecht | 10 Antworten | 16.06.2003 20:27
Die Beleidigungen der Beiden untereinander: Hier wird wahrscheinlich § 199 StGB zum tragen kommen: § 199 StGB: Wechselseitig begangene Beleidigungen Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären. ... Je nach Beleidigung ist auch an eine Einstellung zu denken. ... Dass die wechselseitige Beleidigung auf der Stelle erwidert werden muss, steht ja im Tatbestand des §199 StGB Viele Grüße, Am 17.6.2003 von !!
Leserforumvon Schamba14 | Strafrecht | 8 Antworten | 02.06.2006 13:05
Am 2.6.2006 von thosim Wenn Sie den Begriff, den ich als Werturteil ansehe, gegenüber der anderen Person verwendet haben, dürfte eine Beleidigung (185 StGB) naheliegen. ... Das Bundesarbeitsgericht sieht hierin jedenfalls eine grobe Beleidigung. ... Tatbestandlich lässt sich die Bezeichnung als Halsabschneider allerdings recht zwanglos unter § 185 StGB subsumieren.
Leserforumvon Oettinger | Strafrecht | 3 Antworten | 21.01.2006 05:00
Ich möchte mich mit einer Frage zu § 194 Abs. 1 StGB an die Runde wenden: quote:(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt.
Leserforumvon DaWoop | Strafrecht | 7 Antworten | 16.10.2020 18:39
"dummes Schwe*n" und Person B stellt darauf Strafantrag wegen Beleidigung. ... Dem entsprechend kann auch derjenige, auf dessen Beleidigung der Beleidigte mit einer eben solchen reagiert hat, nach § 199 StGB für straffrei erklärt werden. ... Quelle: https://www.ferner-alsdorf.de/beleidigung-wechselseitig-erwiderung-strafbarkeit/#:~:text=Entscheidend%20ist%20allein%2C%20dass%20es,StGB%20f%C3%BCr%20straffrei%20erkl%C3%A4rt%20werden.
Leserforumvon Marvin42 | Strafrecht | 5 Antworten | 15.10.2005 15:51
(Grund: Beleidigung, obwohl kein Grund vorliegen muss) Meine Fragen lauten: 1) Dürfen Stornierungsgebühren erhoben werden? (gewerblicher Händler; Widerruf erfolgte innerhalb von 2 Tagen). 2) Wie sieht das mit der schriftlichen Beleidigung aus (Anrede: Hallo Herr Scherzbold)?
Leserforumvon Düppiline | Strafrecht | 4 Antworten | 27.11.2006 18:25
Hallo Hab da mal ne Frage.Ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen,habe die Tat nicht gegangen.Wollte jetzt wissen wie lange es dauert bist ich eine Rückmeldung von der Polizei bekomme.
Leserforumvon artserv | Strafrecht | 2 Antworten | 08.09.2010 15:35
Vielen Dank und LG Am 8.9.2010 von justice005 Eine Beleidigung ist eine konkret geäußerte ehrverletzende Missachtung gegenüber einem anderen.
Leserforumvon guest-12313.07.2009 11:31:46 | Strafrecht | 3 Antworten | 12.11.2008 10:08
Verleumdung § 187 StGb b.) Üble Nachrede § 186 StGb c.) Beleidigung § 185 StGb immerhin hätte A schriftlich , dass B übers Jugendamt "verleumdete / nachredete, beleidigte " ...
Leserforumvon guest-12328.07.2011 19:22:59 | Strafrecht | 5 Antworten | 03.11.2010 18:04
Ist IDIOT eine Beleidigung? ... Am 4.11.2010 von Cavillatio Ja, der Tatbestand der Beleidigung dürfte erfüllt sein. Sofern Du noch Minderjährig (unter 18) bist, müssen Deine Eltern den erforderlichen Strafantrag stellen, §§ 185 i.V.m. 194 Abs. 1, 77 Abs. 3 StGB.
Leserforumvon GeMi | Strafrecht | 3 Antworten | 10.01.2008 13:27
Hallo zusammen, Ich habe da mal eine Frage, die ich gern beantwortet hätte: Ist der Ausdruck Du bist ja " S C H I Z O P H R E N " eine Beleidigung oder nicht??? ... o Guten Tag, Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes nach § 185 StGB ist idR, dass die Aussage geeignet ist, den Beleidigten in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen bzw. die ethische oder soziale Wertstellung zu mindern. ... In dem von Ihnen angegebenen Fall würde mE wohl die üble Nachrede als Sonderform der Beleidigung gem. § 186 in Betracht kommen.
Leserforumvon guest-12324.02.2010 17:39:08 | Strafrecht | 2 Antworten | 06.02.2009 19:15
*Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis*. ... Die *Verjährung* [§ 78 StGB] beträgt 3 Jahre. Was Sie meinen ist das Verstreichen der Antragsfrist (3 Monate) nach § 77b StGB.
Leserforumvon infinite jest | Strafrecht | 6 Antworten | 06.06.2016 03:35
Handelt es sich dann dabei auch um eine Beleidigung nach §185 StGB? ... Das wäre dann keine Beleidigung (§185 StGB), sondern Verleumdung (§187 StGB) oder üble Nachrede (§186 StGB). ... Das wäre dann keine Beleidigung (§185 StGB) Doch, wäre es. vgl.
Leserforumvon feigensammler | Strafrecht | 1 Antwort | 16.05.2011 17:14
und weiter "solche verarscher wie sie brauchen wir nicht". handelt es sich hierbei um ein beleidgung nach par. 185 stgb?
Leserforumvon Ralf B. | Strafrecht | 2 Antworten | 01.08.2003 13:15
Jetzt meine Frage , wo fängt den eigendlich eine Beleidigung an ? ... Am 1.8.2003 von JuR Sehr geehrter Herr B., für eine Beleidigung gemäß §185 StGB ist die Kundgabe der Mißachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung, wobei die Frage, ob eine Äußerung ehrverletzenden Charakter hat und damit beleidigend ist, aufgrund wertender Betrachtung ermittelt wird; dabei können eine Rolle spielen: (a) die Begleitumstände (b) der Gesamtzusammenhang (c) die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse (d) die sprachliche und gesellschaftliche Ebene Problematisch kann hier bei die Abgrenzung zur bloßen Taktlosigkeit oder Unhöflichkeit. Der Einwand, dass sich die Personengruppe in Ihrem Fall, gegen die sich die Beleidigung wendet, schlecht abgrenzen lässt, hat durchaus Bestand, da unter anderem eine Individualisierung nicht stattfand.
Leserforumvon Johannn | Strafrecht | 2 Antworten | 26.12.2017 15:09
Am 26.12.2017 von Hobbyjurist203 Leider definiert das Strafrecht in § 185 StGB nicht, was genau eine Beleidigung ist und was nicht, es ist das schwierig, dies im Einzelfall zu bewerten. Ich persönlich würde hier, wenn ihre Aussage wörtlich so gefallen ist, zunächst keine Beleidigung im immer der StGB sehen. ... Falls öffentlich, könnte eventuell § 186 StGB, üble Nachrede, greifen.
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