603 Ergebnisse für „anklage falsch“

Leserforumvon Atzo | Strafrecht | 7 Antworten | 17.11.2019 22:10
Meine Frage: Wäre in einem solchen Fall -obwohl nicht bestimmt werden kann welche der Aussagen falsch ist- (bzw. aufgrund von logischen entweder - oder Fragen eine der beiden Aussagen richtig sein MUSS) bereits eine Anklage wegen Falschaussage möglich? ... Zitat (von Atzo):Meine Frage: Wäre in einem solchen Fall -obwohl nicht bestimmt werden kann welche der Aussagen falsch ist- (bzw. aufgrund von logischen entweder - oder Fragen eine der beiden Aussagen richtig sein MUSS) bereits eine Anklage wegen Falschaussage möglich? ... Wie wahrscheinlich wäre denn im Regelfall eine solche Anklage?
Leserforumvon Dirk2 | Strafrecht | 1 Antwort | 02.07.2002 18:03
Kann mir jemand den ungefähren Weg von einer Strafanzeige (wegen angeblicher Nötigung) bis zur Anklage oder was auch immer aufzeigen.Welche Möglichkeiten gibts da. bis jetzt hatte ich die Vorladung (habe per Telefon nur meine persönlichen Angaben bekanntgegeben) jetzt gehts dann weiter zur Staatsanwaltschaft. ... Wann sollte (muss) man spätestens einen Anwalt einschalten (wenn man sich relativ sicher ist nichts falsch gemacht zu haben) Danke Dirk
Leserforumvon karsten_haeusler | Strafrecht | 10 Antworten | 29.04.2010 15:05
Ich gehe davon aus, dass ihnen die Anklage bereits deutlich früher zugestellt wurde. ... Die Frage ist nur, wie Sie die Anklage dann überhaupt erreicht hat? ... Im selben Brief auf der Anklage steht die alte.?
Leserforumvon guest-12306.06.2011 07:28:32 | Strafrecht | 7 Antworten | 26.05.2006 16:45
-- Editiert von MrsKiara am 26.05.2006 17:01:56 Am 26.5.2006 von zuspät Soweit ich weis wird ein Pflichtverteidiger nur dann gestellt, wenn dies nach Auffassung des Gerichtes zur Chancengleichheit vor Gericht zwischen Anklage und Verteidigung unabdingbar ist. ... beidesmal wird er des erwerbes von marihuana angeklagt, oder hab ich das falsch verstanden? ... Selbst wenn man das 'geschenkt bekommen' nicht als 'in sonstiger Weise verschafft' werten will, lautet die Anklage dann halt auf 'Besitz' (--> § 29, Abs. 1, Nr. 3 BtmG) Das ist rechtlich gesehen gehopst wie gesprungen = völlig Schnuppe. beidesmal wird er des erwerbes von marihuana angeklagt, oder hab ich das falsch verstanden?
Leserforumvon Daswardumm | Strafrecht | 4 Antworten | 16.02.2014 19:13
Ja, dass ist richtig (ich vermute mal, mümmel hat ihre Frage etwas falsch verstanden, dahingehend, ob es sein könne, dass Sie mehr als ein Jahr bekommen). ... Ist eine Strafe bis zu 2 Jahre zu erwarten, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage zum "Strafrichter" (Einzelrichter). Ist eine Strafe von 2-4 Jahren zu erwarten, wird Anklage zum Schöffengericht erhoben.
Leserforumvon kwax1 | Strafrecht | 7 Antworten | 07.09.2011 11:41
Aber die Nichtsichtung durch die Polizei war in jedem Fall falsch. ... Anklage erhoben?
Leserforumvon paenitere | Strafrecht | 6 Antworten | 07.11.2014 17:17
In der Anklage steht auch folgendes: „Soweit eine Strafbarkeit gem. § 269 StGB in Betracht kommt, wurde die Verfolgung gem. § 154a I StPO beschränkt." da mein Anwalt bis Montag nicht erreichbar ist und ich Hilfe brauche würde ich euch bitten mir zu helfen. ... Danke für eure Antworten paenitere (bereuen) ----------------- "" Am 7.11.2014 von muemmel wenn Er zur Tatzeit 21 Jahre alt gewesen wäre dann wäre Er Heranwachsender und damit wäre zumindest zu Prüfung gewesen ob man Jugend oder Erwachsenstrafrecht anwendet. also selbst bei 21 Jahren und 11 Monaten zur Tatzeit hätte er noch als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht angeklagt werden können Das ist leider gänzlich falsch.
Leserforumvon Hilfe123456 | Strafrecht | 11 Antworten | 08.12.2007 19:42
Am 8.12.2007 von Jotrocken Lieber Speedtoy, da hast Du was falsch verstanden.
Leserforumvon dimislava | Strafrecht | 9 Antworten | 09.12.2006 17:53
Ich selber komme gar nicht klar mit dem Gedanke ,das er wegen mich in Haft steht,obwohl ich die Wahrheit gesagt habe.Das ist zum ersten Mal und er hat mich bis dieser Zeitpunkt nicht geschlagen.Mit ihn lebe ich nie wieder,aber ich möchte das er frei ist.Kann ich die Anklage zurück nehmen?... Am 9.12.2006 von Malte71 Zu spät um die Anzeige zurückzuziehen da hat jetzt schon die Staatsanwaltschaft die Hand drauf und die muß ermitteln, es wird wohl zu einem Verfahren kommen in dem Du auch aussagen musst, und das mit der Wahrheit, ziehst Du die Anzeige zurück und sagst vielleicht auch noch falsch aus kann es passieren das man Dir Vortäuschung einer Straftat vorwirft. ... Am 9.12.2006 von dimislava Ich persönlich wollte die Anklage zurückziehen ,denn bin sicher das ihm sehr schlecht geht und das er so etwas nie mehr macht.Wir haben ein gemeinsames Kind und das tut auch sehr weh.Vieleicht kann mich niemand verstehen.Nach dem Vergewaltigung wollte ich ihn nicht mehr sehen und wie normale Menschen uns trennen und nicht das er jahre lang in Haft bleibt.Niemand hat mir gesagt wie es wirt nach dem Anklage.Ich weiss auch nicht wann die Hauptverhandlung wird und ob diese Zeit im U-haft gerechnet wird.
Leserforumvon go433117-48 | Strafrecht | 5 Antworten | 24.01.2016 08:52
Die Tat wird bestraft mit einer Geldstrafe.oder (sehr unwarscheinlich) Freiheitsstrafe bis zu 2Jahren Soweit der Täter strafrechtlich vor der Tat noch nicht in Erscheinung getreten ist, dürfte die Tat regelmäßig gegen eine Geldauflage eingestellt werden. zur Rechtslage des Falles braucht man aber mehr Details unter anderen ob es sich nur um ein Anwaltliches Schreiben handelt oder um eine richtige Anklage von der Staatsanwaltschaft Am 24.1.2016 von go433117-48 Vielen Dank erstmal für die freundliche Hilfe. ... (wegen Beleidigung(Po anfassen) und/oder der eigenen Verläumdung diese Sachen falsch dargestellt zu haben? ... Ich persönlich würde schreiben, dass ich keine wahrheitswidrigen Tatsachen behauptet habe und das möglicherweise der Gesprächsinhalt zw. mir und C entweder falsch an D übermittelt wurde oder/und D das von C gehörte falsch an B übermittelt hat.
Leserforumvon Trobar de Morte | Strafrecht | 12 Antworten | 13.04.2014 12:49
Denkt ihr, bei so einer Aussage, kommt es überhaupt zu einem Prozess, oder wird die Anklage gegen den Beschuldigten in solchen Fällen meistens Fallen gelassen? ... Aus dem Grund meint sie, dass es für sie keine Vergewaltigung war, da er wohl die Situation falsch einschätzte und es nicht ernst nahm und weil sie sich nicht massiv wehrte, vor allen später. ... Wenn die nicht für die Anklage ausreicht, wird das Verfahren eben eingestellt.
Leserforumvon jaamal | Strafrecht | 5 Antworten | 27.04.2015 00:24
Zitat:nun Kamm eine Klage in 4 PunktenEs liegt jetzt wohl eine Anklage über vier der Punkte vor. ... Also erzählen SIe doch mal ein bischen mehr. -- Editiert von Hafenlärm am 27.04.2015 02:39 Am 27.4.2015 von jaamal erstmal Danke für die antwort Zitat (von Hafenlärm):ußerdem interessieren die sich da regelmäßig dafür, was denn unter "Geldknappheit" zu verstehen ist. derzeit lebe ich von harz 4 hatte Abzüge und noch 20€ im Portmonee für den restlichen monat Zitat (von Hafenlärm):Insbesondere wird es doch nicht bei der als nächstes verhängten Strafe bleiben, wenn da munter weiter Anzeigen "hereinflattern". das habe ich ein wenig Falsch Formulirt ich meinte damit das ich für alle Taten jetzt Büßte alle sind aufgedeckt da kommen keine weiteren anzeigen und die taten waren alle zu einen Zeitraum gewesen.
Leserforumvon Weibi | Strafrecht | 7 Antworten | 21.10.2009 16:19
Jetzt ist es zu einer Anklage gegen meine Schwester und meinen Schwager gekommen. ... Und die beiden haben Angst, dass denen irgendwas falsch ausgelegt wird.
Leserforumvon Student123456 | Strafrecht | 17 Antworten | 17.01.2008 16:26
Hallo.also ich habe meinen fall schonmal geschildert, leider weiss ich nicht mehr wie mein alter account war. ich bin 23 jahre alt und vor einigen monaten mit einem freund in einem partykeller eingebrochen der aber zu keiner wohnung gehörte sondern zu einem verein.Jetzt habe ich den 1 brief vom stattsanwalt bekommen die anklage lautet: vergehen des gemeinschaftlichen schweren diebstahls in besonders schweren fall nach §§242 abs.1, 243 abs 1 nr 1,25abs 2 stgb, §§1, 105ff.JGG hätte ich noch paar fragen. 1. ... Weil ich meine wenn man leuten die kaum oder garkein verdienst haben zu einer saftige geldstrafe verurteilt mussen die doch wieder was kriminelles machen um an das geld zukommen.also da läuft echt was falsch Am 20.1.2008 von muemmel Hi, aber dem Gericht erzählen Sie das besser nicht...Im Übrigen können Sie die Strafe auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. ... die doch wieder was kriminelles machen um an das geld zukommen.also da läuft echt was falsch Das sollten Sie dann dem Richter erzählen.
Leserforumvon dwbu | Strafrecht | 1 Antwort | 08.06.2011 10:11
Nun ist die Sache bei der Staatsanwaltschaft und ich erwarte eine Anklage wegen Betrugs.
Leserforumvon mr_jason_x | Strafrecht | 3 Antworten | 17.04.2007 13:59
Daraufhin habe ich den Scheck eingelöst (was falsch war, das weiß ich jetzt) und gewartet. ... Ich bin verzweifelt und meine Frau auch bitte Antworten Sie ----------------- "mfg und herzlichen dank euer jason" Am 17.4.2007 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 18.4.2007 von mr_jason_x ja dessen bin ich mir bewußt...sie wissen ja bestimmt wie es ist mit der geldnot und man greift nach allem um über die runden zu kommen, ich weiß es war falsch und bereue es ja auch leider habe ich mit dem geld rechnungen bezahlt und konnte es nicht mehr zurückzahlen...gibt es keine chance mit nem blauen auge wegzukommen...das ist fast 2 jahre her und ich habe mir seitdem nix mehr zu schulden kommen lassen, versuche im gegenteil seitdem meine sachen auf die reihe zu bekommen......bitte machen sie mir mut... ----------------- "mfg und herzlichen dank euer jason"
Leserforumvon suppentopf | Strafrecht | 22 Antworten | 07.01.2016 18:33
Die Staatsanwaltschaft kennt dieses Video, sofern es dort als Beweismittel vorgelegt wurde schon und hätte, wenn das Video Sie ganz offensichtlich entlastet keine Anklage erhoben, sondern das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. ... Zusätzlich wollen Sie jetzt noch anführen, dass der Mann vorsätzlich falsch aussagt und sich einer falschen Verdächtigung bzw. uneidlichen Falschaussage schuldig macht.
Leserforumvon vani321recht | Strafrecht | 4 Antworten | 20.05.2011 11:41
Es geht um folgendes ein bekannter von mir wurde letzes Jahr zu einer Bewährungsstrafe von vier Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.Jetzt hatte er im Febuar streit mit seiner Freundin die wusste das er auf Bewährung ist und nach dem streit die Polizei rief und sagte er hätte sie Geschlagen bedroht und Hausfriedensbruch begangen.Obwohl es nur ein gegenseitiges geschubse war und er doch sogar einen Hausschlüssel für ihre wohnung hatte .Dann folgte wie gesagt die anzeige von ihr wegen Körperverletzung Hausfriedensbrch und Bedrohung.Nachdem die beiden sich wieder vertragen hatten nahm sie die anzeige bei der polizei zurrück und stellte dort klar das sie mit absicht falsch ausgesagt hatte um meinen bekannten probleme zu machen,jetzt ist aber von der Staatsanwaltschaft ein brief gekommen das das verfahren eröffnet ist im öffentlichem interesse wegen der drei oben genannten dinge.was könnte im schlimmsten fall meinen bekannten erwarten auch wen seine freundin vor gericht sagt das sie gelogen hat und es doch garnicht so war wie zuerst geschildert,und soll er sich einen anwalt suchen?
Leserforumvon Heini | Strafrecht | 9 Antworten | 08.06.2004 14:09
Wird in meinem Fall Anklage erhoben? ... Euer Heini Am 8.6.2004 von guest123-57 Da dies im Rahmen eines Gewerbebetriebes passiert, wird es auf alle Fälle zu einer Anklage und zu einer Bestrafung kommen. ... Auch der Umkehrschluß, wenn nicht beschagnahmt wurde, ist es keine Hehlerei ist ebenso falsch wie der, na die sind doch selber schuld, wenn sie nicht prüfen.
Leserforumvon Sven_1983 | Strafrecht | 4 Antworten | 28.06.2018 11:55
Er geht von einem Angebot der Staatsanwaltschaft aus - Geldzahlung und dafür keine Anklage.
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