Hallo, folgende Frage zu einem 1jährigen Zeitmietvertrag: 3-Zi. 60qm - Vertrag wurde im Juni 2001 abgeschlossen, Beginn 1.8.2001 für ein Jahr, Verlängerung um wieder 1 Jahr, wenn nicht mit gesetzl.
Neuer Mieter. Zeitmietvertrag über 1 Jahr?
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Ich habe gelesen, dass wir als Vermieter nur 3 Gründe für einen Zeitmietvertrag haben. Einer davon ist zum Beispiel "Eigennutzung nach 1 Jahr". ... Das ist aber kein Zeitmietvertrag, sondern ein unbefristeter Mietvertrag bei dem bloß die ordentliche Kündigung beidseitig für ein Jahr ausgeschlossen ist.
Habe (leider) einen Zeitmietvertrag abgeschlossen. Dieser läuft zwei Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich stets wieder um ein Jahr. ... Zeitmietvertrag ein Grund?
Wir haben einen 3-Jahres Zeitmietvertrag der am 31.03.2008 ausläuft. 1. ... Am 21.11.2007 von Dinsche Steht in dem Vertrag, dass der sich automatisch um 1 Jahr verlängert, wenn das Mietverhältnis nicht zusätzlich gekündigt wird? Ich denke, diese 6 Monate Kündigungsfrist galt während der Mietzeit, hättet ihr vor dem 31.03.2008 ausziehen wollen, also vor 1 Jahr, oder so.
Zeitmietvertrag, fragwürdidge Nachbenutzung
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Meine Zimmernachbarin, uns trennen nur 15cm Wand, hat einen Zeitmietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen, ich über 1 Jahr, der Grund für den Vertrag der Angegeben ist, ist aber ungefähr der gleiche: "Das Mietverhältniss kann nicht verlängert werden, da es vom Sohn der Eientümerin bezogen wird ( Wohnungsumbau, zusammenlegen von zwei nebeneinanderliegenden Zimmern)" Es ist unmöglich schon nach einem Jahr hier zwei Zimmer zusammenzulegen Da die Vorgabe des Gesetzes (Angabe von Grund, warum Zeitmietvertrag?) aber eigentlich dazu gedacht ist, auch ein längeres Wohnen in der Wohnung zu ermöglichen ist hier jezt die Frage ob bei offensichtlicher Falschangabe eines Grundes der Zeitmietvertrag für dieses eine Jahr ansich schon hinfällig ist oder ob ich dann nur das Recht dazu habe meinen Vertrag nach dem Jahr zu verlängern? ... In einem aktuellen Urteil des BGH ging es nicht um einen Zeitmietvertrag, sondern um einen Kündigungsausschluss. quote:Da die Vorgabe des Gesetzes (Angabe von Grund, warum Zeitmietvertrag?)
sie bewohnt mit 4 personen eine 3 raum wohnung, die eine grösse von 68 quadratmeter hat. nun folgendes problem: ihre tochter (15 jahre) ist schwanger, so das die wohnung jetzt viel zu klein ist. meine freundin würde da die wohnung kündigen aber sie hat ein 3 jahres mietvertrag und wohnt aber jetzt erst 1 jahr in der wohnung. kann sie überhaupt kündigen? ----------------- " " Am 7.2.2013 von Liane46 quote:sie hat ein 3 jahres mietvertrag Einen echten Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsausschluss für diesen Zeitraum?
Hallo zusammen, ich habe einen Zeitmietvertrag seit einem Jahr und würde ihn gerne verlängern. ... Am 9.8.2021 von Anami [quote=TheWire]ich habe einen Zeitmietvertrag seit einem Jahr[/quote]Der hat kein Ende?? ... [/quote]Mich irritierte, dass du *seit 1 Jahr* einen Zeitmietvertrag von xx2019 hast.
hallo, ich habe einen zeitmietvertrag (als untermietvertrag) vor kurzem abgeschlossen. der vertrag beinhaltet eine verlängerungsklauses um halbes Jahr, weil das auch so im mietvertrag zwischen meinem vermieter und dem eigentümer steht. jetzt habe ich gehört, dass jeder zeitmietvertrag mit verlängerung seit 2001 automatisch als normaler laufzeitmietvertag angesehen wird. ist das tatsächlich so? ... Der Mietvertrag wurde befristet, da mein Vermieter einen Zeitmietvertrag mit dem Eigentümer hat, der noch eine Restlaufzeit zwei Jahre hat. ... Ist das keine ausreichende Begründung für einen Zeitmietvertrag?
Unser 5Jahresmietvertrag läuft nächstes Jahr aus, nun möchten wir gerne weiterwohnen, ist auch kein Problem, der Vermieter ist damit einverstanden. ... Am 3.5.2006 von wald-hase Vor allen anderen Überlegungen erst mal prüfen, ob der jetzige Zeitmietvertrag überhaupt so zulässig war. ... Der Vermieter muß beim Abschluß angeben, weshalb konkret die Voraussetzungen für einen gültigen Zeitmietvertrag gegeben sein sollen.
Gilt die Vorschriften für Zeitmietvertrag? ... Mitdauer Das Mietverhältnis beginnt am XX.XX.XX und läuft für ein Jahr Dann ist es kein Zeitmietvertrag, sondern ein unbefristeter Mietvertrag. ... Mitdauer Das Mietverhältnis beginnt am XX.XX.XX und läuft für ein Jahr Dann ist es kein Zeitmietvertrag, sondern ein unbefristeter Mietvertrag...
Ein Mieter unterschreibt Ende2002 einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre. Nach Ablauf des Mietvertrages möchte ein Familienmitglied des Vermieters die Wohnung nutzen. ( Wurde alles im Mietvertrag eingetragen ) Nur 1 Jahr nach Einzug der Wohnung, kündigt der Vermieter dem Mieter mit der Begründung,er selbst müsse die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nutzen.
Dieser verlängerte sich um jeweils 1 Jahr wenn er nicht 6 Monate zuvor gekündigt wird. ... Da hier wahrscheinlich kein Gültiger Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde. ... Dieser verlängerte sich um jeweils 1 Jahr wenn er nicht 6 Monate zuvor gekündigt wird.
Ein Jahr der 3 Jahre ist schon abgelaufen. ... Dennoch dürfte es sich hier um einen gültigen Zeitmietvertrag handeln. ... Am 16.8.2007 von hh Jetzt wäre doch der Wortlaut der gesamten Klausel interessant, weil es sich jetzt nicht um einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB handeln kann.
Ich habe einen Zeitmietvertrag auf 1 Jahr abgeschlossen. Jetzt möchte ich exakt nach 1 Jahr ausziehen.
Dazu kommt das der komplette Satz nach "Die Vertragslaufzeit..." durchgestrichen wurde und per Hand folgendes Ergänzt wurde "verlängert sich automatisch um ein weiteres jahr wenn nicht 3 Monate vor Jahresende gekündigt wird". Handelt es sich hierbei um einen Zeitmietvertrag oder kann er mit einer 3 monatigen Frist gekündigt werden? ... Es geht wie gesagt darum ob es wirklich ein Zeitmietvertrag ist.
Hallo, mich hat es beruflich für ein Jahr nach München verschlagen. ... Die Vermieterin hat einen handgeschriebenen Mietvertrag aufgesetzt, in dem steht, dass die Wohnung für ein Jahr vermietet wird und mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden kann. Handelt es sich jetzt um einen Zeitmietvertrag oder einen unbefristeten Mietvertrag?
Der Mietvertrag verlängert sich erstmalig um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht 1 Jahr vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird. Danach verlängert er sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der Folgemietzeit gekündigt wird. ----------------- "Klara"
Frühzeitige Kündigung bei Zeitmietvertrag?
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Hallo, ich und mein (Ex)Freund haben uns vor einem Jahr eine Wohnung gemietet. ... Wir haben einen Zeitmietvertrag (4 Jahre) und eine Trennung gilt wohl laut Gesetz nicht als Grund zur Kündigung. ... Soweit ich weiß, muss doch in einem Zeitmietvertrag festgelegt sein was der vermieter nach Ablauf des Vertrages mit der Wohnung vor hat, nicht?
Ich habe vor einem Jahr einen Zeitmietvertrag über 4 Jahre für meine Wohnung abgeschlossen.
Mein Vertrag läuft genau ein Jahr. ... Danach wird der Zeitmietvertrag zu einem unbefristeten Vertrag.