67 Ergebnisse für „wasserschaden haften“

Leserforumvon jeusi | Mietrecht | 5 Antworten | 30.09.2005 12:49
Stock ensteht ein Wasserschaden Wer würde dann haften? ... Hat der obere Mieter beispielsweise etwas in der Toilette entsorgt, was da nicht hineingehört, müsste er m.E. für die Folgeschäden haften. ... Und sehe ich das richtig, dass der WAsserschaden im Stockwerk darunter an der Decke entstanden ist, weil Wasser hinuntergelaufen ist, und nicht im Klo selbst?
Leserforumvon dia74 | Mietrecht | 3 Antworten | 18.05.2007 23:00
Vor zwei 1/2 Jahren fingen dann die Wasserschäden an. ... Vor einem Jahr kam dann ein Dachdecker, der angeblich alles verbessert hat, so das kein Wasserschaden mehr entsteht. ... Die Schäden die nun aufgrund des öfteren Stauen verursacht wurden sind, sollen wir nun für haften.
Leserforumvon guest-12326.05.2020 10:03:24 | Mietrecht | 7 Antworten | 23.08.2007 12:20
hallo--- durch eine übergelaufene badewanne habe ich beim mieter unter mir( wohne in einem mehrfamilienmietshaus) einen wasserschaden verursacht. die ausverwaltung möchte dies über meine haftpflicht klären- die ich zum mietvertragsbeginn abschliessen sollte. dies hsbe ich aber nicht getan, da mein hartz4 dafür nicht ausreicht. die hausverwaltung läßt den schaden durch ihre stammfirma beheben. nun meine frage- könnte die rechnung nicht auch direkt an mich gestellt werden?? ... Es kann natürlich auch ein baulicher Mangel vorliegen, so dass Du dann gar nicht haften musst.
Leserforumvon sabine58 | Mietrecht | 5 Antworten | 17.08.2005 12:04
Hallo Forum, wir haben ein par Fragen zum Thema Mietrecht: Während unseres diesjährigen Urlaubs im Juli kam es im Haus (6Etagen Neubau) zu einem Wasserschaden in dessen Folge das Abwasser u.a. in unserem Badezimmer aus der Fußbodenentwässerung aufstieg (Rohrverstopfung unterhalb der Wohnung) und die Wohnung Teilweise unter Wasser setzte. – Unser Sohn (18Jahre) befand sich zu dem Zeitpunkt allein in der Wohnung, hat das Wasser im Handbetrieb aufgesogen und abgeschöpft. ... In keinem Fall muß Eure Hausratversicherung dafür haften.
Leserforumvon jeevan | Mietrecht | 11 Antworten | 08.01.2011 02:46
Vom VM wird im gegenzug verlangt, das er bei hohen Frosttemperaturen auch in den leerstehenden Wohnung für eine ausreichende Beheizung sorgen muss, sollte dort ein Wasserschaden aufgetreten sein.
Leserforumvon Feb | Mietrecht | 15 Antworten | 12.07.2008 14:49
Ich habe ein Riesenproblem nach einem Wasserschaden. ... Ich habe gelesen, dass sich die Kosten solcher Wasserschäden locker mal auf mehrere zehntausend Euro belaufen. ... Du wirst für den verursachten Schaden haften müssen.
Leserforumvon Bebbi | Mietrecht | 9 Antworten | 13.07.2006 09:54
Hallo, ich hätte da mal bitte eine Frage zu einem Wasserschaden. ... Der Vermieter ist an diesem Wasserschaden unschuldig. Hier handelt es sich zweifelsfrei um einen Elemetarschaden (Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche, Vulkanausbrüche usw.)Warum sollte dafür der Vermieter haften?
Leserforumvon Psyandco | Mietrecht | 8 Antworten | 01.10.2008 11:54
In einer Wohung ist ein Wasserschaden und die ersten Abrissarbeiten haben bereits in der Küche begonnen . ... Da der Mieter hier aber nicht für die Schäden und Unkosten haften muss, muss das logischerweise auch nicht seine Versicherung. Es haftet allenfalls die Versicherung von demjenigen, der für die Kosten zu haften hat.
Leserforumvon ivangrozni | Mietrecht | 3 Antworten | 16.01.2007 03:29
Am 16.1.2007 von hh Nehmen wir an, dass die Verstopfung tatsächlich durch Nemo verursacht wurde, dann dürfte folgendes gelten: Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig und haften daher selbst bei Verschulden grundsätzlich nicht für Schäden, die durch sie verursacht wurden. ... Wenn das so ist, dann haften weder das Kind noch die Eltern und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Leserforumvon FrauGausDO | Mietrecht | 10 Antworten | 10.07.2007 21:15
Folgendes Problem: Vor ca. einen Monat hatten wir einen Wasserschaden im Wohnzimmer, da unsere Nachbarn (grade im Umzug) vergessen hatten, das Wohnzimmerfenster zu schließen. ... Am 10.7.2007 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 10.7.2007 von FrauGausDO meinem mann hat sie grade erzählt, dass sie fotos etc an die versicherung weitergereicht hat. sie will mir telefonisch auch noch die daten der versicherung geben, damit ich selbst mit dieser in verbindung treten kann. ich muss dazu sagen, in der küche hatten wir am gleichen tag auch einen wasserschaden, der womöglich auf die undichte außenfassade zurückzuführen ist, weil dies schon das zweite mal passiert war. ... muss in diesem fall die versicherung des VM haften?
Leserforumvon XMen69 | Mietrecht | 10 Antworten | 11.06.2007 08:41
Durch einen Brand bei Mir im Haus entstanden bei Mir in der Wohnung einige Wasserschäden. ... Wer muß darfür haften? ... Ist z.B. ein anderer Mitbewohner im Hause der *schuldhafte* Verursacher, hat der VM für nix zu haften und auch keine Leistungen zu erbringen.
Leserforumvon 1chrissi | Mietrecht | 4 Antworten | 04.11.2009 15:14
Muss der Vermieters oder der Mieter (also ich) haften? ... Hier war ein wasserschaden durch defekte wasserleitungen, dafür kam der VM auf. meine hausrat für meine Arbeit sowie anfallende Kosten zur Wiederherstellung des vorherigen zustandes(wohlgemerkt- nicht der reparierende handwerker).
Leserforumvon Schorsch_Berlin | Mietrecht | 12 Antworten | 04.03.2009 17:09
Hallo Zusammen, wir hatten im Sommer einen Wasserschaden durch einen undichten Spülmaschinenanschluss in der Küche. ... Die Versicherung meinte, das käme auf den Einzelfall an, und evtl. müsste das ein Gutachter entscheiden. 2) Meine Hausverwaltung (zumindest behauptet sie das) hat mit Ihrer GEbäudehaftpflicht darüber gesprochen - und die will auch nicht zahlen, mit der Begründung, dass wir als Mieter schuld an dem Wasserschaden sind. --> Ergebnis: Dei Hausverwaltung hat uns eine Rechnung in Höhe der genannten 1600.- € gestellt, und fordert Zahlung innerhalb von 2 Wochen. ... Also hat Eure Haftpflichtversicherung die Schäden sowohl an Gebäude als auch an Hausrat unterliegenden Wohnung zu haften.
Leserforumvon Christian24m | Mietrecht | 10 Antworten | 26.06.2007 16:48
Hallo, wenn ein nach starken Regenfällen ein Wasserschaden im Keller auftritt, welcher auf Grund einer vermeintlich velerhaften Bauweise beruht (z.B. ein Abflussrohr von der Dachrinne nicht funktioniert und den Kasten vor dem Kellerfenster zum vollaufen bringt und hierdurch in den Keller läuft), muss hierfür der Vermieter haften?
Leserforumvon mcbandit59 | Mietrecht | 11 Antworten | 30.05.2020 09:33
In diesem ist ein großer Wasserschaden durch Rohrbruch entstanden. ... Wenn jetzt Schimmel auftritt--- wann ist der Wasserschaden festgestellt worden?... Typischerweise wird für Schäden am Hausrat des Mieters der Vermieter bei einem Wasserschaden nicht haften müssen.
Leserforumvon meetmehereatdawn | Mietrecht | 12 Antworten | 24.10.2020 10:39
Nun erhielt ich JETZT (fünf Wochen nach Übergabe, 12 Wochen nach Auszug) die Mitteilung, dass ein Hahn in der Küche getropft hat und ein Wasserschaden vorliegt, für welchen ich aufkommen soll. ... Am 24.10.2020 von hh Zitat:Nun erhielt ich JETZT (fünf Wochen nach Übergabe, 12 Wochen nach Auszug) die Mitteilung, dass ein Hahn in der Küche getropft hat und ein Wasserschaden vorliegt, Wie kann denn durch einen tropfenden Wasserhahn ein Wasserschaden entstehen? ... Ohne ein Verschulden muss der Mieter nicht haften.
Leserforumvon Fregloh | Mietrecht | 14 Antworten | 16.07.2004 12:42
Vermutlich durch ein nicht ausreichend befestigtes Badewannenabflußrohr bei dem Mieter über mir, kam es zum wasserschaden bei mir in der Wohnung, folglich müssen Tapeten an Wand und Decke erneuert werden. ... Gruß Michael Am 16.7.2004 von hh Andere haften nur, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. ... Ein Wasserschaden ist in den meisten Fällen höhere Gewalt, so dass jeder seinen eigenen Schaden zu tragen hat.
Leserforumvon TOZ | Mietrecht | 3 Antworten | 09.12.2005 14:57
folgender sachverhalt: in einem mehretagen-haus kommt es unterhalb der untersten wohnung zu einer verstopfung des fallrohres, in dieses gelangen abwasser von waschbecken, spülen, waschmaschinen und duschen/badewannen aus mehreren übereinander gelagerten mietparteien. die verstopfung führt zur überschwemmung der küche und des bades der untersten wohnung, da sich das wasser zurück staut und aus den abflüssen der waschbecken und aus der geschirrspülmaschine fließt. da die mieter anwesend sind, fällt es auf, nachdem eine waschmaschinen-ladungwasser in die küche (mit laminat-boden) geflossen war. das wasser wurde schöpfender und aufwischender weise entfernt, der hausmeister sowie die übrigen mietparteien informiert und gebeten, keine waschmaschine zu betreiben oder zu duschen bis die verstopfung fachmännisch behoben wurde. dennoch kommt es dazu, dass weiteres wasser in die küche dringt, da eine mietpartei spülwasser abließ sowie eine andere partei es versäumte, alle bewohner rechtzeitig zu informieren, und eine badewanne voll (ab)wasser entsorgte. nachdem am folgenden morgen eine rohrreinigungs-firma die verstopfung behoben hatte und als ursache verkrustungen und fett-rückstände im fallrohr feststellte, wurde auch der vermieter informiert. dieser erklärte mündlich, für die handwerksarbeiten der rohrreinigung aufzukommen. den schaden am laminat hält dieser jedoch für mieter-sache. frage: wer zahlt für das beschädigte laminat, welches durch den wasserschaden aufquillt? die verstopfung ist keiner mietpartei zuordnebar. deshalb, meint der vermieter, habe die darüber liegende mietpartei für den schaden zu haften. stimmt das? ... Am 9.12.2005 von hh Haften muss derjenige, der den Schaden verursacht hat.
Leserforumvon Payo | Mietrecht | 28 Antworten | 18.10.2009 14:21
MfG ----------------- " " Am 18.10.2009 von guest-12326.10.2009 09:34:24 --- editiert vom Admin Am 18.10.2009 von Eric61 Haften würde man nur, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen beschädigt. ... Haften würde man nur, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen beschädigt. ... Sollte durch den Wasserschaden also die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt werden, kann der Mieter die Miete mindern. ----------------- " " Am 19.10.2009 von Payo Wenn der Schaden bei Mietbeginn noch nicht vorhanden war und auch niemandem ein Vorwurf dafür gemacht werden kann, dass der Schaden enstanden ist, dann trägt jeder den Schaden an seinem Eigentum selbst, da dann die genannten Vorschriften nicht zu einem Schadenersatzanspruch eines Beteiligten führen.
Mietwohnung - Wasserschaden 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Daniel65 | Mietrecht | 25 Antworten | 28.12.2017 19:19
Wer sich nicht versichert hat, der muss halt seinen Schaden selbst tragen - soweit niemand den Schaden schuldhaft verursacht hat und aus diesem Grund dafür haften muss. ... So ein Wasserschaden wird normalerweise wie höhere Gewalt behandelt, d.h. jeder trägt seinen Schaden selbst und ist dann hoffentlich dagegen versichert.
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