Guten Tag, meine Partnerin und ich wohnen seit dem 15.11.2002 in einer Mietwohnung, die seit Januar 2003 einen erheblichen Wasserschaden aufweist. ... Da wir diese Wohnung nun endlich verlassen können, stellen sich hinsichtlich der Renovierung einige Fragen: 1. ... Können wir diese Kosten auch jetzt, nach Ablauf von über sechs Monaten, bei den Kosten für die Renovierung geltend machen/ verrechnen?
Im Mietvertrag ist "Renovierung bei Auszug" ausgemacht. ... Wer muß nun für die Renovierung aufkommen? ... Alles von den Wasserschäden verursacht durch die Probleme mit dem Dach und den Dachflächenfenstern.
Ich habe seit mittlerweile Anfang April einen Wasserschaden im Schlafzimmer meiner DachWG. ... Jetzt geht es um die Frage der Renovierung. ... Der Wasserschaden befreit Dich jedenfalls nicht automatisch von der Renovierungspflicht.
Guten Tag, ich habe in meiner Wohnung einen Wasserschaden durch ein undichtes Rohr,was jetzt ausgetauscht wird.Im Flur ist die eine Wand recht nass,und muss natürlich getrockne tund neu tapeziert werden..Steht mir eine komplette Tapezierung des Flurs zu?
Hallo, in einer Mietwohnung kam es zu einem Wasserschaden an zwei Wänden durch einen innenliegenden Rohrschaden. ... Die Wände sind mittlerweile auch getrocknet und einer 'Renovierung' der betroffenen Wände steht nichts mehr im Wege.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor 1,5 Monaten trat bei uns in der Wohnung ein Wasserschaden auf. ... Ein entsprechender Maler hat sich den Schaden einen Tag nach dem Wasserschaden bereits angesehen und einen Kostenvoranschlag abgegeben, der Vermieter hat ihm daraufhin den Auftrag zum Tapezieren/Streichen erteilt.
Wasserschaden, keine Renovierung stattgefunden
4,5 von 5 Sterne
Die Versicherung des Eigentümers hat ja auch umgehend für das defekte Rohr gesorgt. 2. habe ich Anspruch auf eine komplette Renovierung des Wohnzimmers, wenn man nur den Fleck überstreicht habe ich ja verschiedene Farbtöne an der Decke, wird die Decke gestrichen passt es nicht zum restlichen Wohnzimmer und mir entstehen Kosten um die anzupassen, schließlich möchte ich ja nicht kunterbunt wohnen. 3. kann ich die Miete kürzen oder einbehalten bis das der Schaden behoben ist? ... Zitat (von Bobes):habe ich Anspruch auf eine komplette Renovierung des Wohnzimmers, Nicht erkennbar.
Wasserschäden haben wir nun überall im Untergeschoss. ... Dezember die Renovierung vornimmt? ... Zur Sicherheit habe ich gestern mal die immer noch verbliebenen Schimmelstellen dokumentiert - nach der Renovierung wird man ja davon nix mehr sehen.
Laut VM wäre es vorher noch nicht vorgekommen und verlangt vor Auszug die Renovierung des Bodens.
Hi, an den Innenwänden des zu einer Eigentumswohnung gehörenden Kellerraumes ist ein Wasserschaden entstanden, durch eine undichte Stelle an der Außenwand des Mehrfamilienhauses. Diese das Problem auslösende Undichtigkeit wurde durch einen Auftrag der Eigentümergemeinschaft behoben und bezahlt, die Renovierung des Kellers sollen dagegen wir, die Eigentümer bezahlen, da es Sondereigentum ist...ist das richtig?
Er ist im Januar durch einen Wasserschaden entstanden, den es in der Mietpartei über unserer WG gab. ... Oder muss sich die Mietpartei oberhalb um die Renovierung der Decke kümmern?
Beim Begehen dieser Wohnung entdeckte die die Vermieterin einen Wasserschaden an der Decke des Badezimmers. Sie ist davon überzeugt, dass ich Schuld trage, da dieser Fleck genau unter meiner Dusche ist, und die Renovierung zahlen soll, ggf. über die Haftpflichtversicherung. ... den Wasserschaden herbeigeführt hast.
Der Wasserschaden bei Fr. ... Meine Frage ist nun, muss ich für die komplette Renovierung aufkommen?
Moin , wir wohnen in einer Doppelhaushälfte und unser nachbar hatte einen großen Wasserscahden. Unsere Hälfte in der wir zur Miete wohnen wurde komplett entkernt. Welche Versicherrung was bezahlen muss und auch bezahlt ist geklärt.
Zur Renovierung muss ich noch hinzufügen, dass der 1. ... Von dem Vormieter wurden bauliche Veränderungen vorgenommen (Küche und Flur sind mieserabel gefliest, ein Durchbruch zum Wohnzimmer wurde damals mit Holz zugehämmert, wir haben das mit Regibs neu gemacht, damit es besser aussah (wurde mit dem Vermieter abgesprochen, allerdings sind die Unterlagen dazu bei einem Wasserschaden geflutet worden und unleserlich) Hinzufügen muss ich noch, dass unser Haus zwischenzeitlich verkauft wurde. ... Was die Renovierung angeht, da wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
Ich habe natürlich während der Renovierung auch Wasser laufen lassen, doch niemals kam Wasser unter der Wanne hervor oder aus dem Abfluß hoch. ... Ein Hinweis auf die Geschichte mit dem Wasserschaden wurde als" das ist doch nicht ihre Sache" abgetan. ... Obwohl an den Wänden kein Wasserschaden ist.
Noch einmal: Was für einen Wasserschaden? ... War der Wasserschaden in eurer kompletten Wohnung? ... Zitat: War der Wasserschaden in eurer kompletten Wohnung?
Der Vermieter hingegen argumentiert, dass ich für die Tapeten (Renovierung) spätestens beim Auszug verantwortlich bin. ... Ob der Wasserschaden grob fahrlässig verursacht wurde kann man aus deinem Post nicht entnehmen. ... Wasserschäden fallen nicht darunter.
Wasserschaden Beseitigung wer muss zahlen
5 von 5 Sterne
Hallo zusammen Ich wohne in einer Mietswohnung im Erdgeschoss.Dadrüber war ein Wasserschaden,der durch die Decke mein Badezimmer mit betroffen hat.Es waren 2 Wände und zwei unterschiedliche Teile der Decke betroffen . ... Nun ist die Wand auf und die hälfte der Tapeten an der wand ab .Die Flecke kommen zum Teil auch wieder durch .Das Bad ist 2 Farbig gestrichen .Nun ist es so das der Vermieter zwar das Loch schließen lassen will,aber den Rest solle ich beseitigen.Das heißt Tapete ausbessern usw usw.Ist dieses so normal oder kann ich auf eine Renovierung bestehen ?
Unsere Vormieter haben bei ihrem Auszug einen schweren Wasserschaden verursacht und haben uns unwissend einziehen lassen. ... " Am 16.5.2004 von tomtom82 Hallo Wenzlaws, für die Renovierung Tapete, Farbe usw. muß der Vermieter sorgen. ... Zum Glück ist der Vermieter auf unserer Seite, er hat Rechtsschutz hat und seinen Anwalt bereits informiert, evtl. können sämtliche zusätzliche Kosten wie Renovierung etc. von den Vormietern verlangt werden.