249 Ergebnisse für „vertrag vorzeitige“

Leserforumvon go555220-1 | Mietrecht | 8 Antworten | 20.08.2020 17:18
Hallo, was genau heißt eine „vorzeitige Kündigung", wenn der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist? ... Jetzt fordert aber der Hauptmieter/Untervermieter, dass ich ihm 3 wirtschaftlich und persönlich zuverlässige Ersatzuntermieter vorschlagen muss, da dies die Klausel über vorzeitige Kündigung in unserem Vertrag besagt, und wird sonst Teil der Kaution beibehalten, falls ich dies nicht tue. ... Was heißt, dass sich die vorzeitige Kündigung auf Hauptmietvertrag bezieht?
Leserforumvon Marianne_K | Mietrecht | 16 Antworten | 24.10.2013 17:36
Die Bearbeitunggebühr ist im Vertrag fesgehalten, 1,5 Monatsmieten Stehen nur als Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung im Vertrag, sind aber nicht genau beziffert... ... Er darf ja auch verlangen, dass du den Vertrag erfüllst bis zum 30. ... Die Bearbeitunggebühr ist im Vertrag fesgehalten, .
Leserforumvon Dennis06 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.10.2012 10:41
Dein Vertrag endet am 31.10., ob es der HV nun passt oder nicht. ... Du kannst doch keine vorzeitige Vertragsauflösung verschicke. ... Seit wann schreibt der Mieter dem Vermieter vor, zu wann der Vertrag aufgelöst werden muß?
Leserforumvon Smarty08 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.12.2008 08:54
Nachdem ich dringendst eine Unterkunft benötigt habe, habe ich einen Vertrag unterschrieben der eine Kündigung frühestens in einem Jahr zulässt. ... Meine Frage jetzt, wohin kann ich mich melden und was sind Sondergründe, um doch aus dem Vertrag herauszukommen? ... Am 6.12.2008 von Barni Gröllheimer Eine vorzeitige = fristlose Kündigung ist hier, wie schon gesagt nicht möglich.
Leserforumvon Katja T. | Mietrecht | 1 Antwort | 17.05.2004 13:50
Laut Vertrag ist die Kündigung erst zum 1.4.2005 möglich. Meine Frage: Ist die Trennung ein Grund für eine vorzeitige und /oder außerordentliche Kündigung?
Leserforumvon kaifu-berlin | Mietrecht | 1 Antwort | 28.05.2012 22:23
Vermieter (V) weigert sich, die vorzeitige „Kündigung aus wichtigem Grund" (Stellenwechsel) zu akzeptieren, weil ein entsprechender Paragraph im Mietrecht vor einiger Zeit ersatzlos weggefallen sei. V stimmt nur zu, daß der Makler nach neuen Mietern suchen dürfe und wenn sich welche finden, könne der Vertrag vorzeitig beendet werden. ... Fragen: Stimmt es, daß es gar keine Härtefallklauseln mehr für die vorzeitige Beendigung von solchen Mietverträgen gibt, also die frühere Regelung „ersatzlos" gestrichen wurde?
Leserforumvon Hinterhofratte | Mietrecht | 5 Antworten | 26.04.2010 13:34
Dann kann das Recht auf vorzeitige Beendigung des langfristigen Mietverhältnisses bestehen, wenn der Mieter einen akzeptablen Nachmieter stellt. Vorausgesetzt, er steigt in den Vertrag ohne Änderungswünsche ein (Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB)" Wie im Detail sieht das dann in der praktischen Umsetzung aus??
Leserforumvon janeweißnicht | Mietrecht | 10 Antworten | 08.07.2010 11:23
Dieser Satz bedeutet für mich, das eine vorzeitige Kündigung sehr wohl möglich ist, ich aber dann eben diese Summe bezahlen muss. ... Wenn nicht, dann widersprechen sie sich doch selbst im Vertrag, oder? ... Wie komme ich nun ohne allzuviel Ärger aus dem Vertrag?
Leserforumvon Alboalbo | Mietrecht | 32 Antworten | 26.10.2020 19:15
Es geht um die vorzeitige Beendigung des erst in 6 Monaten endenden Mietvertrages. 2.) ... Im Vertrag taucht davon nichts auf. ... Im Vertrag taucht davon nichts auf.
Leserforumvon FringsMussMit | Mietrecht | 6 Antworten | 14.11.2009 15:17
Regulär würde der Vertrag am 31.01.10 auslaufen und gekündigt habe ich am 01.11. zum 15.12. mit der Begründung, dass der Vermieter seit mehreren Monaten in Leistungsverzug ist und dass er uns damals getäuscht hat und die Schimmelproblematik verschwiegen hat. ... Was hier sicherlich nicht geht ist die vorzeitige Kündigung. ... Da der Weg der vorzeitigen Kündigung nach hinten losgehen kann, denke ich dass ich mit der Mietminderung auch leben kann und somit meinen Vertrag bis zum 31.01. erfülle. ----------------- "" Am 17.11.2009 von Michael32 Da kann ich Dir nur antworten mit Radio Eriwan: Im Prinzip ja, wenn aber der Vermieter das Geld einklagt, kann es auch nach hinten losgehen.
Leserforumvon andig78 | Mietrecht | 3 Antworten | 17.08.2005 22:10
Im Vertrag wurde festgelegt das frühestens zum 31.03.06 gekündigt werden kann. ... Der Vertrag sieht wie ein Standartvertrag aus. ... Er hat auch bis heute trotz mehrfacher Erinnerungen den im Vertrag aufgenommenen Tausch des Herdes nicht vorgenommen.
Leserforumvon herrdaniel | Mietrecht | 8 Antworten | 21.11.2007 20:11
Sie können künftig den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen – unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Wohnung leben. so ; kann mir irgenwer nen paragrafen dazu nennen ?? ... Kündige mit 3-monatiger Frist und Du bist auf jeden Fall draussen; egal, ob der Vertrag so wirksam ist oder nicht. ... Daraus folgt, dass Du einen unbefristeten vertrag hast, der jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.
Leserforumvon susan.n | Mietrecht | 5 Antworten | 19.11.2008 12:51
Am 19.11.2008 von hansi88 Ihr habt also einen Vertrag bis zum 15.12.2008. ... Nur DU hast einen Vertrag mit Ihm.
Leserforumvon Alexander Fiedler | Mietrecht | 5 Antworten | 06.05.2004 12:26
Mein Problem liegt darin, dass ich im letzten Jahr eine Mieterin genommen habe die unbedingt einen Vertrag für min. 4 Jahre haben wollte. ... Kann ich dann auf Fortzahlung der Miete bestehen weil der Vertrag ja eigentlich bis 2007 läuft? ... Gruss MichiM ----------------- "So dumm wie ich bin, sehe ich noch lange nicht aus " Am 14.5.2004 von Alexander Fiedler Im Vertrag steht das wir eine Mindestmietdauer von 4 Jahren vereinbart haben die sich nach Ablauf normal immer um ein halbes Jahr verlängert wenn nicht vorher nach der gültigen Kundigungsfrist gekündigt wird.
Leserforumvon Alexander Fiedler | Mietrecht | 0 Antworten | 06.05.2004 12:25
Mein Problem liegt darin, dass ich im letzten Jahr eine Mieterin genommen habe die unbedingt einen Vertrag für min. 4 Jahre haben wollte. ... Kann ich dann auf Fortzahlung der Miete bestehen weil der Vertrag ja eigentlich bis 2007 läuft?
Leserforumvon Alexander Fiedler | Mietrecht | 5 Antworten | 06.05.2004 12:26
Mein Problem liegt darin, dass ich im letzten Jahr eine Mieterin genommen habe die unbedingt einen Vertrag für min. 4 Jahre haben wollte. ... Kann ich dann auf Fortzahlung der Miete bestehen weil der Vertrag ja eigentlich bis 2007 läuft? ... In dem Vertrag ist ledeglich festgehalten das 4 Jahre lang nicht gekündigt werden kann und das ist zulässig auch nach dem 01.09.2001. @ Alexander Ansonsten hat servanda schon alles beschrieben.
Leserforumvon Sean29 | Mietrecht | 1 Antwort | 07.05.2004 15:33
Frage: Muss ich alles bezahlen (Mietrate und Inventar) oder komme ich aus dem Vertrag noch raus?
Leserforumvon mutterheimat | Mietrecht | 11 Antworten | 06.07.2013 16:44
Selbst dann nicht, wenn sie im Vertrag stehen. ... Das wäre dann wohl als Aufhebungsvertrag zu werten, die darin getroffenen Vereinbarungen würden jene aus dem Vertrag ersetzen und/oder eränzen. quote:Die Abrechnung der Betriebs/Heiz/Hausmeisterkosten, ist eindeutig falsch. ... Selbst dann nicht, wenn sie im Vertrag stehen.
Leserforumvon jenfa | Mietrecht | 22 Antworten | 21.08.2010 22:06
. ----------------- "" Am 22.8.2010 von jenfa Hallo Michael 32 Hab mir jetzt mal meinen Vertrag vorgenommen. ... Der Vertrag ist jedoch nur wirksam, wenn er unter einem der drei in § 575 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB genannten sachlichen Gründe abgeschlossen wird: 1.Eigennutzung (§ 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB) 2.Modernisierung und Baumaßnahmen (§ 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB) 3.Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen (§ 575 Abs. 1 Nr. 3 BGB) Ausschließlich auf der Grundlage dieser drei Qualifizierungsgründe ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages zulässig, d.h. einer der drei Gründe muß im Mietvertrag enthalten sein.
Leserforumvon Yvie | Mietrecht | 6 Antworten | 09.07.2004 17:52
Es gibt so ein Ammenmärchen davon, dass man nur Nachmieter präsentieren muss und schon kann man aus dem Vertrag aussteigen.
123·5·10·13