4.907 Ergebnisse für „vermieter kaution“

Leserforumvon Und_jetzt? | Mietrecht | 7 Antworten | 04.12.2020 22:15
:kann der neue Vermieter eine Kaution verlangen, wenn der alte keine wollte? ... :kann der neue Vermieter eine Kaution verlangen, wenn der alte keine wollte? ... Nein, der Vermieter darf keine Kaution verlangen.
Leserforumvon Kuschel04 | Mietrecht | 9 Antworten | 15.03.2006 10:00
Darf der vermieter nachträglich eine Kaution verlangen obwohl im Mietvertrag KEINE Kaution steht. ... Unser Vermieter verlangt nun nach 1,5 Jahren eine Kaution. ... Aber ich nehme an, dass der Vermieter doch auch da nachträglich keine Kaution verlangen darf oder täusche ich mich?
Leserforumvon guest-12315.02.2021 01:40:39 | Mietrecht | 8 Antworten | 16.09.2011 12:07
Vor 2 Wochen habe ich dann auch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet, in dem vermerkt ist, dass er (der Vermieter) mir die Kaution in Höhe von 950,00€ auf das von mir angegebene Konto überweist und auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. ... Nun - 2 Wochen später, ist noch immer keine Kaution eingegangen. ... versichert hat, dass er mir die volle Kaution ohne Abzüge zurücküberweist.
Leserforumvon Lomo72 | Mietrecht | 2 Antworten | 15.02.2008 00:41
Hallo, wir haben die Mietkaution 800,- bei Einzug an den Vermieter überwiesen. Der Vermieter hat diese leider nicht seperat angelegt. Jetzt ist der Vermieter Insolvent und der Insolvenzverwalter sagte das wir die Kaution mit hoher Wahscheinlichkeit nicht zurückbekommen werden.
Leserforumvon Dewolf235 | Mietrecht | 6 Antworten | 12.08.2010 13:33
Hallo ich bin jetzt seit 3 Wochen aus meiner Wohnung ausgezogen, doch der Vermieter hat mir die Kaution noch nicht überwiesen. ... Was soll ich nun tun oder was kann ich tun damit ich meine Kaution zurückerhalte? ... Am 12.8.2010 von Dewolf235 und wiso sollte mein Vermieter 6 monate dafür brauchen zur Bank zu gehen um mir mein Geld zu überweisen???
Leserforumvon kddiego | Mietrecht | 7 Antworten | 20.07.2016 21:53
Jedenfalls gibt der Vermieter der alten Wohnung meiner Mama die Kaution seit mehreren Jahren nicht frei. ... Warum klagt man denn nicht, wenn der Vermieter die Kaution nicht auszahlt ? ... Zitat:Jedenfalls gibt der Vermieter der alten Wohnung meiner Mama die Kaution seit mehreren Jahren nicht frei.
Leserforumvon Boerdsch | Mietrecht | 4 Antworten | 19.10.2008 14:58
Jetzt will der Vermieter aber entgegen vorheriger Zusagen aber die Kaution nicht ausbezahlen. zur Vorgeschichte: ich bin am 15.3.2007 in diese Wohnung eingezogen, aus der der Vormieter wenige Tage zuvor ausgezogen war. ... Nun behauptet mein Vermieter, er habe insgesamt nur 140€ Kaution erhalten, was er sich aus der ersten Quittung vom 14.03.07 über 500€ ableitet. Laut seiner Argumentation 360€ Miete + 140€ Kaution.
Leserforumvon jadore | Mietrecht | 3 Antworten | 14.09.2004 10:13
Nun will der Vermieter die Kaution einbehalten, bis ich nächstes Jahr im Juli die Nebenkostenabrechnung bekomme. ... Kann der Vermieter tatsächlich die Kaution bis nächstes Jahr behalten?? Muß ja in der neuen Wohnung auch Kaution bezahlen.
Leserforumvon McFlyAlpha | Mietrecht | 9 Antworten | 22.11.2015 12:15
Vermieter 2 verlangt nun die Kaution von Mieter B, mit de Behauptung nie eine Kaution erhalten zu haben. ... Frage, kann Vermieter 2 die Kaution einfordern? ... Aber auch nie eine Kaution an Mieter A von Vermieter 1 zurückbezahlt.
Leserforumvon hampton | Mietrecht | 3 Antworten | 27.10.2010 01:30
Die restlichen Räme wurden hin und wieder,vom Vermieter selbst, Küche und Bad in diesen Phasen sowohl von mir als auch vom Vermieter genutzt. ... Nun fällt meinem Vermieter ein, dass ja meine Nebenkosten in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen sind und sie deshalb die Kaution einbehalten würden. ... Pauschal die Kaution einbehalten darf er nicht schliesslich sind Kaution und Nebenkosten 2 Paar Schuhe.
Leserforumvon Danikowski | Mietrecht | 4 Antworten | 11.06.2005 13:20
Kann der Vermieter bestimmen, wie er die Kaution haben will oder kann man selbst mitreden. ... Der Vermieter sollte diese Trennung von eigenem Vermögen und Kaution ernst nehmen. ... Mein Vermieter sucht immer Ausreden, die Kaution nicht zurückzahlen zu müssen.
Leserforumvon Pierro | Mietrecht | 14 Antworten | 12.12.2003 14:41
Das Problem ist ja nun, dass der Vermieter ja anscheinend trotzdem 6 Monate die Kaution einbehalten darf. ... Am 12.12.2003 von guest123-16 > Das Problem ist ja nun, dass der Vermieter ja anscheinend trotzdem 6 Monate die Kaution einbehalten darf. ... Zum Thema Rückzahlung : Eine Kaution ist vom Vermieter grundsätzlich verzinslich anzulegen.
Leserforumvon patrickwolfert | Mietrecht | 8 Antworten | 01.12.2014 10:52
Und für die 2013 noch 30 Tage. quote:und jetzt sagt er,seine sekretärin würde nichts von einer kaution finden. ... Hat sie keinen - hat sie Pech gehabt. ----------------- " " Am 1.12.2014 von Anjuli123 Wenn die Freundin keinerlei Nachweis hat, dass eine Kaution gezahlt wurde, könnte es schlecht aussehen. ... Ohne Nachweis der Zahlung ist die logische Schlussfolgerung das der Vermieter die Kaution gar nicht finden kann weil sie nie gezahlt wurde. quote:ihre schwester wohnt im gleichen haus und hat seit 2011 keine nebenkostenabrechnung erhalten.
Leserforumvon Maya1212 | Mietrecht | 14 Antworten | 27.03.2020 00:16
Der Vermieter fordert die Kaution zurück. Er hat sich mit dem Vor-Vermieter unterhalten, weil er wohl nicht über eine Kaution informiert wurde. Dieser Vor-Vermieter leugnet die Übernahme der Kaution.
Leserforumvon claessen | Mietrecht | 5 Antworten | 11.11.2016 11:03
Der Vermieter. Mein Rat: Wenn 6 Monate nach Rückgabe vergangen sind, dann schicke nachweisbar eine Aufforderung zur Kautionsabrechnung und Auszahlung der Kaution bis zum (Datum) an den Vermieter. ... Zitat:Mein Rat: Wenn 6 Monate nach Rückgabe vergangen sind, dann schicke nachweisbar eine Aufforderung zur Kautionsabrechnung und Auszahlung der Kaution bis zum (Datum) an den Vermieter.
Leserforumvon Guido47057 | Mietrecht | 1 Antwort | 06.10.2008 14:37
Folgendes Problem: Eine Bekannte zieht aus der alten Wohnung aus, für die Sie weder beim Einzug, noch beim Auszug mit dem privaten Vermieter ein Übernahmeprotokoll erstellt hat. Nun fordert Sie Ihre Kaution und der Vermieter verweigert die Auszahlung, weil er behauptet das die Bekannte im Teppich einen Brandfleck durch ein Bügeleisen hinterlassen hat. Darf der Vermieter dann die Auszahlung verweigern?
Leserforumvon oliver-87 | Mietrecht | 17 Antworten | 18.05.2013 19:18
zu dem zeitpunkt kontaktierte ich meinen vermieter wegen der kaution , dieser sagte mir dann das ich erst meine kaution wieder bekomme , wenn ich das bezahlt habe ! der vermieter hat angst das er das bezahlen muss und behält die kaution bis zum heutigen tag ein ! ... Aber das Problem an sich wäre ja auch ganz easy aus der Welt zu schaffen > Dein ehemaliger Vermieter begleicht Deine Außenstände aus der Kaution (somit weiss er 100%, dass diese getilgt sind) und zahlt Dir dann Dein Restguthaben aus. ----------------- ""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Leserforumvon actihippo | Mietrecht | 0 Antworten | 15.09.2004 07:20
Hallo, der Vermieter meiner Freundin ist insolvent. ... Bekommt sie vom Insolvenzverwalter die gezahlte Kaution zurück auch wenn der Vermieter das Geld damals nicht auf ein seperates Konto gelegt hat.
Leserforumvon Nadinek123 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.04.2019 14:56
Im Jahr 2017 ist mein ex ausgezogen und somit habe ich ab dem 1.10 ein neuen Mietvertrag unterschrieben der Vermieter hat demnach eine neue Kaution in Höhe von 1045 verlangt die andere Kaution aus dem Jahr 2016 aber nicht ausgezahlt. Meine Frage ist das rechtens das er 2 mal Kaution erhalten hat und muss er die Kaution aus dem Jahr 2016 nicht zahlen? ... Den Vermieter schon mal darauf angesprochen?
Leserforumvon Saskia123123 | Mietrecht | 20 Antworten | 20.02.2017 14:59
Bestreitet der, dass die Kaution damals gezahlt wurde, oder wird bestritten, dass die Kaution bei letzten Vermieter angekommen ist? ... Bestreitet der, dass die Kaution damals gezahlt wurde, oder wird bestritten, dass die Kaution bei letzten Vermieter angekommen ist? ... Wenn eine Kaution nachweisbar gezahlt wurde, dann ist der Vermieter mit Beweisen dran.
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