Vielen Dank und Gruß Am 22.7.2017 von AltesHaus Nö, das müssen Sie nicht, da Sie lt Vertrag ja nur bis zu einer Höhe von 75 € tragen, da diese Reparatur über 100 € kostet, muss der VM sie selber zahlen, er kann Ihnen auch nicht anteilig die 75 € berechnen, liegt in der Tücke der Klausel ;-) Am 22.7.2017 von cauchy Zitat (von Römisches Reich):allerdings gibt es einen Zusatz, in dem steht, daß ich für die Kosten bei Geschirrspüler und Kühlschrank Reparaturen alles selbst zahlen muß. ... Wobei ich davon ausgehe, dass dies in aller Regel eine AGB-Klausel sein wird. Damit ist die Klausel ungültig.
Hat diese Klausel ihre Gültigkeit? ... Am 10.6.2015 von Liane46 Diese Klausel ist gültig. ... Bei einer wirksamen Klausel müsste gelten: Reparatur kleiner als 75 Euro => Mieter zahlt komplett, Reparatur größer als 75 Euro => Vermieter zahlt komplett.
Im Mietvertrag steht keine Klausel für Schönheitsreparaturen? ... Kleinreparaturklausel, hat nicht mit Schönheitsreparaturen zu tun, die wirksam ist und die Kosten der Reparatur übersteigen den Höchstbetrag je Einzelreparatur nicht, kann der Vermieter die Reparatur dem Mieter berechnen. ... Im Mietvertrag steht keine Klausel für Schönheitsreparaturen?
Muss bei dieser Klausel der Mieter bei größeren Reparaturen 250 € bezahlen und der Vermieter den Rest? ... Wobei die Werte eh zu hoch sind, was bedeutet, das die Klausel nichtig ist. Werte liegen bei höchstens 75-120 EUR je Reparatur, höchstens 150–250 Euro für alle Kleinreparaturen pro Jahr oder 8-10% der Jahresmiete.
ISt diese Klausel wirksam? ... Daher ist die Klausel unwirksam. ... Am 26.7.2016 von Anitari Zitat (von fb414537-50):dass die Klausel unwirksam ist und wir somit gar nichts zur Reparatur beitragen müssen und auch für zukünftige Reparaturen nicht.
Unser Vermieter beharrt auf der Reparatur eines elektrischen Metallrolltores in unserer Einfahrt . ... Wie ist der Wortlaut dieser Klausel? ... Am besten den Vermieter schriftlich zur Beseitigung des Mangels auffordern, Frist setzen, gleichzeitig die Miete mindern und ankündigen, dass nach Ablauf der Frist Ihr die Reparatur selber in Auftrag gebt und die Kosten mit der Miete verrechnet. ----------------- "" Am 22.1.2012 von guest-12314.03.2012 12:05:24 quote:Also eine vorgelegte Klausel, Wie soll das bewiesen werden ?
Eine Klausel wirkt für mich etwas suspekt: "Die in der Wohnung befindliche Einbauküche samt Elektrogeräten befindet sich im Eigentum des Vermieters und wird im Rahmen des Mietverhältnisses dem Mieter zur Verfügung gestellt. ... Reparaturen an den Elektrogeräten, die auf den Gebrauch durch den Mieter zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters Meint Ihr, dass diese Klausel wirksam ist? ... Ggf. kann er sich die kosten der Reparatur über eine evtl. vorhandene Kleinreparaturenklausel vom Mieter erstatten lassen. ----------------- " "
Soll er die Reparatur selbst veranlassen? ... Dann ist die Klausel 100%ig unwirksam. ... Wäre eine Antwort mit dem Verweis auf die ungültige Klausel (Begründung: Fehlender Maximalbetrag für eine Reparatur) und der erneuten Aufforderung zur Reparatur (und dass diese von ihm zu veranlassen und zu bezahlen ist) in Ordnung?
Sie zieht kein Wasser, hab schon alles erkundet, Reparatur scheint möglich. ... Hab ich denn einen Anspruch auf Reparatur? Ich frag mich halt ob die Klausel rechtens ist?
In unserem MV findet sich folgende Klausel: "Eine EBK wird zur Nutzung übergegen. ... Dem Vermieter den Defekt anzeigen damit eine Reparatur eingeleitet wird. ... Bei einem Defekt muss er für die Reparatur sorgen oder für ein Ersatzgerät.
Allerdings steht im Mietvertrag die folgende Klausel: "21. ... Aber egal ob Reparatur oder neu. ... Die Klausel unter Punkt 21. in Deinem, VErtrag dürfte nicht zulässig sein.
M hat im Mietvertrag eine Klausel: "M ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgeräte für Elektrizität,…, Fenster- und Türverschlüsse…soweit nicht 200€ überragen…jährliche Aufwand nicht höher als 8% der Jahreskaltmiete…" Ist M also verpflichtet, einen Austausch zu tragen? Zählt ein kompletter Austausch als Reparatur? ... Am 3.8.2012 von Michael32 200 EUR pro Einzelfall ist zu hoch angesetzt, daher die Klausel unwirksam, der Vermieter trägt die Kosten.
[quote]Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 120,00€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. ... Die Klausel ist wirksam. ... Die Klausel ist daher wirksam.
Mein Vermieter möchte jetzt, dass ich mich an den Kosten für die Reparatur mit 150,- DM beteilige, da das eine Kleinstreparatur sei, an der ich mich als Mieter beteiligen müsse. So eine Klausel steht im Mietvertrag. ... Nun meine Fragen: Muß ich mich wirklich an den Kosten für diese Reparatur (oder besser Fehlerbehebung) beteiligen, obwohl ich die Ursache nicht zu vertreten habe ?
Weiterhin war bei der Wartung dieses Mal eine Reparatur in Höhe von 70€ nötig. ... Nein es ist kein Maximum festgelegt, aber das wird wohl durch Lolles genanntes neuestes Urteil wieder gültig :/ Komisch ist in meinem Fall auch, dass ich mich als Mieter auch selbstständig um die Beauftragung der Wartung kümmern soll, bei solch einer Klausel hätte ich erwartet der Vermieter müsste zumindest die Wartung organisieren und legt dann die Kosten um. ... Wo kann ich zur Unwirksamkeit einer solchen Klausel etwas nachlesen?
Heute erhalte ich Post von unserer Hausverwaltung: eine Rechnung über 35 Euro für die Reparatur eines Rollladens. ... Es ist ein normales Rollo, mir ist auch bewusst dass es unter die Klausel fällt. Die Klausel ist auch okay, doppelte Begrenzung vorhanden.
Reparatur Heizkörperventil
2 von 5 Sterne
Also Kleinreparatur, falls es eine wirksame Klausel im Vertrag gibt. ... Auf dem Vermieterschreiben steht jedoch nur Reparatur Heizkörperventil. ... Auf dem Vermieterschreiben steht jedoch nur Reparatur Heizkörperventil.
Nun ist die Reparatur wieder kaputt. ... Die Reparatur zahlt der Vermieter. ... Dazu müsste man die Klausel kennen, wenn Sie eine solche im Mietvertrag haben.
Die Reparatur beinhaltete lediglich den Austausch der mittlierweile porösen Dichtung und war übrigens eine Sache von 5 min. ... Die Klausel ist deshalb insgesamt unwirksam. ... Ich dachte nur, es gibt Unterschiede zwischen Reparatur und Wartung/Instandsetzung.
Viele Grüße Am 13.10.2015 von Anitari Die Klausel ist so wirksam (zulässig). ... Am 13.10.2015 von Michael32 Ich wäre jetzt nicht ganz sicher ob die Klausel gültig ist, da drin steht, das der Mieter die Reparatur auf eigene Kosten vornehmen muss. Eigentlich muss der Vermieter das ja tun und kann sich die Kosten erstatten lassen Am 13.10.2015 von cauchy Zitat (von Michael32):Ich wäre jetzt nicht ganz sicher ob die Klausel gültig ist, da drin steht, das der Mieter die Reparatur auf eigene Kosten vornehmen muss.