85 Ergebnisse für „recht vermieterpfandrecht“

Leserforumvon s.boehm | Mietrecht | 0 Antworten | 12.07.2006 20:03
Nun hat A. von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch gemacht und sämtliche Sachen von B. gepfändet. ... Aus diesem Grund möchte A. nun das Vermieterpfandrecht gegen beide erwirken, da er glaubt das C. von Anfang an vorhatte bei B. einzuziehen. ... Recht?
Leserforumvon Nicole24 | Mietrecht | 4 Antworten | 17.06.2003 10:54
Folgendes Problem, mein ehemaliger Vermieter hat vom Vermieterpfandrecht gebrauch gemacht,weil ich mich weigere Renovierungskosten in höhe von 2000 € zu übernehmen. ... Gruß Nicole Am 17.6.2003 von karin 1 Hallo Nicole, habe noch nie was von Vermieterpfandrecht gehört.Ist das im Mietvertrag vereinbahrt?... Er hat auch das Recht die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, zu verhindern.
Leserforumvon Corradochris | Mietrecht | 2 Antworten | 10.02.2006 20:16
Das Auto sei Vermieterpfandrecht im voraus!!! ... Hat Sie dieses Recht????
Leserforumvon RedMaple | Mietrecht | 4 Antworten | 29.08.2014 13:44
Hallo zusammen ein bekannter ist mit geld arg schlunzig umgegangen, alles recht kompliziert... und nun hält seine vermieterin einiges an gegenständen von ihm zurück ... weils halt übersichtlich ist, hab ich nur eine konkrete frage jetzt: darf sie den pc samt zubehör fürs internet zurückhalten? ... Ist das nicht erst einmal irrelevant, da Dinge die grundzipiell (grundsätzlich und prinzipiell) als unpfändbar anzusehen sind auch nicht dem Vermieterpfandrecht (was wohl hier der Fall ist) unterliegen?
Leserforumvon guest-12329.06.2009 21:33:15 | Mietrecht | 54 Antworten | 01.06.2009 21:56
Ein Vermieterpfandrecht lohnt sich nur in Einzelfällen bei wirklich wertvollen Gegenständen des Mieters. ... Patience quote: gleichzeitig stand dann dieses durchaus interessante Auto bei Mieter vor der Tür Das Auto unterliegt aber nicht dem Vermieterpfandrecht. ... D Am 3.6.2009 von guest123-2232 --- editiert vom Admin Am 4.6.2009 von Ilsa1939 Die Behauptung, das Vermieterpfandrecht erstrecke sich auf alle in der Mietwohnung befindlichen Sachen, so dass auch solche Gegenstände, di
Leserforumvon Emilio0815 | Mietrecht | 34 Antworten | 05.02.2008 13:40
Er deutet mal so eben beiläufig an, dass er in dem Fall von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen wird. ... Wie schon gesagt, lief wohl alles recht freundschaftlich ab. ... weil sie sich dafür nicht verpflichtet fühlen, oder weil sie nicht wissen können, wer die Wahrheit sagt, wer Recht hat.
Leserforumvon -def | Mietrecht | 9 Antworten | 12.04.2010 13:00
Nun, eine Partei zahlt seit August letzten Jahres die Miete nicht mehr und ich wollte jetzt das Vermieterpfandrecht zur Geltung bringen. ... Gibt es Irgendwelche §§ die mir sagen das ich im recht des besitzes bin? ... Mfg -def ----------------- "" Am 12.4.2010 von Frank It Vermieterpfandrecht erstreckt sich nur auf Eigentum des Mieters.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 13 Antworten | 08.08.2013 14:10
Ich habe Lust einer zahlungssaeumigen Partei das Vermieterpfandrecht geltend zu machen. ... Für das Vermieterpfandrecht braucht man keinen Titel und auch keinen Gerichtsvollzieher. ... Für das Vermieterpfandrecht braucht man keinen Titel und auch keinen Gerichtsvollzieher.
Leserforumvon Middi | Mietrecht | 29 Antworten | 08.07.2009 17:19
Auf was genau kann man als Vermieter das Vermieterpfandrecht erklären? ... -Recht wird grundsätzlich auf alles sich in der WHG Befindliche erhoben". ... Ganz offensichtlich hat der TE sich schon recht gut belesen.
Leserforumvon bumsfallara | Mietrecht | 3 Antworten | 26.01.2018 06:42
Kann der Vermieter nach Ablauf der Frist eigenmächtig den Schuppen räumen bzw. sich auf das Vermieterpfandrecht berufen? ... Zitat (von bumsfallara):sich auf das Vermieterpfandrecht berufen? ... Das Vermieterpfandrecht bringt nichts, wenn keine verwertbaren Sachen/Sachen von Wert mehr da sind.
Leserforumvon Loona971 | Mietrecht | 31 Antworten | 28.10.2009 08:32
Gleichzeitig macht er das Vermieterpfandrecht geltend. ... Entscheidend ist worauf genau macht der Anwalt das Vermieterpfandrecht geltend? ... Euro und für den Fall der Nichtzahlung der November-Miete das Vermieterpfandrecht geltend.
Leserforumvon hairandmore | Mietrecht | 6 Antworten | 27.08.2010 15:59
Und er ab sofort, von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch mache. ... Mit meinem Vorgängern wurde das Gleiche abgezogen und sie bekamen recht.
Leserforumvon boluro | Mietrecht | 7 Antworten | 18.02.2007 07:40
Also, Vermieter hat die Schlösser meines gekündigten Gewerberaumes ausgetauscht (w. evtl. offener Zahlungen-steht noch nicht fest), per Mail wurde mir mitgeteilt, dass er sich auf sein Vermieterpfandrecht beruft und ich keinen Zutritt mehr haben werde. ... Er hat natürlich aber das Recht für die weitere Nutzung der Räume Miete zu verlangen! ... Weißt Du evtl. auch wie es mit Vermieterpfandrecht aussieht?
Leserforumvon Majkl69 | Mietrecht | 2 Antworten | 07.10.2017 13:29
Er hat mich weiter informiert, dass er deshalb von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch macht und die Küche pfändet. ... Dieser schreibt mir jetzt, dass die Forderungen des Vermieters nicht rechtmäßig sind und es damit kein Vermieterpfandrecht gibt. ... Solltest du ihm die Küche zahlen und der Vermieter hat Recht, dann wird das Geld möglicherweise nur schwer wiederzubekommen sein.
Leserforumvon Calavera | Mietrecht | 13 Antworten | 04.10.2009 17:24
Soweit ich dieses Recht verstanden habe, darf der Mieter die Sachen dann nicht aus der Wohnung entfernen. ... ----------------- "" Am 5.10.2009 von Ilsa1939 Liebe(r) Calavera, das Vermieterpfandrecht muss geltend gemacht werden. ... Wenn der Mieter aber der Auffassung ist, er habe überhaupt keine Mietrückstände, weil er zu Recht Miete gemindert hat, dann bleibt ihm so oder so nichts anders übrig, als auf Herausgabe zu klagen.
Leserforumvon osiacosiac | Mietrecht | 9 Antworten | 03.08.2020 04:47
Was kann der Mieter hier tun und zu seinem Recht zu kommen? ... Willst du nur "mein Recht" - egal wie teuer das noch für dich wird? ... Schon allein desshalb macht ein Vermieterpfandrecht auf solche Gegenstände keinen Sinn.
Leserforumvon Miss Pythagoras | Mietrecht | 3 Antworten | 29.04.2004 21:05
Hallo Robert, nach § 562 BGB steht Dir ein Vermieterpfandrecht zu. ... Und wie kann ich das Recht durchsetzen, falls er doch anfängt, seine Habseligkeiten aus der Wohnung zu schleppen? ... Schade eigentlich, im öffentlichen Recht kenne ich mich mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren ganz gut aus, aber im privatrechtlichen Bereich habe ich keine Ahnung. :-( alles was im öffentlichen Zwangsvollstreckungsverfahren zu den pfändbaren Sachen zählt kann natürlich auch mit dem Vermieterpfandrecht belegt werden, mit der einzigen Ausnahme, dass der Gerichtsvollzieher Sachen mitnehmen kann zur Verwertung, Du aber warten musst, bis der Mieter auszieht und erst dann Dein Recht geltend machen kannst.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 36 Antworten | 06.09.2010 13:02
Hat der M nach mehr als 6 Monaten noch das Recht die Herausgabe der unpfändbaren Gegenstände wie Möbeln usw. zu verlangen ? Am 6.9.2010 von micha60 das Recht hat er noch, solange sich die Sachen wirklich beim Vermieter befinden. ... Und zwar (wahrscheinlich) völlig zu Recht.
Leserforumvon Pit Dralon | Mietrecht | 10 Antworten | 29.09.2004 17:43
Das Vermieterpfandrecht (§§ 562 ff.)berechtigt auch nicht dazu, die Sachen durch unsachgemäße Lagerung zu beschädigen.
Leserforumvon InYaface | Mietrecht | 27 Antworten | 18.03.2009 07:18
Den Computer aus dem Zimmer von Untermieter B zu entwenden während dieser noch darin wohnt ist wohl nicht mit dem Vermieterpfandrecht vereinbar. ... Grundsätzlich wird das Vermieterpfandrecht durch Mitteilung gegenüber dem Mieter ausgeübt. ... Wem zu jeder Frage nur "In 97 Prozent der Fälle ist der Mieter schuld" und „Das Wohl des VM muß für den M an allererster Stelle stehen" einfällt, dessen angebliche Erfahrungen und Erfolge als Vermieter dürfen mit Recht in Frage gestellt werden.
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