20 Ergebnisse für „keller kellernutzung“

Leserforumvon Diana Berlin | Mietrecht | 9 Antworten | 23.04.2017 00:22
Am 23.4.2017 von wirdwerden Kellernutzung schon, aber die Kellernutzung heisst ja nicht, dass der Keller in ein Spielfeld verwandelt werden darf. wirdwerden Am 23.4.2017 von cauchy Zitat (von Diana Berlin):Ich bin normale Mieterin in diesem Mehrfamilienhaus und die Kellernutzung ist im Mietvertrag vereinbart. ... Hockey-Spielen im Keller ist nicht mehr sozialadäquat. ... Ihr dürft den Keller ja nutzen.
Leserforumvon SylvieGE | Mietrecht | 5 Antworten | 13.01.2014 09:57
wirdwerden ----------------- "" Am 13.1.2014 von SylvieGE Ja, die befanden sich schon immer in diesem Keller. ... Natürlich ist die Kellernutzung dadurch gewissemaße beeinträchtigt, aber das wußte er ja von Anfang an, bzw. hätte logischeweise wissen müssen. ... Die Frage ist, kann er einen anderen Keller verlangen?
kellernutzung?? 5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12324.10.2011 13:23:32 | Mietrecht | 14 Antworten | 01.03.2007 20:08
darf man im keller eigentlich eine stereoanlage haben und dort laut musik hören? ... Am 2.3.2007 von HeHe Ob Keller oder Wohnraum: Im Haus gilt Zimmerlautstärke. ... Ich komme schon über ein Jahr nicht mehr in meinen Keller.
Leserforumvon Alexsteffi | Mietrecht | 7 Antworten | 10.05.2007 15:50
Hallo, ich habe folgende Frage: kann der Vermieter mir vorschreiben wie es im Keller auzusehen hat? habe kein Hausmüll im Keller sondern nur Sachen die man mit der Zeit aussortiert. ... Am 10.5.2007 von Alexsteffi habe im Keller Möbel, Autoreifen, Kleinkram, nicht benötigtes Geschirr stehen, aber kein Müll. der Vermieter verlangt von mir das der Keller so gut wie leer zu sein hat, habe aber gedacht, das man den Keller als Abstellraum benutzen kann habe noch eine andere Frage, muss der Vermieter sich anmelden wenn er meine Wohnung besichtigen will, wenn ja was für eine Frist ist dafür vorgesehen?
Leserforumvon Seahorse | Mietrecht | 1 Antwort | 01.10.2008 09:08
Mir gehört das EG und der Keller eines Zweifamilienhauses. ... Alle übrigen Räume im Keller werden von mir zu Wohnzwecken genutzt.
Leserforumvon soek | Mietrecht | 5 Antworten | 03.02.2011 22:19
hallo , folgendes problem: unser keller steht immer zu winterzeiten unter wasser, sodass ich die letzten 2 winterjahre viele meiner sachen wegschmeissen konnte wegen schimmel und aufweichung von holzmaterialen.jetzt hab ich dieses jahr mit genehmigung von der hausgeselschaft unseren keller gewechselt und habe meine Sachen auf kisten draufgestellt, sodaß nichts mit dem boden in berührung kommt, falls der keller wieder unter wasser steht.heute habe ich gesehen das der gesammte keller wieder unter wasse steht. 1.kann man dies auch als mietminderungsgrund angeben??... 2.wäre eine mietminderung dann nur in winterzeiten möglich, da ja der keller nur im winter unter wasser steht. erwähnenswert wäre noch das bei uns mietvertrag steht, das wir ein HAFTPFLICHTVERS. haben sollen bzw. müssen, die ich jedoch nie hatte. Würde die haftpflichtver. das auch so bezahlen , obwohl das ein wasserschaden von der hausgeselschaft ist. ich danke euch im voraus mfg ----------------- "" Am 3.2.2011 von soek hi, es geht darum das ich mein keller nicht voll nutzen kann und da kellernutzung in der miete inbegriffen ist, dachte ich mir das ich da ne mietminderung ansetzen kann!!
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 5 Antworten | 30.08.2013 13:31
----------------- "" Am 30.8.2013 von GROC quote:Gibts eine Moeglichkeit mich der Keller zu bemaechtigen ? ... Jawohl, die je 2 geraeumigen Keller stehen in den Mietvertraegen ... ... Andererseits will ich das Objekt trockenlegen und brauche soviel zugaenglichen Keller wie moeglich. ----------------- "" Am 30.8.2013 von xxsirodxx Zunächst einmal, die Wohnung wegen der Keller kündigen ist nicht möglich.
Leserforumvon vadder33 | Mietrecht | 8 Antworten | 15.03.2006 12:35
In meiner Wohnung geht es direkt in den Keller(kommt kein anderer rein). ... Der Keller ist im Mietvertrag drin. ... Der Keller ist nur durch meine Wohnung erreichbar.
Leserforumvon Butzichen | Mietrecht | 9 Antworten | 19.06.2008 12:36
Da im Keller sowieso kein Licht vorhanden und dieser zudem ziemlich feucht ist, nutzen wir den Keller auch nicht. Jetzt lässt der Vermieter Licht in den Keller legen, weil er den Keller extern vermieten möchte. ... Er muss sowieso jemanden finden, der den Keller mieten möchte.
Leserforumvon luppi123 | Mietrecht | 8 Antworten | 10.09.2014 10:41
Der Raum wurde vorher bereits als "Hobbyraum" genutzt Fenster zur Lüftung sind vorhanden und es geht auch nicht darum ob darin geschlafen wird, es geht darum ob A vorgeschrieben werden kann was er in seinem Keller aufstellt und wie er ihn nutzt.
Leserforumvon hecht01 | Mietrecht | 1 Antwort | 24.07.2006 20:52
Dieser saniert den ganzen Block von Keller bis Dachboden noch mal neu. ... Ich habe mir meinen Keller über die Jahre als guten Hobbykeller ausgebaut. ... Da sind alle Baumassnahmen aufgezählt und wie oben genannt auch noch mal die Kellernutzung und die Zahl der Steckdosen/Schalter.
Leserforumvon Burli | Mietrecht | 7 Antworten | 31.10.2003 00:50
Unser Ex-Mieter hat 7 Wochen nach seinem Auszug noch immer nicht seine restlichen Sachen aus dem Keller abgeholt. ... Könnte es nicht sein, dass Ihr Mieter überhaupt kein Interesse mehr an den Sachen im Keller hat? ... Burli Am 1.11.2003 von RA DPMS Da würde ich mich an den alten MV orientieren und überlegen, welche Kosten davon auf die Kellernutzung entfallen sind.
Leserforumvon Lucilla123 | Mietrecht | 9 Antworten | 03.01.2016 11:15
Der gesamte Keller ist gefließt. ... Und er fragt sich nun, ob er auch von einem Mieter erwarten kann, mit dieser Einschränkung in der Kellernutzung zu leben und ob er von einem Mieter erwarten kann, dass dieser ebenfalls den Keller trocken feudelt, falls es mal wieder zu einem Wassereinbruch kommen sollte. ... Wie könnte Herr P. die Kellernutzung mit dem Mieter regeln?
Leserforumvon guest-12319.10.2009 18:56:26 | Mietrecht | 8 Antworten | 18.10.2009 17:04
Ansonsten würde sie mir die Kellernutzung entziehen. ... Geht sie an, was ich im Keller lagere? Ich mülle nichts zu und der Keller ist aufgeräumt.
Leserforumvon Dr.Mcfly | Mietrecht | 5 Antworten | 05.10.2009 16:57
Ich meine mal gehört zu haben, dass die Kellernutzung nach Zuweisung auch stillschweigend in den Mietvertrag erfolgen kann, sofern es sich um keine vorübergehende Duldung handelt. ... Wer ist in diesem Fall in der Beweispflicht ob dieser Keller zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurde oder dauerhaft und somit ein Bestandteil des Mietvertrages gweorden ist, wenn auch mündlich oder stillschweigend?
Leserforumvon vadder33 | Mietrecht | 30 Antworten | 31.12.2010 12:29
Meiner Ansicht nach zählt nur die reine Wohnfläche, sonst könnte ja jeder seine Sippschaft im Keller unterbringen. ... Haben diese (Keller)-Räume denn Fenster ? ... Wurde der Keller denn von amtlicher Seite für Wohnzwecke freigegeben?
Leserforumvon Pusteblume72 | Mietrecht | 23 Antworten | 20.02.2023 02:08
Warum sollte er ihren Keller aufbrechen? ... Warum sollte er ihren Keller aufbrechen?... Die Antwort wäre wichtig um einzuschätzen, ob es sich bei der Kellernutzung um einen Miet- oder Leihvertrag handelt.
Leserforumvon Juelz Rich | Mietrecht | 5 Antworten | 06.03.2017 21:04
Nach Monaten war immer noch kein Mietvertrag da, der Keller nicht leer geräumt, sodas wir unser Wohnzimmer zur Abstellkammer umfunktionieren mussten. ... Und wie ist das mit der Kellernutzung?
Leserforumvon tina1988 | Mietrecht | 25 Antworten | 26.08.2012 21:27
Hallo zusammen, kurz vorab zur Info, meine Vermieterin muss mir EUR 1388,63 zurückzahlen da festgestellt wurde das die tatsächlie Größe der Wohung um 17,25% von der im MV angegebenen Fläche besteht. Jetzt kommt Sie damit das von mir für einen abschliessbaren, 1qm "großen" Kelleraum, wo Sie mir die kostenfreie Nutzung schriftlich bestätigt hat, EUR 540,00 (EUR 30 pro Monat für 1qm) für die letzten 18 Monate will. Ich hab natürlich widersprochen, da es zum einen die schriftliche Vereinbarung gibt und ebenso EUR 30 pro qm viel zu überteuert sind.
Leserforumvon guest-12318.02.2021 15:37:40 | Mietrecht | 30 Antworten | 11.01.2021 12:51
Der Putz bröckelt nun auf die Gegenstände im Keller des M. ... Womit deine Mietsache Keller evtl. etwas in Richtung mögl. ... Wer hat denn keine "Wertsachen" im Keller?
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