1.104 Ergebnisse für „kaution nebenkosten“

Leserforumvon Freewindy | Mietrecht | 15 Antworten | 26.01.2009 12:20
Die Kaution kann auch für noch nachzuzahlende Nebenkosten einbehalten werden. ... Das ist aber Quatsch, weil die verbrauchsabhängigen Nebenkosten zum Zeitpunkt des Vertragsendes festgestellt werden müssen und die zeitanteiligen sich ausrechnen lassen. ... Am 26.1.2009 von DerAix +++ Die Kaution kann auch für noch nachzuzahlende Nebenkosten einbehalten werden.
Leserforumvon Deutschland | Mietrecht | 3 Antworten | 07.07.2006 14:30
Meine Frage nun, muß ich jetzt noch für Monat August die Nebenkosten zahlen oder langt die Nettomiete ? ... Euer Deutschland Am 7.7.2006 von Michael32 Du musst auch die Nebenkosten bezahlen. Die Kaution kann der VM anteilig noch bis zu 6 Monaten einbehalten wg. evtl. verstecker Schäden oder wg.
Leserforumvon ps305 | Mietrecht | 15 Antworten | 16.07.2008 21:16
Nach 2 Monaten sind wir zu Ihm gegangen, und haben die Wohnung gekündigt, da die Nebenkosten einfach zu hoch sind. ... Ich habe ein Brief von Ihm wo drin steht, dass die Wohnung sauber sein muss, und 4 Raten der Nebenkosten (a150 Euro) bis dahin überwiesen sein müssen. 3 Raten konnten wir bis April überweisen.Als wir die Wohnung übergaben haben wir dann mündlich ausgemacht, dass die restlichen Nebenkosten dann mit der Kaution verrechnet wird. (940 Euro Kaution...) ... Nun sagt er er hätte gesagt die Kaution sei nicht zum verrechnen der Nebenkosten da.
Leserforumvon Nafets0404 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.07.2019 07:51
Du sprichst von Nebenkosten. ... Es sind knapp 390€ Rückzahlung an Nebenkosten. ... Nicht die volle Kaution aber einen Teil.
Leserforumvon drigli | Mietrecht | 6 Antworten | 21.09.2008 03:49
Seit ihrem Auszug sind knapp 8 Monate vergangen und die Kaution wurde vom Vermieter noch nicht zurückgezahlt. ... Darf man die Kaution von 350 Euro einbehalten (verpfändetes Sparbuch) wenn die 6 Monate verstrichen sind? ... Wenn im Mietvertrag keine Kaltmiete angegeben ist und man also nicht weiß wie hoch die Nebenkosten "normal" sind.
Leserforumvon paulkeinpanzer | Mietrecht | 4 Antworten | 21.01.2020 11:04
ist es mein recht einen angemessenen teil der kaution ca 200euro einzubehalten bis die nebenkosten erstellt wurden laut meiner recherche ist es laut gestzgeber erlaubt die kaution bis zu 12 monate einzubehalten ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen vielen dank im vorfeld Am 21.1.2020 von cauchy Hast du selber irgendeine Vereinbarung mit dem Jobcenter oder hat das Jobcenter dir ein Schreiben dazu geschickt? ... Die Kaution wäre an die Mieterin zurückzuzahlen. ... Es gibt dafür keinen Anlass.Zitat (von paulkeinpanzer):ist es mein recht einen angemessenen teil der kaution ca 200euro einzubehalten bis die nebenkosten erstellt wurdenDas kannst du wie bei allen anderen Mietern machen, die unterjährig ausziehen.
Leserforumvon enola | Mietrecht | 3 Antworten | 07.01.2005 14:41
Damals wurde abgemacht, das er die Nebenkosten von 2003 von der Kaution abzieht und den Rest überweist. ... Da ich ja auch noch die Nebenkosten für das halbe Jahr von 2004 bezahlen muss, habe ich mir gedacht, wenn ich mich etz net melde das er das doch einfach von der Kaution abziehen könnte. ... Die Kaution betrug damals übrigens 310 Euro, davon sollte er ca. 130 Euro Nebenkosten für 2003 abziehen.
Leserforumvon alexxxa | Mietrecht | 3 Antworten | 05.03.2008 01:37
Danach hatte ich dann angerufen und gefragt wie es mit der Kaution aussieht, weil ich ein bißchen knapp bei Kasse war (was natürlich nicht das Problem von meinem Vermieter ist...ist klar...aber trotzdem würde ich das Geld gern wiederhaben). ... Nun haben wir ja schon März und ich würde gern einen Brief schreiben wo denn meine Kaution bleibt und die NK-Abrechnung von 2006 und nun auch 2007. ... (keine Vorurteile...) aber er hat es schon faustdick hinter den Ohren und macht hier und da krumme Geschäfte, da ich in dem Wohnhaus damals mitbekommen habe, dass Nachbarn von mir weniger Nebenkosten zahlen, obwohl ich eine 1-Zimmer-Wohnung hatte und alleine wohnte und die eben 2-Zimmer und ein Pärchen waren....ich war auch recht sparsam und nicht oft dort, so dass ich bestimmt nicht so hohe Heiz- und Wasserkosten hatte....naja, nun ist es schon geschehen, aber dennoch möchte ich das Geld wieder...bitte helft mir also irgendwas so zu formulieren, das er 'angst' bekommt und denkt ich hätte Anwälte oder so....
Leserforumvon ari. | Mietrecht | 7 Antworten | 14.01.2020 16:11
Ich habe bereits zur Zahlung der Kaution aufgefordert, ohne Antwort. ... :Ich habe bereits zur Zahlung der Kaution aufgefordert, ohne Antwort.Wie und wann? ... i.d.R wird nur ein angemessener Teil für die Nebenkosten einbehalten, nicht die ganze Kaution.
Leserforumvon go599661-34 | Mietrecht | 37 Antworten | 22.01.2022 17:35
Die Wlan-Kosten hat der Vermieter mir jedoch auch im Nachhinein in voller höhe in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. ... Die Abzüglichen Wlan-Kosten von der Kaution habe ich nicht zurückverlangt da ich keine Nachweise habe (es war ja nur mündlich vereinbart, dass ich keine WLAN-Kosten zahlen muss). ... Ich möchte gerne neben der restlichen Kaution die vollen Nebenkosten zurückerstattet haben.
Leserforumvon Erfurter | Mietrecht | 5 Antworten | 14.03.2007 12:50
Darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten bis Ende des Jahres die Nebenkosten errechnet wurden ? ... Danke Am 14.3.2007 von KristijanM Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996). ... Haben die bisherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets zu Guthabensbeträgen für den Mieter geführt, so ist ein teilweiser Einbehalt der Mietkaution zur Absicherung einer Nachforderung aus einer noch zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung nur zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg 43 b C 133/03, Urteil vom 26.9.2003). http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_k-mietrecht-mietertipps-urteile.htm gruss, kristijan -- Editiert von KristijanM am 14.03.2007 13:03:39 Am 14.3.2007 von Irene-Marie Hallo wobei zu ergänzen ist, dass die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden darf, auch wegen evtl. erst später bemerkbarer Mängel.
Leserforumvon Base123 | Mietrecht | 1 Antwort | 18.05.2014 23:10
Nun ziehe ich aus und mein Vermieter, also der Hauptmieter, möchte 100 € von insgesamt 200 € Kaution für bevorstehende Nebenkosten behalten. ... Im Untermietvertrag gibt es eine Klausel, in der steht, dass der Untervermieter einen Teil der Kaution für offenstehende Nebenkosten behalten darf, bis die endgültige Abrechnung da ist.
Leserforumvon Dennis242 | Mietrecht | 6 Antworten | 28.11.2011 21:32
Nun meine Frage: Darf er meine Kaution dazu verwenden die Nebenkosten (anteilig) zu bezahlen, obwohl im Mietvertrag steht, diese seien in der Miete enthalten ? ... Bisher hat er ja nicht mehr getan als die Kaution einzubehalten und sein Vorhaben lediglich schriftlich angekündigt, da er ja noch die Abrechnung der übrigen Nebenkosten Im Februar abwarten will. Meinen Sie, ich sollte jetzt schon zum Anwalt gehen, oder erst noch abwarten, bis er mir die Nebenkosten von der Kaution abgezogen hat und den Restbetrag auszahlt ?
Leserforumvon Dominique_123 | Mietrecht | 5 Antworten | 26.07.2010 12:42
Es ist jetzt schon fast 1 Jahr her seit wir ausgezogen sind (sept 2009) und wir haben noch immer keine Kaution bekommen 1200 euro!! ... Natürlich kann der VM eindeutig offene Forderungen - wie die Miete - von der Kaution einbehalten (das ist u. a. der Sinn einer Kaution) und wer für den Schaden des Bodens aufkommen muss, ist ja auch noch eine offene Frage. ----------------- " " Am 26.7.2010 von Dominique_123 ja ds mit der kaution ist mir klar jedoch will der vm das nicht dafuer hernehmen. ----------------- "" Am 27.7.2010 von HeHe jedoch will der vm das nicht dafuer hernehmen Wofür steht hier DAS und DAFÜR? Er will also nicht die Kaution mit der ausstehenden Miete verrechnen?
Leserforumvon MieterFragt | Mietrecht | 11 Antworten | 04.01.2019 07:39
Hinterlegt sind noch 3 Monatsmieten Kaution. ... Zu den berechtigten Forderungen gehören neben Schönheitsreparaturen auch Mietrückstände, Sachschäden an der Mietwohnung und vor allem die Nebenkosten. ... Der Vermieter müsste über die Kaution abrechnen.
Leserforumvon Aloisiush | Mietrecht | 2 Antworten | 22.09.2008 15:42
zwei fragen: 1.) wenn man drei monatsmieten kaution zahlen muss, was kann der vermieter da in diese monatsmieten miteinrechnen? ... (also auch alle anderen nebenkosten?) ... Am 22.9.2008 von hh zu 1) Grundlage ist die Kaltmiete ohne Nebenkosten. zu 2) nein.
Leserforumvon dirkb | Mietrecht | 2 Antworten | 10.03.2006 16:15
ISt dies Rechtsmäßig, da die Kaution meines Erachtens doch nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht ist? ----------------- " " Am 10.3.2006 von wald-hase Die Kaution dient grundsätzlich auch zur Abdeckung von eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten. Allerdings: (1) Mehr als sechs Monate nach Übergabe (Verjährungsfrist für Schäden an der Wohnung) darf die Kaution nur zu einem angemessenen Anteil zurückbehalten werden, der voraussichtlich zur Abdeckung von NK-Forderungen ausreicht. (2) Nach Abrechnung der Nebenkosten und Bezahlung eventueller Nachforderungen aus dieser Abrechnung muß die Kaution komplett zurückbezahlt werden. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Leserforumvon studentin | Mietrecht | 7 Antworten | 13.12.2005 22:30
Zudem wird Ihr Rückzahlungsanspruch der Kaution im Regelfall erst 6 Moanten nach Auszug fällig. ... Schließlich ist die Kaution eine Sicherheit für den Vermieter. ... Am 14.12.2005 von KristijanM @murgab die mietkaution darf nicht zur verrechnung evtl. nebenkosten-nachzahlungen verwendet werden. streng genommen ist der vermieter verpflichtet die vorauszahlungen so anzupassen, dass es nicht zur einer nachzahlung kommt. gruss, kristijan
Leserforumvon Enrico85 | Mietrecht | 5 Antworten | 20.12.2007 18:48
der Kaution auszahlen, wenn er sieht, dass in der Abrechnung für 06 nicht nachgezahlt werden muss. Das würde ja auch heißen, ich müsste dann bis Ende 08 warten, bis ich meine Kaution bekomme? ... Was soll ich tun, wenn ich bis 31.12.07 weder eine NKA noch die Kaution vorliegen habe?
Leserforumvon Tony0769 | Mietrecht | 1 Antwort | 27.01.2008 18:19
es handelt sich bei mir um eine Kaution für mein Gasthaus. ... Mwst.und Nebenkosten. Der Vermieter verlangte eine Kaution in Höhe von 25000 DM.
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