2.275 Ergebnisse für „jahr 12“

Leserforumvon magicsilence | Mietrecht | 1 Antwort | 28.10.2010 17:47
Ich wohne seit diesem Jahr 10 Jahre in einer Mietwohnung. ... Nun steht in meinem Mietvertrag das ich eine Kündigungsfrist von 12 Monaten habe bei einem Mietverhälnis von 10 jahren und mehr.
Leserforumvon Barni Gröllheimer | Mietrecht | 15 Antworten | 01.01.2010 13:02
Ein gutes neues Jahr wünsche ich allen Forumsteilnehmern ! Bin mal gespannt was dieses Jahr von den Schwarz-Gelben Versprechungen tatsächlich im Sinne der Vermieter umgesetzt wird ! MFG ----------------- "" -- Editiert am 01.01.2010 13:03 Am 1.1.2010 von werner_r Auch von mir ein gutes neues Jahr.
Kündigungsfrist 1 Jahr 4,4 von 5 Sterne
Leserforumvon Sgelover | Mietrecht | 13 Antworten | 07.09.2013 16:36
Hallo,habe eine Wohnung bezogen im Jahr 2003 und werde jetzt versetzt.Habe gestern ausserordentlich gekündigt zum 01.11.2013.Jetzt sagt der Vermieter im Mietvertrag steht ausdrücklich das bei einem Mietverhältnis von 10 jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten besteht----ist das rechtens????????? ... ----------------- "" Am 7.9.2013 von Flo Ryan quote:Jetzt sagt der Vermieter im Mietvertrag steht ausdrücklich das bei einem Mietverhältnis von 10 jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten besteht----ist das rechtens????????? ... Der Mietvertrag wurde auf 12 Mobate abgeschlossen und verlängert sich jeweils um 12 Monate falls er nicht mit Frist von ----......12 Kalendermonate,wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind.Eine stillschweigende Verlängerung nach Para.568 BGB tritt nicht ein. ----------------- "" Am 9.9.2013 von Sgelover Gelten nun die gesetzlichen 3 Monate oder tatsächlich 12 Monate?????
Leserforumvon LaBandita | Mietrecht | 6 Antworten | 03.07.2009 10:17
.: Heizölkauf am 21.04.2008 Kundendienst Heizung am 02.04.2008 Immisionsmessung am 19.05.2008 Betriebsstrom am 31.08.2008 Garantiewartung Heizung/Warmwasser/Kaltwasser am 29.01.2008 Wasser-Abwasser am 31.08.2008 Abrechnung Bewirtschaftungskosten Abrechnungszeitraum 01.09.2007 - 31.08.2008 Er hat die Abrechnung für ein Jahr genommen, das ganze durch 12 geteilt und dann mal vier gerechnet, für den Zeitraum 01.09.-31.12.2007. ... Und dann kommt da eine Abrechnung raus, die für vier Monate höher ist als die für ein ganzes Jahr? Am 3.7.2009 von guest-12324.08.2009 16:50:38 --- editiert vom Admin Am 3.7.2009 von LaBandita Ablesungen erfolgten am Tag der Wohnungsübergabe durch den VM und uns (genau gesagt am 27.12.2007) Die Zahlen stehen auch im Übergabeprotokoll. -- Editiert am 03.07.2009 12:01 Am 4.7.2009 von LaBandita Niemand sonst?
Leserforumvon Kaffebohne | Mietrecht | 9 Antworten | 22.12.2009 16:05
Hallo , Habe im Jahr 2008 eine Wohnung gemietet , mit einem Jahr Vertrag . Dieser würde im Jahr 2009 nochmals verlängert auf Feb 2010 . ... ----------------- "" Am 22.12.2009 von guest-12307.01.2010 12:19:01 --- editiert vom Admin Am 22.12.2009 von Kaffebohne sorry auf den 31.11.2009 Meine Freundin war dabei .
Leserforumvon Wolfgang Herrmann | Mietrecht | 12 Antworten | 18.05.2007 16:14
Damit ist auch die 12-Monatsfrist noch nicht abgelaufen. ... Im Jahr 2006 waren diese Wintermonate zudem noch sehr kalt. Die Nebenkostenvorauszahlung ist jedoch im gesamten Jahr konstant, so dass man im Winter immer zu wenig und im Somer immer zuviel zahlt.
Leserforumvon der gelackmeierte | Mietrecht | 8 Antworten | 30.05.2013 12:03
Er hatte ja schon seit einem halben Jahr das Schreiben von der Isatr zu Hause und meine Adresse istg ihm bekannt. ... LG ----------------- "Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. " -- Editiert der gelackmeierte am 30.05.2013 12:03 Am 30.5.2013 von gaga92 Für welchen Zeitraum ist die Abrechnung? Der Vermieter hat nach dem Ende des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung (§556 BGB). ----------------- "" Am 30.5.2013 von mepeisen Grundsätzlich kann der Vermieter verspätete Abrechnungen vorlegen, wenn er den Grund für die Verspätung nicht zu verantworten hat (beispielsweise war ihm deine neue Adresse nicht bekannt).
Leserforumvon Henry16 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.06.2007 21:14
Die Mietdauer beträgt exakt 1 Jahr und es ist ausser zwei Bohrlöchern praktisch keine Abnutzungserscheinung zu sehen. ... Kann der Vermieter bei einer Wohndauer von 12 Monaten daruf bestehen ? ... Kann der Vermieter bei einer Wohndauer von 12 Monaten daruf bestehen ?
Leserforumvon Alex_fhwhv | Mietrecht | 1 Antwort | 14.09.2010 21:22
Hallo liebe Forengemeinde, heute kam unser Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 und verlangte, dass wir die Nachzahlung binnen 14 Tage überweisen. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass er für jeden Abrechnungszyklus 12 Monate Zeit hat, uns die Abrechnung zu überreichen und dass wir nicht verpflichtet sind, diese Nebenkostenabrechnung zu begleichen.
Leserforumvon angie69 | Mietrecht | 10 Antworten | 16.07.2008 11:16
Ab 2010, also ab dem 12. ... Nun die dazu Fragen: War/ ist diese Vereinbarung der Staffelmiete über 12 Jahre und diese extreme letzte Erhöhung ab dem 12. Jahr korrekt?
Leserforumvon loritas | Mietrecht | 8 Antworten | 21.08.2007 10:13
das gewisse eine jahr an anspruch wäre ja damit herum? ... anspruch nein aber rückzahlung ja (bei länger als ein jahr)?... Im Normalfall sollte aber der Zeitraum von 12 Monaten sehr gut ausreichen, um eine Abrechnung zu erstellen.
Leserforumvon svwb22 | Mietrecht | 3 Antworten | 24.01.2018 14:28
Im Vertrag unter der Kündigungsbedingungen ist folgender Absatz vorhanden: "Die Mietparteien verzichten wechselseitig ab Beginn des Mietverhältnisses für die darauffolgenden 12 Monate entsprechend § 557a Abs. 3 BGB auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrages. ... Die Kriterien sind in Deinem Fall erfüllt, und ein Jahr Laufzeit des Verzichts ist mehr als im Rahmen.
Leserforumvon duckischnucki | Mietrecht | 1 Antwort | 02.03.2004 17:53
Jetzt habe ich einmal für das Jahr 2002 eine Nachforderung von 56 euro und da ich seinerzeit die Nebenkosten nicht angepaßt habe..(bisher kam jeder mit der kalkulierten Heizkostenpauschlae aus), sind es für das Jahr 2003 nochmals 350 Euro. hat der Mieter die Möglichkeit sich vor der zahlung zu drücken wegen dieser verspätung? Oder ist die Zahlung fällig. -- Editiert von duckischnucki am 02.03.2004 17:55:12 -- Editiert von duckischnucki am 02.03.2004 17:56:39 -- Editiert von duckischnucki am 02.03.2004 17:59:44
Leserforumvon Silence | Mietrecht | 13 Antworten | 04.09.2009 06:58
. -- Editiert am 04.09.2009 06:58 Am 4.9.2009 von guest-12315.09.2009 12:28:44 --- editiert vom Admin Am 4.9.2009 von Dinsche Ihr könnt den VM fragen, ob er euch früher aus dem MV lässt, wenn ihr ihm einen Nachmieter stellt. ----------------- " " Am 4.9.2009 von guest-12307.10.2009 10:52:51 quote:Aktuell planen wir einen Hausbau und würden gerne früher ausziehn Wie weit seit Ihr denn in Eurer Planung ? ... ----------------- "" Am 4.9.2009 von TF1970 Ob so eine Klausel gültig ist oder nicht hängt oft vom genauen Wortlaut ab, daher wäre es wichtig, diesen mal zu wissen. ----------------- "" Am 4.9.2009 von Silence also die Planung ist soweit fertig und von daher könnte der Bau nach Kauf des Grundstückes Starten oder eben nächstes Jahr so, das es zum Ende nächsten Jahres passt. ... Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. " Also eine Begründung für den Zeitmietvertrag wurde mit nicht mitgeteilt und finde ich auch keine Inhalte dazu im Mietvertrag... ----------------- " " Am 4.9.2009 von guest-12315.09.2009 12:28:44 --- editiert vom Admin Am 4.9.2009 von Silence ok vielen Dank erstmal.
Leserforumvon Wolfgang Peters | Mietrecht | 5 Antworten | 04.10.2004 09:40
Jetzt ist er abgesprungen, da er behauptet, er hätte in seiner alten Wohnung 12 Monate Kündigungsfrist?! ... Wenn der Mietvertrag nach altem Mietrecht abgeschlossen wurde und die Kündigungsfristen explitit vereinbart wurde, dann kann es sein, dass diese 12 Monate beträgt (bei einer Mietdauer >10Jahre).
Leserforumvon MelanieCA | Mietrecht | 14 Antworten | 21.10.2010 15:55
allein um die Wohnung zu bekommen habe ich ein halbes jahr gesucht.Und meinen Hund werde ich nicht weggeben erst recht nicht wegen sowas!!@philo ja das ist richtig ----------------- "" Am 21.10.2010 von guest-12325.10.2010 12:08:33 --- editiert vom Admin Am 21.10.2010 von MelanieCA sorry aber anscheinend sinnlos mit dir zu reden du wirst deinen bewertungen gerecht^^ ----------------- "" Am 21.10.2010 von guest-12325.10.2010 12:08:33 --- editiert vom Admin Am 22.10.2010 von HeHe @MelanieCA: Wenn du seit über einem Jahr dort wohnst und mit dem Hund eingezogen bist, weil man dir -wenn auch nur mündlich- die Hundehaltung erlaubt hat, die Nachbarn keine Probleme haben und es sogar noch andere Hundehalter im Haus gibt (in der Nachbarschaft spielt da aber keine Rolle), dann hast du evtl. ... LG Hamburg (AZ: 311 S 230/97). -- Editiert am 22.10.2010 13:25 Am 22.10.2010 von guest-12325.10.2010 12:08:33 --- editiert vom Admin
Leserforumvon küfi | Mietrecht | 2 Antworten | 17.12.2009 17:36
Hier werden die Positionen Biomüll und Kabelgebühren auf vole 12 Monate berechnet. Die Hausverwaltung erklärte auf Nachfrage, dass diese Gebühren durch Gemeinde und Kabelanbiete eben pro vollem Jahr anfielen und entsprechend voll weiter belastet werden.
Leserforumvon guest-12304.06.2015 19:14:06 | Mietrecht | 15 Antworten | 02.06.2015 14:25
Aus Angst das ich hier nach einem Jahr wieder raus muss, hab ich unterschrieben. ... Ob man sich nach über einem Jahr noch auf "Irrtum" berufen kann und den MV anfechten? ... Nach einem Jahr stellte er fest dass für ihn kein großer Gewinn bleibt.
Leserforumvon red-bull | Mietrecht | 7 Antworten | 14.09.2012 13:56
Es wäre schon sehr ärgerlich, nach 12 Monaten wieder ausziehen zu müssen... ... Das Recht der ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 1 Jahr ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. ------------ -> Heißt dass, im ersten Jahr darf nur nicht gekündigt werden oder heißt dass, im ersten Jahr darf gar keine Kündigung ausgesprochen werden? ... Aber ein Jahr nach Vertragsabschluss und nicht ein Jahr nach Vertragsbeginn.
Leserforumvon Zahlmeister2 | Mietrecht | 6 Antworten | 21.07.2013 16:50
Heute nach fast 12 Monaten hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung, wegen der o.g. ... Besteht die Möglichkeit dass ich den Fehler noch korrigieren kann, obwohl der Abrechnungszeitraum mehr als 12 Monate vorüber ist? ... Hat er diese Nachzahlung in den letzten 12 Monaten nicht geleistet?
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