2.086 Ergebnisse für „jahr 20“

Leserforumvon Saarwars | Mietrecht | 23 Antworten | 15.03.2024 16:06
Mit diesen 3 Merkmale ist er über die Kappungsgränze von 20%, deswegen reduziert er die Erhöhung um paar Euro damit die 20% eingehalten werden. ... Am 15.3.2024 von Harry van Sell [quote=Saarwars]aber 20% auf einen Schlag ist für uns sehr viel. ... Der neue Vermieter Übernahm die Wohnung und erhöhte die Miete um 20 Prozent.
Leserforumvon guest-12324.01.2017 20:39:49 | Mietrecht | 18 Antworten | 15.12.2016 16:38
Am 15.12.2016 von guest-12324.01.2017 20:39:49 danke wohne in Hannover nicht in Wuppertal, aber habe es schon gefunden. ... Am 15.12.2016 von guest-12324.01.2017 20:39:49 Also ist mein Vermieter ja anscheinend nicht mal zu aktuellen Gesetzen in der Lage was zu machen. ... Am 16.12.2016 von guest-12324.01.2017 20:39:49 Eine andere Wohnung in meiner derzeitigen Situation zu finden ist nahezu als Single aussichtslos bei uns.
Leserforumvon Schröder27476 | Mietrecht | 4 Antworten | 22.03.2005 13:33
Ich habe meine Wohnung nur 1 Jahr und 2 Wochen gemietet, die Wohndauer beträgt genau 1 Jahr (ich bin schon vorher ausgezogen). ... Gruss, JoKu Am 23.3.2005 von Miad wenn du einen "standard mietvertrag" hast, steht da wahrscheinlich drin, dass du nach einer mietdauer von mehr als einem jahr 20% der Kosten der Schönheitsreperaturen zu tragen hast. Du kannst also auch streichen lassen und 20% der kosten bezahlen.
Leserforumvon seltling | Mietrecht | 15 Antworten | 06.09.2010 17:00
Die Mindestmietdauer ist ein Jahr Dann wurde meine Freundin (wohnt in einer anderen Stadt) schwanger. ... Am 6.9.2010 von dem User forever known as Mortinghale quote:Die Mindestmietdauer ist ein Jahr Wie ist das denn im Vertrag formuliert ? ----------------- "" Am 6.9.2010 von seltling "§20 [...] 4.
Leserforumvon Largo303 | Mietrecht | 5 Antworten | 04.11.2014 11:56
ich wohne seit 13 Jahren in meiner Wohnung und bekomme jedes Jahr eine Nachzahlung von 120-150 Euro ca. ... denn mittlerweile finde ich es eigenartig das ich jedes Jahr am Nachzahlen bin. ----------------- " " Am 4.11.2014 von Harry van Sell Das einfachste wäre die Vorrauszahlung um 20 EUR je Monat zu erhöhen. ... Am 4.11.2014 von hh Dann erhöhe doch Deine monatliche Nebenkostenvorauszahlung um 20€.
Leserforumvon mane1712 | Mietrecht | 2 Antworten | 12.02.2010 06:52
18 jahre und seine tochter wohn bei ihr in der wohnung 20 jahre! ... vor einem jahr wollte er noch keins!!!! ... Denn das hätte man vor einem Jahr auch schon wissen oder ahnen können.
Leserforumvon Conrad112 | Mietrecht | 6 Antworten | 05.10.2005 22:06
Wir wurden in einem Brief vor fast 1 Jahr Informiert das wir 4 neue Fenster bekommen, weil wir uns über eintretendes Regenwasser beschwert hatten. ... Grenze. ----------------- " " Am 6.10.2005 von Conrad112 Habe heute mit Vermierin gesprochen sie meint sie dürfte die Miete innerhalb von 3 Jahren 20% anheben egal was der Mietspiegel sagt,,,,,, Am 6.10.2005 von Allwissende Müllhalde hallo, also: ihre vermieterin darf die im mietspiegel ausgewiesene vergleichsmiete nicht überschreiten ohne dieses zu beründen. beründung waere zb eine ausserordentlich gute wohnlage etc. wenn ihre bisher gezahlte miete unter der des mietspiegels läge sagen wir mal um 30% , dann haette sie die miete um 20 % kappungsgrenze erhöhen koennen mit der konsequens, dass sie die miete in den nächsten 3 jahren nicht hätte erhöhen können. das genau so lange bis sie an die vergleichmiete angepasst haette. dann weiter nur erhöhungen nach mietspiegel. zu den fenstern: ich gehe davon aus das die neuen fenster isoverglasung haben. sollten die alten fenster auch schon isoverglaßt gewesen sein stellt dieses keine modernisierung da sondern instandhaltung. demnach waere eine umlage auf den mieter mit 11% aufdie jahresmiete nicht zulaessig. sollten die alten fenster aber einfachverlassung gehabt haben, so waere es einme eindeutige maßnahme zr energieeinsparnis welche sie dann mit 11% auf die jahreskaltmiete umlegen könnte. schreiben sie ihrer vermieterin, das sie der mieterhöhung nicht zustimmen weil sie die vergleichsmiete übersteigt teilen sie ihr mit das sie mit einer miterhöhung an die vergleichsmiete einverstanden sind. das mit den fenstern kann ich jetzt nicht erörtern weil mir iformationen zu den alten fenstern fehlen. ach ja bevor ich es vergesse MÄNGEL an der wohnung sind kein grund der mieterhöhung nicht zuzustimmen. -- Editiert von allwissende müllhalde am 06.10.2005 14:48:16 Am 6.10.2005 von Conrad112 Danke, also zu den Fenstern wurden nur 4 von 8 Stück ausgetauscht.
Leserforumvon KRUPO1980 | Mietrecht | 56 Antworten | 21.04.2008 10:31
Sollten wir vor der Frist ausziehen, anteilig für über 1 Jahr 20 % Übernahme Renovierungskosten, 2 Jahre 40% usw. usw. ... Nicht, daß er die einfach zurückbehält, weil wir ihm die 20% nicht zahlen. ... Liegen die letzten SR während der Mietszeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 % der Renovierungskosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück, 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%.
Leserforumvon negresso | Mietrecht | 29 Antworten | 13.12.2011 21:10
Hallo zusammen wir haben pünktlich zum vierten Jahr in der Wohnung eine (Kalt)Mieterhöhung von 670€ auf 804€ erhalten. ... Gemäß §558 BGB kann eine Mieterhöhung durchgeführt werden, wenn - Die Miete 15 Monate unverändert ist - Die letzte Mieterhöhung mind. 1 Jahr zurück liegt und die ortübliche Miete nicht übersteigt und die gesetzl. ... Gemäß §558 BGB kann eine Mieterhöhung durchgeführt werden, wenn - Die Miete 15 Monate unverändert ist - Die letzte Mieterhöhung mind. 1 Jahr zurück liegt und die ortübliche Miete nicht üb
Leserforumvon dirk-essen | Mietrecht | 6 Antworten | 02.12.2005 21:20
Ich habe mal was von 20 % in 3 Jahren gelesen, weil von Juli 2003 bis Januar 2006 sind es ja noch keine 3 Jahre aber schon exakt 20% mehr Miete. ... Zulässig wäre auch eine einzige Mieterhöhung um 20%. ... Essen Am 4.12.2005 von kdw vom 01.07.2003 bis 01.10.2004----wo sind denn das drei Jahre.Odil hat es richtig erklärt.Sie haben im Jahr 2004 eine Grundmietenerhöhung erhalten.Die nächste anstehende Mieterhöhung wäre nicht vor 2007.Der Vermieter kann eine Mieterhöhung bis zu 20% nicht so verteilen das er meinetwegen alle 2 Jahre 10% erhöht,das geht glaub ich nicht.Nach einer Mieterhöhung muß 3 Jahre Ruhe sein.
Leserforumvon Hester | Mietrecht | 8 Antworten | 05.01.2014 14:32
Einer davon ist zum Beispiel "Eigennutzung nach 1 Jahr". ... Wenn alles OK ist würden wir den Vertrag in einen unbefristen ändern wenn das Jahr vorbei ist. ... Wir leben im Jahr 2014, du solltest die alten Mietverträge aus dem vorigen Jahrhundert entsorgen.
Leserforumvon sfortuna | Mietrecht | 6 Antworten | 05.11.2006 09:41
>>> -- Editiert von blaubär49 am 05.11.2006 09:58:20 Am 6.11.2006 von sfortuna Tja lieber Blaubär49, das ändert blos nichts an der Tatsache (ich hätte auch lieber darauf verzichtet).
Leserforumvon yiska | Mietrecht | 0 Antworten | 07.04.2009 23:33
Hallo.. die Küche in meiner Mietwohnung ist ca 15 Jahre alt, ebenso der Bodenbelag ( PVC) Ich zahle seit über 4, 5 Jahren 20 Euro Abstand für die Einbauküche.(welcher sich auch noch jedes Jahr um 1 Euro erhöht)Wobei so kann man die garnicht nennen, ist ja eher so eine Zeile.
Leserforumvon Franzi1206 | Mietrecht | 21 Antworten | 28.08.2022 11:32
Nun die Kündigung Wie vereinbart, schauen wir jedes Jahr, wie es weitergeht.
Leserforumvon mane1712 | Mietrecht | 29 Antworten | 12.02.2010 06:52
18 jahre und seine tochter wohn bei ihr in der wohnung 20 jahre! ... vor einem jahr wollte er noch keins!!!! ... ich habe markler bezahlt, neue möbel gekauft die alte wohnung gekündigt nach 15 jahren und hätte noch 20 jahre drinne bleiben können!
Leserforumvon kassandra24 | Mietrecht | 3 Antworten | 07.05.2011 18:55
Dieser zahlt aber keine Stromkosten an den Vermieter mehmen wir an, dass das schon über ein jahr so geht. ... Bleibt also bloß die Kü. so schnell wie möglich und die Suche nach einem flüssigen Nachmieter. ----------------- "" -- Editiert am 07.05.2011 20:10
Leserforumvon Andy1965 | Mietrecht | 39 Antworten | 04.08.2009 17:37
Wir haben die Wohnung aber berreits bei Einzug renoviert und damals wurde dann vereinbart das bei Auszug nicht noch mal von uns renoviert werden muss . 3) Wir haben ebenfalls nach über 1 Jahr Wohndauer erst an diesem Tag ein Übergabeprotokoll unterzweichnet obwohl alle Mängel die schon vorhanden waren bei Einzug garnicht mehr einsehbar sind da die Wohnung ja mit Möbeln und Teppiche vollgestellt ist . ... C.Konert MLU Halle-Wittenberg Wissenschaftliche Hilfskraft" -- Editiert am 04.08.2009 20:43 Am 4.8.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 4.8.2009 von c_konert Bezüglich der Lastschrift: Da hätte ich schon vom Gefühl her gesagt, dass diese unwirksam ist, für den Verweis danke ich Ihnen dennoch.
Leserforumvon Aspirin1000 | Mietrecht | 12 Antworten | 17.05.2019 20:14
Hallo zusammen, Ich habe folgendes Problem, ich habe vor ca einem 3/4 Jahr eine kleine 1-Zimmerwohnung als Kapitalanlage gekauft in Berlin. ... -- Editiert von Aspirin1000 am 17.05.2019 20:15 Am 17.5.2019 von Michael32 Dinge ändern sich......
Leserforumvon Olga123mitglied | Mietrecht | 12 Antworten | 12.03.2020 09:52
Anfang letzten Jahres wollte er die Miete abermals erhöhen auf 20%, danach als er sich beraten hat lassen auf 15%. ... Am 12.3.2020 von Olga123mitglied Wir haben sie wirklich nicht erhalten, er hat sie schonmal vergessen und nachgereicht im nächsten Jahr.
Leserforumvon Vitto | Mietrecht | 18 Antworten | 11.03.2008 09:27
Was aber den Teppichboden betrifft,sagte der Richter anfang letztes Jahr,bei ihm bekomme ich erst nach 14 Jahren einen neuen Teppichboden und letzte Woche meinte der Richter zur mir und meiner Anwältin das er erst nach 20 Jahren einen neuen Teppichboden gewährt. ... Ich wollte nur wissen, ob der Richter trotz dem Urteil vom AG Köln, einfach bestimmen kann das es erst nach 20 Jahren einen neuen Teppichboden gibt, obwohl der jetzige Teppichboden abgenutzt und verschliessen ist. ... Daher mein Tip, selber Teppich verlegen und später beim Auszug wieder mitnehmen, ODER wenn die 20 Jahre dann ereicht sind den eigenen entfernen und einen neuen vom VM verlangen.
123·25·50·75·100·105