hallo ihr wissenden. bei uns in der wohnanlage(reines wohngebiet) wird nun das dritte jahr in folge eingerüstet. jedes mal für monate u. die bauarbeiten immer sporadisch an einzelnen tagen und das dann ein paar wochen. so ist der balkon wieder mal nicht nutzbar und lärm vorprogrammiert. ich hab die wohnung von einer eigentümerin, die eine supernette u. korrekte vermieterin ist. ihr möchte ich nicht mit mietminderung kommen. es gibt noch eine hausverwaltung. habt ihr ne idee, wie ich, zusammen mit der eigentümerin, unterbinden kann, dass wieder von mai bis september d. gerüst steht, versicherung im quadrat tobt u. womöglich der spass i. nächsten jahr wiederholt wird? im ersten jahr hatte ich noch d. gedanken, besser n bißchen lärm, als n balkon auf dem kopf. im zweiten jahr wunderte ich michdarüber, dass man in vielen monaten das nicht abgeschlossen hat u. beschwerte mich bereits( nicht nur ich, auch andere bewohner). es seien nacharbeiten...also gut, immer noch der gedanke wie vorher: lieber lärm über als n balkon auf d. kopp.... zur info: es wird ein(in zahlen: 1) balkon über mir saniert.... danke und fröhliches eiersuchen sunbee -- Editiert von sunbee1 am 07.04.2007 10:00:58 -- Editiert von sunbee1 am 07.04.2007 10:01:51 Am 8.4.2007 von blaubär49 ... das wäre schon ein thema für die eigentümerversammlung - deine vm kann dort ja die maßnahme und die art der durchführung zum thema machen und auch anträge stellen, dass die notwendigen dinge kompakt und wenig belastend durchgeführt werden.
Da ich seit 06/1998 dort wohne, wären ja bereits 05/2008 diese 10 Jahre rum gewesen. Ist dann diese Erhöhung ab 04/2008 noch von mir zu akzeptieren gewesen oder wegen zwei Monaten vor 10 Jahren unwirksam ? ... Wenn nun durch VM vereinbart wird, dass alte/derzeitige Miete für ein Jahr bestehen bleibt, aufgrund auch wegen derzeit geringeren Einkommen, darf man mich dann auch gleich dazu verpflichten, in diesem einen Jahr nicht auszuziehen ?
Kündigungsfrist 1 Jahr
4,4 von 5 Sterne
Hallo,habe eine Wohnung bezogen im Jahr 2003 und werde jetzt versetzt.Habe gestern ausserordentlich gekündigt zum 01.11.2013.Jetzt sagt der Vermieter im Mietvertrag steht ausdrücklich das bei einem Mietverhältnis von 10 jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten besteht----ist das rechtens????????? ... Habe auch während der 10 Jahre nix gemacht ---ist ganz schön verwohnt!!... ----------------- "" Am 7.9.2013 von galabaer quote:Habe auch während der 10 Jahre nix gemacht ---ist ganz schön verwohnt!!
kein wasserzähler mieterin lässt 10 P.duschen
5 von 5 Sterne
Sie wohnt alleine und läd dann jeden Tag 10 Personen zum duschen ein oder wie ? ... Woher weißt Du das dort 10 Leute duschen, hast ne Kamera im Bad installiert ? ... Wenn nicht ist das schlecht, denn Ihn rechtlich dazu zwingen kann man nicht. ----------------- "" Am 16.6.2010 von guest-12321.06.2010 10:41:25 --- editiert vom Admin Am 16.6.2010 von guest-12312.07.2010 09:59:32 --- editiert vom Admin Am 16.6.2010 von guest-12321.06.2010 10:41:25 --- editiert vom Admin Am 16.6.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 16.6.2010 von guest-12317.06.2010 14:00:03 --- editiert vom Admin Am 16.6.2010 von guest-12321.06.2010 10:41:25 --- editiert vom Admin Am 16.6.2010 von guest-12321.06.2010 10:41:25 --- editiert vom Admin Am 16.6.2010 von werner_r und wenn ich dafür30 euro im jahr zahlen muss kein ding Ungefähr pro Stück !
Wir wollen aber nach diesen 10 Jahren aus der Wohnung raus. Gehe ich Recht in der Annahme, das ich 1 Jahr als Kündigungsfrist habe ??? ... Nach acht Jahren erhöht sie sich auf neun Monate und nach 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr.
Nun erhält M von V die Betriebskostenabrechnung, in der Nebenkosten wie die Grundsteuer etc. auf M umgelegt werden, als hätte er das ganze Jahr 2008 in der Wohnung gelebt. ... Müßte etwa jemand, der erst im Dezember 2008 eingezogen wäre, auch für das ganze Jahr 2008 Nebenkosten nachzahlen?! ... Am 22.2.2009 von guest-12326.08.2009 10:32:07 --- editiert vom Admin Am 22.2.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin
Bis jetzt waren jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung höher als im Vorjahr. ... Eine Abweichung von 10 % nach unten wäre allerdings irrelevant. ... Letztere dürfen zwischen 25 - 50 % der Fläche zur Wohnfläche gerechnet werden. quote:Bis jetzt waren jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung höher als im Vorjahr.
Mein Wohnverhalten hat sich nicht geändert im letzten Jahr. ... In dem jetzigen abrechnungszeitraum soll ich 3300 kw/h verbraucht haben, das wären so ca 9 - 10 kw/h am Tage. ... Meine Frage nun: - Was gibt es noch für möglichkeiten das der Stromverbrauch jedes Jahr höher wird trotz gleichbleibenden Verhalten?
Gruß, Robert -- Editiert von 12083127 am 02.07.2018 10:07 Am 2.7.2018 von Michael32 Zitat (von 12083127):Eine ordentliche Kündigung ist in diesem Fall erstmals zum Ablauf des Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulässig. ... -- Editiert von 12083127 am 02.07.2018 10:58 Am 2.7.2018 von Michael32 Zitat (von 12083127):Kann ich also davon ausgehen, dass es keine Grundlage gibt meiner Kündigung zu widersprechen? ... Teil der Klausel heißt es das eine Kündigung für 1 Jahr ab Vertragsabschluß ausgeschlossen ist.
Die Mindestmietdauer ist ein Jahr Dann wurde meine Freundin (wohnt in einer anderen Stadt) schwanger. ... Am 6.9.2010 von dem User forever known as Mortinghale quote:Die Mindestmietdauer ist ein Jahr Wie ist das denn im Vertrag formuliert ? ... Die Mindestmietzeit beträgt 1 Jahr." ----------------- "" -- Editiert am 06.09.2010 17:10 Am 6.9.2010 von guest-12308.09.2010 08:39:50 Diese Formulierung ist unwirksam, du kannst also mit gesetzlicher Frist kündigen. ----------------- "" Am 6.9.2010 von seltling Was?
Dies wäre ja eine Abweichung von mehr als 10%. ... Müsste uns dann die Vermieterin nachweisen dass es keine 10% Abweichung gibt? ... Zu den Nebenkosten: Wir haben mehr als 200€ zu viel gezahlte Nebenkosten pro Jahr, eine Absenkung wäre von 20,oo € mtl. gerechtertigt.
Wir haben das Haus also nichtmal 1 Jahr bewohnt.
Hallo, nach diesem Text hier : http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/pt259.html Würde es bedeuten, daß wenn ich jetzt, nachdem ich 1 Jahr in einem gemieteten Reihenhaus wohne eine zusätzlich Vereinbarung, daß beide Parteien auf Ihr Recht auf ordentliche Kündigung für die nächsten 10 Jahre verzichten, Ausnahme bei Wechsel des Arbeitgebers des Mieters, gültig wäre, weil diese als Ergänzung nach dem Abschluss des Mietvertrages gewertet wird ?? ... Wenn der 10-jährige Kündigungsausschluss alleine auf einem Wunsch des Vermieters beruht, würde ich dem Mieter empfehlen, eine Gegenleistung zu verlangen.
Logischerweise nur bei uns zurückgezogen, andere Kunden des Großvermieters, vermutlich die deutliche Mehrzahl, zahlen das brav jedes Jahr. So langsam geht uns das auf den Senkel, jedes Jahr die gleiche Tippel-Tappel-Tour, die auch auf unserer Seite Zeit und Geld kostet. ... Der Vermieter *weiß* um die Unrechtmäßigkeit der Forderungen, bringt die aber jedes Jahr erneut in die Abrechnungen ein und kalkuliert wohl damit, dass 8 von 10 Mietern das nicht wissen und einfach ungeprüft zahlen.
Darin steht angeblich, das er sich verpflichtet ein Jahr darin zu wohnen. ... -- Editiert Barni Gröllheimer am 27.02.2013 10:37 Am 27.2.2013 von blackeagle1075 Achso. ... Februar 2012 - XII ZR 42/10 Wenn ich das aber richtig lese, dann stellt das BGH raus, dass es das eher bedeutet, dass man sogar längere Laufzeiten abschließen könnte.
Hallo zusammen, ich habe im Jahr 2016 einen Staffelmietvertrag in Baden-Württemberg abgeschlossen. Dieser sah für die Jahre 2017-2021 vor, die Kaltmiete jährlich um 10 EUR anzupassen. ... Falls anwendbar, kann ich zu viel gezahlte Miete (d.h. der Anteil über 10%) zurückfordern?
Am 4.10.2004 von Wolfgang Peters Dann werde ich mal nachfragen, ob derjenige 10 Jahre dort gewohnt hat.
Uns sind fuer ein Jahr ca. 180 Euro fuer CC-Fussbodenreiniger R1000 berechnet worden (4 Kanister a 10 liter). ... Die Kosten wurden auf die vier Parteien im Haus umgelegt = ca. 45 euro kosten pro Jahr allein fuer den Reiniger. ... 40 Liter im Jahr?
JANNES Am 12.2.2007 von blaubär49 ... der alte herr müsste also für dieses haus - und nur für dieses zweistöckige treppenhaus - gut 2000 euro erhalten haben, denn die anderen mietparteien incl. vm müssen sich die leistung ja auch anrechnen lassen. die treppen zweier stockwerke sollten locker in 1 stunde zu machen sein - macht also rund 500 euro im jahr bei 10 euro stundenlohn. nicht verstanden habe ich folgendes: Es steht zwar im Mietvertrag, dass der Vermieter diese Kosten berechnen darf, aber wir haben im Vorgespraech vor Unterzeichnung nachgfragt, ob irgendwelche weiteren Extrakosten anfielen - und vom treppenhaus war nicht die Rede. ... steht die reinigung des treppenhauses nun unter den nk im vertrag oder nicht??? ... Am 19.2.2007 von Marni71 Hi, kleiner Trost, auch bei uns liegen die Kosten für die Treppenhausreinigung bei 420,- im Jahr. ... werde das mal checken. bei uns ist es so, dass JEDER mieter 503 Euro pro jahr zahlen soll, also insgesamt ueber 2000 Euro pro Jahr - und das erscheint mir einfach zu viel.
. ----------------- "" -- Editiert flawless am 13.08.2012 10:10 Am 7.9.2012 von dass Es gibt was neues zu diesem "Fall": Ich traf einen Mieter, der eine Etage unter mir wohnt: Da der auch ausziehen will, und ihm diese Klausel auch komisch vorkam, bat er mich um meinen Mietvertrag bzw. genau um diese "individuelle" Vereinbarung.