450 Ergebnisse für „grundsteuer abrechnung“

Leserforumvon HH-Mieter | Mietrecht | 2 Antworten | 16.02.2010 12:10
Bei der jetzigen NK-Abrechnung taucht als Umlage-Position die Grundsteuer auf (ist soweit auch korrekt). ... Der Vermieter legt nun immernoch die damals festgelegte Grundsteuer komplett auf alle Mieter um. ... Existieren neben Wohnungen auch Gewerberäume, so sind diese, entsrechend ihrer Größe, in der Abrechnung zu berücksichtigen.
Leserforumvon carmen59 | Mietrecht | 1 Antwort | 13.02.2006 22:20
Früher zahlten wir keine Grundsteuer, seit 2003 müssen wir wohl. 1. Abrechnung: 107,45 fürs Haus, durch 3 geteilt. 2. Abrechnung 2004: 123,71 ebenfalls durch drei Parteien geteilt.
Leserforumvon BridgeJ | Mietrecht | 2 Antworten | 25.09.2013 18:04
Grundsteuer für 1.1. - 31.12.2011 hat Vermieter am 1.2.2011 komplett an Stadtverwaltung überwiesen. Die NK-Abrech. erhielt Mieter im Aug 2012 für Jan - Dez 2011 – ohne Grundsteuer. ... Muss Mieter bezahlen, obwohl der GS-Bescheid dem Vermieter schon innerhalb der Abrechnungsfrist und bei Erstellung der Abrechnung an Mieter vorlag?
Leserforumvon MariusD | Mietrecht | 16 Antworten | 18.07.2011 22:03
Für die ganzen 11 Jahre oder bis zur letzten Abrechnung oder sonst wie? ... In der BetrKV steht die Grundsteuer gleich an erster Stelle. ... Selbst bei falscher Abrechnung gibt's danach kein Geld mehr zurück.
Leserforumvon Fips | Mietrecht | 20 Antworten | 16.02.2006 10:30
Und im Mietvertrag ist jedoch nichts von einer Grundsteuer zu lesen. ... Am 16.2.2006 von hh Die Grundsteuer kann umgelegt werden. ... Ich zahle für meine Wohnung sogar über 400€ Grundsteuer im Jahr.
Leserforumvon tasmania | Mietrecht | 9 Antworten | 03.05.2010 14:14
Hallo habe eine Frage zwecks Grundsteuer. ... Rückwirkend aber nicht, wenn die Nk Abrechnung erstellt ist. ----------------- "H.... Ein nachträgliches Einfordern ist für die Jahre, für die die Frist zu Erstellung der NK-Abrechnung bereits abgelaufen, ist nicht mehr möglich!
Leserforumvon Eljot | Mietrecht | 0 Antworten | 22.02.2006 08:09
Der Mierverein hat für unsere Mieter die Nebenkostenabrechnung überprüft.Und uns mitgeteilt, dass da das Objekt aus gewerblich und aus Wohnraumflächen besteht und die grundsteuer für gewerblich genutzte flächen höher liegt als für vermietete Flächen.Eine entsprechende Differenzierung vorzunehmen ist.
Leserforumvon Stefan1990m | Mietrecht | 11 Antworten | 08.05.2019 13:59
Dort steht ja nichts von Grundsteuer. ... Also genaue exakte Abrechnung mit aufteilungsschlüssel & co. ... Also genaue exakte Abrechnung mit aufteilungsschlüssel & co.
Leserforumvon Bernsteinhexe | Mietrecht | 12 Antworten | 16.02.2009 19:55
Kann der Vermieter nachträglich eine Beteiligung an der Grundsteuer einfordern (ist im bestehenden Mietvertrag nicht enthalten)? ... Am 16.2.2009 von dem Gottgleichen Das hört sich jetzt aber anders an als quote:(ist im bestehenden Mietvertrag nicht enthalten) Natürlich kann er die Grundsteuer dann abrechnen. ... Am 16.2.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 16.2.2009 von Bernsteinhexe na dann bin ich jetzt gespannt, ob ich das offiziell mal mitgeteilt bekomme, aber wenn dann käme das ja wohl auch erst mit der nächsten Abrechnung, sprich nächstes Jahr im Januar?
Leserforumvon Steph.P. | Mietrecht | 4 Antworten | 05.05.2020 17:39
Nun bekomme ich eine Nebenkosten Abrechnung für die 5 Monate in denen die Grundsteuer zu 100% eingefordert wird. ... :Nun bekomme ich eine Nebenkosten Abrechnung für die 5 Monate in denen die Grundsteuer zu 100% eingefordert wird.Nur die Grundsteuer? ... Eine Abrechnung für den ersten Mieter und eine Abrechnung für den Nachfolger.
Leserforumvon GT86 | Mietrecht | 5 Antworten | 03.05.2016 17:54
Hallo, Mietpartei M erreicht ca. 17 Monate nach Auszug aus der Wohnung nach ordentlicher Kündigung eine Nachberechnung der Grundsteuer für die Jahre 2013 und 2014. Grundsätzlich ist im Mietvertrag (wohl auch gültig) vereinbart, dass die Grundsteuer auf die Mietparteien umgelegt wird. ... Von daher wird man sicher nicht zu 100% davon ausgehen können, dass die Abrechnung verfristet ist.
Leserforumvon Lula123 | Mietrecht | 6 Antworten | 11.01.2017 10:22
In der Anlage zur Abrechnung gab es einen Hinweis auf ein BGH-Urteil, dass die Grundsteuer nun nicht mehr anteilig umgelegt wird und der Betrag geringfügig zu den Vorjahren abweichen kann. ... Wir Mieter werden von der Wohnungsverwaltung verwaltet und bekommen von denen unsere Beko-Abrechnung. ... Wir Mieter werden von der Wohnungsverwaltung verwaltet und bekommen von denen unsere Beko-Abrechnung.
Leserforumvon Bonsaibaum35 | Mietrecht | 12 Antworten | 16.05.2008 13:27
Ich habe eine Mietkostenabrechnung und da steht seperat die Grundsteuer von 153€ drauf. ... Auf meiner Abrechnung steht nun, das ich monatlich die 50€ vorausgezahlt habe,d as ergibt 600€ für das Jahr und dann noch die gezahlten Heizkosten von über 30€ das ergibt 368,16€ für das Jahr.. nun meine Frage , denn gesondert gelistet steht da auch nun wieder die Grundsteuer von 153€ muss ich das bezahlen??? ... Auch steht in der Abrechnung das ich für das Jahr 142,56€ verwaltungskosten bezahlen soll, aber ich habe gerade im Internet gelsesn, das wir Mieter das nicht bezahlen müssen..
Leserforumvon flohuf84 | Mietrecht | 13 Antworten | 19.11.2018 17:57
Meine Hoffnung war, dass ein Teil der Ansprüche verjährt wäre, da in den ersten zwei Jahren überhaupt keine Grundsteuer in der NK Abrechnung aufgeführt war. ... Etwas anderes ist es, wenn der VM "vergisst" bei der NK-Abrechnung die Grundsteuer anzugeben, dann dürfte er mMn - wenn überhaupt und das bezweifel ich - lediglich den Erhöhungsbetrag in Rechnung stellen ... und selbst das bezweifel ich für bereits erteilte Abrechnungen. ... Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Leserforumvon Thsch | Mietrecht | 13 Antworten | 08.07.2010 12:33
Neubau = wenig Grundsteuer berechnet für das Grundstück. ... "LG Frankfurt/Main, Urt. v. 3.7.2001 – 2/11 S 36/01, PE 2005, 217 Muss der Vermieter bei Erteilung der Betriebskostenabrechnung damit rechnen, dass die Grundsteuer für das Abrechnungsjahr nachträglich neu berechnet und sich daraus eine Nachforderung ergeben wird, so muss er in die Abrechnung einen entsprechenden Vorbehalt aufnehmen. ... Die Abrechnung kam rechtzeitig Das bedeutet, daß der Vermieter innerhalb von drei Monaten , nachdem ihm die Nachbelastung der Grundsteuer zugegangen ist, die Forderung an den Mieter weitergeben muß.
Leserforumvon guest-12308.05.2019 13:48:01 | Mietrecht | 11 Antworten | 20.06.2018 22:08
Das führt dazu, dass es keine Abrechnung gibt und somit kann es auch keine Nachzahlung geben. ... Zitat (von hh):Das führt dazu, dass es keine Abrechnung gibt und somit kann es auch keine Nachzahlung geben. ... Keine Abrechnung auch.
Leserforumvon mfmayer | Mietrecht | 46 Antworten | 27.07.2009 00:44
Daneben unterscheidet die Grundsteuer zwischen landwirtschaftlich genutzen Grundstücken (Grundsteuer A) und Baugrundstücken (Grundsteuer B). ... -je 119€- Nutzungsart Einfamlienhaus.....Grundsteuer aus... ... Dabei handelt es sich aber nicht um eine Grundsteuer.
Leserforumvon guest-12314.05.2018 16:16:57 | Mietrecht | 4 Antworten | 10.11.2013 00:20
Die Grundsteuer wird mit 1800€ für 570qm Grundfläche angegeben. ... Meiner Meinung nach müsste die Grundsteuer anteilig berechnet werden. ... Geht irgendwie aus der Abrechnung hervor oder dämmert da irgendeine Vermutung, woraus sich angesetzten Flächnm ergeben > einmal 570 und einmmal 1797 m² ?
Leserforumvon dslthomas | Mietrecht | 10 Antworten | 29.12.2008 09:27
Nun erhalte ich eine Abrechnung bei der ich mich auf den Boden setzen muß. ... Grundsteuer darf auf die Mieter umgelegt werden. ... Wurde da unter dem Posten -Grundsteuer- nichts eingetragen?
Leserforumvon tobla | Mietrecht | 1 Antwort | 07.04.2010 13:53
Da ich ein sparsamer Mitmensch bin habe ich nie die Vorauszahlung ausgegeschöpft.jetzt habe ich die Abrechnung erhalten und bin aus aus allen Wolken gefallen. Ich soll 605 Euro nachzahlen für Grundsteuer und Gebäudehaftpflicht sowie Wasser. ... Meine Frage nun: Kann man mir nach 12 Monaten noch die Grundsteuer und Gebäudehaftpflicht einfach zur Hälfte aufdrücken?
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