45 Ergebnisse für „garage garagenmietvertrag“

Leserforumvon botto80 | Mietrecht | 9 Antworten | 08.02.2011 16:54
Damals hatte ich zeitgleich beim Vater des Vermieters eine Garage mit angemietet, in diesem Garagenmietvertrag steht drin, das dieser an die Wohnung gekoppelt ist, und das sobald das Mietverhältnis für die Wohnung endet, auch das Mietverhältnis für die Garage automatisch endet. ... Damit doch auch automatisch der Garagenmietvertrag oder nicht? ... also einmal für Garage und 1 x für die Wohnung ?
Leserforumvon schrauber24 | Mietrecht | 3 Antworten | 07.11.2016 13:41
Ich hoffe Ihr können mir ein zwei tips geben, bevor ich den Vertrag unterschreibe Danke Am 7.11.2016 von cauchy Das wichtigste zuerst: Das scheint ein reiner Garagenmietvertrag zu sein. ... Zumal ich vermuten würde, dass die Garage nicht dafür ausgelegt ist. ... Zitat (von cauchy):dass die Garage nicht dafür ausgelegt ist.
Neuer Garagenmietvertrag 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Wolle9 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.06.2015 14:22
Hallo, Ich habe eine Garage gekauft und habe den Mieter vom Voreigentümer übernommen. ... Viele Grüße Am 24.6.2015 von Anjuli123 Da ein Garagenmietvertrag nicht dem Wohnungsmietrecht unterliegt kannst du ihn auch einfach mit der entsprechenden Frist kündigen und dem Mieter den Abschluss eines neuen Mietvertrags mit neuen Konditionen anbieten.
Leserforumvon byrko | Mietrecht | 2 Antworten | 31.10.2007 17:02
Mit der Nutzung der Garage war die Verpflichtung Ks verbunden, dass die Einfahrt zur Garage einmal in der Woche für E freigehalten wurde. ... Entrichten Sie einen gesonderten Mietzins für die Garage? ... Generell gilt, dass ein gesonderter Garagenmietvertrag ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden kann.
Leserforumvon guest-12311.05.2009 17:53:03 | Mietrecht | 1 Antwort | 22.08.2003 10:51
Hallo 123recht-Leser und Schreiber, ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung und einen Mietvertrag für die Garage. Die Garage will ich eigentlich nicht haben, da ich kostenlos auf einem öffentlichen Parkplatz vor dem Haus parken könnte. ... Und könnte ich die Garage einfach untervermieten ?
Leserforumvon muecke1401 | Mietrecht | 5 Antworten | 28.11.2016 16:00
Am 28.11.2016 von cauchy Ist das ein normaler Garagenmietvertrag oder steht der irgendwie in Zusammenhang mit einem Wohnraummietvertrag? Hintergrund: Ein normaler Garagenmietvertrag genießt keinerlei Kündigungsschutz. ... Wenn der Garagenmietvertrag jedoch mit einem Wohnraummietvertrag verbunden ist, dann kann der Wohnraumkündigungsschutz auch für die Garage gelten.
Leserforumvon Mima123mitglied | Mietrecht | 8 Antworten | 21.08.2020 16:28
Kündigung Garage. ... Habt ihr einen separaten Garagenmietvertrag? ... Habt ihr einen separaten Garagenmietvertrag?
Leserforumvon Krawatte | Mietrecht | 8 Antworten | 12.05.2010 23:42
Mein VM hat mir am 30.04.2010 (Zugang) zum 31.05.2010 den Garagenmietvertrag gekündigt, laut Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen. ... Sollten Sie unseren Termin der Übergabe der Garage nicht einhalten können, bieten wir Ihnen an, den Schlüssel bis zum 01.06.2010 bei uns in den Briefkasten zu werfen. ... (AG Bochum, 66 C 444/96) quote:Hat der Mieter Wohnung und Garage zusammen angemietet, ist die isolierte Kündigung der Garage nicht möglich; unwirksame Teilkündigung (OLG Köln 3 U 269/92; OLG-RP Köln 93, 272) quote:Auch wenn die Garage später als die Wohnung angemietet wird, wenn der Wohnungsmietvertrag von beiden Ehegatten als Mieter und der Garagenmietvertrag nur von einem Ehegatten unterschrieben wird, ist in der Regel von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen (LG Wuppertal 9 S 356/94; WM 96, 621 und AG Charlottenburg 19 C 231/92; GE 92, 91).
Leserforumvon smilla | Mietrecht | 0 Antworten | 15.03.2004 15:36
Ich soll vom Vermieter aus meine Garage streichen. ... Dazu zählen leider auch der Keller, Speicherabteile oder die Garage. ... In meinem "Garagenmietvertrag" steht der § 8 mit folgendem Text : "Notwendig werdene Schönheitsreparaturen hat der Mieter auf seine Kosten vorzunehmen.
Leserforumvon Kernell | Mietrecht | 3 Antworten | 29.03.2019 15:53
Ich bewohne seit 2 Jahren eine Wohnung zu der eine Garage gehört. Die Garage ist im Mietvertrag erfasst und gehört zur Wohnung - also kein separater Garagenmietvertrag oder sowas. Seit ich diese Garage nutze stehen da noch 4 Reifen vom Vermieter drin.
Leserforumvon NicoJ | Mietrecht | 3 Antworten | 10.04.2016 12:00
Meine Garage ist Bestandteil meines Wohnmietvertrages. ... Das ändert aber nichts am Sachverhalt: Nein, Teilkündigung der Garage ist nicht möglich. ... Deshalb möchte er die Garage ja nun gerne aus dem Gesamtvertrag lösen.
Leserforumvon MaF | Mietrecht | 5 Antworten | 30.06.2013 15:49
Ich habe eine Garage gemietet (unabhängig von einer Wohnung) bei einer Hausverwaltungsgesellschaft. ... Da eine Garage kein Wohnraum ist, hat der Mieter genau drei Optionen: - ablehnen - akzeptieren oder - verhandeln. ... " Bedeutet: Ist vertraglich keine Mieterhöhungsmöglichkeit vereinbart, dann kann der Vermieter nur a) Garagenmietvertrag kündigen und neuen Mietvertrag mit höherer Miete vereinbaren b) sich mit dem Mieter einvernehmlich auf eine Mieterhöhung einigen http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/das-gilt-wenn-sie-ihre-garage-unabhaengig-von-einer-wohnung-vermieten-5424.html Die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht stellt sich also gar nicht > bis zu einer Kündigung durch den Vermieter oder einvernehmlichen Vertragsänderung auf eine höhere Miete bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Miete ----------------- ""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Leserforumvon Wolle9 | Mietrecht | 26 Antworten | 25.08.2020 23:36
Hallo, ein Garagenmietvertrag unterliegt bekanntlich nicht so einem strengen Schutz wie ein Wohnraummietvertrag. ... Ich habe dazu folgende Klausel in einem Garagenmietvertrag gefunden: "Bei Beendigung der Mietzeit ist die Garage ... zurückzugeben. Der Mieter bestätigt hiermit, dass er die Garage bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist geräumt hat und der Vermieter die Garage anschließend betreten darf."
Leserforumvon guest-12328.01.2016 16:04:47 | Mietrecht | 19 Antworten | 31.05.2013 20:33
Benzin) in der Garage oder Keller lagern darf. ... " Am 2.6.2013 von guest-12328.01.2016 16:04:47 Also ich hab einen Garagenmietvertrag unterschrieben. ... Dir ist aber schon klar, das bei einem Garagenmietvertrag kein Kündigungsschutz wie einem Wohnraummietvertrag besteht?
Leserforumvon Silver72 | Mietrecht | 4 Antworten | 15.05.2022 09:56
Kraftfahrzeuge dürfen an und in der Garage nicht gewaschen und repariert werden". -"Die Garage wird wie besichtigt übergeben. ... Auch das waschen an und in der Garage ist vielerorts verboten.
Leserforumvon scaglietti | Mietrecht | 5 Antworten | 09.01.2019 09:22
Folgende Situation: Ein Mieter kündigt eine Garage per Mail. ... Prinzipiell kann man daher einen Garagenmietvertrag per Email kündigen.
Leserforumvon foxendail | Mietrecht | 1 Antwort | 26.07.2010 12:54
Hallo, ich habe einen Garagenmietvertrag vorliegen mit folgender Klausel: "Die Schönheitsreparaturen sowie Reparaturen an Rollläden (Tor), Türen, Fenstern und Schlössern gehen zu Lasten des Mieters."
Leserforumvon Franz65 | Mietrecht | 18 Antworten | 23.07.2021 17:37
Falls ja: der Mietvertrag zur Garage liegt Dir vor? ... Falls ja: der Mietvertrag zur Garage liegt Dir vor? ... Wenn gleichzeitig beim gleichen Vermieter von einem Mieter auf dem gleichen Grundstück ein Wohnungs- und ein Garagenmietvertrag abgeschlossen wurde, dann sind die meines Wissens nach normalerweise automatisch miteinander verknüpft.
Leserforumvon IR87 | Mietrecht | 2 Antworten | 17.12.2015 15:12
Unser Mieter, vor 3 Monaten eingezogen, hat uns beim Einzug mehrmals zugesagt, dass er die Garage anmieten möchte. (in dem MFH ist nur 1 vorhanden, vorher war diese an einen externen vermietet) Die Fertigstellung der Garage dauerte bis vor ein paar Tagen an. ... Wir haben keinen Vorvertrag geschlossen, aber wir haben schriftlich in einer Mail die Zusage; Ich werde die Garage anmieten.
Leserforumvon sorportium | Mietrecht | 4 Antworten | 19.04.2015 17:33
Im Mietvertrag für die Wohnung steht: Der Mieter kann den Garagenmietvertrag NUR mit dem Wohnungsmitvertrag kündigen. ... Dann kann die Garage nicht gesondert gekündigt werden, aber es darf auch keine gesonderte Mieterhöhung für die Garage geben und die Mieterhöhung für die Garage muss sich an Kappungsgrenzen und Fristen halten . ... Dann kann die Garage nicht gesondert gekündigt werden, aber es darf auch keine gesonderte Mieterhöhung für die Garage geben und die Mieterhöhung für die Garage muss sich an Kappungsgrenzen und Fristen halten .
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