28 Ergebnisse für „wiederheirat kindesunterhalt“

Leserforumvon Nats | Familienrecht | 49 Antworten | 29.09.2004 16:38
Hallo "Foris", ich suche eine Quelle/Urteil für die Berechnung von Kindesunterhalt durch den wiederverheirateten Vater. ... Der Kindesunterhalt für mein Kind soll neu berechnet werden; wenn es geht, würde ich das ganze gerne ohne Kosten für Anwalt oder Steuerberater machen...... ... Wieviel muss sich mein Ex nun für den Kindesunterhalt als Einkommen anrechnen lassen?
Leserforumvon djdee10 | Familienrecht | 11 Antworten | 05.01.2010 11:42
Bis zur wiederheirat war ich in Steuerklasse 1. ... Seit der Wiederheirat bin ich aber in Steuerklasse 3. ... Kindesunterhalt ist ohnehin immer vorrangig. ----------------- "" Am 5.1.2010 von beijing Hallo!
Leserforumvon Papa939804 | Familienrecht | 6 Antworten | 31.01.2004 22:43
Kann mir jemand sagen, ob und wie sich ein Wechsel der Steuerklasse von SK I in SK III auf den zu zahlenden Kindesunterhalt auswirkt? ... Beim Kindesunterhalt bleibt VORERST alles beim alten. ... Gruß Thomaso Am 7.11.2007 von Kleine Hexe Klasse 1 und Klasse 4 bleibt sich gleich, www.nettolohn.de Du darfst aber nicht auf Klasse 5 ändern um den Kindesunterhalt reduzieren zu wollen bzw. es wird auf jeden Fall die Klasse 4 angenommen.
Leserforumvon vik | Familienrecht | 1 Antwort | 02.02.2006 23:30
Hallo, Ich habe folgende Situation,ich habe vor kurzem wieder geheiratet,ich habe 2 Kinder aus erster Ehe(5-7),denen ich zusammen 380 euro KU zahlte,ich verdiene ca 1400 Euro netto,da ich noch Schulden habe,die ich mit meiner ersten Frau gemacht habe,und die allein abzahle,bekommt meine EX Frau keinen Unterhalt.Seit kurzem habe ich aufgehört die Kreditraten zu bezahlen,dabei handelt es sich um Kredit,den ich mit meiner Ex Frau aufgenommen habe.Meine Ex Frau hat es erfahren,und fordert jetzt mehr Kindesunterhalt,und zwar 257 Euro für erstes Kind und 199 Euro für zweites,sie denkt jetzt ,da ich keine Raten zahle ,kann ich auch mehr KU zahlen.Aber mir bleibt kaum zum Leben,deswegen denke ich jetzt Insolvenz zu beantragen.Meine jetzige Frau studiert,und hat kein Einkommen,bin ich ihr auch unterhaltspflichtig?
Leserforumvon xyz1 | Familienrecht | 2 Antworten | 14.05.2012 07:44
Anders wäre es beim Kindesunterhalt.
Leserforumvon muddy | Familienrecht | 4 Antworten | 11.03.2005 09:46
Der Kindesunterhalt wird wohl nicht verändert werden, bis der Junge 12 Jahre alt wird.
Leserforumvon orschel | Familienrecht | 1 Antwort | 21.08.2009 11:25
hallo, ich habe einen Sohn 11 Jahre aus erster Ehe, für den ich unterhalt bezahle. nun hat meine Ex-Frau neuberechnung veranlasst. ich bin wiederverheiratet und meine Tochter kommt in ca. 2 Wochen zur Welt. Wie hoch ist der Selbstbehalt in meinem Fall in einem 3 Personenhaushalt ??? mein nettoverdienst sind 1670 Euro und meine ExFrau bekommt das volle Kindergeld für meinen Sohn aus erster Ehe. meine jetztige Frau hat keinen Verdienst. ich habe noch einen leasingvertrag mit monatlich 212 Euro noch für 2 Jahre Ein ungefähr Unterhaltsbetrag reicht mir, ganz 100 % braucht es nicht sein. bisher bezahle ich 257 Euro.
Leserforumvon guest123-12 | Familienrecht | 2 Antworten | 01.11.2003 14:29
Hallo an Alle, gilt das neue BGH-Urteil (keine Vorteile mehr aus dem Splitting nach Wiederheirat des Unterschuldners) eigentlich nur für den Unterhalt an Ex-Frauen bzw. ... Ich denke, daß es auch ganz oft der Kindesunterhalt ist, der Mann oder Frau davon abhält, wieder zu heiraten und so die günstigere Steuerklasse III zu erhalten, weil dann ja das "alte Leben" doch noch wieder von der neuen Beziehung partizipiert und für weitere Kinder in der neuen Beziehung wiederum kein Raum bleibt.
Leserforumvon Melli491 | Familienrecht | 4 Antworten | 14.10.2003 19:34
Wer hat ähnliches erlebt, wer weiß Rat bezgl. der Wiederheirat!!!!! ... Kindesunterhalt zahlt er 70 Euro für das Kind und 60,00 Euro für die Frau.
Leserforumvon fb513506-43 | Familienrecht | 11 Antworten | 19.04.2019 10:24
Wenn Du glaubst er könne mehr arbeiten, dann beauftrage einen Detektiv o.Ä., ansonsten arbeite einfach selbst - unglaubliche Einstellung, sich so, trotz Wiederheirat, durchfüttern zu lassen. ... /Dienste tgl. und noch in einem 400 Euro Job habe nie den vollen Kindesunterhalt vorher verlangt, da er naturalien separat für seinen Sohn holen wollte, was innerhalb eines Jahres nie passierte. ... Wenn Du glaubst er könne mehr arbeiten, dann beauftrage einen Detektiv o.Ä., ansonsten arbeite einfach selbst - unglaubliche Einstellung, sich so, trotz Wiederheirat, durchfüttern zu lassen.
Leserforumvon Castell | Familienrecht | 4 Antworten | 29.06.2011 01:14
"" Am 29.6.2011 von Castell Hi an die Ratgeber, Titel bestehen (wegen langjähriger Ehe und auch KIndesunterhalt) Sohn studiert (so lange wie möglich nach seinen Aussagen) und wohnt bei der Ex, ist jetzt 23 Jahre und ich habe gehört, dass ich nur bis zum 25 LJ zahlen muss. Bei Wiederheirat muss ich ja nicht unbedingt in die günstigere Steuerklasse, oder, aber das sollte ich vllt. mal ausrechnen,was sich lohnt.
Leserforumvon adam2011 | Familienrecht | 21 Antworten | 07.05.2011 23:09
Und dann, ein fiktives Einkommen gibt es nur bei Kindesunterhalt, nicht bei Exenunterhalt.
Leserforumvon bams1 | Familienrecht | 8 Antworten | 12.01.2005 15:45
Außerdem reden wir hier doch wohl über Kindesunterhalt, da bist DU GANZ ALLEIN barunterhaltspflichtig und nicht Deine Ex und schon gar nicht ihr Ehemann.
Leserforumvon sonnenscheinre | Familienrecht | 3 Antworten | 08.04.2015 13:53
Eventuell lohnt es sich, das Einkommen der Mutter erneut zu prüfen bzw. sich mak nach einer Wiederheirat zu erkundigen.
Leserforumvon BettyBlue84 | Familienrecht | 13 Antworten | 07.02.2010 16:08
Der Kindesunterhalt ist davon nicht berührt. ----------------- " " Am 7.2.2010 von Loddar Hallo, quote:Als das Kind ein Jahr alt war (jetzt ist es 2) hat die KM im Frühling 2009 den Mann geheiratet, von dem sie das erste 5Jährige Kind hat. ... Die Exfrau würde nur dann Unterhalt für sich beanspruchen, wenn Sie 1. nicht in der lage ist zu arbeiten ( gesundheitlich ) oder das minderjährige Kind aus gesundheitlichen gründenganztags von ihr betreut werden muss, dass heißt kind ist nicht für Grippe/Kindergarten oder Schule geeignet.Somit Steht der Ex von Deinem Freund nur Kindesunterhalt zu. ... Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder des Todes fälligen Monatsbetrag.
Leserforumvon keki | Familienrecht | 11 Antworten | 10.02.2006 13:57
Eine fiktive Berechung, wie sie statt finden würde, wenn Steuerklasse V gewählt worden wäre, findet ebenfalls nicht statt, da der/die UH-Empfänger sich ja nicht schlechter stellen, als vor der wiederheirat ( ST-Kl I ) des Verpflichteten. ... Am 10.2.2006 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 10.2.2006 von Capitano 'nach Wiederheirat muss er nicht Steuerklasse III nehmen, er muss sich nur so behandeln lassen, was den Kindesunterhalt angeht ....'
Leserforumvon willow4 | Familienrecht | 8 Antworten | 14.10.2009 10:18
Wird somit dem leiblichen Vater des Kindes der Kinderfreibetrag mit Wiederheirat seiner Ex aberkannt? Er zahlt Kindesunterhalt, zwar deutlich unter dem Mindestunterhalt, aber relativ regelmäßig.Er sieht sein Kind auch regelmäßig 2. Kann sich der Kindsvater daraufhin erfolgreich weigern, Kindesunterhalt zu zahlen?
Leserforumvon guest123-173 | Familienrecht | 0 Antworten | 16.09.2004 22:57
Das Erziehungsrecht für die Kinder wurde der Klägerin übertragen und der Beklagte zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt. ... Das Berufungsgericht hat dies abgelehnt, weil die Kreditaufnahmen ersichtlich im Zusammenhang mit der Übersiedlung in die Bundesrepublik und mit dem Bedarf der neuen Familie nach der Wiederheirat stünden.
Leserforumvon patrick_inna | Familienrecht | 5 Antworten | 22.02.2019 21:34
Im Gegnenzug bleibt aber auch er für das bei euch lebdende Kind trotz Wiederheirat unterhaltspflichtig. Es sei denn, das bei euch lebede Kind (vom Ex) wurde vom neuen Ehepartner, also dir, adoptiert. https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-neue-ehe/ Hier sollte eurerseits ein Vollstreckbarer Titel einegolt werden.
Leserforumvon Rieke71 | Familienrecht | 15 Antworten | 26.06.2015 08:00
Die Dauer der Scheidung ist also nicht von der Zeit der Trennung abhängig, Entscheidend ist vielmehr wie schnell alle Unterlagen komplett vorliegen, und ob sonst alles einvernehmlich geklärt ist ( Kindesunterhalt,nachehelicher Unterhalt,Vermögensauseinandersetzung usw.). Als Mann schüttele ich immer wieder den Kopf, wenn ich lese dass noch verheiratete Leute auf einen Termin der Wiederheirat drängen?
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