281 Ergebnisse für „trennungsunterhalt partner“

Leserforumvon pc-mw | Familienrecht | 1 Antwort | 04.12.2011 07:55
guten tag, wie ist die rechtslage bei verheirateten, wenn die ehe in die brüche ging und nun der ehepartner ausgezogen ist und trennungsunterhalt beansprucht? kann der ehemann gegenüber seiner ausgezogenen ehefrau den trennungsunterhalt ganz aussetzen wenn diese bereits einen neuen partner hat und eine eigenständige wohnung besitzt? wie wäre die rechtslage, wenn die wohnung zwar bestünde, diese aber nur sehr sporadisch genutzt wird und die ehefrau großteils beim neuen partner lebt?
Leserforumvon meiermann2000 | Familienrecht | 5 Antworten | 26.06.2010 10:43
Mfg Meiermann2000 ----------------- "" Am 26.6.2010 von edy Hallo Meiermann2000, Du hast Anspruch auf Trennungsunterhalt ( wenn dein Partner leistungsfähig ist). ... Ein neuer Partner existiert?? ... Nein, kein neuer Partner.
Leserforumvon guest-12330.04.2010 16:38:49 | Familienrecht | 3 Antworten | 11.03.2010 19:09
Hallo, bekomme ich Trennungsunterhalt( ich habe kein Einkommen) wenn ich zu meinem neuen Partner ziehe? ... Aber weg von der Soziologie: Juristisch hast du zwar einen Anpruch auf Trennungsunterhalt, wenn dein Ex diesen freiwillig zahlen sollte wäre er aber schön blöd. ... Tatsächlich könnte dein Anspruch auf Trennungsunterhalt aufgrund des Zusammenlebens mit dem neuen Partner verwirkt sein.
Leserforumvon meiermann2000 | Familienrecht | 8 Antworten | 11.10.2009 14:43
Hallo ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt. ... B. indem man die Beziehung durch Auszug beendet, ohne dass der Partner dem zustimmt? Oder weil der Trennungsgrund ein neuer Partner ist?
Leserforumvon dyter07 | Familienrecht | 3 Antworten | 28.10.2007 11:08
Steht ihr Trennungsunterhalt zu? ... Will Trennungsunterhalt und laufenden Unterhalt, lebt seit Juni 2005, also der Trennung, bei ihrem neuen Lebensgefährten/(Zuhälter?). ... Ich argumentiere das ein Trennungsunterhalt aus den Gründen a) b) und c) nicht in Betracht kommt.
Leserforumvon pc-mw | Familienrecht | 9 Antworten | 25.09.2012 12:20
. ----------------- "" Am 25.9.2012 von amako Hallo, für den bezug von Trennungsunterhalt ist es nicht relevant wo und mit wem deine Partnerin zusammenlebt. ... Allerdings hast Du insofern recht, dass trotzdem Trennungsunterhalt für 1 bzw. 2 Jahre gezahlt werden muß. Da der TE mit der Frau seines Herzens nach seiner Schilderung ziemlich direkt nach deren Trennung/Auszug zusammen gekommen ist, könnte der Noch-Gatte sich möglicherweise auf "Ausnahmsweise kann auch schon ein einjähriges Zusammenleben mit dem neuen Partner ausreichen, etwa dann, wenn der neue Lebenspartner der Anlass für die Trennung der Eheleute war" berufen. ----------------- "" Am 25.9.2012 von pc-mw grund für die trennung war ich nicht. ----------------- " "
Leserforumvon Missundercover49 | Familienrecht | 8 Antworten | 11.05.2010 11:01
Außerdem wurde gesagt das die Ehefrau seit 7 Mon. wieder mit einem neuen Partner lebt bekäme sie keinen Unterhalt mehr. ... Kann man diesen Antrag auf Trennungsunterhalt wieder aufnehmen? ... *liepguck* Allein das Zusammenleben mit einem neuen Partner für gerade mal ein paar Monate, begründet noch keine Verwirkung des Unterhaltes.
Leserforumvon guest-12317.07.2012 11:43:34 | Familienrecht | 6 Antworten | 15.07.2012 11:00
Am 17.7.2012 von meri KG Berlin Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum:02.02.2006 Aktenzeichen:19 UF 93/05 Dokumenttyp:Urteil Quelle: Normen:§ 1361 Abs 3 BGB, § 1579 Nr 6 BGB, § 1579 Nr 7 BGB Einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft: Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt trotz sofortiger Offenbarung Leitsatz Die einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft führt zur Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt auch dann, wenn die Hinwendung zu einem neuen Partner sogleich gegenüber dem anderen Ehegatten offenbart wird(Rn.4)(Rn.5). ----------------- ""
Leserforumvon fb428377-10 | Familienrecht | 3 Antworten | 13.02.2023 10:46
Da das Haus beiden laut Grundbuch zu je 1/2 gehört, stellt sich die Frage, ob der eine Partner den anderen Partner je zur Hälfte "rausbezahlen" müsste oder ob man den aktuellen Verkehrswert und dann zu 2/3 bzw. 1/3 anteilig heranziehen würde? Zudem die Frage, ob denn anstatt des Rauszahlens auch möglich wäre, dass der eine Partner verzichtet auf die Summe, der andere Partner im Haus wohnen bleiben kann und dafür wiederum kein Trennungsunterhalt geleistet werden müsste? ... [QUOTE]Zudem die Frage, ob denn anstatt des Rauszahlens auch möglich wäre, dass der eine Partner verzichtet auf die Summe, der andere Partner im Haus wohnen bleiben kann und dafür wiederum kein Trennungsunterhalt geleistet werden müsste?
Leserforumvon Tudor500 | Familienrecht | 3 Antworten | 03.05.2021 00:01
Meine Frau hat sich nach 17 Jahren von mir getrennt und lebt seit 4 Monate bei einem neuen Partner. ... Jetzt müsste ich Trennungsunterhalt beantragen. ... Oder wird hier nur das Einkommen von beiden Partner zur Berechnung berücksichtigt.
Leserforumvon kenblock | Familienrecht | 7 Antworten | 09.08.2019 10:37
Der Trennungsunterhalt soll jedoch jeden Monat gezahlt werden. ... Derjenige, der mehr als den halbierten Wert hat, gleicht dies durch Zahlung an den anderen Partner aus. ... Derjenige, der mehr als den halbierten Wert hat, gleicht dies durch Zahlung an den anderen Partner aus.
Leserforumvon cosmo400 | Familienrecht | 2 Antworten | 20.06.2013 11:14
Hallo zusammen, meine Frage: Hat ein schlechter gestellter Ehepartner in der Trennungsphase eigentlich grundsätzlichen Anspruch auf Trennungsunterhalt? ... Trennungsunterhalt ist zu zahlen. Im Trennungsjahr ( noch ca. 12 Monaten schon) ist der Partner nicht verpflichtet,seine Einkommenssituation zu verbessern. lg edy ----------------- "Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch."
Leserforumvon Ralfi_Klein | Familienrecht | 9 Antworten | 01.04.2012 10:42
Beide Partner einigten sich ohne Anwalt etc. auf einen Trennungsunterhalt in Höhe von 950 Euro. ... Die Rentenpunkte spielen erst eine Rolle,wenn die Partner mit 65 in Rente gehen.Wie alt sind die Partner? ... Rentenpunkte werden nach der Scheidung verteilt.Hier geht es doch um Trennungsunterhalt?
Leserforumvon Schwabe1769 | Familienrecht | 4 Antworten | 08.01.2017 15:56
Am 11.1.2017 von edy Hallo Schwabe1769, Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung zugesprochen werden. Nach dem ersten Trennungsjahr kann aber vom Partner verlangt werden das er sich seinen Unterhalt selbst verdient. ... Trennungsunterhalt?
Leserforumvon zuckermaus223 | Familienrecht | 33 Antworten | 24.01.2006 20:23
hallo und guten abend, ich bin etwas iritiert und hoffe auf einige antworten von euch ich lebe im trennungsjahr bevor ich mich scheiden lassen kann, jetzt habe ich aber gehört und auch gelesen das mein mann trennungsunterhalt an mich zahlen muss ich bin ALG2 empfängerin und er hat noch arbeit aber jetzt habe ich gehört da ich einen neuen partner habe mit dem ich zusammenlebe das mein ehemann mir keinen trennungsunterhalt mehr zahlen muss und mein neuer partner für mich aufkommen muss . ist das richtig so? ... Wärst Du ohne Partner und könntest wegen aufrichtiger Gründe nicht arbeiten gehen , Dich nicht selbst versorgen können ( Kinder usw.) würde das Gericht bei der Scheidung Dir einen gewissen Satz an Trennungsunterhalt auf jeden Fall zuweisen. Jetzt lebst Du schon mit neuem Partner zusammen.
UVG und Trennungsunterhalt 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon dasch150181 | Familienrecht | 1 Antwort | 11.07.2017 15:54
Folgender fiktiver Fall beschäftigt mich: K: 2-jähriges Kind KM: Kindsmutter KV: Kindsvater - KM & KV seit 3 Jahren verheiratet - KV trennt sich Ende September 2016 von KM (gleichzeitig Beginn Trennungsjahr) - KV und KM pflegen einen freundschaftlichen Umgang miteinander - KM arbeitet ca. 30 Stunden pro Woche als ZMF (Netto-Verdienst ca. 900 Euro pro Monat) - KM wohnt in gemeinsamer Wohnung mit neuem Partner und zahlt diesem monatlich eine anteilige Miete - K wohnt/lebt bei KV (alleinstehend) und Betreuung gestaltet sich flexibel (ca. 75% KV / 25% KM) - K besucht eine Kita für die vom KV monatlich 282 Euro + 40 Euro Verpflegungsaufwand gezahlt werden - Das Kindergeld für K erhält KV und überweist hiervon die Hälfte (ca. 90 Euro) monatlich an KM - Besondere Aufwendungen in Bezug auf K hat KM nicht, je nach Sonderfall zahlt KV (Sportverein, Kleidung, etc.) - KV arbeitet Vollzeit (Netto-Verdienst beträgt ca. 2500 Euro (abzgl. Betriebsrente, Dienstwagen, VL bleiben ca. 1600 Euro in Stkl. 2) KM und KV haben anwaltlich vereinbart das KM bis auf Widerruf auf Trennungsunterhalt verzichtet. ... Wenn in diesem Zuge KM zur Auskunft über Einkommen verpflichtet ist, würde dann möglicherweise KV zur Zahlung von Trennungsunterhalt herangezogen, KM dadurch über Selbstbehalt steigen und damit sowohl KM und KV weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben?
Leserforumvon Tristesse0508 | Familienrecht | 4 Antworten | 30.11.2004 11:35
Wenn ja: Was verdient dein Partner? ... Seit April bekam ich keinen Trennungsunterhalt mehr. ... Darf jetzt der angefallene Trennungsunterhalt mit angefallenem und eventuellem künftigen Kindesunterhalt verrechnet werden?
Leserforumvon Jobi81 | Familienrecht | 4 Antworten | 16.07.2021 13:56
Ich hätte gerne eine Einschätzung zum Thema Trennungsunterhalt. ... Ehemann M zahlt der Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 285€. ... Worauf haben sich beide Partner verständigt?
Leserforumvon A6Tuner1990 | Familienrecht | 8 Antworten | 10.09.2016 08:28
Im Januar erfuhr ich dann dass sie von ihrem Partner Schwanger ist und ihre Tochter wohl ende September zur Welt kommt. ... Wie ist es mit dem Trennungsunterhalt, dürfe man das kürzen? ... Was an Trennungsunterhalt?
Leserforumvon guest123-22 | Familienrecht | 6 Antworten | 30.09.2004 11:45
Grüße, nachgefragt Am 30.9.2004 von guest123-12 Hast Du beachtet, daß es um Trennungsunterhalt geht? ... Die unterhaltsmindernde Berücksichtigung eines Zusammenlebens des Ex-Partners gilt im übrigen auch für den Trennungsunterhalt. ... " Für das Zusammenleben der Ex-Frau mit einem neuen Partner kann u.U. ein gewisser Betrag für gemeinsame Haushaltsführung bzw. fiktver Einommensbetrag für die Haushaltsführung der Ex-Frau für den neuen Partner unterhaltsmindernd angesetzt werden.
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