299 Ergebnisse für „studium kindesunterhalt“

Leserforumvon fb396587-18 | Familienrecht | 3 Antworten | 24.08.2014 16:22
Wieviel Nebenverdienst ist erlaubt damit es nicht vom Kindesunterhalt abgezogen wird? ... Ab Studium Beginn wird das BAFöG voll auf den Unterhalt angerechnet. lg edy ----------------- "Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch." ... Und ob dan falls ich arbeite noch anspruch Kindesunterhalt habe?
Leserforumvon Deltaone | Familienrecht | 7 Antworten | 28.06.2005 17:42
Ich strebe zurzeit an das ich Studieren kann d.h werde mich fürs Studium an einer FH einschreiben etc. ... Fälle : 3 Monate Pause - Bund - Studium 3Monate Pause - Studium 3Monate Pause - Warte Zeit - Studium Würde mich über Antworten freuen Am 28.6.2005 von Schrottie Hallo! ... Das kann eine Lehre sein oder das Studium.
Leserforumvon fb467285-41 | Familienrecht | 3 Antworten | 05.06.2017 19:31
Hi, ich bin 25 und im Studium, davor habe ich bereits eine Erstausbildung absolviert.
Leserforumvon ClickClack31 | Familienrecht | 2 Antworten | 10.10.2010 22:17
Kind macht Abitur und beginnt das Studium an einer Universität, wobei es von zuhause auszieht und in eine andere Stadt zieht.
Leserforumvon Sohn90 | Familienrecht | 5 Antworten | 20.05.2010 19:52
Hallo, ich habe das Gefühl das meine Eltern mich um meinen Kindesunterhalt bringen wollen. ... Ich bin 20 Jahre alt und habe grade mein Abitur bestanden und werde bald mein Studium beginnen. ... Mein leiblicher Vater wird den Kindesunterhalt so gering wie möglich ansetzten.
Leserforumvon byciclerider123 | Familienrecht | 7 Antworten | 15.06.2014 19:46
Da der nächste Ausbildungsschritt bereits terminiert ist, wäre in dieser Übergangszeit weiter Unterhalt zu leisten, wenn denn das Studium auf den Ausbildungsberuf aufbaut. ... Nach einer Mechatroniklehre ist das jetzt ein Studium der Elektotechnik, baut also auf der Lehre auf. ----------------- "" Am 15.6.2014 von nero070 Das sollte wohl passen.
Leserforumvon guest-12309.10.2021 20:12:03 | Familienrecht | 4 Antworten | 03.11.2015 11:52
Variante: ein Studium bzw eine Ausbildung zum Techniker als Fernstudium mit regelmäßiger Präsenz. ... Wenn Du jetzt studieren möchtest, solltest Du sicherstellen, dass der bisherige Kindesunterhalt weiter gesichert ist. ... Wohl aber für dien Kindesunterhalt eines privilegierten Kindes, und dazu zählt ein 18 Monate altes Kind.
Leserforumvon KlusD | Familienrecht | 3 Antworten | 28.09.2005 11:35
Verändert sich der Kindesunterhalt in der Gesamthöhe? ... Verändert sich der Anteil des Vaters am Kindesunterhalt? ... Er verdient dann ja etwas mehr...Dann aber auch wieder etwas weniger, da er zum 01.l0. ein bezahltes Studium beginnt. ----------------- " "
Leserforumvon guest-12331.05.2011 20:56:07 | Familienrecht | 0 Antworten | 15.03.2007 16:34
Vor ca 8 Monate wurde der Kindesunterhalt für meine 12 Jahre alte Tochter neuberechnet, d.h. den Kindesunterhalt zahle ich wie bisher: Gehaltsstufe 6. ... Es könnte ja auch sein, Tochter geht weiterhin auf die Schule/Studium.
Leserforumvon nelenele | Familienrecht | 3 Antworten | 02.08.2005 15:43
Hallo Forum, besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt in den drei Monaten zwischen Wehrdienstende und Studiumsbeginn? ... nele Am 2.8.2005 von datoli da während des Wehrdienstes kein Unterhaltsanspruch besteht, dürfte es auch keine Pflicht in den 3 Monaten VOR dem Studium geben, da sich das "Kind" nicht in Schul,-Ausbildung befindet.
Leserforumvon Harzfee | Familienrecht | 0 Antworten | 31.10.2003 01:44
In Kürze: Habe heute beim Jugendamt nochmal nachgefragt, dort sagte man mir folgendes: Entweder Abänderungsklage auf neu zu berechnenden Kindesunterhalt durch meinen volljährigen Sohn, was er nicht will, fände ich auch nicht so toll, wenn Sohn gegen Vater klagt, er soll sich doch auch möglichst lastenfrei auf sein Studium konzentrieren können!!! ... Kindesunterhaltsbetrag abzgl. hälftiges Bafoeg, da die andere Hälfte ja zurückgezahlt werden muss abzgl. volles staatliches Kindergeld, da es meinem Sohn zusteht Restbetrag = Kindesunterhalt Wäre dem so, müsste dann doch aber wohl der aus 2001 titulierte Kindesunterhalt zumindest entsprechend der jetzt gültigen Düss.
Leserforumvon Hannoveraner55 | Familienrecht | 3 Antworten | 01.09.2014 22:41
Hallo, meine Tochter verdient im dualen Studium und bekommt Unterhalt von ihrem Vater. ... Da sie im Studium sehr gut verdient müsste der Vater ja nicht mehr zahlen, oder?
Leserforumvon CarlNDS | Familienrecht | 1 Antwort | 22.08.2016 10:03
Hallo zusammen, ich zweifle an der mir vorliegenden Berechnung der abzugsfähigen Kosten bezüglich Kindesunterhalt. ... Ein Kind im Studium, ein minderjähriges Kind, kein Wohneigentum oder anderweitige laufende Verbindlichkeiten.
Leserforumvon Rodnick2014 | Familienrecht | 1 Antwort | 28.05.2014 09:52
Guten Tag, ich bin Vater von 3 Kindern (2 Volljährig, 1 Kind 16J) mein Ältester ist in Lohn und Brot, mein Mittlerer macht gerade sein Fachabitur und geht entweder ins Studium, oder zur Bundeswehr. ... Jetzt stellt sich mir die Frage, wie der Kindesunterhalt weiter berechnet wird?
Leserforumvon PeterHansen44 | Familienrecht | 13 Antworten | 25.01.2011 23:07
Plant ein Studium im nächsten Jahr für 10 Semester, Einkommen wird dementsprechend gering sein. ... Ein Studium verbieten kann niemand. ... Ein Vereinbarung über den Verzicht/Teilverzicht zum Kindesunterhalt wird spätestens dann hinfällig, wenn die KM Transferleistungen beantrag.
Leserforumvon go403236-47 | Familienrecht | 3 Antworten | 21.07.2023 11:54
Ich habe eine Frage zu Unterhalt für Studenten / Scheinstudenten Kurz zur Vorgeschichte: Mein Kind hat nach dem Abitur ein Studium begonnen, aber gleich nach dem ersten Semester die Fachrichtung gewechselt, da es erkannt hat, das diese Richtung ihr nicht liegt. ... Das Studium wurde auch relativ zügig betrieben, der Bachelorabschluss wurde auch erfolgreich absolviert. ... Der Kindesunterhalt wurde bis jetzt von mir bezahlt, aber jetzt eingestellt, da ja definitiv kein Studium weiterbetrieben wird und somit die erste Ausbildung m.E. mit dem Bachelorstudium beendet wurde.
Leserforumvon blumenkind-2009 | Familienrecht | 5 Antworten | 19.08.2009 18:34
Hallo zusammen ich bin Vater einer Tochter die ich regelmäßig sehe und zahle seit mittlerweile 11 Jahren Kindesunterhalt. ... Für die Tochter spare ich seit einigen Jahren noch zusätzlich für ein Studium. ... Viele Grüße ----------------- "" Am 19.8.2009 von nero070 Hallo blumenkind-2009, in welcher Höhe zahlst Du denn jetzt Kindesunterhalt?
Leserforumvon Vivi & Jürgen | Familienrecht | 7 Antworten | 27.09.2006 14:15
hallo liebe mit-user und fachleute, nachfolgend die schilderung eines aktuellen falles und die frage, wer hat recht und wie reagieren, welche rechtslage und urteile gibt es. da wir erst am donnerstag voraussichtlich den termin beim anwalt haben werden und gerne schon vorab ein paar meinungen dazu lesen würden. die facts: trennung mit auseinandersetzungsvertrag in 2003, notarieller nachtrag auf druck des ehemannes zur freistellung des kindesunterhalts in 2003. scheidung in 2004, wobei der richter, so sieht es wohl aus, nicht über die notarielle urkunde zum kindesunterhalt vom antragsteller (ehemann bzw. dessen -gleicher- anwalt) informiert wurde, da auch im scheidungsurteil nur auf die daten im auseinandersetzungsvertrag bezug genommen wird, hier jedoch existiert eine aussage zur höhe des kindesunterhalts. in 2006 fordert das kind, 20 jahre und bei mutter lebend, nun den unterhalt vom vater an. dieser bzw. sein anwalt (war ein anderer anwalt als jetzt und bei scheidung) erkennen die berechneten werte des anwaltes des kindes an (schriftlich/anwalt) und der vater zahlt zwei monate. kurz darauf erhält die mutter des kindes von ihrem ex-ehemann bzw. dessen anwalt die aufforderung, die gezahlten unterhaltsbeträge einschl. der anwaltsrechnung zurückzuzahlen bzw. zu zahlen. die gegenseite bezieht sich nun auf die urkunde, in der auf den kindesunterhalt verzichtet wird. zum zeitpunkt der notariellen urkunde war das kind 17 jahre alt. der notar informierte nicht über die evtl. weitreichenden folgen. diese urkunde sollte nur den kindesunterhalt solange freistellen, bis das kind seine ansprüche selber geltend machen kann und die beträge nicht mehr treuhänderisch an die mutter geleistet werden sollten. es wurde also nicht informiert, dass die ansprüche des kindes an den vater ggf. für alle zeiten auf die mutter übergehen. diese hätte demnach auch niemals diese urkunde unterschrieben. auch die formulierung in diesem dokument besagt nur, dass die gesetzlichen ansprüche des kindes davon unberührt bleiben. ganz davon abgesehen, dass es aus der wirtschaftlichen situation der mutter nicht möglich ist, sozusagen 2 x kindesunterhalt zu tragen, stellt sich die frage, ob dieser vertrag aus dem jahr 2003 nicht sittenwidrig ist und zudem der richter von diesem dokument keine kenntnis hatte, da er sicherlich dann die scheidung nicht in 5 minuten durchgewinkt hätte. wir sind für alle hinweise und tipps, vor allem urteile, sehr dankbar. uns sind die urteile des bgh zur sittenwidrigkeit seit gestern abend/nacht bekannt, jedoch ist jeder fall wieder anders. zusatz: da nach dieser jüngsten forderung des vaters bzw. dessen anwalts davon auszugehen ist, dass der kindesunterhalt nicht weiter gezahlt wird, stellt sich die frage, bei wem das kind dann den unterhalt einfordert oder einfordern kann und wenn dann doch beim vater, kann sie schnelle pfändung einleiten, auch wenn der vater bislang noch keine vollstreckbare urkunde (notar oder jugendamt) beigebracht hat? ... Am 27.9.2006 von azrael Wann wird Kind das Studium aufnehmen?
Leserforumvon lukas1989 | Familienrecht | 11 Antworten | 15.12.2006 17:36
Hallo, ich habe ein paar Fragen bezüglich Kindesunterhalt und würde mich um Eure Meinungen/Antworten freuen :-) Ich bin ein uneheliches Kind und bekomme von meinem Vater den Regelunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. ... Genau aber das zu wissen wäre für mich jetzt ausschlaggebend um überschlagen zu können ob ich das Studium finanziert bekomme... wenn mein vater nach meinem 18. ... Selbstverständlich erwarte ich nicht von meinem Vater, dass er mein komplettes Studium finanziert ;-) Meine Mutter und meine Oma würden ihr möglichstes tun damit die horrenden Studiengebühren bezahlt wären.
Leserforumvon loranora | Familienrecht | 3 Antworten | 10.09.2012 10:15
Er droht aber damit, die Arbeit im Ausland aufzugeben und ebenfalls nach Deutschland zurückkehren zu wollen, weil er keinen Sinn darin sieht, getrennt von unserem Kind allein im Ausland zu arbeiten, während ich mein Studium absolviere. ... , müsste er Kindesunterhalt zahlen, primär.
123·5·10·15