728 Ergebnisse für „steuerklasse unterhalt“

Leserforumvon vfl-tribun | Familienrecht | 8 Antworten | 19.10.2007 10:04
Ich bin geschieden, habe Steuerklasse I und zahle Unterhalt für Kind und Ex! ... Wenn ich die günstigere Steuerklasse nehme und somit netto wieder mehr hätte, dann müsste ich doch auch wieder mehr Unterhalt an die Ex zahlen, oder!? ... Gruss VFL-Tribun Am 19.10.2007 von guest123-1682 Hallo, Kindesunterhalt wird immer nach der günstigsten Steuerklasse berechnet, Ehegatten-Unterhalt nicht.
Leserforumvon Holdine | Familienrecht | 11 Antworten | 09.07.2008 14:06
Am 9.7.2008 von KuschelbaerR Wenn er die ungünstigere Steuerklasse (V)wählt, dann wird er trotzdem so behandelt, als hätte er Steuerklasse IV. Wählt er Steuerklasse III, dann wird sein Netto nach Steuerklasse III herangezogen. ... Am 9.7.2008 von azrael Wenn der gute Mann die ungünstigere Steuerklasse wählen will, um dadurch weniger Unterhalt für sein älteres Kind zahlen zu müssen, geht der Schuss nach hinten los...
Leserforumvon Cora42 | Familienrecht | 1 Antwort | 22.04.2008 15:41
So kommt es, daß ich den Unterhalt für das für mich fremde Kind und die Frau, die mich betrog mitzahlen muß....zumal ich bislang in Steuerklasse 5 war und er alle Steuervorteile genoß. ... Kann man also mit der Zuordnung von Steuerklasse 5 das Nettoeinkommen des Vaters senken, und damit die Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle??
Leserforumvon ChrisSch | Familienrecht | 9 Antworten | 05.06.2004 20:24
Sie arbeitete bisher auf Steuerklasse 3 , und ich auf 5. ... Allerdings hast du auch Anspruch auf die Hälfte der Steuerrückzahlung vom Vorjahr, wonach sich auch der Unterhalt bemisst. ... Das entspricht aber in etwa eine Einstufung in Steuerklasse IV.
Leserforumvon Geplagter | Familienrecht | 13 Antworten | 23.01.2008 16:34
Der Ehemann erhält nun seine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 1. ... Wie viel wird das Jugendamt an Unterhalt berechnen? ... Und das mit der Steuerklasse find ich auch immer wieder richtig toll.
Leserforumvon Christoph71 | Familienrecht | 4 Antworten | 02.07.2023 18:26
Bei der Berechnung des von mir zu zahlenden Unterhaltes (der natürlich vollkommen in Ordnung geht) hat sich herausgestellt, dass meine Exfrau wohl in der falschen Steuerklasse ist, nämlich Steuerklasse 1. ... Dadurch das sie in der falschen Steuerklasse ist entstehen mir natürlich Nachteile. ... Ich vermute mal, Du zahlst für die Zeit Unterhalt, in welcher sich das Kind bei der Mutter aufhält und die Mutter für die Zeit, die das Kind bei Dir verbringt?
Leserforumvon Prophecy | Familienrecht | 24 Antworten | 24.01.2006 07:00
Das Problem ist doch folgendes: Einmal Unterhalt nach Steuerklasse 3 berechnet, wird er von dieser Berechnung nicht mehr herunterkommen, weil jede andere Steuerklasse (auch die 4) eine Verschlechterung bedeutet. (Ausnahme: Trennung/Scheidung und deshalb Steuerklasse 1) Er kann also durchaus in 4 oder gar 5 wechseln, wird jedoch Unterhalt nach 3 zahlen müssen. ... Deshalb steht es dir unbenommen frei, die Steuerklasse 4 zu wählen, berechnet wird der Unterhalt aber weiterhin, als hättest du die Steuerklasse 3.
Leserforumvon Bernerpetra | Familienrecht | 5 Antworten | 02.06.2006 10:27
Wir haben nun beide Steuerklasse 4. ... Wir sind mitten in der Verhandlung w. dem Unterhalt, sie haben also meinem Mann Steuerklasse III aufgehalst! ... Dein Unterhalt ist bereits so berechnet worden und du versuchst jetzt den Unterhalt zu kürzen aufgrund einer Änderung der Steuerklasse, für die du aber selbst verantwortlich wärest.
Leserforumvon kaybine | Familienrecht | 0 Antworten | 17.05.2006 12:49
Hallo, Ich wurde durch eine Insolvenz meines Arbeitgebers am 1.Mai arbeitslos.Am 4.Mai wurde ich geschieden.Da ich derzeit unter 890€ Arbeitslosengeld bekomme,kann ich derzeit kein Unterhalt an meine"so kranke" Ex zahlen. Da ich am 20.06.2006 wieder heiraten werde und ich nicht weiss wie lange ich noch Arbeitslos bleibe,will meine zukünftige Frau die Steuerklasse 3 nehmen und ich habe somit die 5. ... Wenn wir beide die Steuerklasse 4 nehmen würden,würde sich Geldlich nix ändern und das möchte meine zufünftige auch nicht.
Leserforumvon miss.energie | Familienrecht | 5 Antworten | 23.12.2009 08:41
Da er mehr verdient wie ich wäre es sinnvoll wenn ichdie Steuerklasse V nehme und er die III. Da er dann aber mehr Netto rausbekommt habe ich Angst, dass er auch mehr Unterhalt zahlen muss - stimmt das? Danke für jede Antwort ----------------- "" -- Editiert am 23.12.2009 08:58 Am 23.12.2009 von Drom.edar quote:Da er dann aber mehr Netto rausbekommt habe ich Angst, dass er auch mehr Unterhalt zahlen muss - stimmt das?
Leserforumvon hui buh*** | Familienrecht | 1 Antwort | 16.08.2008 14:00
Hallo, mein Ex-Mann ist jetzt in Steuerklasse 3 gewechselt. Der Unterhalt wurde aber noch nach Steuerklasse 4 berechnet. ... Oder habe ich als Ex-Frau auch die Möglichkeit danach berechnet zu werden, wenn ich nach Steuerklasse 4 nichts mehr bekommen würde?
Leserforumvon Momo77 | Familienrecht | 7 Antworten | 22.05.2015 18:34
Gibt es Vorgaben welche Steuerklasse man haben muss? ... Am 22.5.2015 von altona01 Ach so, Sie meinen die Steuerklasse für den Unterhaltspflichtigen. http://www.scheidung-online.de/finanzen---vermoegen/steuern/steuerlast-und-unterhalt/index.php: Zitat:Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, steuerliche Vorteile, die ihm möglich sind, auch wahrzunehmen. ... Er darf also nicht Steuerklasse V nehmen.
Leserforumvon Cosi57 | Familienrecht | 4 Antworten | 17.12.2003 23:15
Wird aber z.B. heute der Unterhalt ausgerechnet, wird man dies wahrscheinlich schon unter Berücksichtung des im Januar erfolgenden Steuerklassenwechsels in Klasse 1 tun. ... Wieso hat er Steuerklasse 1 und sie 3 ???? ... Zahlst du auch Unterhalt, da du deine Steuerklasse mit erwähnst?
Leserforumvon Toro84 | Familienrecht | 6 Antworten | 16.08.2019 23:21
Wenn wir jetzt die Steuerklasse von 4/4 in 3/5 wechseln würden, würde dann bei einer Titel Änderungsklage der ex Frau mein Nettoeinkommen mit Steuerklasse 3 als Grundlage zum bereinigen genommen werden? ... edy Am 17.8.2019 von Toro84 Soll heißen, ich muss in Steuerklasse 3 wechseln. ... Am 19.8.2019 von smogman "Ist der Elternunterhaltspflichtige verheiratet und bei Zusammenveranlagung in Steuerklasse III und sein Ehegatte in Steuerklasse V eingruppiert, ist für die Leistungsfähigkeit nicht von dessen tatsächlicher Steuerlast auszugehen.
Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Familienrecht | 29 Antworten | 31.07.2004 10:18
Mann sollte dem jungen mal verklickern, dass er dann auf gar keinen Fall Anspruch auf Unterhalt hat!!! ... Die Steuerklasse III bleibt im Jahr der Trennung erhalten. ... Die Steuerklasse I ist für Alleinstehende.
Leserforumvon Voja | Familienrecht | 9 Antworten | 10.12.2003 14:33
Sie arbeitet geringfühgig (mit Steuerkarte) und bekommt Unterhalt von mir. ... Für eine Antwort wäre ich dankbar. ----------------- " " Am 10.12.2003 von teufelin Sofern ihr das Trennungsjahr einläuten wollt, werdet ihr wohl ab Januar die Steuerklassen ändern müssen.Wenn nicht, dann könnt ihr wohnen, wo ihr wollt und bleibt in eurer entsprechenden Steuerklasse. ... Am 11.12.2003 von hh Wenn ihr Euch trennt, dann gilt die Änderung der Steuerklasse erst ab dem Folgejahr.
Leserforumvon Prophecy | Familienrecht | 2 Antworten | 26.04.2006 12:43
habe kids aus erster ehe zahl auch unterhalt, habe ich ja alles schonmal gesagt! nun zur frage: wen meine jetzige frau nen baby bekommt..bleibt sie ja daheim und wir müssten die steuerklassen wechseln, wenn ich dann die 3 nehm ( hab bis jetzt die 4 ) wird dann auch nach der steuerklasse 3 abgerechnet oder wird egal welche steuerklasse man(n) wählt ob drei oder fünf immer die 4 angenommen?
Leserforumvon Mister XYZ | Familienrecht | 22 Antworten | 08.01.2008 11:53
Grüße Am 8.1.2008 von Thessa Hallo, also wie gesagt ändern kann er die Steuerklasse, aber sich dann darauf beruhen nun durch die Steuerklasse 5 weniger Netto zu haben kann er nicht und damit den Unterhalt zu drücken bzw. ein Mangelfall zu werden. ... Und nun kommt es: Dass der Vater mehr Unterhalt zahlen muss als die Mutter, passt ihm überhaupt nicht, so dass er plant, die Steuerklasse in 4 oder 5 zu ändern, um so wieder den Unterhaltsanspruch für das bei ihm lebende Kind zu erhöhen. ... Euro mehr Unterhalt zu zahlen als er von der Mutter bekommt und möchte deshalb seine Steuerklasse ändern.
Leserforumvon itsme68 | Familienrecht | 11 Antworten | 02.07.2012 12:14
Das Kind bleibt bei Dir und Du sollst Unterhalt an das nicht betreuende Elternteil zahlen? ... Heißt das, gemäß der Erklärung da, das ich auch jetzt eigentlich nur Unterhalt in Höhe des Nettoeinkommens zahlen muss, welches ich ab dem 01.01.2013 beziehe, oder evtl. sogar nur was ich mit Steuerklasse I bekäme, da der Bonus der Steuerklasse II ja für das Kind ist, nicht für mich selber? ... Wenn du jetzt in die I/II wechselst hast du mehr Abzüge, kannst aber den Unterhalt absetzen.
Leserforumvon superfrau | Familienrecht | 5 Antworten | 20.11.2006 10:23
Zahlt er seit dem 01.01.06 weniger Unterhalt wie vorher? ... Aber: Habe mich getrennt 05, mein Mann ändert die Steuerklasse ab 06, und wir geben an das wir es noch mal 06 versucht haben, darf man die Steuerklasse wieder ändern. ... Die geleistete Steuerrückzahlung kann dann,so war es bei mir,auf den Unterhalt des ganzen Jahres angerechnet werden.
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