1.017 Ergebnisse für „kindesunterhalt berechnung“

Leserforumvon guest-12324.03.2013 09:59:05 | Familienrecht | 4 Antworten | 19.03.2013 21:11
Es geht um die Ermittlung der höhe von Kindesunterhalt. folgende konstellation: Hauptjob+Nebenjob = Oberobligatorisch und wird daher nicht angerechnet. ... Ansonsten ist das gesamte Einkommen für die Berechnung zu berücksichtigen. lg edy ----------------- "Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch." -- Editiert edy am 19.03.2013 21:21 Am 19.3.2013 von guest-12324.03.2013 09:59:05 Ein Nebenjob wird bei Kindesunterhalt auch als Überobligatorisch angesehen wenn man schon einer Vollzeittätigkeit nachgeht. ... quote:Ein Nebenjob wird bei Kindesunterhalt auch als Überobligatorisch angesehen wenn man schon einer Vollzeittätigkeit nachgeht Woher nimmst Du diese Erkenntnis, Clubdepot?
Leserforumvon sauvage | Familienrecht | 2 Antworten | 17.08.2020 15:02
Hallo, Das Jugendamt hat bei der Berechnung des Kindesunterhaltes den Fahrweg nicht berücksichtigt, dh sie haben den Mindesbetrag zum Eigenleben abgezogen und den kompletten Rest als Kindesunterhalt ausgerechnet.
Leserforumvon blumenkind-2009 | Familienrecht | 5 Antworten | 19.08.2009 18:34
Hallo zusammen ich bin Vater einer Tochter die ich regelmäßig sehe und zahle seit mittlerweile 11 Jahren Kindesunterhalt. ... Oder ob die Berechnung des Kindesunterhalts die 'neuen' Kinder berücksichtigt und somit neu gerechnet wird? ... Viele Grüße ----------------- "" Am 19.8.2009 von nero070 Hallo blumenkind-2009, in welcher Höhe zahlst Du denn jetzt Kindesunterhalt?
Leserforumvon bateau | Familienrecht | 6 Antworten | 08.05.2008 13:37
Hallo, ich habe mehrere Fragen zur Berechnung von Kindesunterhalt. 1.
Leserforumvon Vosta | Familienrecht | 1 Antwort | 26.09.2006 09:27
Ich suche eine Erklärung für folgende Berechnung des Kindesunterhaltes bei geteilter hälftiger Betreuung. ... Berechnung Jugendamt: 414€ (Düsseldorfer Tabelle) - 77€ (1/2 Kindergeld) => 337€ / 2 (geteilte Betreuung) => 168,50 €, aufgerundet 169€. Meine Berechnung: 414 € / 2 => 207€ -77€ = 130€.
Leserforumvon Daniel76 | Familienrecht | 5 Antworten | 17.05.2004 22:53
Bei der Berechnung wurden auch die Aufwendungen für Arbeit u. sonstiges was noch abgezogen werden könnte nicht beachtet. ----------------- " " Am 26.5.2004 von teufelin Hallo, ......da ward Licht ! ... Am 26.5.2004 von Daniel76 Damals ist das Jugendamt bei der Berechnung aber nur von meinem Brutto ausgegangen, mehr wurde von mir nicht verlangt.
Leserforumvon Leddy | Familienrecht | 5 Antworten | 30.07.2018 20:58
Abend, Nach der Trennung von der Lebensgefährtin wurde durch das Jugendamt der Kindesunterhalt berechnet. ... Wenn du seit 03/2018 ein verändertes Gehalt hast, macht eine Berechnung aus 12 Monaten eben keinen Sinn. ... Bei erstmaliger Unterhaltsforderung können auch Privatkredite, die vorher abgeschlossen wurden, in die Berechnung eingang finden.
Leserforumvon suses54 | Familienrecht | 5 Antworten | 04.09.2012 20:22
So... dieser Kredit wurde bei der KU-Berechnung berücksichtigt Netto: 2600€ - berufsbed. ... Zu den Schulden habe ich mal was im Netz gefunden: Es gibt keinen Grundsatz, wonach Kindesunterhalt sonstigen Schulden vorgehen würde. ... Außerdem könnten diese Gegenstände natürlich in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit eingehen, da sehe ich auch kein Problem.
Leserforumvon mizzamo | Familienrecht | 1 Antwort | 13.01.2004 20:00
Ich habe das Recht von meinen Eltern Unterhalt zu bekommen und habe mich schon über die Berechnung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle informiert. ... Und so ergibt sich eine de jure gerechte Verteilung des Kindesunterhalt (d.h. meine Mutter müsste ca. das Doppelte zahlen), de factor aber eine ungerechte Verteilung. Frage: Kommt es bei der Berechnung vom Kindesunterhalt wirklich immer nur auf das Einkommen an oder kann nicht irgendwie das Vermögen an Grundbesitz (heißt das Vermögensstamm?)
Leserforumvon Stema0302 | Familienrecht | 1 Antwort | 03.12.2015 15:51
Un hat die Ex Frau einen ANtrag auf erhöhung des Kindesunterhalt gestellt, aber ich muss die letzten 12 Monate vorweisen wo mit der Lohnsteuerklasse 3 waren ab Januar 2015 wird die LOhsteuerklasse angepasst bei der errechnung vom Kindesunterhalt?
Leserforumvon Sabine66 | Familienrecht | 0 Antworten | 02.07.2006 10:54
Wie kann ich nachvollziehen ob die Berechnung überhaupt stimmt? Im Moment liege ich jetzt bei einem monatlichen Kindesunterhalt von 213 € .
Leserforumvon Franziska71 | Familienrecht | 3 Antworten | 15.07.2005 17:10
Eine Anwältin, die ich mit der Berechnung des Kindesunterhaltes für meine 3jährige Tochter beauftragt hatte, hat lediglich das ausgezahlte Netto plus der Steuerrückzahlung zugrundegelegt. ... Laut ihrer Aussage sind bei der Berechnung zum Beispiel der Firmenwagen und eine hohe Direktversicherung nicht zu berücksichtigen, sondern lediglich das Geld, das mein Ex-Mann monatlich zur Verfügung hat (wobei sie die private Krankenversicherung nicht abgezogen hat). ... Grundsätzlich ist die Berechnung eine "Gewinn/Verlustrechnung".
Leserforumvon ABC2018 | Familienrecht | 4 Antworten | 07.04.2018 22:24
Kann mir jemand bei der Berechnung helfen? ... (Er 1900 und wir 1400 kindesunterhalt schon einberechnet) das kann doch nicht sein. ... Bitte kann mir jemand bei der Berechnung helfen?
Leserforumvon JürgenB. | Familienrecht | 5 Antworten | 29.10.2001 19:41
Meine Frage: Wie lange und in welcher Höhe muss ich noch Unterhalt zahlen, spielt eine Ausbildungsvergütung meiner Tochter bei der Berechnung eine Rolle? ... Der geschiedene Mann (Berufstätig) meiner Frau (Hausfrau) zahlt Kindesunterhalt für seine beiden Kinder. ... Geburtstag will der Stiefvater den Kindesunterhalt der großen Tochter in voller Höhe zukommen lassen.
Leserforumvon Nini2000 | Familienrecht | 10 Antworten | 10.03.2014 14:54
Gibt es da feste Richtlinien für die Berechnung des Trennungsunterhaltes oder ist das auch eine gewisse Ermessenssache? ... Natürlich kann er überprüfen lassen ob die Berechnung o.k. ist. ... Unter Punkt A ist der Kindesunterhalt behandelt.
Leserforumvon buerste69 | Familienrecht | 3 Antworten | 01.04.2009 14:00
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt: Vater zahlt seiner Ex-Frau für seine drei Kinder, die bei der Ex-Frau leben, 1200 € Kindesunterhalt (400 € pro Kind). ... Wieviel Kindesunterhalt muss der Vater nun noch für die beiden bei der Ex-Frau begliebenen Kinder zahlen? ... Das würde also nach Deiner berechnung bedeuten, dass Mutter nun noch 400 € vom Vater bekommt, oder?
Leserforumvon RobertB | Familienrecht | 5 Antworten | 07.06.2006 20:38
Wie viel Kindesunterhalt genau schuldet er nun (Barunterhalt) den beiden Kindern, die nicht in seinem Haushalt wohnen ?
Leserforumvon stern30 | Familienrecht | 0 Antworten | 07.11.2008 13:44
Jezt die Frage: wenn der Kindesunterhalt zu diesem Zeitpunkt neu berechnet werden würde, würde dann auch aud seine Steuerklasse 3 berechnet werden?
Leserforumvon Sonnenanbeter81 | Familienrecht | 7 Antworten | 15.09.2020 10:14
Am 15.9.2020 von smogman Was für eine Klage auf Kindesunterhalt soll denn das sein? ... Die Berechnung hat ihr Anwalt bekommen mit der Information, dass ich eine Urkunde erstellen lasse. ... Berechnung Unterhalt Kind 3.
Leserforumvon Kraje1412 | Familienrecht | 4 Antworten | 03.09.2006 15:49
Hallo, ich habe da mal eine frage zur Berechnung von Kindesunterhalt. Werden bei der Berechnung auch Überstunden mitgerechnet oder nur der normale Tarifliche Netteolohn ohne Überstunden??
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