260 Ergebnisse für „kindesunterhalt anrechnung“

Leserforumvon ip611313-77 | Familienrecht | 7 Antworten | 03.03.2024 00:26
Nun werden wir (erneut) zum Notar gehen um den Kindesunterhalt und das Sorgerecht usw. regeln. ... Zudem steht drin, dass das Kindergeld NICHT auf den Kindesunterhalt angerechnet wird. Demnach wird der Kindesunterhalt ja jetzt berechnet.
Leserforumvon maggy | Familienrecht | 3 Antworten | 28.02.2003 10:28
Hallo, ich weiß ja, daß beim Kindesunterhalt die Düsseldorfer Tabelle maßgebend ist, aber wie sieht es mit der Anrechnung des Kindergeldes aus??? ... Wieviel Kindesunterhalt müßte er dann zahlen???
Leserforumvon wissen2010 | Familienrecht | 10 Antworten | 09.10.2010 16:23
Hallo, Ich hab mal eine Frage, hab eine Scheidungsvereinbarung, da steht drin "Der Antragsteller zahlt zu Händen der der Antragsgegnerin(das bin ich) für die gemeinsamen Kinder (sind 2) monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 160% der jeweiligen Regelbetragsverordnung in der jeweiligen Altersstufe unter Anrechnung des anteiligen staatlichen Kindergeldes gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB" Meine Kinder sind 10 und 13 Jahre alt... ich beziehe das Kindergeld in derzeitiger Höhe von 368 Euro und mein Exmann befindet sich nach letzter Auskunft in Stufe 5 und überweist mir monatlich 790 Euro... ist das jetzt ein dynamischer Titel?... Kind 420 € zahlen, also 765 € zusammen (Das Kindergeld wird jeweils hälftig vom Kindesunterhalt abgezogen). ... Einkommensgruppe (monatliches Nettoeinkommen zwischen 2.100 und 2.300 Euro) müssen 135 % des Regelbetrages an Kindesunterhalt gezahlt werden. § 1612 b Abs. 5 BGB besagt nun, dass eine vollständige Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (77 Euro) erst ab der 6.
Leserforumvon Maja-Ratlos | Familienrecht | 4 Antworten | 08.02.2005 10:48
Der Kindesunterhalt wird bei insgesamt 543,-- € liegen. mfg Ombre Am 8.2.2005 von teufelin Kind ( 8 Jahre ) = 249 EU ( 60 EU KiGe. Anrechnung ) Kind ( 13 Jahre ) = 307 EU ( 57 EU KiGe Anrechnung ) Insgesamt also 556 EU, welche zu zahlen wären.
Leserforumvon guest-12323.02.2011 11:37:35 | Familienrecht | 5 Antworten | 10.06.2010 07:17
Ausserdem Arbeitskleidung 20 Euro und Auto autoreparaturen, also er möchte alles mögliche zahlen nur so wenig wie möglich Kindesunterhalt :/ Meine Anwältin ist leider erst Freitag wieder da,aber das kann doch nicht stimmen.
Leserforumvon Merrill | Familienrecht | 2 Antworten | 01.05.2020 10:38
Anrechnung Wohnvorteil bei Unterhaltsberechnung ... ... Kindesunterhalt. ... Ich frage mich, ob das „rechtens" ist, weil ich meine, irgendwo einmal gelesen zu haben, dass die Anrechnung eines Wohnvorteil komplett wegfällt, wenn auch nur ein Teil der Immobilie noch vom ausgezogenen Partner genutzt wird.
Leserforumvon kurzk | Familienrecht | 10 Antworten | 28.08.2004 21:20
Sie hat also ca. 800 € als Einkommen und ich mit Anrechnung des Wohnungswertes im eigenen Haus ca. 1800 €. ... Sie hat also ca. 800 € als Einkommen und ich mit Anrechnung des Wohnungswertes im eigenen Haus ca. 1800 €.
Leserforumvon ernst-r. | Familienrecht | 12 Antworten | 26.01.2006 12:17
Hallo kurze Frage: Wie hoch ist der gesetzliche Mindestsatz für Kindesunterhalt??? ... Ggf. kann sogar eine indirekte Anrechnung des Einkommens der neuen Ehefrau in Frage kommen. ... Bei der Insolvenz wurde ich auch föllig aussen vor gelassen - so wohl auch beim Kindesunterhalt... ----------------- "ernst-r."
Leserforumvon Sabrina25 | Familienrecht | 0 Antworten | 05.02.2008 12:40
Hallo, habe mal eine Frage: wenn mein Freund und ich zusammen wohnen ein gemeinsames Kind haben, und er noch ein Kind aus erster Ehe. Die Exfrau pfändet sein Gehalt bis zum Selbsterhalt, wird dann der "'eigentliche Unterhalt'"" gegenüber unserem gemeinsamen Kind nicht berücksichtigt, weil ich keinen Titel habe? Muss ich mir jetzt bescheuerter Weise einen Titel gegen meinen Verlobten besorgen, damit unsere Tochter mitgerechnet wird???
Leserforumvon nelenele | Familienrecht | 3 Antworten | 02.08.2005 15:47
Die Grenze der Anrechnung für BAföG liegt wohl bei ca 320 EUR. ... Gibt es auch eine solche Grenze bei Kindesunterhalt? ... Nele Am 2.8.2005 von azrael Beim Kindesunterhalt gibt es keine Grenze, da jeder Cent, der nebenbei verdient wird, auf den Kindesunterhalt angerechnet (= abgezogen) wird.
Leserforumvon catwoman23 | Familienrecht | 14 Antworten | 08.05.2007 10:38
-- Editiert von kuschelbaerr am 08.05.2007 12:24:33 Am 9.5.2007 von catwoman23 noch eine letzte Frage, wenn der Vater der volljährigen Tochter wieder heiraten würde, würde das was am Kindesunterhalt ändern?
Leserforumvon Meyerbier | Familienrecht | 13 Antworten | 03.01.2023 04:50
Guten Tag, soweit mir bekannt wird im Wechselmodell das Einkommen beider Elternteile zur Ermittlung des Kindesunterhalt zusammengerechnet und daraus der Kindesunterhalt ermittelt, soweit im Groben. ... [/quote]Für die Anrechnung des Kindergeldes im paritätischen Wechselmodell gibt es zig verschiedene Modelle, über die sich in der Fachliteratur auseinandergesetzt wird. Eine volle Anrechnung halte ich persönlich für ausgeschlossen.
Leserforumvon Harzfee | Familienrecht | 1 Antwort | 28.10.2003 12:50
Bafögleistungen wurden ihm zuerkannt unter Anrechnung einer relativ geringen Kindesunterhaltsleistung seitens des Vaters. ... Das Einkommen meines Ex erhöht sich aber alljährlich, so dass somit doch wohl auch der Kindesunterhalt ggf. ... Inwieweit wäre nun der bisher ausgeurteilte Kindesunterhalt noch gültig, sofern mein Sohn keine Abänderung anstreben möchte?
Leserforumvon Dunkelklang | Familienrecht | 8 Antworten | 13.11.2017 20:39
Sie bezieht kein ALG2 aufstockend oder ähnliches Kindesunterhalt zahlt sie direkt an unseren gemeinsamen Sohn. ... Wenn zu der fehlenden Hochzeit auch noch kein Kind vorhanden ist, besteht auch kein Grund zur (fiktiven) Anrechnung von irgendwas. ... Berry Am 14.11.2017 von Gaestin Zitat (von Dunkelklang):Kindesunterhalt zahlt sie direkt an unseren gemeinsamen Sohn.
Leserforumvon alex237 | Familienrecht | 7 Antworten | 27.07.2020 14:00
Hallo liebe Leute Ich möchte eine Situation im Zusammenhang mit der Zahlung von Kindesunterhalt erläutern. ... Wenn du leistungsfähig, aber nicht zahlungsfähig bist, z.B. bei der Anrechnung fiktiver Einkommen, so wird sich der Unterhaltsgläubiger sicherlich auf eine Stundung einlassen.
Leserforumvon kongobiene | Familienrecht | 1 Antwort | 26.01.2008 19:07
Eine Anrechnung des Kindergels findet nicht statt, dieses verbleibe bei der Kindesmutter. ... Einkommensgruppe der DT geleistet werden, und zwar ohne Anrechnung eines Kindergeldanteils."
Leserforumvon Andreas1965 | Familienrecht | 1 Antwort | 05.06.2005 19:47
Eine Anrechnung der vom Ehemann für die Ex-Frau gezahlten Darlehensrate sowie des bislang mit dem E-Unterhalt verrechneten Wohnvorteils auf den Kindesunterhalt sei nicht möglich.
Leserforumvon DieAndi | Familienrecht | 11 Antworten | 06.07.2007 21:16
Wenn dein e.v. zukünftiger Mann erwerbsmäßig ausfällt, z.b. wegen Arbeitslosigkeit, Unfall/Krankheit/Schwerbhinderung und daher sein Einkommen nicht mehr für den Kindesunterhalt ausreicht, wird man durchaus auf dein Einkommen anteilig zurückgreifen.
Leserforumvon lorelei007 | Familienrecht | 12 Antworten | 03.03.2005 16:40
Kindesunterhalt zahlen. ... Aber der Mann vom Jugendamt sagte mir, dass es diesbezüglich (Anrechnung Gehalt Ehemann) ein Urteil vom BGH gäbe?! ... Die Anrechnung des Einkommens deines Ehemannes ist folgendermaßen (THEORETISCH)so zu verstehen: 1.
Leserforumvon Mav | Familienrecht | 4 Antworten | 10.01.2003 13:41
Meine frage ist nun - kann man mir überhaupt was abziehen - und wenn ja - bekommt das dann auch meine Frau für meinen Sohn....oder behält das Sozialamt das Geld und überweist weiter den Kindesunterhalt abzüglich des halben Kindergeldes ????? Im Klartext - ich sollte (bei Arbeit) 184 € zahlen......das JA zahlt aber nur 111 € (wegen anrechnung des halben kindergeldes)...was passiert mit meinen 3,14 € täglich (ca. 90-100 € mtl)....wo gehen die hin ???
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