387 Ergebnisse für „kindergarten kosten“

Leserforumvon Joe_m900 | Familienrecht | 3 Antworten | 13.10.2009 14:16
Hallo Forum, Ich habe kürzlich von einem neuen Gesetz gehört, dass ein Unterhalts- Verpflichteter neben den vereinbarten Unterhaltszahlungen die Kosten der Kinderbetreuung (Kindergarten / Hort etc.) hälftig übernehmn muss. ... Also nicht den Kindergartenplatz am Vormittag, sonden Kosten welche durch eine darüber hinausgehende Betreuung entstehen. Diese Kosten können, je nach leistungsfähigkeit, auf beide Elternteile umgelegt werden.
Leserforumvon Moskito01 | Familienrecht | 4 Antworten | 14.02.2006 17:01
Die Kosten für Kindergarten, Tanzschule, Musikkurs trage ich. ... Die Kindesmutter kann man über den (geschuldeten) Unterhalt hinaus nicht an solchen Kosten beteiligen. ... Am 14.2.2006 von KuschelbaerR Kindergarten, Tanzschule, Musikkurs - ganz klar Sachen, die nicht unter den Sonderbedarf fallen, sondern mit dem Unterhalt abgedeckt sind.
Leserforumvon guest-12306.02.2012 12:06:36 | Familienrecht | 6 Antworten | 21.08.2011 11:04
Jetzt wo er ab September im Kindergarten kommt will sie dafür auch noch Geld von mir dabei geht sie 25 stunden die Woche Arbeiten ,bekommt das Komplette Kindergeld und Unterhalt von mir. ... Ob der Mehrbedarf für den Kindergarten von Dir zu zahlen, ist, das ist die Frage, zumindest hälftig aber ja. ... Halbtags ist der Kindergarten im Unterhalt enthalten, die Kosten für den Nachmittag werden i.d.R. durch 2 geteilt.
Leserforumvon Papa 73 | Familienrecht | 5 Antworten | 23.01.2008 18:13
Hallo alle zusammen Ich habe da eine Frage zum Mehrbedarf Meine Ex hat keinen Titel ich zahle Trotsdem jetzt möchte sie das ich mich an den Kindergarten Kosten beteilige (Mehbedarf) 1 sie ist "Arbeitssuchend" also zuhause und fährt den ganzen Tag mit ihren neuen Spazieren.Davon abgesehen ist ein aufenthalt im kindergarten für mein Zwerg nicht nachteilig.Meine Frage in welcher höhe muss ich mich beteligen wenn überhaubt? ... Nein ,KiGa ist im Unterhalt enthalten 2.Wer die Entfernung schafft muss die Kosten tragen .
Leserforumvon easy1 | Familienrecht | 8 Antworten | 04.08.2004 11:50
Meine Frau verlangt nun noch, dass ich auch Kindergarten, Flötenunterricht und Mittagsbetreuung bezahle. ... Tom Am 4.8.2004 von Anny Hallo Tom, warum übernimmst du alles an Kosten? ... Davon wäre abhängig, ob Du, Tom, Dich an Kosten für Kindergarten + Mittagsbetreuung beteiligen müsstest.
Leserforumvon Mariesche | Familienrecht | 36 Antworten | 14.07.2010 18:30
Wer würde die Kosten tragen? ... Und da hat bei den Kosten das Parlament auch noch ein Wörtchen mitzureden. ... Sehr richtig erkannt. quote:bei den Kosten das Parlament auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Anmeldung zum Kindergarten 2,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Merline | Familienrecht | 14 Antworten | 22.01.2006 23:36
Ich meldete meine Tochter vorsorglich bei den Terminen nun an, für ab August, im Kindergarten. ... Zudem würde er sich keinesfalls an Kosten beteiligen(hatte ich auch nichts von gesagt, weil ich selber noch nicht weiß, wie das mit dem Beitrag läuft)nur damit Mutter arbeiten könne. ... Vielicht,kannst du die Kleine ja mal einen Tag im Kindergarten lassen(für 2Std.oder so) dann kannst du schon mal gucken,wie schwer es mit der Eingewohnung wird.Manche Kindergärten bieten sowas an.
Leserforumvon fb502995-58 | Familienrecht | 25 Antworten | 07.11.2018 10:41
Laien - einen Anwalt kannst du beauftragen (Kosten). ... A. verlies uns nach dem Kindergarten. ... Dieser ist übrigens heute Erzieher in einem Kindergarten.
Leserforumvon CarlNDS | Familienrecht | 3 Antworten | 23.07.2013 08:45
Betreuungskosten Kind im Kindergartenalter war am gemeinsamen Wohnort im Kindergarten. Unterhaltspflichtiger hat sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht "genommen" und nimmt das Kind zum 01.02.12 aus dem Kindergarten. ... Frage: Können die Kosten geltend gemacht werden?
Leserforumvon guest-12315.10.2019 20:11:19 | Familienrecht | 12 Antworten | 25.07.2012 13:14
Da dieses Jahr der Kindergarten zu ende geht und die Einschulung vor der Türe wollte ich ich vorab wissen ob es sich Lohnt zu klagen? ... Kosten für die Ganztagsschule sind Betreuungskosten. ... LG nero ----------------- "" -- Editiert nero070 am 25.07.2012 21:35 -- Editiert nero070 am 25.07.2012 21:36 Am 25.7.2012 von wirdwerden Mir schwirrt da so eine Entscheidung durch den Kopf, da ging es allerdings um die Kosten für den Kindergarten.
Leserforumvon go507611-61 | Familienrecht | 5 Antworten | 24.01.2019 12:24
Vor einigen Tagen, habe ich eine Nachricht von meiner Ex-Partnerin bekommen, dass ich zusätzlich zum Kindes- und Betreuungsunterhalt, auch die Hälfte der KiTa-Kosten übernehmen müsse. ... Der halbtägige Besuch des Kindergartens ist heutzutage die Regel, so dass es sich bei dem hierfür zu zahlenden Beitrag um Kosten handelt, die üblicherweise ab Vollendung des 3. ... Diese Kosten wurden durch die Sätze der damaligen Düsseldorfer Tabelle gedeckt, bei denen es sich um Pauschalen handelt, mit denen die durchschnittlichen, über einen längeren Zeitraum anfallenden Lebenshaltungskosten eines Kindes der betreffenden Altersstufe bestritten werden können. https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/kindergarten-kinderkrippe.html#Kindergarten Am 30.1.2019 von go507611-61 Ich würde gerne nochmal nachhaken: Letzte Woche hat der Rechtsanwalt meiner Ex-Freundin den Betreuungsunterhalt berechnet.
Leserforumvon ninja1707 | Familienrecht | 13 Antworten | 03.02.2015 11:50
Mein Sohn (4) geht den ganzen Tag zur Tagesmutter und in den Kindergarten. ... Jedoch muss ich die restlichen Kosten von 130€ selber tragen. ... Ist das für die Betreuung über die Kindergarten-Zeiten hinaus?
Leserforumvon Houzeuser | Familienrecht | 1 Antwort | 18.01.2018 14:36
Kann man diese Kosten vonj meinem Netto Gehalt abziehen?!
Leserforumvon Papa 73 | Familienrecht | 16 Antworten | 23.01.2008 15:34
.- enthalten wäre .Sie möchte von mir das ich mich jetzt an dem neuen Kindersitz und Kindergarten Ausstattung beteilige mit dem verweis das das Plötzlich und unvorhersehbare Kosten wären .Es besteht keine grundsätzliche Abneigung mich zu beteiligen aber alles sollte sein Grenzen haben. ... Deine Ex hätte sich auf die Kosten einstellen können (kein Kindersitz geht von heute auf morgen kaputt noch wächst das Kind vom einen auf den anderen Tag heraus und auch ein Kindergartenbesuch wird im voraus geplant) und damit sind kein sie Sonderbedarf sondern aus dem laufenden Unterhalt zu tragen.
Leserforumvon Tnesper | Familienrecht | 7 Antworten | 17.12.2019 17:49
Sie geht seit 2017 in einen privaten Kindergarten. Ich habe einen Minijob gemacht und habe Zuschuss vom Jugendamt bekommen bei den Kosten. ... Wenn tatsächlich keine Plätze vorhanden sind - und da geht es nicht einfach um dein Empfinden zu dem Thema - dann wären auch die Kosten zu übernehmen.
Leserforumvon 1968alex | Familienrecht | 22 Antworten | 03.04.2008 10:45
Insoweit gebe ich @1968alex recht, dass Muttchen nicht auf dem Sofa sitzen bleiben kann, um das Kind in den Kindergarten abzuschieben und die zusätzlichen Kosten auf den KU-Pflichtigen abzuwälzen. ... Die Kosten, für die halbtägige Fremdbetreuung sind im KU bereits enthalten. ... - an den Kosten beteiligt werden.
Leserforumvon ArminGross | Familienrecht | 3 Antworten | 10.05.2010 21:52
Ist das jetzt gesetzlich geregelt, dass ich mich an diese Kosten beteiligen muss? ... Gruss Armin ----------------- "" Am 11.5.2010 von Drom.edar Zu den Kosten der Kinderbetreuung hat sich der BGH bereits geäußert, regelmäßig stellen Kosten für die Ganzbetreuung eines Kindes im Kindergarten Mehrbedarf dar und ist von den Eltern hälftig, bei ungleichen Einkommensverhältnissen anteilig ihrer Leistungsfähigkeit zu zahlen. ... Geht also noch nicht im Kindergarten.
Leserforumvon schachspieler 111 | Familienrecht | 3 Antworten | 30.10.2011 18:41
Kindergarten und/oder private KV zu bilden, von denen die verlangten Kosten gedeckt werden müssen? ... Ist man verpflichtet zusätzlich zum Unterhalt nochmals Kindergarten und Krankenkasse zu bezahlen? ... Heist dies, dass in diesem Falle definitiv keine Kosten für Kindergarten übernommen werden müssen?
Leserforumvon Chris13585 | Familienrecht | 3 Antworten | 16.09.2009 17:59
Ich frage mich ob dieser hohen Mehrbedarf in diesem Fall gerechtfertig ist, da wenn sie halbtags arbeiten würde ein Kindergarten zu finden wäre der insgesamt nur 80 € kosten würde. ... Ich bin nun auch angeschrieben worden und musste lesen das die Kosten anteilig auf das Einkommen angerechnet werden. ... M.W.n. können nur die Kosten, welche über die Halbtagsbetreuung hinausgehen, als Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Leserforumvon EinRatsuchender | Familienrecht | 1 Antwort | 03.01.2010 21:05
Laut neuem Grundlagen Urteil des BGH (BGH XII ZR 65/07) zu den Kosten eines Kindergartenbesuchs stellen diese Kosten einen Mehrbedarf des Kindes dar, die zusätzlich zu den Kosten für den Kindesunterhalt lt. ... Die Kindergartenkosten sind entsprechend der Einkommen von sowohl Mutter als auch Vater aufzuteilen, abzüglich der Kosten für die Verpflegung im Kindergarten. ... Dadurch liegen die Kosten für den Kindergarten anstatt bei 95 Euro bei 130 Euro, sind also 35 Euro pro Monat höher, als wenn das reine Brutto- oder Nettoeinkommen von 1600 bzw. 1100 Euro für die Berechnung herangezogen würde.
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