54 Ergebnisse für „ehegattenunterhalt zahl“

Leserforumvon petra1060 | Familienrecht | 23 Antworten | 11.10.2004 14:14
Mein Ex hatte vor 2 jahren einfach keinen Ehegattenunterhalt gezahlt da er Arbeitslos ist meine Tochter lebt bei ihm. ... Am 11.10.2004 von petra1060 neue klage wird wohl laufen siehe Ehegattenunterhalt eintrag von mir habe morgen desweggen schon einen Anwaltstermin Am 11.10.2004 von guest123-12 OK, aber hinsichtlich des alten Rückstandes ist eine Klage eben nicht erforderlich. ... Am 11.10.2004 von guest123-1983 Das der Verweis *Ehegattenunterhalt* auf einen alten Thread hinweisen soll, muß einem aber dazu geschrieben werden. 100% schwerbehinder.
Leserforumvon Christian34 | Familienrecht | 8 Antworten | 28.11.2003 21:15
Am 28.11.2003 von teufelin Seh ich das richtig : Es geht hier um Ehegattenunterhalt !!?? ... Im allgemeinen ist dann der ehegattenunterhalt hinfällig.
Leserforumvon hns | Familienrecht | 10 Antworten | 22.03.2006 08:31
Am 22.3.2006 von guest123-977 --- editiert vom Admin Am 22.3.2006 von hns Soll das heissen, am besten ich verticke das Haus, zahl Zinsausfallentschädigung sowie Restkreditkosten an die Bank und verklage Ex dann auf Schuldausgleich. ... Wenn der Ehemann längere Zeit keinen Ehegattenunterhalt bezahlt hat, ist evtl. die so genannte "Unterhaltskette" gerissen.
Leserforumvon Sternenfunkeln | Familienrecht | 19 Antworten | 12.03.2004 04:46
Jetzt sagte sie mir gestern das sie überlege das sie von meinem Mann (seit dem 8.8.2003 verheiratet sie sind geschieden seit dem 31.Oktober2002) Ehegattenunterhalt fordern will. ... Zahl aber nebenbei auch noch weiter die schulden ab. ... Nein der Ehegattenunterhalt wird nicht Gepfändet!
Leserforumvon Alleinerziehende26 | Familienrecht | 98 Antworten | 02.10.2007 22:48
Es geht hier ja nur um Ehegattenunterhalt ,nicht um Kindesunterhalt !
Leserforumvon meiermann2000 | Familienrecht | 3 Antworten | 12.06.2009 08:40
Hallo, habe mal eine allgemeine Frage: Wie bedeutend ist der Faktor "lange Ehe" im Bezug auf Ehegattenunterhalt? ... Meiermann2000 Am 12.6.2009 von It´s me Kommt wohl drauf an.....mein Mann war nur ein Jahr verheiratet...zahlt aber seit 11Jahren Unterhalt,das zähl zur Ehe dazu und gilt auch nicht mehr als "kurzzeit Ehe"... ... Und User: Leider hast Du keinen Namen angegeben, also dass Dein Mann seit 11 Jahren zahlt hat was mit seinem Verdienst zu tun, und was er zahlt, Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt.
Leserforumvon Biker77 | Familienrecht | 7 Antworten | 31.07.2008 14:25
Es Soll bis Ende 2009 Ehegattenunterhalt von Mann geleistet werden. ... Frage: Kann der Mann nun den Betrag (Ehegattenunterhalt) leicht kürzen, bis Ex-Frau endlich einen Einkommensnachweis liefert? ... Am 31.7.2008 von guest123-1953 --- editiert vom Admin Am 31.7.2008 von Biker77 @Reike Sorry für die späte Antwort, Nein, im Dokument ist nur die Rede vom Nettogehalt (keine Zahl) oder ähnliches.
Leserforumvon natascha1975 | Familienrecht | 11 Antworten | 26.02.2016 12:55
Der Betrag scheint keine absolute Zahl zu sein, der da festgelegt wurde. ... Wir haben also Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt (?). ... Er zahlt Ehegattenunterhalt.
Leserforumvon lastbutleast | Familienrecht | 9 Antworten | 22.09.2008 22:07
./ Dann kam die prompte Antwort: Sehr geehrter Herr, die genannte Zahl von EUR 2.616,00 setzt sich zusammen aus den Folgenden Positionen: Kindesunterhalt: EUR 439,00 Ehegattenunterhalt: EUR 1.413,00 Krankenkassenbeitrag: EUR 331,00 Altersvorsorgeunterhalt: EUR 433,00 Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von EUR 4.500,00 verbleibt ein Einkommen von EUR 1.884,00, so dass auch der Selbstbehalt gewahrt bleibt. ... Meine Daten: Unterhaltszahlungen Ehegattenunterhalt € 790,00 Kindesunterhalt € 250,00 Altersvorsorgeunterhalt € 200,00 Krankenversicherung € 154,94 Grundlage für diese Berechnung war ein durchschnittliches Nettoeinkommen von € 2.537,31. ... http://www.frag-einen-anwalt.de/Neuberechnung-Ehegattenunterhalt---neues-Unterhaltsrecht__f46110.html *TZ-Tätigkeit überobligatorisch*?
Leserforumvon Claudie | Familienrecht | 5 Antworten | 15.02.2005 12:08
Nun brauche ich für den Kindergarten ein Schreiben, in welcher Höhe ich Ehegattenunterhalt bekomme. ... Und da wir ja den Ehegattenunterhalt gekürzt hatten, wusste ich nicht, ob der gekürzte Betrag zählt oder der fiktive... mmh. Ich lass jetzt einfach nochmal ausrechnen, was ich definitiv nun ab Wohnsitztrennung bekommen würde, diese Zahl werde ich in Zukunft einfordern und die geht dann auch an die Kita...
Leserforumvon Papa939804 | Familienrecht | 6 Antworten | 31.01.2004 22:43
Das neue Gesetz bezieht sich lediglich auf Ehegattenunterhalt. ... Gruß Anna ----------------- ""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) " aldi_nord@gmx.de " Am 7.11.2007 von Thomaso Hallo, ich zahle im moment für 3 kinder unterhalt, 2 sind 9 jahre und eins 14 jahre , 571 euro und bin geschieden (Lohnsteuer 1),verdiene 1400 netto.
Leserforumvon Norm | Familienrecht | 3 Antworten | 12.02.2004 21:41
Ich zahl gern für mein sohn (11) und hab auch kein problem das er noch bei ihr wohnt. aber ich frag einfach mal wieso muss ich weiter zahlen oder gibst ein bistimmte zeit das ich wegen ihere verhältnis abwarten muss? ... Ich denke, hier geht es dir rein um den Ehegattenunterhalt oder?
Leserforumvon apfelsaftschorle | Familienrecht | 6 Antworten | 05.07.2004 12:59
" Wenn zumeist der Mann aufgrund SEINER Ausbildung/Studium/Arbeit/Erbe/Familie sich es leisten kann....was hat das bitte mit dem Ehegattenunterhalt zu tun. ... Ich zahl den für mein Einkommen errechneten Höchstsatz.
Leserforumvon guest123-22 | Familienrecht | 17 Antworten | 22.09.2004 09:05
Es gelte, die „erschreckende Zahl“ von mehr als einer Million sozialhilfebedürftiger Kinder - gut ein Drittel der Sozialhilfeempfänger - zu reduzieren. ... Die Zahl der Nichtzahler ist nicht herunter gegangen. ... Der Ehegattenunterhalt sollte nach meiner Meinung ganz weg fallen am besten heute noch.
Leserforumvon Han Solo | Familienrecht | 5 Antworten | 05.07.2015 19:09
Meine Fragen: 1.Steht mir Ehegattenunterhalt von meinem Mann zu, wenn ja ab wann und wie lange? ... Ich erwarte hier keine konkrete Zahl sondern einfach nur eine grobe Einschätzung eines Experten bezogen auf der von mir geschilderten Situation. ... Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann würde mir ein Ehegattenunterhalt erst dann zustehen, wenn das Scheidungsurteil vom Richter wirksam wird.
Leserforumvon U.L. | Familienrecht | 10 Antworten | 16.09.2003 13:41
Von Ehegattenunterhalt, für den Du Deine Berechnung hier aufstellst, ist überhaupt keine Rede, also ist Deine Berechnung schlicht falsch. ... Im übrigen gilt für Ehegattenunterhalt ein anderer SB. ... Wollte man dies miteinander verrechnen, hätte der Mann gegenüber der Frau immer noch einen Zahl-Anspruch, da das Kind mit 7 Jahren in die 2.
Leserforumvon MarkKo | Familienrecht | 9 Antworten | 18.01.2004 11:13
Du hattest geschrieben, daß der Anwalt 600,00 EUR Ehegattenunterhalt forderte und das Sozialamt 300,00 EUR Kindesunterhalt. Die Forderung von Ehegattenunterhalt z.B. geschieht in der Regel lange vor einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. ... Dann muss er es jetzt leider erst einmal ausbaden, zahlen und schnellstens eine Abänderungsklage einlegen. ----------------- ""Die Zahl meiner Postings
Leserforumvon Larissa30 | Familienrecht | 18 Antworten | 16.01.2004 10:16
Außerdem findest du unter "Unterhalt" Ehegattenunterhalt" viele Infos Am 16.1.2004 von Larissa30 Hallo, Danke schon mal für die ausführlichen Antworten. ... Verzicht auf Ehegattenunterhalt u.U. sittenwidrig, wenn a) ein gemeinsames Kind zu betreuen ist, b) wenn man im Vertrag den Zusatz " auch in Not " nicht vereinbart hat... dann könnte nämlich u.U. das Sozialamt an den Expartner herantreten und die Gelder , welche evtl. gezahlt wurden, zurückverlangen. ... Anna ----------------- ""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) " aldi_nord@gmx.de " Am 16.1.2004 von Michael271 und ich bin trotzdem der Meinung, daß der Verzicht auf Versorgungsausgleich grundsätzlich ne faire Sache ist - ob es der Scheidungsrichter dann anerkennt, ist ne ganz andere Sache und hängt mit Sicherheit von den Gesamtumständen ab.
Leserforumvon 1968alex | Familienrecht | 42 Antworten | 15.03.2007 09:47
Ach ja, ist ja ein Unterschied, ihr seid nicht verheiratet und bei dir darf er noch nicht, also wars ja kein richtiges fremdgehen quote:Vielleicht würde dadurch die Zahl der Ehescheidungen sinken....und vielleicht auch die Zahl der weiblichen Sozialhilfeempfänger..... ... Am 15.3.2007 von Inka99 Abwarten, das neue Gesetz ist noch nicht radifiziert. ----------------- " " Am 15.3.2007 von träne stimmt...vermutlich werden sie noch ganz schön drin rum radieren Am 15.3.2007 von guest123-975 --- editiert vom Admin Am 16.3.2007 von Vaughn Das hab ich heute morgen in der Zeitschrift auf der Seite mit den neuen Unterhaltsregeln entdeckt: Fremdgehen wird bestraft: Wer aus seiner Ehe ausbricht und eine intime Beziehung zu einem/einer anderen aufnimmt, verliert seinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
Leserforumvon Poldygroenewold | Familienrecht | 12 Antworten | 25.05.2008 16:11
. ----------------- "Für Uneingeweihte: Die Zahl von Campers Postings zeugt von Fleiß - und nicht von Expertentum..." ... Damit wird sich das Einkommen verringern, das für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung steht.
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