Ich bin 21 jahre alt, sie ist 17 und wird Ende September 18. ... Ihre Mutter ist gegen den Auszug von ihr. ... Es gibt nur die Möglichkeit für einen Auszug wenn die Mutter einverstanden ist...
Die Mehrkosten für den Auszug aber nicht. ... Mit 18 kann das Kind sich selbst um Unterhalt kümmern, hier also von beiden Eltern Unterhalt fordern. ... Mit 18 darf ein Schüler, auch als Abiturient, auch schon selbst zum eigenen Unterhalt beitragen.
Sind sie mit deinem Auszug einverstanden, liegt dein Bedarf bei 640€. ... Allerdings endet mit deinem Auszug auch deine Privilegierung und du landest in der Rangfolge ganz hinten, so dass für dich vielleicht nix mehr verbleiben könnte... ... Ich bekam desweiteren eine sms mit dem inhalt :Du wirst mit 18 ein versager sein und das auch dein leben lang bleiben" ist das normal?????
Mein Sohn wird in 2Monaten 18 und benimmt sich zu Hause unmöglich. ... Nun habe ich mich entschlossen, ihn mit 18 rauszuwerfen. ... Nun meine Frage: Darf ich ihn mit 18 rauswerfen?
Auszug mit 18 - Unterhalt, Kindergeld etc.
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Da ich sowieso andauernd Streit mit ihm habe, ist es klar, dass ich da mit 18 Jahren nicht mehr unbedingt einziehen will. ... Dein Vater muss aber mit deinem Auszug einverstanden sein, er kann dir seinen Anteil auch natural anbieten. ... Ab Auszug würde sich so einiges ändern: Der Selbstbehalt deiner Eltern liegt bei 1100€ und andere Unterhaltsberechtigte würden dir vorrangig zu bedienen sein.
Ich würde dir empfehlen diese Finanzierung mit deinen Eltern VOR dem Auszug (freundlich) zu besprechen und möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden. ... Ab 18 sind beide Elternteile, je nach Leistungsfähigkeit gequotelt 'dran', etwas draufzulegen, nach Abzug von 184,EUR Kindergeld, 200,-EUR Nebenjob ( fraglich ) und teilweiser Anrechnung von BaföG ( 90,-EUR Kosten werden pauschal anerkannt ). ... Was wohl nicht ganz klar geworden ist: Die 200 Euro meines Vaters gehen bei einem Auszug an mich und nicht an meine Mutter!
Mit 18 ist man schließlich volljährig und muss niemanden um Erlaubnis fragen. ... "" Am 29.10.2008 von mimi666 Mit 18 bist Du volljährig und kannst vom Gesetz her machen was Du für Richtig hälst. ... Am 29.10.2008 von Loddar Hallo, du bist VOLLJÄHRIG, da hören das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf. http://www.jiz-muenchen.de/midcom-serveattachmentguid-2d245a0618bcdf302fa481d1fdc34da1/endlich%2018.pdf Bafög wird nach dem Einkommen deiner Eltern berechnet, aber... du musst zwingende Gründe für einen Auszug haben.
Ich bin 18 Jahre alt und beginne ab dem 1.07 eine Ausbildung, bei welcher mir ca. 375€ Netto bleiben.
Meine Situation: Ich bin noch 17, kurz vor 18, und meine Tante die für mich Erziehungsberechtigte ist kann mich nicht länger halten.
mein Sohn (18) zieht bei seiner Mutter (Ex-Frau) aus und möchte soviel als möglich Unterhalt erreichen.
Bei schwerwiegenden Problemen könnte ein Auszug gerechtfertigt sein, ohne den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zu verlieren. ... Unterhalt zahlen bei Auszug ab 18?
Was macht der 18-Jährige? ... Ab Auszug fällt die Privilegierung weg und das 15-jährige Kind wird vorrangig bedient. 2300 - 5% = 2185€ = 447€ Bedarf, Kind 18 389€ Bedarf, Kind 15 447€ - 154 KG = 293€ Zahlbetrag. ... Wieso kann er denn das ganze Kg abziehen ab 18?
Hallo, ich bin gerade 18 Jahre alt geworden und gehe in die 12.Klasse auf einer Gesamtschule. ... Am 12.5.2009 von Haselstrauch Hallo sarah91, ich fürchte, so einfach, wie du dir das wünschen wirst, ist so ein Auszug kaum zu verwirklichen. ... Allerdings nur dann vollumfänglich, wenn sie mit deinem Auszug einverstanden sind.
Guten Abend, mein Sohn ist 18 und wohnt momentan noch bei seinem Vater. ... Kann sein Vater ihm den Auszug verbieten bzw. kann er Unterhaltszahlungen verweigern, weil er ja bei ihm im Haus wohnen könnte? ... "" Am 31.5.2009 von cruncc1 Den Auszug kann er aber nicht verbieten, da der Sohn volljährig ist.
Hallo, Ich werde im Februar 18 Jahre alt, und möchte sobald wie möglich Ausziehen. ... Nach dem Auszug meiner Mutter bin ich die einzige weibliche Person in unserem Haushalt und habe es deswegen sehr schwer, da mein Vater mir alles verbietet, Anforderungen stellt und mich für alles Verantwortlich macht. ... Deswegen wäre dieser Auszug sehr notwendig.
hallo zusammen .........ich habe damal eine frage .wenn eine 18 jährige mit ihrem freund zusammen zieht wie berechnet sich der unterhalt ??... Unterhaltspflichtig sind nach Auszug des Kindes beide Elternteile.
Einen schönen guten Tag, meine Freundin und ich (beide 18) wollen am 1.6 zusammen ziehen. ... Sorry ist was verwirrend, ich bin der Sohn, 18 Jahre alt. ... Ab Auszug endet nämlich die Privilegierung deiner Freundin und sie wird nachrangig ihren minderjährigen Geschwistern gegenüber behandelt.
Meine Tochter, seit letztem Monat 18, geht noch bis Juni dieses Jahres zur Schule um ihren Hauptschulabschluß über das Arbeitsamt nachzumachen.
hallo ich bin 18 jahre alt (fast 19) fühle mich seit ca. 2 jahren absolut nicht mehr wohl zuhause und nehme auch nicht mehr am familienleben teil.... jetzt gab es heute mal wieder richtig streit mit meiner mutter und sie meinte ich soll mich doch wenn ich mich hier nich mehr wohl fühle nach etwas anderem umsehen ... jetzt ist es allerdings so dass ich absolut keine ahnung habe, ob mir das amt eine wohnung usw. bezahlen würde, weil ich ja wie gesagt erst 18 bin und dazu auch nur eine berufsschule besuche... habe zwa noch einen 400 euro job aba das reicht ja nich um ne wohnung zu finanzieren.. wer kann mir da weiterhelfen? ... Dein Kindergeld steht ab Auszug dir zu, ebenfalls ist BAB (oder Bafög?) ... Nein bei der Wahrheit muss sie schon bleiben,ich hab ihr lediglich einen fall geschildert in dem ein 18 Jähriger eine Wohnung zugesprochen bekommen hat.Also die sogenannte Ausnahme..bei Streitigkeiten bezweifle ich das allerdings... ich riet ihr lediglich einen Antrag zu stellen..ein versuch ist es ja wert.ich wollte damit aber nicht sagen das sie häusliche gewalt angeben soll..nein das wurde wohl Missverstanden Am 3.2.2009 von Agenor Hallo Hexe144, da Du keine Gruende nennst, warum Du Dich nicht 'wohl fuehlst', koennte ich mir normale, pubertaetsbedingte Schwierigkeiten vorstellen.
Mit 18 und Schulbesuch sollte das möglich sein. ... Dir eine sogenannte "Notwendigkeitsbescheinigung" ausstellen, in der steht, dass dein Auszug aus dem Elternhaus notwendig ist. ... Ab dem 18.