14 Ergebnisse für „rechnung anwaltsrechnung“

Suchen Sie einen Anwalt?
Nutzen Sie unsere Anwaltssuche mit Empfehlungsfunktion
Leserforumvon mm070181 | Generelle Themen | 6 Antworten | 26.02.2007 18:24
Hallo, ich habe eine Anwaltsrechnung von meinen Rechtsanwalt bekommen. ... Muß ich die Rechnung noch zahlen. ... Gruß mm070181 Am 27.2.2007 von Eidechse ...ich habe eine Anwaltsrechnung von meinen Rechtsanwalt bekommen.
Leserforumvon Vermieter | Generelle Themen | 0 Antworten | 14.01.2004 16:06
Ich habe folgenden Ärger mit meiner Anwaltsrechnung. ... Als der Streitwert feststand, kam die Rechnung für die Rechtsberatung bis zum Zeitpunkt des Rechnungstages ohne Verrechnung des Vorschusses.
Leserforumvon gecko | Generelle Themen | 1 Antwort | 21.12.2004 17:57
(der Gläubiger wollte monatlich zuviel, also gefährdete Geschäftsexistenz) Die Mahnsumme beträgt etwa 4000,--, somit ist es der Streitwert (nehm ich an) Der Anwalt wurde vorab gefragt, wie hoch in etwa seine Rechnung etwa ausfiele. ... Die Rechnung kam jetzt. der liebe Anwalt will aber plötzlich beinahe das dreifache!!
Leserforumvon fb319956-12 | Generelle Themen | 11 Antworten | 15.11.2011 13:48
ich hoffe, hier etwas hilfe zu bekommen. folgender sachverhalt: letztes jahr nov habe ich einen anwalt(kanzlei)aufgesucht. 3 themen waren zu besprechen. 1. arbeitsrecht, 2. schmerzensgeld nach körperverletzung 3. eine eigentumsfrage das unter 1. genannte wurde dann an eine kollegin der kanzlei weitergegeben, welche dann außergerichtlich tätig wurde(über beratungsgutschein) zu einer verhandlung kam es nicht, da beweise fehlten. 2. wurde an einen kollegen der kanzlei weitergegeben, welcher darauf spezialisiert ist, dieser verlangte 550 euro aussergerichtlich, und später nochmals 500 euro(diese habe ich noch nicht bezahlt), und das obwohl ich sagte, über beratungsgutschein sowie pkh. er wurde nun knapp 1 jahr lang nicht tätig, sodas ich den anwalt wechselte, und der neue sich nun unter anderem mit der 2. rechnung über 500 euro rumschlägt. und auch den schmerzensgeldanspruch nun endlich vorrantreibt nun 3. das thema wurde nur kurz angesprochen, und von ihm abgelehnt, da beweise fehlen. nun kommt heute die rechnung über 130 euro rein für eine besprechnung 1 stunde dauer. ich hatte bis vor 3 wochen auch noch einen 4. fall dort, welcher von der advo übernommen wurde-wird. aber aufgrund fehlender handlung der kanzlei ist dieser fall nun auch beim neuen anwalt gelandet. ich denke die jetzige rechnung ist nur der letzte "racheakt" der alten kanzlei. unterschrieben habe ich dort nix, über kosten wurde ich auch nicht aufgeklärt, und punkt 1 und 2 wurden ja schon bezahlt vom staat sowie 550 von mir. noch eine kurze erklärung zu punkt 2. und dem wechsel dort, nachdem über monate nix geschah, außer einem gespräch was unternommen wird, hat der anwalt 0 gemacht, weder ein außergerichtliches schreiben an die gegenseite noch sonstwas, nur grob ausgerechnet, was ich fordern könne(zw 2500 und 10000 euro). nachdem er nach dem gespräch wiederum über monate nix unternommen hat, habe ich gewechselt. seine begründung zum nixtun original wortlaut:" sie wollen das über pkh machen, da warte ich locker 1 jahr auf mein geld, deswegen liegt ihr fall nicht oben bei mir) mir geht es hier im grunde nur um punkt 3. und der schlussrechnung jetzt von 130 euro. ist dies einfach so gerechtfertigt? ... Evtl reicht ja ein weiterer Beratungschein ----------------- "" Am 18.11.2011 von fb319956-12 wenn du so willst, 3 bier bestellt, 2 bezahlt, eines in rechnung. ist ok. aber ein bier für den preis von 3hmm?
Leserforumvon sauerbrot | Generelle Themen | 4 Antworten | 13.02.2009 09:24
Darf B ihre Leistung dem Herrn N überhaupt in Rechnung stellen?
Leserforumvon rolara | Generelle Themen | 3 Antworten | 18.09.2005 11:35
Bis Februar 05 hab ich ihm immer wieder Geld gegeben, ein Anwaltsrechnung und Telefonrechnung bezahlt, das nicht schriftlich festgehalten wurde. ... Das einzige was ich als Nachweis habe, ist die Bestätigung des Ausgleichs der Rechnung von den Anwälten, die sie an mich geschickt haben. Und eine SMS von ihm, das es sich nach seiner Rechnung nur noch um 500 € handelt und eine SMS, dass ich mein Geld bekomme, aber ich müsste mich noch geldulden.
Leserforumvon Alfred Pfefferkorn | Generelle Themen | 3 Antworten | 18.05.2006 18:42
Einige Wochen nach diesem Brief schickt dieser Anwalt nun eine deftige Rechnung an Person YY mit folgender Begründung: --- nachdem Sie sich mit der Abholung des bei Person XX eingelagerten Umzugsguts in Verzug befanden, sind Sie zur Übernahme der durch meine Tätigkeit angefallenen Kosten verpflichtet----. ... Der Auftraggeber also Person XX oder Person YY Besten Dank für jede ernsthafte Antwort -- Editiert von Alfred pfefferkorn am 18.05.2006 18:50:06 Am 18.5.2006 von guest123-616 --- editiert vom Admin Am 18.5.2006 von ikarus02 Ich bin der Meinung, XX müsste die Anwaltsrechnung zahlen, da er 1.)dem Anwalt den Auftrag erteilt hatte und 2.) zu früh einen Anwalt einschaltete.
Leserforumvon pupille | Generelle Themen | 4 Antworten | 16.02.2006 16:53
Man bekommt also von Handwerker X die Rechnung, datiert 12.9.2005 "... ... Die Anwaltsrechnung entspricht dem üblichen Gebührentarif (einfach mit einem der üblichen Anwaltskostenrechner selbst ausrechnen). Allerdings müßte der Gläubiger im Streitfall nachweisen, daß (bzw. wann) der Schuldner die Rechnung erhalten hat.
Leserforumvon silas2210 | Generelle Themen | 2 Antworten | 27.07.2008 13:46
Ich hatte nie den Eindruck von meinem RA duch den Mieterbund gut beraten zu sein und entzog ihm darauf das Mandat, worauf ich eine Rechnung bekommen habe, die so weit Ok gewesen ist.Zuvor reichte er jedoch noch die Klageerwidderung beim AG ein. ... Nun erhalte ich eine Anwaltsrechnung von 1612,10 zzgl. 19% Ust., die sich wie folgt Darstellt: Gegenstandwert: 2244,00 € Überschießender Vergleichswert: 5590,50 € -------------------------------------------------------------- 1,3 Verfahrensgebühr gem. §§2,13,VV3100RVG = 209,30 EURO (Wert 2240,00€) -------------------------------------------------------------- 0,8 Verfahrensgebühr gem. §§2,13,VV3101 Nr.2 RVG = 270,40 EURO (Wert 5590,50€)gem. § 15 III RVG nicht mehr als eine 1,3 fache Gebühr aus 7834,50€ (Gesamtwert), folglich 535,60€ -------------------------------------------------------------- 1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2, 13, VV3104 RVG = 494,40 EURO (Wert 7834,50€) -------------------------------------------------------------- 1,0 Einigungsgebühr gem. §§2,13,VV1000,1003RVG (Wert 2240,00€)entspräche 161,00€ 1,5 Einigungsgebühr gem. §§2,13,VV1000RVG (Wert 2240,00€)entspräche 507,00€ insgesamt: 686,00€ gem. §15 III RVG jedoch nicht mehr als ein 1,5 fache Gebühr aus 7834,50€ (Gesamtwert) = 618,00 EURO --------------------------------------------------------------- 20% Pauschale Post, etc. = 20,00 EURO --------------------------------------------------------------- Zwischensumme: = 1612,10 EURO --------------------------------------------------------------- 19% Ust. gem. §2 S. 1, VV Nr. 7008 RVG = 306,30 --------------------------------------------------------------- Gesamtbetrag: = 1918,40 EURO Kann dieses Rechnung so stimmen?
Leserforumvon Pinky1_11 | Generelle Themen | 6 Antworten | 25.01.2022 09:43
Er schreibt (immer etwas abweichend), aber im Tenor: "Die Rechnung ist also noch nicht bezahlt? ... Ob er die "Rechnung" (hierbei handelt es sich nur noch um den Teil den er dem Anwalt schuldig ist) bezahlt ist oder nicht kann ich nicht sagen - der Anwalt hat sich hierzu nicht geäußert. ... Ich werde aufgefordert die gesamte Bewertung zu löschen, obwohl in der Bewertung deutlich mehr Inhalte zu finden sind als nur die Aussage darüber, ob die Anwaltsrechnung bezahlt wurde oder nicht.
Leserforumvon creative100 | Generelle Themen | 17 Antworten | 16.10.2016 20:41
Der Anwalt B versucht nun die Rechnung Gerichtlich zu fordern. ... Person A sind nicht alle Rechnungen bekannt diese müssten (da es eine Anwaltsrechnung ist) unterschrieben sein. ... Es fehlt die Unterschrift und ein Titel wie Rechnung, Honorar usw.
Leserforumvon agapetus | Generelle Themen | 19 Antworten | 29.07.2012 06:15
Außer Rechnung schreiben kam nix. ... Deren Anwaltsrechnung möchte er nicht sehen. ----------------- "" Am 6.8.2012 von wirdwerden 1.
Leserforumvon go359323-27 | Generelle Themen | 5 Antworten | 10.02.2013 18:22
Daraufhin ist sie zu einem Anwalt gegangen und hat eine 600€ teure Rechnung von ihm ausgestellt bekommen. Nun möchte sie mich auf Schadensersatz verklagen (Ich soll praktisch die Kosten der 600€ teure Anwaltsrechnung tragen ) Im Mietvertrag gibt es jedoch keine Klausel über einen ordnungsgemäßen Umgang mit ihrem Internetanschluss (von der Generalklausel mal abgesehen ) ,sondern es wird nur erwähnt ,dass ein Internetanschluss vorhanden ist.
Leserforumvon peterpan34 | Generelle Themen | 24 Antworten | 12.10.2013 12:52
." -- Editiert mepeisen am 13.10.2013 09:21 Am 13.10.2013 von mepeisen Nachtrag zum Streitwert: http://www.frag-einen-anwalt.de/Anwaltsrechnung-ueberhoeht-Frage-nach-Streitwert-und-Einigungsgebuehr---f55683.html Vermutlich wurde hier vom Anwalt die gesamte Heizung als Streitwert angesetzt.
1