Muss man mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
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Folgendes... eine Person war nachts unterwegs um eine ungewöhnliche Zeit mitten in der Woche... gut, nichts zur Sache, auf ein Mal fährt ein Einsatzwagen der Polizei an ihr vorbei, etwas weiter sieht sie ihn wieder an einem Haus, wo eine Alarmanlage an war... wahrscheinlich Einbruch oder sowas... ... -- Editiert von Destroyer_ am 14.10.2008 07:47 Am 14.10.2008 von Leibgerichtshof > könnte das sein, dass die Person in diesem Zusammenhang eine Hausdurchsuchung bekommen kann aufgrund des Alarms oder des Scherzes Kommt drauf an, ob der Scherz als solcher zu erkennen war oder nicht. Ansonsten könnte dir ein Staatsanwalt, der das nicht so witzig findet, ganz bierernst unterstellen, daß du vielleicht in deiner Freizeit Ausweise fälschst und daß deswegen ein Anfangsverdacht gegeben ist, der eine Hausdurchsuchung erfordert.
Hausdurchsuchung...
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Wenn ich nun den Polizisten schon an der Haustür den Gegenstand X aushändige, dürfen sie dann trotzdem noch mein Haus durchsuchen?
Hausdurchsuchung durch Zoll
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Im Haus von Person A wohnt auch der Sohn, Person B.
Ich weiss zwar dass er von einem Haus des Studentenwerks (bei mir) zu einem anderen Haus desselben Studentenwerks umgezogen ist. ... In seine neue Wohnung darf ich wohl auch nicht schauen (von Hausdurchsuchung ganz zu schweigen!!)
Die Wohnung ist im 2 OG , in dem Haus wurde im EG schon einmal eingebrochen. ... Ich dachte mir schon , da ja nur Geld weg kam meine Kontoauszüge bereit zu halten und ich hab auch kein Problem mit einer Hausdurchsuchung.
Am nächsten Tag sehe ich wie die beiden vor dem Haus geparkt haben, die Eltern des Freundes meiner Ex sind unsere Nachbarn mit denen wir gut befreundet sind. ... Also bis eine Hausdurchsuchung stattfinden könnte?
(Ironie) Und ich glaube kaum das jeder Einbrecher seine Opfer wochenlang beschattet usw sondern spontan zuschlägt sobald eine Wohnung/Haus den anschein erweckt das es leer steht. ... Handwerker waren auch 1-2 monate vorher im Haus. ... Aber eine Hausdurchsuchung ist schon sehr heftig da Person A schon mitbekommen hat (nicht persönlich) das die beamten nicht gerade zimperlich vorgehen und sich ihren eigenen rechtsfreien raum verschaffen.
So das es gleich zu einer Hausdurchsuchung kommt, ohne vorherige einladung von der polizei. ... Aber so weit ich das weiß, muss dann schon ein Durchsuchungsbefehl bei rumkommen, sonst muss die Polizei nicht ins Haus gelassen werden.
Oder wenn ich z.b. meine elektrischen Leitungen im Haus selber lege, kann ich danach einen Elektromeister rufen und das ganze abnehmen lassen. ... Deine Threads: - Sicherstellung nach Hausdurchsuchung wegen 202a und 202c StGB - §79 StGB (Verjährung).....
Ca. 5 Monate später,zeigte der besagte (ehemalige)Mitarbeiter meinen Mann wegen Steuerhinterziehung an.Das Unternehmen und unser Haus wurden Zeitgleich durchsucht.Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht mit meinem Mann (Inh.der Firma) verheiratet.Die Beamten durchsuchten trotzdem meinen privaten PC,meine Unterlagen ua. ... Grundsätzlich ist gegen eine Hausdurchsuchung ja erst einmal nichts einzuwenden, wenn es im Ermittlungsverfahren einen hinreichenden Tatverdacht gegen Ihren Mann gibt. Zwar muß eine Hausdurchsuchung in der Tat auch verhältnismäßig sein - bei einer (angenommenen) Schadenssumme von 3000,- ist dies aber ganz sicher der Fall.
Aufklärung würde wohl eine Hausdurchsuchung verschaffen, da der Täter die Bilder ja zu Hause auf dem PC haben sollte. ... Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus, und die Bilder usw. sind vor der Eingangstür oder an die Hauswand geklebt -- Editiert von Johannisbeere2015 am 19.06.2015 21:56 Am 19.6.2015 von Hafenlärm Zitat:Der Vermieter ist wohl ein Psycho, aber die Vormieter , und vorvormieter haben es nie zur Anzeige gebrachtJenachdem, was damals so vorgefallen ist, sind das weitere Indizien gegen der Vermieter.
[/b] Zu aller erst würde man mich zum Tatverdächtigen machen... das ginge ganz einfach.. und wird von Haus aus auch gerne so gemacht.. dazu brauch es lediglich einen Kurzen Satz wo es nicht "Ausschließt" das ich auch der Täter bin... das würde es schon Rechtfertigen.... begründen muss man es ja erstmal kaum... und selbst wenn könnte man jeden X-beliebigen Grund Angegeben warum man jemanden verdächtigt. ... [/b] Eine Befragung Anhörung etc. würde es nicht geben, sondern direkt eine Hausdurchsuchung... ... Hierbei genügt es, das man "Nicht ausschließen kann das ich doch der täter bin" (eine Reine Vermutungs äußerung Reicht hier völlig aus) und Die Richter Unterschreiben das Mittlerweile, von haus aus ohne mit der Achsel zu Zucken.