muss ich, wenn ich den Gläubigern bei der Bewertung des Hauses durch den Gutachter den Zutritt untersage, mit einer Räumung des Hauses für mich und meine Familie über den Insolvenzverwalter rechnen?
Ist es möglich, dass ein Gläubiger, der an zweiter Stelle steht, bei Nichtgewähren des Zugangs einen Restschuldbefreiungsversagungsantrag stellen kann?
Besteht dadurch die Möglichkeit, dass die Restschuldbefreiung nach Ablauf der Insolvenz nach 7 Jahren nicht in Kraft tritt?
zum Thema Zwangsvollstreckung
6. Januar 2009
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Frage vom 6. Januar 2009 | 17:20
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
zum Thema Zwangsvollstreckung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2009 | 15:15
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 52x hilfreich)
Hallo Conny
Ich nehme mal an, wenn ein Gutachten gemacht wird, dass ihr sowiso irgendwann mal ausziehen müsst, wenn das Haus zwangsversteigert wird.
Reinlassen musst du ihn nicht . Man könnte es aber negativ auslegen. zb. Du bist nicht kooperativ.
Restschuldbefreiung:
Da müsstest du dir schon irgendwas zu schulden kommen lassen, zB, verschweigen eines höheren Einkommens, Mitteilung der Personen die im Haushalt leben, Umzug,
Lg Schnuffi
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