zahlungsverbot bei Arbeitgeber sowie Konto erhalten Inkasso UGV

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb475185-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
zahlungsverbot bei Arbeitgeber sowie Konto erhalten Inkasso UGV

Hallo zusammen.
auch ich habe am 14.09.2017 von meinem Arbeitgeber erfahren das ein Zahlungsverbot der Inkasso *** VORLIEGZ 955,- euro ich selbst habe garnichts bekommen.habe angerufen die Frau hat rum gedruckst und gemeint es handle sich um Tiernahrung die ich 2008 bestellt haben soll.Kann mich nicht erinnern ob es jemals so war zu lange her.Sie schickten mir eine WWoche später ein Brief soll Rate von 30,- bezahlen Dauerauftrag auf Bank machen und bestätigen lassen drunter steht noch schuldanerkenntniss..aus einem Brief von einer Rechtsanwältin stefannie Reetz die die Zahlungssperre Gehalt am 30.08.2017 geschickt hat meinem Arbeitgeber.bekam ich am 20.09.2017 eine Kopie dort steht nur amtsgericht mayen aktz. Forderung wären 38.- gewesen jetzt 955,- laut *** brief sind es jetzt 140 euro mehr wenn ich die vereinbarung unterschreibe das beste der brief von Rechtssntwältin war am 30.08 datiert das von *** am 14.08 bekommen habe ich beide erst am 20-21.09 ja und von einem Gerichtsvollzieher bekam ich auch am 21.08 war auch 14,08 datiert ein schreiben wegen der Kontopfändung allerdings schreibt er eigentlicher betrag 28.95 und gesamt 955..alles bisschen komisch habe nie Post von dinner for dogs erhalten.Habe heute mal in meinen Unterlagen geschaut da fand ich ein Brief der Rechtsanwaldskanzlei am Modenbach letzte Androhung von Zwangsvollstreckungsmasnahmen Ursprungsgläubiger Firma Century Biz GmbH -dINNER FOR DOGS Gesamtbetrg769,02.das schreiben war vom 8.11.2016.Ich kapiere garnichts mehr unterschreiben tue ich nichts zahlen auch nicht vorallem schreibt rechtsanwalt und gv tituliert 2008 und jetzt 11 Jahre später sowas..ich muss wohl zum Anwalt.Habe auch Amtsgericht Mayen angerufen aktenzeichen durch gegeben weil wissen wollte um was es geht muss leider bis Montag warten ist zu lange her.Habe auch im Internet mehrere Beiträge dieser Firma gelesen sollen angeblich betrüger sein..hat hier schon mal jemand erfahrungen mit denen gehabt?
gruss CH:

-- Editiert von Moderator am 26.09.2017 09:55

-- Thema wurde verschoben am 26.09.2017 09:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Es wäre sinnvoll mal Satzzeichen, Groß-/Kleinschreibung und Absätze zu verwenden. Ich verstehe jedenfalls nichts bei deinem Geschreibsel.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wenn deine Unterlagen so gut und strukturiert sind wie das Geschreibsel wundert mich nicht, dass du keinen Durchblick hast.
Sortiere zuerst deine Gedanken, dann deine Unterlagen und dann kannst du hier gern nochmals fragen wenn noch Unklarheiten bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schuldanerkenntnisse und gerade bei *** sind immer mit Vorsicht zu behandeln. Wenn das Inkasso bereits einen Titel vorliegen hat, braucht es definitiv kein Schuldanerkenntnis von dir.
Zudem ist *** Meister im Erfinden von Gebühren. Daher auf keinen Fall einfach so etwas unterschreiben.

Zitat:
muss leider bis Montag warten ist zu lange her.

Und genau das tust du. Ganz wichtig ist die Frage, wann der zugestellt worden sein soll und an welche Adresse. Und lass dir eine Kopie zusenden. Wenn du Montag anrufst und raus kommt, dass du damals in 2008 (oder wann auch immer das zugestellt wurde) nicht dort gewohnt hast, ist der Weg folgender:

1. Schriftlich beim Mahngericht einen Einspruch formulieren und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Mit Begründung: Nicht korrekt zugestellt. Als Beweis legst du eine Kopie einer Meldeauskunft dabei, also vom Einwohnermeldeamt. So dass zu erkennen ist, dass du da nicht gewohnt hast.
Du hast 14 Tage Zeit.

2. Ggf. zum Anwalt, um den das Zahlungsverbot via einstweiliger Verfügung und derselben Begründung aufheben zu lassen.

Sollte die Adresse allerdings korrekt sein, gilt das als zugestellt. Ob du das verschlampert hast oder ähnliches ist dein Problem. Aber auch in so einem Fall kann ein Gang zum Anwalt lohnen. *** ist wie gesagt Meister im Gebühren-Erfinden. Gut möglich, dass die am Ende deutlich weniger als die Hälfte durchsetzen dürfen.

Auch hier wäre dann eine Vollstreckungsabwehrklage o.ä. via Anwalt wohl der richtige Weg. Allerdings wehrt man sich dann nur gegen den nicht durchsetzbaren Teil der Forderung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Müsste verschoben werden nach Zwangsvollstreckung.

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#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Müsste verschoben werden nach Zwangsvollstreckung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@TE: Was ist denn rausgekommen beim Telefonat mit dem Mahngericht?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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