vorläufiges Zahlungsverbot

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
kati72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorläufiges Zahlungsverbot

Hallo ,
wahrscheinlich gibt es den richtigen Hinweis hier irgendwo schon...da ich aber neu bin,hab ich es leider nicht gefunden.
Die Situation ist folgende: Ich habe bereits mehrfach eine EV abgegeben und 2 Pfändungen auf meinem Sp.Kassen Konto.Nun erhielt ich einen Brief von der Bank.Der Wortlaut : Sehr geehrte...am 25.05.09 ist das oben genannte vorläufige Zahlungsverbot bei uns eingegangen.Verfügungen sind daher nicht mehr möglich.Nun meine Fragen: Ich habe Arbeitseinkommen unterhalb der pfändbaren Grenze und Kindergeld für 2 Kinder.Muß ich jetzt damit rechnen, das ich am 07.bzw 15.(Gehalt) nichts davon bekomme??Wovon sollte ich dann leben...Miete etc.??
Bei Pfändungen kann man ja einen Pfändungsschutz beantragen,aber hier??
Einen Pfändungsbeschluß diesbezüglich habe ich noch nicht.
Wird mit diesem Zahlungsverbot sofort mein Konto gesperrt ,momentan ist da kein Guthaben drauf...aber wie gesagt am 07.kommt Kindrgeld und am 15.das Gehalt (1470€)
Über jeden ernstgemeinten Rat bin ich sehr dankbar...vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit.
Lieben Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ich würde das Geld umleitenn, geht am schnellsten.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.257 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen