Hallo ,
wahrscheinlich gibt es den richtigen Hinweis hier irgendwo schon...da ich aber neu bin,hab ich es leider nicht gefunden.
Die Situation ist folgende: Ich habe bereits mehrfach eine EV abgegeben und 2 Pfändungen auf meinem Sp.Kassen Konto.Nun erhielt ich einen Brief von der Bank.Der Wortlaut : Sehr geehrte...am 25.05.09 ist das oben genannte vorläufige Zahlungsverbot bei uns eingegangen.Verfügungen sind daher nicht mehr möglich.Nun meine Fragen: Ich habe Arbeitseinkommen unterhalb der pfändbaren Grenze und Kindergeld für 2 Kinder.Muß ich jetzt damit rechnen, das ich am 07.bzw 15.(Gehalt) nichts davon bekomme??Wovon sollte ich dann leben...Miete etc.??
Bei Pfändungen kann man ja einen Pfändungsschutz beantragen,aber hier??
Einen Pfändungsbeschluß diesbezüglich habe ich noch nicht.
Wird mit diesem Zahlungsverbot sofort mein Konto gesperrt ,momentan ist da kein Guthaben drauf...aber wie gesagt am 07.kommt Kindrgeld und am 15.das Gehalt (1470€)
Über jeden ernstgemeinten Rat bin ich sehr dankbar...vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit.
Lieben Dank
vorläufiges Zahlungsverbot
26. Mai 2009
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Frage vom 26. Mai 2009 | 13:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorläufiges Zahlungsverbot
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2009 | 14:36
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
Ich würde das Geld umleitenn, geht am schnellsten.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
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