Meine Frage ist folgende:Mein Mann müßte in den nächsten Tagen die Eidesstaatliche Versicherung abgeben, legt aber seit Samstag Nacht im Krankenhaus im Ausland(Fernfahrer). Kann ich als Ehefrau das Geld (1/3 der Gesamtschuld) auich beim zuständigen Gerichtsvollzieher abgeben. Und was ist dann mit Dem Haftbefehl der rausgeht wenn mein Mann nict ercheint. Danke im Voraus.LG
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offenbahrungseid
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
(1.)
Jemand der im ausländischen Krankenhaus liegt, kann beim deutschen GV keine eV abgeben. Man kann beim GV um Verlegung des Termins bitten (Nachweise über den KKH-Aufenthalt vorlegen); der GV wird dann wohl keinen Haftbefehl beantragen.
(2.)
Natürlich kann auch die Ehefrau Schulden des Ehemannes bezahlen; warum dies beim GV geschehen soll ist unklar, denn der leitet das ja an die Gläubiger weiter. Da kann das Geld gleich an die Gläubiger gezahlt werden – vorrangig an den, der das eV- Verfahren betreibt.
Die Sache mit dem Drittel verstehe ich nicht ganz, aber wenn es eine vom GV vermittelte Zahlungsvereinbarung geben sollte, kann das Geld natürlich auch unmittelbar an den Gläubiger gezahlt werden.
(3.)
Zahlung von „nur“ einem Drittel der Verbindlichkeiten, wegen derer das eV-Verfahren betrieben wird, stoppt dieses Verfahren (in aller Regel nicht) nicht. Gibt es keine Zahlungsvereinbarung, hat der Schuldner aber irgendwo Geld aufgetrieben, kann versucht werden, mit dem Gläubiger einen Zahlungsvereinbarung zu treffen – dass würde, solange sich der Schuldner dran hält, das Vollstreckungsverfahren zum ruhen bringen. Wenn sich der Schuldner das noch leisten kann, sollte er mit dem Gläubiger verhandeln.
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Vieen DAnk für die informative Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.LG Yvonne
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