dem Mahnantrag wurde von Schuldner widersprochen.
Darf der Gläubiger erneut oder ergänzenden (+ weitere
Forderung) Mahnantrag stellen ?
Wie stellt das Mahngericht fest, dass für dieselbe Forderung
zuvor bereits Mahnantrag gestellt wurde ?
erneute Mahnverfahren
21. Oktober 2014
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Frage vom 21. Oktober 2014 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
erneute Mahnverfahren
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 14:04
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
quote:
Darf der Gläubiger erneut oder ergänzenden (+ weitere
Forderung) Mahnantrag stellen ?
Ja, aber was soll das bringen?
quote:
dem Mahnantrag wurde von Schuldner widersprochen.
quote:
Wie stellt das Mahngericht fest, dass für dieselbe Forderung
zuvor bereits Mahnantrag gestellt wurde ?
Überhaupt nicht.
Ich könnte auch das Telefonbuch abschreiben.
-----------------
""
#2
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 18:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wen der Schuldner widerspricht ist es geboten, zu klagen. Zig Mahnverfahren in der gleichen Sache bedeuten: A) Der Schuldner muss die weiteren Kosten nicht tragen und B) ggf. grober Rechtsmissbrauch und könnte dann sogar zu einem erfolgreichen Angriff auf den Titel führen.
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