erneute Mahnverfahren

21. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
erneute Mahnverfahren

dem Mahnantrag wurde von Schuldner widersprochen.

Darf der Gläubiger erneut oder ergänzenden (+ weitere
Forderung) Mahnantrag stellen ?

Wie stellt das Mahngericht fest, dass für dieselbe Forderung
zuvor bereits Mahnantrag gestellt wurde ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Darf der Gläubiger erneut oder ergänzenden (+ weitere
Forderung) Mahnantrag stellen ?



Ja, aber was soll das bringen?

quote:
dem Mahnantrag wurde von Schuldner widersprochen.



quote:
Wie stellt das Mahngericht fest, dass für dieselbe Forderung
zuvor bereits Mahnantrag gestellt wurde ?


Überhaupt nicht.

Ich könnte auch das Telefonbuch abschreiben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wen der Schuldner widerspricht ist es geboten, zu klagen. Zig Mahnverfahren in der gleichen Sache bedeuten: A) Der Schuldner muss die weiteren Kosten nicht tragen und B) ggf. grober Rechtsmissbrauch und könnte dann sogar zu einem erfolgreichen Angriff auf den Titel führen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen