eidesstattliche Versicherung - für wen zählt die alles?

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
stella84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
eidesstattliche Versicherung - für wen zählt die alles?

hallo,

kann mir wer sagen wie sich das verhält wenn man die eidesstattliche versicherung abgibt ob man das schriftstück kopieren kann dann an andere inkasso unternehmen schickt und dann auch erstmal 3 jahre ruhe hat?

oder zählt die eidesstattliche versicherung nur für den wo ich sie abgegeben hab?

hoffe ihr versteht wie ich es meine.

mfg
und danke für eure hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird in das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis eingetragen. Auskünfte daraus kann erhalten, wer sie für bestimmte Zwecke benötigt ((§ 915 Abs.3 ZPO ) Eine Befreiung von weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es nicht. Die Sache mit der Verschickung von Kopien sollten Sie vergessen.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du wirst niemals "Ruhe" haben das gibts bei einer Insolvenz oder wenn man seine Schulden zahlt. Evtl. noch bei einvernehmlicher Ratenzahlung,.

Ich würde keine Kopien rumschicken sondern einen Tilgungsplan machen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Mei, das eine schließt doch das andere nicht aus, denke ich jetzt. Klar können Sie die Kopien einreichen und gleichzeitig oder baldmöglichst an einem Tilgungsplan arbeiten, vermute ich mal.

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