eidesstattliche Versicherung umgehen, aber wie?

9. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)
eidesstattliche Versicherung umgehen, aber wie?

Hallo,

eine Freundin hat in 1,5 Wochen einen Termin zur eidesstattlichen Versicherung, die sie gerne umgehen möchte.

Zum Sachverhalt:

Sie bezahlt seit etwa 06/2012 eine monatliche Rate in Höhe von 60 € an den GV. Im Monat Juni/Juli 2014 konnte sie diese Rate nicht zahlen. Am 01.08.2014 erfolgte dann die nächste Rate und vorgestern bekam sie Post vom GV.

Es handelt sich um 3 verschiedene Gläubiger, für welche sie die EV abgeben soll.

Da es bei ihr finanziell ganz und gar nicht gut aussieht (sie befindet sich derzeit in einer Umschulung) kann sie die komplette Summe in Höhe von noch 550 € nicht begleichen.

Aufgrund des Schreibens, hat sie sich mit dem GV schriftlich in Verbindung gesetzt. Ihm angeboten 200 € (Rest in Raten) zu begleichen wenn von einer EV abgesehen wird. Sie bekam heute die Antwort, dass der Termin bestehen bleibt und die letzte Rate im Mai 2014 einging (dies kann jedoch nicht sein, Überweisungsbeleg liegt vor).

Was kann sie noch tun, damit von einer EV abgesehen wird?

Ist es möglich das alle 3 Gläubiger eine EV beantragen?

Was wäre, wenn sie einfach an die Gläubiger jeweils einen Teil überweist, ist denn eine EV-Abgabe unter gleichbleibenden Begründungen denn noch möglich?






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-- Editiert ToWa am 09.08.2014 18:05

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Was kann sie noch tun, damit von einer EV abgesehen wird?

Exakt nichts.

quote:
Ist es möglich das alle 3 Gläubiger eine EV beantragen?

Ist irrelevant. Es genügt, wenn einer das tut. Die anderen beiden werden ggf. darauf hingewiesen.

quote:
Was wäre, wenn sie einfach an die Gläubiger jeweils einen Teil überweist, ist denn eine EV-Abgabe unter gleichbleibenden Begründungen denn noch möglich?

Solange Sie nicht komplett überweist, ist die Vollstreckungsmaßnahme zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses im Raum und statthaft.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Okay, und was bedeutet für sie eine EV-Abgabe? Was für Konsequenzen hätte es für sie?

Erfährt ihr Chef etwas von der Eintragung?




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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zunächst einmal ist die Bonität/Schufa futsch. Das ist sie aber wohl sowieso wegen den Pfändungen. Der Eintrag bleibt eine Weile in der Schufa stehen.

Ansonsten passiert nicht viel. Die Gläubiger erhalten natürlich dann alle Informationen. Soweit bei ihr wegen der Umschulung ein Gehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenze vorliegt (knapp über 1000€), wird nicht viel passieren. Die Gläubiger werden kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen. Das heißt, sie werden bei Kenntnis des Gehalts wohl kaum eine Gehaltspfändung anstrengen.

Falls doch, erfährt der Arbeitgeber davon. Das ist so und damit muss man leben. Allerdings sollte der Arbeitgeber einem dadurch kein Strich drehen.

Ich würde alle Unterlagen zum GV-Termin mitnehmen und den GV bitten, als erstes doch die weiteren Einzahlungen zu bestätigen. Sprich: Klarstellen, dass man durchaus weiterhin bezahlt hat und gerne weiterhin zahlen unabhängig von der EV, um die Schulden abzubezahlen.

Soweit der GV einverstanden ist, wird auch nicht viel passieren. Denn der GV hat ggf. den Titel vorliegen und ohne den Titel können die keine Gehaltspfändung beantragen ;-) Aber es gibt keinen Anspruch auf weitere Ratenzahlungen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.08.2014 20:01

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#4
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.

Die Pfändungsfreigrenze liegt bei ihr wohl viel höher. Sie ist allein erziehend. Sie erhält ein übliches Ausbildungsgehalt und eine "aufstockende" Unterstützung vom Amt.

Sie ist halt ziemlich sauer und aufgebracht, denn sie stottert seit 2012 die Raten ab und hat kaum Geld für sich und ihr Kind.
Aufgrund einer Reparatur ihres Autos, welches sie zwingend für die Arbeit benötigt konnte sie die letzten 2 Raten nicht bezahlen. Hat aber ab 01.08. die Ratenzahlung wieder aufgenommen.

Meine Freundin ist nun schon so weit, dass sie sagt, sie gäbe halt die EV ab, pfänden könne man ihr sowieso nichts, aber wenn man von ihr die EV-Abgabe erzwingt, zahle sie auch nichts mehr und gibt das Geld lieber für ihr Kind aus.
Geht das denn so einfach?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Geht das denn so einfach?


Wenn Sie unterhalb der Pfändungsfreigrenze ist, dann ja. Von Alleine verschwinden die Schulden halt nicht. Ggf. kann dann nach der Ausbildung, wenn man einen vernünftigen Job hat mit mehr Gehalt der Rest gezahlt werden.

Sobald eine Gehaltspfändung ansteht wird der Arbeitgeber sagen "Tut mir leid, da ist nichts zu pfänden, da sie mit einem Kind zu wenig verdient".

Sobald eine Kontopfändung ansteht, soll sie das Konto in ein "Pfändungsschutzkonto" umwandeln (direkt bei der Bank beantragen) und dort auch die Nachweise für das Kind hinterlegen, damit die Bank den Pfändungsfreibetrag anhebt.

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-- Editiert mepeisen am 09.08.2014 22:33

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#6
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Es liegt bereits seit ca. einem Jahr eine Kontopfändung vor. Meine Freundin hat damals sofort ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen.

Ich habe mir folgendes überlegt: Meine Freundin soll Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen, ihnen das Angebot unterbreiten jeweils einen Teil (insgesamt 200 € die sie von mir erhält) zu begleichen und den Rest in Raten zu bezahlen. Sollten sie auf dieses Angebot nicht eingehen, würde sie erst nach Beendigung ihrer Umschulung eine Ratenzahlung vereinbaren bzw. die komplette Summe begleichen.

Wäre es möglich, dass die Gläubiger lieber darauf eingehen und von einer EV absehen, statt die nächsten 1,5 Jahre gar kein Geld zu sehen?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Probieren kann man es. Aber man sollte nicht enttäuscht sein, wenn die nicht darauf eingehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Das Problem meiner Freundin ist, ihre Eltern (die in Österreich leben) haben für ihre Enkelin ein Sparkonto eröffnet, für welches meine Freundin unterschreiben musste. Meine Freundin selbst bezahlt darauf kein Geld ein, aber ihre Eltern.
Meine Freundin befürchtet durch die Abgabe der EV, das gesparte Geld ihres Kindes zu verlieren. Es ist zwar nicht viel auf dem Sparkonto, da es erst kürzlich eröffnet wurde, jedoch ist das Geld für ihr Kind gedacht und es soll nicht für die Schulden von der Mutter gerade stehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Wer ist der Inhaber des Sparkontos?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#10
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)

Das Sparkonto läuft auf den Namen des Kindes. Da das Kind jedoch nicht selbst ein Konto eröffnen darf, wurde die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, also die der Mutter (meine Freundin) benötigt.

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-- Editiert ToWa am 10.08.2014 12:04

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann kann nichts gepfändet werden. Das Geld gehört dem Kind. Wenn sich ein Gläubiger versucht, daran zu vergreifen, gehört ihm auf die Finger geklopft.

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