Zwangsvollstreckung!!! Kontopfändung

5. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
zille1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung!!! Kontopfändung

Kontopfändung bzw. Kontosperrung
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Inkassounternehmen Tesch forderte von meinem Lebensgefährten aufgrund einer nichtbezahlten Rechnung einen Betrag ein. Wir hatten uns auf eine ratenzahlung eingelassen. im sommer diesen jahres bekamen wir ein .formular, zur bestätigung der weiteren ratenzahlung und damit der abbuchung von unserem konto..dies wurde von meinem lebensgefährten nicht ausgefüllt und weggeschickt. jetzt habe ich erfahren, dass das konto bzw. ein teil seines gehalts gesperrt bzw. gepfändet wurde. kann das sein? ich habe meinem lebenspartner aufgefordert, mir zu zeigen ob man das irgendwo erkennen kann...auf dem kontoauszug oder so. da bekam ich ein ,,nein,, von ihm. meine frage ist nun ob das wirklich so ist bzw. ob tesch inkasso das einfach so darf...laut meines lebenspartners sagte die dame von tesch inkasso er solle das formular ausfüllen und man gebe ihm das geld dann wieder frei. kann das alles sein?

vielen dank für die antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Pfändung ist nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels zulässig. Diesen muß der Gläubiger auf entsprechenden Antrag erhalten haben, nachdem die Ratenzahlungen nicht weiter eingehalten wurden.
Ihr Lebenspartner müßte von der gerichtlichen Maßnahme erfahren haben.
Ratenzahlungen sind nur noch mit Einverständnis des
Gläubigers zu erreichen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
jetzt habe ich erfahren, dass das konto bzw. ein teil seines gehalts gesperrt bzw. gepfändet wurde. kann das sein?

Klar kann das sein.



quote:
ich habe meinem lebenspartner aufgefordert, mir zu zeigen ob man das irgendwo erkennen kann...auf dem kontoauszug oder so.

Der Schuldner bekommt in der Regel ein Doppel des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Pfändungsabzüge bei Lohn und Gehalt werden in der Regel auch auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

Verfolgst du einen bestimmten Zweck mit der Aufforderung zum Nachweis?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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