Zwangsvollstreckung Kostenfestsetzungsbeschluss vorläufig vollstreckbar?
Zwangsvollstreckung Kostenfestsetzungsbeschluss vorläufig vollstreckbar? Also ich habe per Post ein Kostenfestsetzungsbeschluss vom Amtsgericht erhalten Streitwert unter 200€. Dort steht halt drin dass ich den Betrag binnen 2 Wochen bezahlen muss. Heißt das dass ich 2 Wochen Zeit habe bevor die Vollstreckung eingeleitet wird oder heißt das dass jederzeit ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür steht? Falls die Zwangsvollstreckung gilt muss diese nicht vom zuständigen Gerichtsvollzieher veranlasst werden? bzw er gibt noch eine schonfrist von 3 wochen oder?
-- Editiert von Moderator am 19.10.2018 09:43
-- Thema wurde verschoben am 19.10.2018 09:43
Zwangsvollstreckung Kostenfestsetzungsbeschluss vorläufig vollstreckbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das gehört ja eigentlich in die Zwangsvollstreckung und nicht ins Mietrecht ...
OK, rufen Sie den Gläubiger an oder schreiben Sie ihm, dass Sie dann und dann die Forderung begleichen.
Vor Ablauf von 14 Tagen darf der Gläubiger nicht vollstrecken. Da kommt also auch niemand.
Vorläufig volstreckbar bedeutet nicht, dass der Gläubiger nicht sofort vollstrecken darf. Er darf. Hierzu müssen wie immer die üblichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Ich nehme jedoch an, dass es sich bei zugestellten KFB noch nicht um einen vollstreckungsfahigen Beschluss handelt, da die Vollstreckungsklausel darauf noch nicht angebracht ist? Ist die darauf, dann kann die Vollstreckung beginnen. Evtl. Wartefristen ergeben sich aus § 750 ZPO .
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Beschluss ist derzeit nur vorläufig vollstreckbar, weil gegen den Beschluss noch Rechtsmittel eingelegt werden können.
Will man ihn allerdings akzeptieren, sollte man die Forderung umgehend anweisen um sich nicht der Vollstreckungsgefahr auszusetzen. Eine Schonfrist gibt es nicht, wenn diese nicht im Beschluss vermerkt ist.
Berry
ZitatEine Schonfrist gibt es nicht, wenn diese nicht im Beschluss vermerkt ist. :
§ 798 zpo ist nicht mehr?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten