Hallo
die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern soll angeblich Zwangsversteigert werden, da die Raten nicht immer gezahlt wurden.
Wie kann man die Zwangsversteigerung verhindern? HAt man das Recht die Schulden in monatl. Raten zu bezahlen oder ist das ermesensache des Anwalts?
Dankeschön!
Zwangsversteigerung verhindern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein Recht auf Ratenzahlung gibt es nicht. Sie ist nur möglich, wenn der Gläubiger sie bewilligt. Mehr kann dazu nicht gesagt werden. Es ist zweckmäßig, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden, die Ihnen weiterhelfen könnte.
Ein Recht auf Ratenzahlung gibt es nicht. Sie ist nur möglich, wenn der Gläubiger sie bewilligt. Mehr kann dazu nicht gesagt werden. Es ist zweckmäßig, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden, die Ihnen weiterhelfen könnte.
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Ein Recht auf Ratenzahlung gibt es nicht. Sie ist nur möglich, wenn der Gläubiger sie bewilligt. Mehr kann dazu nicht gesagt werden. Es ist zweckmäßig, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden, die Ihnen weiterhelfen könnte.
--- editiert vom Admin
Erstmal fragt sich, warum die Wohnung zwangsversteigert werden soll. Einen solchen Antrag können nämlich nur diejenigen Gläubiger stellen, zu deren Gunsten ein Recht, insbesondere Grundschuld oder (Sicherungs-)hypothek, im Grundbuch eingetragen wurde, oder ggf. die Stadt/Gemeinde wegen rückständiger öffentlicher Abgaben.
Der Hinweis mit dem Anwalt, lässt m. E. den Schluss darauf zu, dass es wohl um eine Zwangssicherungshypothek geht. Um eine Zwangsversteigerung zu verhindern, kann man durchaus versuchen, mit dem RA, der den entsrpechenden Gläubiger vertritt, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Einen Anspruch darauf hat man allerdings nicht.
Wenn die Raten vorher schon nicht regelmäßig gezahlt werden konnten, kann man wohl nur kleinere Raten vereinbaren.
Wende Dich nicht nur an den vertretenden Anwalt des Gläubigers, sondern gleichzeitig auch direkt an den Gläubiger.
Denn manche Anwälte interessiert sich nur für
eigene Honorar, je größer die Sache/Schäden,
desto höher die Honorar.
Und je einfacher die Sachbearbeitung, desto schneller verdienen sie ihr Geld.
Die Gläubiger dagegen streben meistens eine bessere Lösung für beide Parteien.
Bei ihnen haben die Schuldner bessere Einigungschancen.
-- Editiert von icecycle am 06.10.2008 10:05:54
Einen solchen Antrag können nämlich nur diejenigen Gläubiger stellen, zu deren Gunsten ein Recht, insbesondere Grundschuld oder (Sicherungs-)hypothek, im Grundbuch eingetragen wurde, oder ggf. die Stadt/Gemeinde wegen rückständiger öffentlicher Abgaben
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Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum kann auch von jedem anderen Gläubiger gestellt werden, der eine Geldforderung gegen den Eigentümer hat. Die dieser Forderung im Range nachgehenden, im Grundbuch eingetragenen, dinglichen Rechte wie z.B. Hypotheken oder Grundschulden,
würden im Falle der Versteigerung bestehen bleiben-
Schon, aber nur sinnvoll wenn das Grundbuch noch nicht voll belastet ist. Eher würde ihnen nur Kosten verursachen, zu Gunsten Erstrangigen
Gläubiger.
Also ich weiß jetzt mehr:
Die Eigentümergemeinschaft dieser Wohnanlage haben Einen Rechtsanwalt beauftragt weil das Wohngeld (Abgaben für Wasser, etc) nicht gezhalt wurden seit einigen Jahren. Der Rechtsanwalt hat einen Brief an die kontoführende Bank meines Bekannten geschickt und es wurde schon mal durch die BAnk eine Zwangsversteigerung verhindert vermutl durch Kredit.
Die eignetümergemeinschaft bzw. der RA streben die Zwangsversteigerung an, Antrag wurde wohl noch nicht gestellt.
Gruß und schon mal Danke für die Antworten!
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